2 Monate Kündigungsfrist GKV

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Ara
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben: Samstag 17. November 2018, 10:10 Wieso kenne ich als StA die Akte nicht?
Ist die Frage ernst gemeint? Du hast als Sitzungsvertreter in der Regel nicht die Akte und auch keinen Zugriff drauf. Die wird ja mit der Anklage zu Gericht geschickt. Nur in Großverfahren wo es Mehrfertigungen gibt, kann man theoretisch reinschauen. Ansonsten hast du nur die Handakte. Die besteht regelmäßig bei 0815 Delikten aus der Anklage. Vielleicht ist noch die Strafanzeige drin.

Das heißt teilweise erfährst du erst in der Hauptverhandlung was wirklich angeklagt ist und wo schon vorher die Verteidigung lange drüber gestritten oder hingewiesen hat. Von daher dargst dich schonmal dran gewöhnen, dass du als StA in der Regel die geringste Aktenkenntnis hast und auch die wenigste Vorlaufzeit Probleme zu durchdenken.

Von daher sollte man da vielleicht etwas mehr verständnis haben, dass auch Sachbearbeiter häufig tun müsse. Als wüssten sie was, aber eigentlich Ahnungslos sind.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Ach, Ara, vielleicht solltest Du aufhören ständig zu meinen, andere Leute belehren zu müssen ;). Ich war lange genug bei der StA. In der wahlstation 9 to 5. Ich hatte mehr als genug Sitzungsvertretungen, ua in Spezialsachen. Ich weiss schon, wann ich meine handakten kriege und was da drin ist und wie ich an die Hauptakte komme, sollte es nötig sein. Das ist es hier aber nicht. Und auch den Handmännchen Spieler mit deinem dolus directus kriegt hier jeder "gemeine" Richter und StA abgefrühstückt, ohne dass er/sie das OLG bemühen muss. Das mag in HH anders sein, hier läuft es anders

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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Ara hat geschrieben: Samstag 17. November 2018, 12:11
Von daher sollte man da vielleicht etwas mehr verständnis haben, dass auch Sachbearbeiter häufig tun müsse. Als wüssten sie was, aber eigentlich Ahnungslos sind.
Wenn deine Toilette verstopft ist und du einen Klempner rufst, dann erwartest du doch, dass er dir hilft, oder? Hat er nicht das passende Werkzeug dabei, muss er wieder gehen und nochmal kommen, oder gibst du dich damit zufrieden, dass er dir erzählt, dass er die Toilette nicht mehr gangbar kriegt und du doch auch in den Garten kacken kannst?

Genau so ist das hier. Ich will Hilfe von Experten, schreibe eine E-Mail, die klar und verständlich ist. Wenn das der Sachbearbeiter nicht versteht, dann soll er sich bitte an seinen Vorgesetzten wenden, das mache ich auch, wenn ich etwas nicht kann. Ganz einfach. Hier war überhaupt keine Zeitnot, nichts. Es geht auch nicht um irgendwelche Auskünfte an der Hotline. Und ja, mir fehlt da jegliches Verständnis. Aber gut, wenn das die allgemeine Vorstellung ist, wie man seine Arbeit zu erledigen hat, dann ist das eben so. Ich lege da andere Maßstäbe an.

Im Übrigen bin ich kein Pedant. Ich habe auch eine verdammt lange Zündschur und es muss schon einiges passieren. Irgendwann ist aber auch meine Geduld aufgebraucht. Auch wenn ich mich Forum nicht so ernst nehme und hier hochtrabend vom hohen Roß herunter rede, bin ich nicht lebensfremd.
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Tobias__21 hat geschrieben: Samstag 17. November 2018, 12:06
Tibor hat geschrieben: Samstag 17. November 2018, 11:45 Üblicherweise hat die KV damit direkt nichts zu tun, denn die Meldungen über Beginn und Ende der Versicherungspflichten kommen vom Arbeitgeber und vom Amt. Personell bearbeitet werden müssen nur dann die Fälle, in denen es eben trotz Nachversicherungspflicht zu Lücken kommt oder wenn ein Arbeitgeber den neuen ArbN nicht schnell genug anmeldet.
1. Der Dubel hat geschrieben.
Schon ewig nicht mehr Dubel gehört. Vielen Dank dafür. Da werden Heimatgefühle wacht

