2 Monate Kündigungsfrist GKV

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Tobias__21
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Ähh... der Beitrag zur gkv in der freiwilligen Versicherung bestimmt sich nach meinem Gehalt. Nix mit 300 Euro. Ich arbeite da ja schon

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Tobias__21
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Ich lass es jetzt drauf ankommen. Das was die Dame von der GKV gesagt hat, stimmt so auch nicht. Natürlich gilt diese zwei Monatsfrist auch für zukünftige Beamte die aus der freiwilligen Versicherung kommen. In diese freiwillige Versicherung rutscht man aber nicht automatisch, sondern nur, wenn man den Austritt auf die Aufforderung nicht rechtzeitig erklärt. Nur dann setzt sich die Pflichtversicherung als freiwillige fort.

Was ist nun aber, wenn ich den Austritt erkläre und den anderweitigen Versicherungsschutz erst später nachweise (was man kann), da der sich nicht nahtlos an das Ende der Pflichtversicherung (sprich Ende Ref) anschließen muss? Welchen Status hat man dann? Das muss ja eine Art Schwebezustand zwischen Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung sein (wobei ich vermute, dass mir einfach der Status als Versicherungspflichtiger erhalten bleibt). Klar, Mitglied der GKV bin ich nach wie vor und muss in dieser Zeit auch Beiträge zahlen. § 5 Abs. 13 SGB V: Ich bin versicherungspflichtig, Mitgliedschaft: § 186 SGB V, Beitragspflicht: § 223 SGB V. Die berechnen sich dann ganz normal nach dem Einkommen. In meinem Fall eben die 150irgendwas EUR, da ich ja im November kein Einkommen habe.

Theoretisch könnte ich mir mit dem Nachweis der anderweitigen Versicherung auch ewig und 3 Tage Zeit lassen, müsste dann aber Beiträge zahlen. Ich warte jetzt ab, bis die was schicken und erkläre mich dann. Wenn dann einer Theater macht, geh ich grad zum SG (die saufen eh grad ab) und wenn ich verliere....:D :upsetangry
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stilzchenrumpel
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von stilzchenrumpel »

Tobias__21 hat geschrieben: Donnerstag 15. November 2018, 13:14 Ich lass es jetzt drauf ankommen. Das was die Dame von der GKV gesagt hat, stimmt so auch nicht. Natürlich gilt diese zwei Monatsfrist auch für zukünftige Beamte die aus der freiwilligen Versicherung kommen. In diese freiwillige Versicherung rutscht man aber nicht automatisch, sondern nur, wenn man den Austritt auf die Aufforderung nicht rechtzeitig erklärt. Nur dann setzt sich die Pflichtversicherung als freiwillige fort.
Ja, ich bin ja kurzzeitig freiwillig versichert gewesen. Da schickt dir die KK ein schreiben, ich habe meiner Erinnerung nach was angekreuzt. Oder so. Weiß nicht mehr. Jedenfalls endet nur die Pflichtversicherung automatisch ohne Frist.

Tobias__21 hat geschrieben: Donnerstag 15. November 2018, 13:14Was ist nun aber, wenn ich den Austritt erkläre und den anderweitigen Versicherungsschutz erst später nachweise (was man kann), da der sich nicht nahtlos an das Ende der Pflichtversicherung (sprich Ende Ref) anschließen muss? Welchen Status hat man dann? Das muss ja eine Art Schwebezustand zwischen Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung sein (wobei ich vermute, dass mir einfach der Status als Versicherungspflichtiger erhalten bleibt). Klar, Mitglied der GKV bin ich nach wie vor und muss in dieser Zeit auch Beiträge zahlen. § 5 Abs. 13 SGB V: Ich bin versicherungspflichtig, Mitgliedschaft: § 186 SGB V, Beitragspflicht: § 223 SGB V. Die berechnen sich dann ganz normal nach dem Einkommen. In meinem Fall eben die 150irgendwas EUR, da ich ja im November kein Einkommen habe.

