2 Monate Kündigungsfrist GKV

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Tobias__21
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Ara hat geschrieben: Samstag 17. November 2018, 17:50 Ein bisschen Demut tut immer gut... Man ist durch das Bestehen des 2. Examen nicht schlauer geworden. Wird man übrigens auch nicht durch die Benennung zum Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt.

Fehler gehören zum Beruf des Juristen dazu. Zum Glück sterben meist, anders als bei Ärzten, keine Leute dran.
Jap, da stimme ich Dir voll und ganz zu. Wie wäre es, wenn Du dir das auch mal auf die Fahnen schreibst? ;)
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Liz »

Tobias__21 hat geschrieben:Die Arbeitsbelastung war auch überhaupt nicht Thema. Kratzt mich auch ehrlich gesagt nicht im Geringsten. Ich habe es gesehen, werde es wieder sehen und am eigenen Leib erfahren...so what?

Aber in einer Welt, in der die Justiz mit dem richtigen Umgang mit 183 StGB reihenweise überfordert ist, möchte ich nicht leben :(
Du hattest doch gerade noch gemutmaßt, man wolle Dir hier mit Horrorstories Angst vor der Praxis machen und mit Deiner vielleicht besonderen Belastbarkeit geprahlt. Und da würde ich schlichtweg sagen: wir sprechen nochmal drüber, wenn Du ein paar Monate lang ein 150 %-Dezernat hattest, wie plüschig das ist.

Die Unterhaltsverletzungsverfahren sind doch vor allem deshalb unbeliebt, weil man erstmal jede Menge Unterlagen anfordern muss und dann jede Menge rechnen muss und im Zweifelsfall beständig die Kindesmutter nervt, die nicht verstehen will, dass man Strafverfolgung betreibt und keine Unterhaltstitel vollstreckt.
Tobias__21
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Liz hat geschrieben: Samstag 17. November 2018, 17:54
Tobias__21 hat geschrieben:Die Arbeitsbelastung war auch überhaupt nicht Thema. Kratzt mich auch ehrlich gesagt nicht im Geringsten. Ich habe es gesehen, werde es wieder sehen und am eigenen Leib erfahren...so what?

Aber in einer Welt, in der die Justiz mit dem richtigen Umgang mit 183 StGB reihenweise überfordert ist, möchte ich nicht leben :(
Du hattest doch gerade noch gemutmaßt, man wolle Dir hier mit Horrorstories Angst vor der Praxis machen und mit Deiner vielleicht besonderen Belastbarkeit geprahlt. Und da würde ich schlichtweg sagen: wir sprechen nochmal drüber, wenn Du ein paar Monate lang ein 150 %-Dezernat hattest, wie plüschig das ist.

Die Unterhaltsverletzungsverfahren sind doch vor allem deshalb unbeliebt, weil man erstmal jede Menge Unterlagen anfordern muss und dann jede Menge rechnen muss und im Zweifelsfall beständig die Kindesmutter nervt, die nicht verstehen will, dass man Strafverfolgung betreibt und keine Unterhaltstitel vollstreckt.
Ach, Mensch, Sarkasmus erkennt ihr auch nicht, wenn man euch mit der Nase reinstößt, oder? Und ich dachte, ich hätte da Schwierigkeiten....Überheblichkeit, Selbstüberschätzung oder gar Selbstherrlichtkeit sind Begriffe, die mir völlig fremd sind, ich dachte, das wäre aus meinen Beiträgen hier über die Zeit hinreichend deutlich geworden. Wer macht sich denn wegen jedem Scheiss ins Hemd und fragt hier nach? Also ehrlich mal :) Es ist mir herzlich egal. Ich muss nix mehr beweisen und komme aus einem ganz anderen Sektor. Ich sehe dem allem einigermaßen gelassen entgegen und bin mir durchaus bewusst, dass ich da krachend auf die Nase fliegen kann. Das macht aber gar nichts, ich gehe eh immer vom worst case aus. Dann mache ich eben was anderes, so wichtig ist mir das alles nicht, dass ich dafür lebe. Jura war und ist für mich nichts anderes als ein Handwerk, das Probleme lösen soll. Wenn hier einer entspannt ist, bin ich das. Ich hab auch gar kein Problem mir nach 3 Monaten einzugestehen, dass ich eine falsche Entscheidung getroffen habe und um meine Entlassung zu bitten. Ich bin kein Mensch, der dann völlig überfordert an seinem Stuhl kleben bleibt, weil er ja jetzt "Staatsanwalt" "Richter" oder "Rechtsanwalt" ist und bei dem Gedanken daran feuchte Träume kriegt.

