Hallo!
Ich bin bis jetzt eine stille Mitleserin in diesem Forum, habe jedoch nun auch eine Frage, die mich aktuell interessiert.
Ich arbeite seit ca. 1,5 Jahren in einer GK als Rechtsanwältin und möchte wahrscheinlich nächstes Jahr in die Verwaltung wechseln, am liebsten in ein (Landes-)Ministerium.
Weiß denn jemand wie aktuell die Einstellungsvoraussetzungen aussehen (speziell Bayern) hinsichtlich der geforderten Noten? Auf den jeweiligen Internetseiten werden in den Examen zwischen 7,5-8 Punkte gefordert, ab denen man sich bewerben kann.
Im 1. Examen hatte ich 10,5, im 2. Examen jedoch nur knapp über 8.
In den Forenbeiträgen habe ich hierzu nur alte Beiträge gefunden, vielleicht kann mir ja jemand etwas aktuelles zu den Anforderungen sagen.
Vielen Dank und viele Grüße!
Notenanforderungen Landesministerien
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Re: Notenanforderungen Landesministerien
Mit den Noten wirst du derzeit keine Probleme haben. Das Bay. Innenministerium verlangt z. B. 7,5 im Zweiten.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
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Re: Notenanforderungen Landesministerien
Hi,
in Bayern zählt weiterhin nur das 2. Examen. Mit 8 Punkten kommst du derzeit gut rein, aber ob es für eine Tätigkeit im Ministerium reicht, sehe ich kritisch.
in Bayern zählt weiterhin nur das 2. Examen. Mit 8 Punkten kommst du derzeit gut rein, aber ob es für eine Tätigkeit im Ministerium reicht, sehe ich kritisch.