Ist die Frage ernst gemeint? Du hast als Sitzungsvertreter in der Regel nicht die Akte und auch keinen Zugriff drauf. Die wird ja mit der Anklage zu Gericht geschickt. Nur in Großverfahren wo es Mehrfertigungen gibt, kann man theoretisch reinschauen. Ansonsten hast du nur die Handakte. Die besteht regelmäßig bei 0815 Delikten aus der Anklage. Vielleicht ist noch die Strafanzeige drin.Tobias__21 hat geschrieben: ↑Samstag 17. November 2018, 10:10 Wieso kenne ich als StA die Akte nicht?
Das heißt teilweise erfährst du erst in der Hauptverhandlung was wirklich angeklagt ist und wo schon vorher die Verteidigung lange drüber gestritten oder hingewiesen hat. Von daher dargst dich schonmal dran gewöhnen, dass du als StA in der Regel die geringste Aktenkenntnis hast und auch die wenigste Vorlaufzeit Probleme zu durchdenken.
Von daher sollte man da vielleicht etwas mehr verständnis haben, dass auch Sachbearbeiter häufig tun müsse. Als wüssten sie was, aber eigentlich Ahnungslos sind.