Ansonsten kann ich mich den Vorrednern anschließen: lieber mal die Klappe halten und warten bis es denen auffällt. Ich glaube die sind meist auch einfach damit überfordert, dass jemand sich Gedanken darüber macht und nicht erst kommt, wenn die Kacke am dampfen ist.
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Hab ich bewusst geschrieben :) Ein bisschen Schwarzwald Flavour muss sein :)
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famulus
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von famulus »

:munch:
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

famulus hat geschrieben: Samstag 17. November 2018, 13:31:munch:
Vergiss es....;)

EDIT:

Oder doch, ein bisschen Spaß muss sein :D
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Samstag 17. November 2018, 15:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Ara
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben: Samstag 17. November 2018, 12:24 Ach, Ara, vielleicht solltest Du aufhören ständig zu meinen, andere Leute belehren zu müssen ;). Ich war lange genug bei der StA. In der wahlstation 9 to 5. Ich hatte mehr als genug Sitzungsvertretungen, ua in Spezialsachen. Ich weiss schon, wann ich meine handakten kriege und was da drin ist und wie ich an die Hauptakte komme, sollte es nötig sein. Das ist es hier aber nicht. Und auch den Handmännchen Spieler mit deinem dolus directus kriegt hier jeder "gemeine" Richter und StA abgefrühstückt, ohne dass er/sie das OLG bemühen muss. Das mag in HH anders sein, hier läuft es anders
Schon so schnell das hohe Ross der Staatskavelerie bestiegen. Musst du aufpassen, dass die Realität dich nicht einholt. Die Staatsanwälte gehen nicht ohne Aktenkenntnis in die Sitzung weil sie alle dumm und faul sind, sondern weils zeitlich bei nem vollen Dezernat mit dem Erledigungsdruck nicht geht. Da hat man nicht die Zeit die man noch als Referendar hat.

Aber klar kann man als Neuling alles besser machen.
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

:lmao:

Ja, Du hast alles schon gesehen, weißt alles. Wie lange bist Du nochmal dabei? Ich glaube, den Erledigungsdruck und wie die Staatsanwälte hier in die Sitzungen gehen oder nicht, kann ich etwas besser einschätzen, meinst Du nicht? Aber wenn mir der erste Handmännchen Spieler eine Revision vor den Latz knallt, weil ich im Erledigungsdruck abgesoffen bin, melde ich mich hier nochmal und gebe Dir Bescheid.
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Liz »

Mir scheint hier beiderseits das Ross ein wenig hoch zu sein. Natürlich kann man aus einzelnen Episoden nicht auf die (Un-)Fähigkeit der jeweiligen Gegenseite schließen. Aber gleichzeitig gibt es natürlich in der Praxis ein Zeitproblem - das man als Referendar vielleicht doch etwas unterschätzt. Wenn man gerade vertreten muss und vielleicht noch eine Haftsache auf dem Tisch liegen hat, dann fällt die Sitzungsvorbereitung sicherlich etwas knapper aus, als wenn man sich mal ein bis zwei Stunden lang in aller Ruhe mit der Handakte beschäftigen kann und alle Problemvarianten überlegen kann. Es ist mir übrigens auch schon passiert, dass ich im 3. Fortsetzungstermin auf einmal die Sitzungsvertretung in einem nicht ganz unkomplexen Verfahren übernehmen und auch plädieren musste und nach dem Freispruchplädoyer der Verteidiger dachte "Mist, sie könnten Recht haben..." Konnte ich in meinen Sitzungsvermerk auch nur schreiben, dass man hier doch vielleicht das Rechtsmittel einlegen und auch zugunsten der Angeklagten durchführen sollte, weil das Gericht natürlich völlig schmerzbefreit verurteilt hat.
Tobias__21 hat geschrieben: Samstag 17. November 2018, 12:49
Im Übrigen bin ich kein Pedant. Ich habe auch eine verdammt lange Zündschur und es muss schon einiges passieren. Irgendwann ist aber auch meine Geduld aufgebraucht. Auch wenn ich mich Forum nicht so ernst nehme und hier hochtrabend vom hohen Roß herunter rede, bin ich nicht lebensfremd.
Sei mir nicht böse, aber das kommt hier gelegentlich doch leicht anders rüber. Dein Erregungspunkt scheint mir relativ niedrig zu liegen. ;)
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben: Samstag 17. November 2018, 14:44 :lmao:

