2 Monate Kündigungsfrist GKV

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Tobias__21
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2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Hallo,

ich wollte einfach nur chillen und mal meine Ruhe haben, aber scheinbar geht das nicht. ::evil:

Debeka Berater sagt, dass ich zum Arbeitsamt und mich arbeitslos melden muss, da ich sonst bei der GKV eine zweimonatige Kündigungsfrist einzuhalten habe und am Ende doppelt zahlen. Einmal PKV und die freiwillige Versicherung in der GKV. Das könnte ich nur vermeiden, wenn das Amt meine Versicherungsbeiträge zahlt. DAK angerufen: Wissen wir nicht. Arbeitsamt: Wissen wir nicht, kommen sie halt mal. Es geht um etwas mehr als einen Monat Arbeitslosigkeit.

Weiss da jemand was? Ich hab der DAK jetzt mal ne Kündigung geschrieben und gebeten, dass mich mal jemand anruft, was da Phase ist. Bitte sagt mir jetzt nicht, dass ich ins SGB schauen soll. [-( Ich will grad keine §§ sehen. Ich habe auch kein Bock auf die Leute beim Arbeitsamt. Bin eh Wochen zu spät dran.
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Tibor
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tibor »

Wäre mir neu. Schau mal ins SGB. Du bist doch zZt versicherungspflichtig. Da kannst du nix kündigen; da kann die Pflicht nur enden. Dann gibt es sowas wie Nachversicherungspflicht (1 Mo), das genügt meistens. Wenn deine SV-pflicht bspw. am 15.11. endet, bist du bis zum 30.11. noch nachversichert in der GKV. Wenn du dann ab dem 1.12. in der PKV bist, ist alles gut. Auch in der freiwilligen KV der GKV gilt die Kündigungsfrist zum Ablauf des übernächsten Monats. Wenn du also jetzt kündigst, dann zum 31.12. Dann musst du aber auch keine PKV zum 1.12. eingehen, sondern kannst diese ab 1.1. starten lassen.
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Bin ich drüber...der Monat würde am 23.11 ablaufen. 03.12 beginnt das Beamtenverhältnis

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Tobias__21
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Die Nachversicherungspflicht endet am 23.11 Beamtenverhältnis beginnt mit dem 03.12. Was passiert dann? Die Lücke ist ja größer als 1 Monat. Freiwillige Versicherung in der GKV mit Kündigungsfrist 2 Monate, oder? § 188 SGB V, Wenn ich mich morgen arbeitslos melde, übernimmt das Amt die Beiträge in der GKV (Sperre?). Dann kann ich der GKV einfach anzeigen wann die PKV beginnt und schicke denen den Versicherungsschein und alles ist gut? So habe ich die Berater verstanden. Die meinten es würde nicht ohne das Arbeitsamt gehen, da ich sonst in diesen zwei Monaten drin hänge.
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von stilzchenrumpel »

Die Sperre wirkt sich nicht auf den Krankenversicherungsschutz aus.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Mittwoch 14. November 2018, 14:02 Die Sperre wirkt sich nicht auf den Krankenversicherungsschutz aus.
Also gehe ich da morgen hin, melde mich arbeitslos und laufe nicht Gefahr in die freiwillige Versicherung zu rutschen und alles ist gut. Dann zeige ich der DAK an wann ich in der PKV bin und fertig?
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Mitglieder deren Versicherungspflicht endet und die in die private Krankenversicherung wechseln können ohne Einschränkungen die gesetzliche Krankenkasse verlassen. Sei es wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze, wegen Verbeamtung oder der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Sie müssen weder Bindungsfrist, noch Kündigungsfrist einhalten und müssen auch keine schriftliche Kündigung aussprechen. Es ist jedoch eine formlose Erklärung innerhalb der 2-Wochen-Frist notwendig.
:-k
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

So. Die DAK hat gesagt: Schicken sie die Urkunde und gut ist. Ich muss da nicht zum Arbeitsamt oder sonstwas. Diese 2 monatige Frist gilt nicht für Beamte.
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Ara
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Ara »

Du musst in so Sachen etwas mutiger sein... Ich hab auch einfach die Nachversichgerungsdauer überschritten (weil der ALG1-Bescheid noch fehlte). Da schreit kein Hahn nach, wenn es sich nur um ein paar Tage handelt. Du machst dir total viel Mühe und Aufwand, indem du alles "korrekt" machen willst. Manches mal hilft da ein bisschen Pragmatismus.

Es hilft häufig schon, dass man das erste Schreiben von Behörden ignoriert und erst auf das 2. Schreiben reagiert. Häufig ist es ihnen nämlich doch nicht so wichtig und man hört nie wieder von denen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Ara hat geschrieben: Mittwoch 14. November 2018, 17:11 Du musst in so Sachen etwas mutiger sein... Ich hab auch einfach die Nachversichgerungsdauer überschritten (weil der ALG1-Bescheid noch fehlte). Da schreit kein Hahn nach, wenn es sich nur um ein paar Tage handelt. Du machst dir total viel Mühe und Aufwand, indem du alles "korrekt" machen willst. Manches mal hilft da ein bisschen Pragmatismus.