Ich habs aber Muirne schon im Vorfeld gesagt, dass mir genau das unterstellt werden wird und sich die Diskussion dahin entwickeln wird. Und es ist tatsächlich auch eingetreten. Man sieht halt die eigenen Fehler u Schwächen bei anderen doppelt gut, nich? :)

Egal jetzt, ich hab Euch eh alle lieb. Aber der Punkt geht an mich :D Alles easy
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Samstag 17. November 2018, 18:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Liz »


Tobias__21 hat geschrieben:
Ich kann die 170er Fälle schon gar nicht mehr zählen, die ich hatte und da wurde nix eingestellt. Aber vielleicht waren dass die 90% der Fälle die einfach sind und ich hatte bisher immer Glück und die 10% hauen mich voll aus den Latschen. Oder die schlafen einfach bei der Zuteilung der Akten bei der StA. Ist ja nicht so, dass da einer drüber schaut (hier sogar der OStA) bevor es zugeteilt wird.
Das scheint mir aber auch ein selektives Bild zu sein. Angeklagt werden die klaren Fälle, wo es nicht mehr mit einer Einstellung nach § 153a StPO geht - und der Anklageverfasser sollte ja bereits alle Tatzeiträume ausgewählt haben, in denen das Ergebnis klar ist. Aber ich hatte schon Fälle, wo ich dann mühevoll die 3 Tatzeiträume rausgesucht habe, in denen der Beschuldigte in den letzten 10 Jahren in nicht rechtsverjährter Zeit nachweisbar nichts bezahlt hat, obwohl er nachweisbar gekonnt hätte. Sitzungsvertretung wäre dann banal gewesen.

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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Liz »


Tobias__21 hat geschrieben:
Liz hat geschrieben: Samstag 17. November 2018, 17:54
Tobias__21 hat geschrieben:Die Arbeitsbelastung war auch überhaupt nicht Thema. Kratzt mich auch ehrlich gesagt nicht im Geringsten. Ich habe es gesehen, werde es wieder sehen und am eigenen Leib erfahren...so what?

Aber in einer Welt, in der die Justiz mit dem richtigen Umgang mit 183 StGB reihenweise überfordert ist, möchte ich nicht leben :(
Du hattest doch gerade noch gemutmaßt, man wolle Dir hier mit Horrorstories Angst vor der Praxis machen und mit Deiner vielleicht besonderen Belastbarkeit geprahlt. Und da würde ich schlichtweg sagen: wir sprechen nochmal drüber, wenn Du ein paar Monate lang ein 150 %-Dezernat hattest, wie plüschig das ist.

Die Unterhaltsverletzungsverfahren sind doch vor allem deshalb unbeliebt, weil man erstmal jede Menge Unterlagen anfordern muss und dann jede Menge rechnen muss und im Zweifelsfall beständig die Kindesmutter nervt, die nicht verstehen will, dass man Strafverfolgung betreibt und keine Unterhaltstitel vollstreckt.
Ach, Mensch, Sarkasmus erkennt ihr auch nicht, wenn man euch mit der Nase reinstößt, oder? Und ich dachte, ich hätte da Schwierigkeiten....Überheblichkeit, Selbstüberschätzung oder gar Selbstherrlichtkeit sind Begriffe, die mir völlig fremd sind, ich dachte, das wäre aus meinen Beiträgen hier über die Zeit hinreichend deutlich geworden. Wer macht sich denn wegen jedem Scheiss ins Hemd und fragt hier nach? Also ehrlich mal :) Es ist mir herzlich egal. Ich muss nix mehr beweisen und komme aus einem ganz anderen Sektor. Ich sehe dem allem einigermaßen gelassen entgegen und bin mir durchaus bewusst, dass ich da krachend auf die Nase fliegen kann. Das macht aber gar nichts, ich gehe eh immer vom worst case aus. Dann mache ich eben was anderes, so wichtig ist mir das alles nicht, dass ich dafür lebe. Jura war und ist für mich nichts anderes als ein Handwerk, das Probleme lösen soll. Wenn hier einer entspannt ist, bin ich das. Ich hab auch gar kein Problem mir nach 3 Monaten einzugestehen, dass ich eine falsche Entscheidung getroffen habe und um meine Entlassung zu bitten. Ich bin kein Mensch, der dann völlig überfordert an seinem Stuhl kleben bleibt, weil er ja jetzt "Staatsanwalt" "Richter" oder "Rechtsanwalt" ist und bei dem Gedanken daran feuchte Träume kriegt.