Ja, Du hast alles schon gesehen, weißt alles. Wie lange bist Du nochmal dabei? Ich glaube, den Erledigungsdruck und wie die Staatsanwälte hier in die Sitzungen gehen oder nicht, kann ich etwas besser einschätzen, meinst Du nicht? Aber wenn mir der erste Handmännchen Spieler eine Revision vor den Latz knallt, weil ich im Erledigungsdruck abgesoffen bin, melde ich mich hier nochmal und gebe Dir Bescheid.
Man muss nicht alles Wissen um zu realisieren, dass aufgrund von Erledigungsdruck häufig Arbeiten nicht so sauber gemacht werden können, wie man es gerne hätte. Zum juristischen Alltag gehört es dazu, dass man keine Ahnung hat aber Infos oder stellungnahmen abgeben muss, egal welchen Beruf man hat. Frag mal Anwälte mit ihren Fristen.

Gefährlich ist es nur, wenn man sich selbst für unfehlbar hält und dann auch wenig Verständnis für andere und deren Situationen hat. Außerdem kenne ich natürlich auch mehr als genug Staatsanwälte aus verschiedenen Ländern privat. Keiner von denen scheint mir unterarbeitet zu sein und die Zeit zu haben die Akten vorher zu lesen. Das wird ja auch nicht erwartet.

Ich mags für BW nicht ausschließen, ich gehe aber davon aus, dass auch in BW der Sitzungsvertreter die EA in der Regel nicht kennt. Sie ist ja schon aus logistischen Gründen bei Gericht.
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Liz »

Ara hat geschrieben: Samstag 17. November 2018, 14:55Ich mags für BW nicht ausschließen, ich gehe aber davon aus, dass auch in BW der Sitzungsvertreter die EA in der Regel nicht kennt. Sie ist ja schon aus logistischen Gründen bei Gericht.
Dafür gibt es allerdings Handakten, die jedenfalls in komplexeren Fällen auch schlichtweg ein komplettes Doppel der Ermittlungsakte sind. Aber natürlich sind die zeitlichen Kapazitäten, mal eben 1.000 Blatt Akte für einen Sitzungstag zu lesen, begrenzt.
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Liz hat geschrieben: Samstag 17. November 2018, 14:53 Mir scheint hier beiderseits das Ross ein wenig hoch zu sein. Natürlich kann man aus einzelnen Episoden nicht auf die (Un-)Fähigkeit der jeweiligen Gegenseite schließen. Aber gleichzeitig gibt es natürlich in der Praxis ein Zeitproblem - das man als Referendar vielleicht doch etwas unterschätzt. Wenn man gerade vertreten muss und vielleicht noch eine Haftsache auf dem Tisch liegen hat, dann fällt die Sitzungsvorbereitung sicherlich etwas knapper aus, als wenn man sich mal ein bis zwei Stunden lang in aller Ruhe mit der Handakte beschäftigen kann und alle Problemvarianten überlegen kann. Es ist mir übrigens auch schon passiert, dass ich im 3. Fortsetzungstermin auf einmal die Sitzungsvertretung in einem nicht ganz unkomplexen Verfahren übernehmen und auch plädieren musste und nach dem Freispruchplädoyer der Verteidiger dachte "Mist, sie könnten Recht haben..." Konnte ich in meinen Sitzungsvermerk auch nur schreiben, dass man hier doch vielleicht das Rechtsmittel einlegen und auch zugunsten der Angeklagten durchführen sollte.
Tobias__21 hat geschrieben: Samstag 17. November 2018, 12:49
Im Übrigen bin ich kein Pedant. Ich habe auch eine verdammt lange Zündschur und es muss schon einiges passieren. Irgendwann ist aber auch meine Geduld aufgebraucht. Auch wenn ich mich Forum nicht so ernst nehme und hier hochtrabend vom hohen Roß herunter rede, bin ich nicht lebensfremd.
Sei mir nicht böse, aber das kommt hier gelegentlich doch leicht anders rüber. Dein Erregungspunkt scheint mir relativ niedrig zu liegen. ;)
Nun, ich sitze meinem Gefühl nach auf gar keinem Ross. Es ist mir ziemlich Latte, ob ich jetzt auf der einen, oder der anderen Seite stehe. Andere Leute scheinen hier aber wohl ein "wir" gegen "die" Denken an den Tag zu legen und lassen keine Gelegenheit verstreichen, sich über die vermeintliche Unfähigkeit der anderen zu mokieren. Wie die Handakten hier aussehen, wann sie zum Sitzungsvertreter gelangen und wie die Anbindung an den Dezernenten ist, wie schnell man einen Hauptakte vom Gericht kriegt, usw. ist regional verschieden. Ich laufe da nicht blauäugig durch die Gegend und erliege irgendeiner romantischen Vorstellung. Dafür habe ich lange genug Einblick in den Arbeitsalltag gehabt und weiß wie die Dezernenten hier arbeiten. Ich war auch etwas anders eingebunden, als der "gemeine" Referendar, der seine Handakten zwei Wochen zu Hause liegen hat. Ich hatte auch schon 3 "nicht ganz unkomplizierte" hinzuverbundene Sachen, die ich zuvor noch nie gesehen habe.