Theoretisch könnte ich mir mit dem Nachweis der anderweitigen Versicherung auch ewig und 3 Tage Zeit lassen, müsste dann aber Beiträge zahlen. Ich warte jetzt ab, bis die was schicken und erkläre mich dann. Wenn dann einer Theater macht, geh ich grad zum SG (die saufen eh grad ab) und wenn ich verliere....:D :upsetangry
Ich war beim SG und würde deinen Fall dann in 5 Jahren entscheiden. Einfach weil du es bist :) nein im ernst. Keine Ahnung, diese Normen aus den SGBs verwirren mich bis heute. So viele zahlen und querverweise.
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Es geht weiter:

GKV rührt sich. Ich habe denen geschrieben, wie es aussieht, was Sache ist. Verständlich. Jetzt kommen die und schicken mir ne Mail mit nem Antrag auf freiwillige Versicherung. lol...unterschreib ich das, hänge ich drin. Ich bin schon seit Wochen vom Land bei denen abgemeldet worden. Die müssten mir jetzt eigentlich den Hinweis nach § 188 SGB V schicken. Nix. Mach ich es so, wie sie sich das denken, hänge ich voll in der Kündigungsfrist. Ich will denen keine Böswilligkeit unterstellen, aber das kanns ja wohl nicht sein. Die MÜSSEN doch wissen, was jetzt die nächsten Schritte sind....Richtig gut wieder. Jedenfalls bin ich heute morgen zur Agentur für Arbeit (das ist noch weniger Stress, als denen von der GKV zu schreiben). Das nächste Theater. Datensatz kaputt. Irgendwann haben sie es dann hinbekommen. Keiner einen Plan was ein Referendar ist, wer mein Arbeitgeber ist und wie das mit der sozialversicherungsbefreiten Tätigkeit ist. Ich sag noch: Schreiben sie bitte Land BW als Arbeitgeber rein, nicht die Stammdienststelle. Neeee, sie wusste es besser. Jetzt steht da das Landgericht. Ich hatte schon wieder Puls von 200 :D Hab gleich in Fellbach angerufen, dass die die Arbeitsbescheinigung ans Amt schicken (geht wohl über ein Computersystem online). Man darf gespannt sein, ob es läuft und wann es läuft. Ich erwarte in den nächsten Tagen auf jeden Fall mal Post, dass irgendwer noch irgendwas will und gar nix läuft. Ich hab alles dabei gehabt. Alles! Sämtliche Nummern, Zeiträume, Nachweise, etc.

Jedenfalls können sie mich jetzt alle mal. Die GKV kann mich sowas von am A.... lecken. Ich hab die Sendeberichte vom Fax aufgehoben und alles. Ich mach jetzt gar nix mehr. Genau dieses Theater wollte ich vermeiden und einfach mal meine Ruhe haben. Aber nein...Normal is des ned.... :drinking:
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Tibor
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tibor »

schlafende Hunde soll man ...

a) wecken
b) schlafen lassen

?
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Jaja, ich weiß. Selbst Schuld. In Zukunft mach ich gar nix mehr...

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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tibor »

Du wirst dir ohnehin eine andere Einstellung zulegen müssen: Was ist das nun wieder? Bin ich überhaupt zuständig? Kann das nicht warten?
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Was mich aber schockiert ist die völlige planlosigkeit wie die ihre Arbeit verrichten. Dann muss man die Mitarbeiter halt schulen..Oder man leitet es an einen weiter der Plan hat. Ich kann als Richter die Parteien ja auch nicht mit grossen Augen anschauen und sagen: Weiss ich nicht..und dabei stöhnen als würde ich ein Kind kriegen.

Aber gut, vielelicht sollte ich es mal probieren, wenn es so weit ist

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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von stilzchenrumpel »

Tobias__21 hat geschrieben: Freitag 16. November 2018, 11:21 Ich kann als Richter die Parteien ja auch nicht mit grossen Augen anschauen und sagen: Weiss ich nicht..und dabei stöhnen als würde ich ein Kind kriegen.