Ich habs aber Muirne schon im Vorfeld gesagt, dass mir genau das unterstellt werden wird und sich die Diskussion dahin entwickeln wird. Und es ist tatsächlich auch eingetreten. Man sieht halt die eigenen Fehler u Schwächen bei anderen doppelt gut, nich? :)

Egal jetzt, ich hab Euch eh alle lieb. Aber der Punkt geht an mich :D Alles easy
Klar, alles Sarkasmus. Dafür reagierst Du dann doch immer überraschend dünnhäutig. Wer - und sei es auch nur sarkastisch - große Töne spucken möchte, sollte auch mit der Resonanz leben können. ;)
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Tobias__21 »

Ich hab anfangs dünnhäutig darauf reagiert, dass ihr mir wieder unterstellt habt, ich würde kurz vor dem Herzinfarkt stehen, weil der arme Sachbearbeiter nicht weiter wusste und ich ihn dafür am liebsten massakriert hätte. Das gebe ich zu, ja ;) Ihr habt das aber natürlich auch nicht miterlebt und wisst, was genau gesprochen wurde und wie es im Detail abgelaufen ist, von daher muss ich auch damit leben, dass man den Fehler vielleicht bei mir vermutet. Könnte ja sein.

Was aber das weitere angeht: Das war nicht mehr als Unterhaltung ;) Mir ist das doch völlig egal. Gibt überall gute und schlechte. Der eine kann das besser, der andere das. Fehler habe ich selbst schon genug gemacht, als dass ich da in einen Richtung schießen müsste. Natürlich habe ich eine Leidenschaft dafür und würde mich freuen, wenn es alles so klappt, wie ich mir das vorstelle. Sonst würde ich ja wohl kaum diese Wahl treffen und mich dem aussetzen. Ich könnte es sicher auch einfacher haben und dabei sogar noch weit mehr Gehalt bekommen. Am Ende bleibt es für mich jedoch nur Jura. Man sollte das ganze auch nicht größer machen als es ist. Klar, ist das hart und anstregend und man ist vielleicht überfordert, ist ja alles keine Schande. Am Ende ist es ein Job wie ein jeder andere. Hauptsache man ist glücklich, kann sich selbst im Spiegel anschauen und geht einigermaßen zufrieden zu Bett. Und wenn sich die Horrorstories bewahrheiten sollten, die man überall hört, ist das auch in Ordnung. Entweder ich packe es, oder eben nicht. Es gibt immer Möglichkeiten und noch anderes grünes Gras. Man sollte dem ganzen nur nicht zuviel Raum einräumen und es wichtiger machen als es eigentlich ist. Natürlich gehört Fachlichkeit dazu und ich will auch sicher keinen Menschen schädigen und sei es nur finanziell, weil ich eben doch nicht mit der Belastung zurecht komme, oder es vom Wissen her nicht reicht. Aber dann ziehe ich selbst die Notbremse, bevor das Kind ganz in den Brunnen fällt :)
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben: Samstag 17. November 2018, 17:53
Ara hat geschrieben: Samstag 17. November 2018, 17:50 Ein bisschen Demut tut immer gut... Man ist durch das Bestehen des 2. Examen nicht schlauer geworden. Wird man übrigens auch nicht durch die Benennung zum Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt.

Fehler gehören zum Beruf des Juristen dazu. Zum Glück sterben meist, anders als bei Ärzten, keine Leute dran.
Jap, da stimme ich Dir voll und ganz zu. Wie wäre es, wenn Du dir das auch mal auf die Fahnen schreibst? ;)
Ich glaube ich bin mir meinen Grenzen und Schwächen - insbesondere in der Praxis - ganz gut bewusst. Andererseits gehört dazu aber auch, dass man weiß was man schon gesehen hat. Man braucht nicht 100 Jahre Berufserfahrung, um manche systematische Probleme des Rechtssystem zu erkennen. Das Erkennen der Probleme ist nämlich gar nicht das Schwierige, sondern das Lösen. Die Probleme die ich bei der StA und auch den Gerichten sehe und kritisiere, bedeutet ja nicht, dass ich es besser machen würde Die meisten Probleme sind nämlich systembedingt.