Es ist auch ehrlich gesagt, ermüdend darüber zu schreiben, außenstehende können die Situation hier natürlich sowieso besser beurteilen und da gehen die Sitzungsvertreter natürlich auch alle unvorbereitet in die Sitzungen, weil der Erledigungsdruck so groß ist...
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Ara hat geschrieben: Freitag 16. November 2018, 23:38
Der Klassiker ist § 183 StGB... Weder der gemeine Amtsrichter (oder Berufungsrichter) noch der gemeine Staatsanwalt erkennt da, dass Dolus Directus 1. Grades notwendig ist. Erst wenns einmal vom OLG aufgehoben wurde, weiß der Richter das (hoffentlich). Kannste dir den Mund fusselig reden. Beweisaufnahme beendet, kein Zeuge zum Vorsatz befragt und wenn du dann fragst, wie sie verurteilen wollen, schauen dich große Augen ab. Dann gucken sie in den Fischer und denken sich anschließend was aus... O-Ton der Staatsanwaltschaft letztens "Wenn er nicht hätte gesehen werden, hätte er es heimlich zuhause gemacht"... Hoffentlich schreibt das Gericht das so ins Urteil.

Ara hat geschrieben: Samstag 17. November 2018, 14:55 Gefährlich ist es nur, wenn man sich selbst für unfehlbar hält und dann auch wenig Verständnis für andere und deren Situationen hat.

Jap, aus Deinen Postings strotzt jedes Mal das Verständnis für andere ;) Jetzt haste mal einen Fall gehabt, wo es falsch gemacht wurde. Daraus wird dann bei dir, dass es ein allgemeines Problem ist, dass das die "gemeinen" Richter und Staatsanwälte nicht erkennen. Ne, nicht mal in der Berufungsinstanz? Also bitte...Gibt ja keine Spezialabteilungen für Sexualdelikte und der Dezernent könnte auch nicht in der HA drauf hinweisen, was es da zu beachten gibt? Ist auch nicht im Fischer fettgedruckt und mit einem Blick zu sehen? In den schaut der Berufungsrichter ja auch nicht rein, beim OLG aber hoffentlich, wenn man Glück hat...
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Nach dem ersten Examen: Im Ref wird es richtig hart, dagegen war das vorher alles Kindergeburtstag. Ref vorbei, nix passiert. Vor dem Berufseinstieg: jetzt wird es Blut regnen, du wirst in Arbeit ersaufen. Bla bla bla.

Man wollte mir ja schon nicht glauben, dass hier Berufungssachen in voller Kammerbesetzung entschieden werden, selbst wenn es die pobligste Mietrechtsstreitigkeit ist. Müssen ja alle in Arbeit ersaufen, kann ja nicht sein, dass das nicht der Einzelrichter macht. Aber ja, ich werde in Zukunft nicht mal ein Aktendoppel der Hauptakte, dass ich schon Tage vor dem eigentlichen Sitzungstermin auf dem Tisch liegen habe, notfalls zur Hause durchlesen und kurz mit dem Dezernenten sprechen, oder so abgefahrene Konstellationen wie ein § 183 StGB kurz im Fischer nachsehen können. Ne, die Zeit bleibt nicht. Und wenn ich dann mal zu Hause bin, bin ich so runtergewirtschaftet von der Arbeit, dass ich da garantiert keine Handakte mehr lesen werden kann.

Erstaunlich wie man hier immer weiß, wie es anderenorts läuft, weil es ja "allgemein bekannt" ist.

Samy sagt dazu nur: Hab gehört ;)
https://www.youtube.com/watch?v=ISRQ70ZOYJk

Aber ich verspreche Euch, ich melde mich, wenn sie mich gebrochen habe ;)
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