Aber gut, vielelicht sollte ich es mal probieren, wenn es so weit
Doch, doch. Die Parteien/Beteiligten müssen unbedingt das Gefühl haben, sie seien auf hoher See! Sonst schließen die ja keinrn Vergleich! Je unberechenbarer die Entscheidung ist, desto besser! "Oh, das ist doch recht kompliziert. Darüber muss ich nachdenken" = "Von diesem Mist habe ich noch nie gehört und eigentlich habe ich keine Lust mich damit zu befassen. Was im Palandt nicht steht entscheide ich mit Würfel" :D
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben: Freitag 16. November 2018, 11:21 Was mich aber schockiert ist die völlige planlosigkeit wie die ihre Arbeit verrichten. Dann muss man die Mitarbeiter halt schulen..Oder man leitet es an einen weiter der Plan hat. Ich kann als Richter die Parteien ja auch nicht mit grossen Augen anschauen und sagen: Weiss ich nicht..und dabei stöhnen als würde ich ein Kind kriegen.

Aber gut, vielelicht sollte ich es mal probieren, wenn es so weit ist
Du wirst als Staatsanwalt auch regelmäßig in Sitzungen sitzen und a) den angeklagten Straftatbestand noch nie ernsthaft verstanden haben und/oder b) den konkreten Streit nicht kennen... Dann musst du dir ja auch irgendwas ausdenken und erzählst irgendeinen Scheiß. Von dem Fall erfährst du ja erst kurz vorher und bist der einzige im Saal der die Akte nicht kennt.

Der Klassiker ist § 183 StGB... Weder der gemeine Amtsrichter (oder Berufungsrichter) noch der gemeine Staatsanwalt erkennt da, dass Dolus Directus 1. Grades notwendig ist. Erst wenns einmal vom OLG aufgehoben wurde, weiß der Richter das (hoffentlich). Kannste dir den Mund fusselig reden. Beweisaufnahme beendet, kein Zeuge zum Vorsatz befragt und wenn du dann fragst, wie sie verurteilen wollen, schauen dich große Augen ab. Dann gucken sie in den Fischer und denken sich anschließend was aus... O-Ton der Staatsanwaltschaft letztens "Wenn er nicht hätte gesehen werden, hätte er es heimlich zuhause gemacht"... Hoffentlich schreibt das Gericht das so ins Urteil.

So ähnlich ist es glaub ich auch an Hotlines... Kannst den Leuten ja nicht sagen, du hast keine Ahnung. Als Anwalt kannst du noch sagen "Da muss ich mal nachschauen", das geht an so Hotlines auch nicht. Vielleicht sollte man daher da etwas gnädiger sein.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Das war ein Antwortschreiben auf ne Email, keine Hotline.

Wieso kenne ich als StA die Akte nicht?

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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Liz »

Tobias__21 hat geschrieben:Was mich aber schockiert ist die völlige planlosigkeit wie die ihre Arbeit verrichten. Dann muss man die Mitarbeiter halt schulen..Oder man leitet es an einen weiter der Plan hat. Ich kann als Richter die Parteien ja auch nicht mit grossen Augen anschauen und sagen: Weiss ich nicht..und dabei stöhnen als würde ich ein Kind kriegen.

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Ich will Dich nicht schocken, aber man kann nicht jeden Fall so gut vorab durchdenken, dass man jeden potentiellen Problempunkt als solchen erkennt. Und je kürzer die Frist ist, innerhalb derer man eine Entscheidung treffen muss, desto weniger Chancen hat man, neu entdeckte Probleme richtig überlegt zu lösen, wenn man sie denn überhaupt sieht.
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Wir reden hier von der Frage, wie zu verfahren ist, wenn eine Pflichtversicherung endet. Das dürfte wohl Standardkram sein, oder etwa nicht? Oder ist das jetzt schon die hohe Kunst des Versicherungsrechts, wo man erstmal ne Woche drüber sinnieren und 10 Kollegen fragen muss? Ich hab übrigens den gleichen Rotz schriftlich gerade aus dem Briefkasten gefischt. Nämlich einen "Antrag" auf freiwillige Weiterversicherung.