Der Vorteil als Anwalt ist übrigens auch - das betone ich hier ja immer wieder -, dass man sehr unterschiedliche Praktiker der Gegenseite bei der Arbeit sieht. Ich glaube die wenigsten Richter und Staatsanwälte wissen z.B. wie gewaltig der Unterschied zwischen Großstadtgerichten und Dorfgerichten ist. Während man zB in SH quasi auch Kaffekränzchen vor der großen Strafkammer abhält, hat man in HH immer und überall sofort eisigen Krieg. Das ist extrem faszinierend und erlaubt mE dann auch in vielen Punkten einen äußerst vielseitigen Einblick auf das heterogene Konstrukt "Justiz". Der die Wahrheit vielleicht sogar viel besser trifft, als die eigene Selbstwahrnehmung.
Liz hat geschrieben: Samstag 17. November 2018, 18:04
Tobias__21 hat geschrieben:
Ich kann die 170er Fälle schon gar nicht mehr zählen, die ich hatte und da wurde nix eingestellt. Aber vielleicht waren dass die 90% der Fälle die einfach sind und ich hatte bisher immer Glück und die 10% hauen mich voll aus den Latschen. Oder die schlafen einfach bei der Zuteilung der Akten bei der StA. Ist ja nicht so, dass da einer drüber schaut (hier sogar der OStA) bevor es zugeteilt wird.
Das scheint mir aber auch ein selektives Bild zu sein. Angeklagt werden die klaren Fälle, wo es nicht mehr mit einer Einstellung nach § 153a StPO geht - und der Anklageverfasser sollte ja bereits alle Tatzeiträume ausgewählt haben, in denen das Ergebnis klar ist. Aber ich hatte schon Fälle, wo ich dann mühevoll die 3 Tatzeiträume rausgesucht habe, in denen der Beschuldigte in den letzten 10 Jahren in nicht rechtsverjährter Zeit nachweisbar nichts bezahlt hat, obwohl er nachweisbar gekonnt hätte. Sitzungsvertretung wäre dann banal gewesen.
Das scheint mir sehr bezirksabhängig zu sein. Die StA HH klagt unterm "neuen" Generalstaatsanwalt grundsätzlich alle § 170er Verfahren zu Lasten minderjähriger Kinder an. In diesen Fällen hält man das Einwirken auf den Beschuldigten durch den Richter für notwendig. Das führt dazu, dass aber nahezu alle Ersttäter nach § 153a StPO mit der Auflage der Unterhaltspflicht nachzugehen aus dem Gerichtssaal rausgehen. Was ja auch nicht die schlechteste Lösung ist.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Liz »

@Tobias: Du bist wahrscheinlich der Erste, der auf die Idee gekommen ist, kein ALG I beziehen zu wollen und sich lieber 5 Tage freiwillig in der GKV zu versichern, der dann aber auch noch panisch bei der GKV nachfragt, wie es denn dann mit der Kündigungsfrist ist ;) Und wenn das Ergebnis der Kaffeerunde "keine Ahnung" war, dann wird vielleicht auch nicht jeder Mitarbeiter die Arbeitsmotivation haben, das noch in drei Kommentaren nachzuschlagen, nur um Dir eine wirklich richtige Antwort zu geben.
Und natürlich wird die Praxis alles zeigen und manches ist nicht so schlimm, wenn man erstmal dabei ist, aber man wird eben nicht jede Akte ideal bearbeiten können und manchmal muss man eben auch mal ziemlich improvisieren oder lernt es auch mal auf die harte Tour.

@Ara: Das kann gut sein. An sich macht es ja wenig Sinn, mühevoll eine Anklage zu schreiben, wenn man die Akte sowieso vom Richter mit "Können wir es nicht einstellen?!" zurückbekommt.
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Strich »

Puh bin ich froh, dass das damals alles über meinen Berater ablief ^^.
Und wenn das Ergebnis der Kaffeerunde "keine Ahnung" war, dann wird vielleicht auch nicht jeder Mitarbeiter die Arbeitsmotivation haben, das noch in drei Kommentaren nachzuschlagen, nur um Dir eine wirklich richtige Antwort zu geben.
Dazu muss man aber bemerken, dass das deren Aufgabe ist. Wenn ich mir nicht sicher bin, was mir von einer Behörde droht, rufe ich da an, gehe hin oder lasse es mir noch besser schriftlich geben.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: 2 Monate Kündigungsfrist GKV

Beitrag von Salisa »

famulus hat geschrieben: Samstag 17. November 2018, 17:25
Salisa hat geschrieben: Samstag 17. November 2018, 16:27 mittags um 16 Uhr
:lmao:
Ja, bei uns an Gericht gilt jedenfalls unter den Assessoren 16:00 Uhr zumindest als noch mitten am Tag. Wenn die Tage länger sind, verschieben sich solche Bezeichnungen schon mal.
"Das Glück ist mit den Tüchtigen" ~ aus Dr. House, Staffel 2
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