Es hilft häufig schon, dass man das erste Schreiben von Behörden ignoriert und erst auf das 2. Schreiben reagiert. Häufig ist es ihnen nämlich doch nicht so wichtig und man hört nie wieder von denen.
Ja und am Ende zahl ich zwei Monate doppelt :D

War aber erstaunlich. Zwei Anrufe beim Arbeitsamt alle planlos. Erster Anruf GKV: planlos. Zweiter Anruf konnte man mir helfen und die Dame wusste von was ich rede. Auch geil, dass die debeka Jungs das erst nicht so richtig wussten, obwohl die echt fit waren. Ich war positiv überrascht von dem Gespräch. Die waren wirklich top. Kein Geschwätz und Belaber, Fakten und alles belegt, sauber erklärt und Sachen zum Nachlesen da gelassen.
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 14. November 2018, 17:23
Ara hat geschrieben: Mittwoch 14. November 2018, 17:11 Du musst in so Sachen etwas mutiger sein... Ich hab auch einfach die Nachversichgerungsdauer überschritten (weil der ALG1-Bescheid noch fehlte). Da schreit kein Hahn nach, wenn es sich nur um ein paar Tage handelt. Du machst dir total viel Mühe und Aufwand, indem du alles "korrekt" machen willst. Manches mal hilft da ein bisschen Pragmatismus.

Es hilft häufig schon, dass man das erste Schreiben von Behörden ignoriert und erst auf das 2. Schreiben reagiert. Häufig ist es ihnen nämlich doch nicht so wichtig und man hört nie wieder von denen.
Ja und am Ende zahl ich zwei Monate doppelt :D
Du musst wirtschaftlich denken! Wie viel Arbeit du dir sparst, wenn du 10 mal dir keinen Ärger dafür machst und dafür nur einmal n paar Euro mehr zahlen musst.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Ara hat geschrieben: Mittwoch 14. November 2018, 19:14
Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 14. November 2018, 17:23
Ara hat geschrieben: Mittwoch 14. November 2018, 17:11 Du musst in so Sachen etwas mutiger sein... Ich hab auch einfach die Nachversichgerungsdauer überschritten (weil der ALG1-Bescheid noch fehlte). Da schreit kein Hahn nach, wenn es sich nur um ein paar Tage handelt. Du machst dir total viel Mühe und Aufwand, indem du alles "korrekt" machen willst. Manches mal hilft da ein bisschen Pragmatismus.

Es hilft häufig schon, dass man das erste Schreiben von Behörden ignoriert und erst auf das 2. Schreiben reagiert. Häufig ist es ihnen nämlich doch nicht so wichtig und man hört nie wieder von denen.
Ja und am Ende zahl ich zwei Monate doppelt :D
Du musst wirtschaftlich denken! Wie viel Arbeit du dir sparst, wenn du 10 mal dir keinen Ärger dafür machst und dafür nur einmal n paar Euro mehr zahlen musst.
:lmao: Deswegen hab ich mich nicht arbeitslos gemeldet. Von Kollegen gehört, dass die nur Stress haben, obwohl schon einen Jobzusage. Da läuft gar nix. Jeden Tag einen anderen Brief im Briefkasten und das Amt völlig überfordert wer den überhaupt der "Arbeitgeber" war....Ich hab da Stories gehört, da schlackern dir die Ohren. Unfassbar. Da müssen wirklich nur unfähige Leute arbeiten.
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Habs jetzt doch selbst nachgesehen....

Also: Die GKV muss mir erstmal den Hinweis nach § 188 Abs. 4 SGB V zukommen lassen. Dann haben ich zwei Wochen Zeit meinen Austritt zu erklären und es kommt schon gar nicht zu einer freiwilligen Versicherung in der GKV. Der Austritt ist aber nur wirksam, wenn ich das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall (hier: PKV) nachweise. Dieser Versicherungsschutz muss noch nicht bestehen, sondern kann auch der Austrittserklärung nachfolgen, also in meinem Fall auch erst mit der Einstellung in den Staatsdienst:
. Die für die Wirksamkeit der Austrittserklärung erforderliche Nachweisführung eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall ist dagegen an keine gesetzliche Frist gekoppelt, sodass die Betroffenen über eine ausreichende Zeit für die Wahl eines Krankenversicherungsunternehmens sowie für den Abschluss eines Versicherungsvertrages verfügen.
Grundsätzliche Hinweise zur Umsetzung der obligatorischen Anschlussversicherung
nach § 188 Abs. 4 SGB V vom 17. Juni 2014
Angesichts der Tatsache, dass der Wortlaut der Norm hier keine konkreten Vorgaben macht, wird man ein zeitliches Auseinanderfallen von Austrittserklärung und anderweitigem Krankenversicherungsschutz akzeptieren müssen. Da der Austritt erst mit dem Nachweis wirksam wird, besteht in jedem Fall ein lückenloser Versicherungsschutz.
(Felix in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 188 SGB V, Rn. 24)
Ich ziehe draus den Schluss, dass ich nie den Status eines freiwillig Versicherten in der GKV haben werde und auch keiner irgendwie gearteten Kündigungsfrist unterfalle. Ich muss nur innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung (die muss die GKV erstmal schicken) meinen Austritt erklären. Die PKV muss sich hierbei nicht nahtlos an das Ende meiner Pflichtversicherung anschließen.
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von thh »


Tobias__21 hat geschrieben:Ja und am Ende zahl ich zwei Monate doppelt :D
Und wenn das so sein sollte: ja, und?
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tibor »

Erst auf das ALG1 verzichten und dann wegen 300 € einen Aufstand machen ;-)
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