Nein und ich sehe da gar nichts nach. Das ist eine absolute Frechheit, wie da gearbeitet wird. Ich hab ne E-Mail geschrieben. Da hat keiner irgendeine Frist zu beachten, oder Stress. Aber mich wundert hier langsam gar nix mir
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tibor »

Üblicherweise hat die KV damit direkt nichts zu tun, denn die Meldungen über Beginn und Ende der Versicherungspflichten kommen vom Arbeitgeber und vom Amt. Personell bearbeitet werden müssen nur dann die Fälle, in denen es eben trotz Nachversicherungspflicht zu Lücken kommt oder wenn ein Arbeitgeber den neuen ArbN nicht schnell genug anmeldet.
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Tibor hat geschrieben: Samstag 17. November 2018, 11:45 Üblicherweise hat die KV damit direkt nichts zu tun, denn die Meldungen über Beginn und Ende der Versicherungspflichten kommen vom Arbeitgeber und vom Amt. Personell bearbeitet werden müssen nur dann die Fälle, in denen es eben trotz Nachversicherungspflicht zu Lücken kommt oder wenn ein Arbeitgeber den neuen ArbN nicht schnell genug anmeldet.
1. Abmeldung kam im Oktober
2. Schritt wäre gewesen, dass die GKV den Hinweis nach § 188 Abs. 4 SGB V rausschickt, und mich zur Erklärung auffordert.
3. Ich hätte den Austritt erklärt und den Nachweis über die PKV später (kann man) nachgereicht.
4. Ich hätte für den November 150 Tacken als Beitrag bezahlen müssen.

Das wäre es gewesen. Ich war aber so dumm mich selbst mal zu melden. Ja, werde ich nie mehr machen. Ich sitze es in Zukunft aus, denn jetzt passiert das:

1. Der Dubel hat geschrieben.
2. Schicken wir ihm mal einen Antrag, dass er sich freiwillig bei uns weiterversichert.
3. Oh, der wechselt die Krankenversicherung.
4. Ach, dann zahlt er halt noch zwei Monate weiter, er hat ja Kündigungsfrist. Macht in der Summe etwas um 1500 €. Super Sache.

Ob das ganze so rechtens ist, wage ich mal stark zu bezweifeln. Könnte aber sein, denn nachher legt man das vielleicht sogar noch irgendwie als Aufforderung zur Erklärung nach § 188 Abs. 4 SGB V aus. Mag ja sein. Oder es kommt schon gar nicht auf einen Hinweis an, wenn sie mich direkt in eine freiwillige Versicherung drücken und ich den Wisch unbedarft unterschreibe (Rechtsfolgeirrtum, Anfechtung wird dann auch nicht mehr sein). Und ich vermute, genau das wollen sie gerade erreichen. Wenn ich den Antrag stelle, dürfte es auf § 188 Abs. 4 SGB V vielleicht gar nicht mehr ankommen. Und sowas finde ich dann auch recht frech, da ich ihnen geschrieben habe, dass ich keinesfalls eine Kündigungsfrist an der Backe haben möchte.
Das würde ich wohl erst rausfinden, wenn die Geld wollen und ich zum SG renne, da bei 1 1/2 Tausis auch meine Schmerzgrenze erreicht ist und ich es dann drauf ankommen lassen würde.

Um mir weiteren Schriftverkehr zu ersparen bin ich dann halt zur Agentur für Arbeit. Die übernehmen jetzt die Beiträge und der Spuk hat ein Ende. Dann kann ich denen einfach formlos die PKV anzeigen und gut ist.

Ich hätte wirklich auf das ALG verzichtet, das ich jetzt natürlich auch bekomme, weil mich das ganze Examen so geschafft hat, dass ich einfach nichts mehr machen und mal Ruhe haben wollte. Gut, dann hätte ich einfach auch die Füße stillhalten müssen, das ist mir jetzt auch klar geworden.
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