Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Moderator: Verwaltung
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Ich sehe es wie Tobi. Man kann doch jetzt erkennen, dass 250€-300€ wenig sind, wenn man bspw davon ausgeht, dass man nach Eintritt in den ÖffD noch 50 Jahre versichert sein will (Lj 30-80), dann wird man locker 30 Jahre wegen Pension oder Kindern eine erhöhte Beihilfe haben. Selbst ohne Kinder hat man 35 J 50% zu versichern.
Wenn man mal allgemeine Kostensteigerungen außen vor lässt, weil die Inflation auch die GKV Bemessungsgrundlage betrifft, kann man sagen, dass man 20 Jahre ggf 300-400€, dann 15 Jahre ggf 500-700 € und nach Pension ggf 15 Jahre noch 700 € zahlen muss. Dann sieht man deutlich, dass man im Schnitt immernoch weniger zahlt als 700€ GKV Standard bei freiwilliger Vers. Selbst wenn es im Alter auf 800-900€ hochginge, wäre es noch billiger.
Wenn man mal allgemeine Kostensteigerungen außen vor lässt, weil die Inflation auch die GKV Bemessungsgrundlage betrifft, kann man sagen, dass man 20 Jahre ggf 300-400€, dann 15 Jahre ggf 500-700 € und nach Pension ggf 15 Jahre noch 700 € zahlen muss. Dann sieht man deutlich, dass man im Schnitt immernoch weniger zahlt als 700€ GKV Standard bei freiwilliger Vers. Selbst wenn es im Alter auf 800-900€ hochginge, wäre es noch billiger.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Schon klar. Es ist auch klar, dass es Volljuristen gibt, die nicht verbeamtet sind in der Verwaltung, aber die Aussage dass keine Beamtenstellen mehr ausgeschrieben werden und es keine klassische Verwaltung mehr gibt, ist Käse. Es wird ja gerade wieder mit der Verbeamtung geworben um Leute zu kriegen. Und alle Volljuristen (und auch Nicht-Juristen von der Verwaltungshochschule) die ich kenne sind in der Verwaltung verbeamtet worden. Sei es beim Land, bei der Stadt, oder beim Bund. Natürlich kommt es auch auf das BL an, aber so ne Aussage kann man nicht einfach mal pauschal raushauen.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Hajo. Die PKV (bei mir debeka) weist ja auch darauf hin und bietet einem gleich was an, gekoppelt mit Riester, so dass man im Alter theoretisch überhaupt gar keine Beiträge mehr zahlen muss, sondern das aus dem Topf nehmen kann in dem man einbezahlt hat. Die berechnen einem das auch am Computer mit statistischer Lebenserwartung und vrs. Kostensteigerungen etc. pp. Und selbst wenn die PKV dazu nix sagt, dürfte einem das bekannt sein und man kann sich selbst drum kümmern und vorsorgen. Ich hab das Angebot von der debeka da und werde mich noch bei anderen umschauen und mich dann für was entscheiden. Muss ja nicht die debeka sein.Tibor hat geschrieben: ↑Samstag 15. Dezember 2018, 14:36 Ich sehe es wie Tobi. Man kann doch jetzt erkennen, dass 250€-300€ wenig sind, wenn man bspw davon ausgeht, dass man nach Eintritt in den ÖffD noch 50 Jahre versichert sein will (Lj 30-80), dann wird man locker 30 Jahre wegen Pension oder Kindern eine erhöhte Beihilfe haben. Selbst ohne Kinder hat man 35 J 50% zu versichern.
Wenn man mal allgemeine Kostensteigerungen außen vor lässt, weil die Inflation auch die GKV Bemessungsgrundlage betrifft, kann man sagen, dass man 20 Jahre ggf 300-400€, dann 15 Jahre ggf 500-700 € und nach Pension ggf 15 Jahre noch 700 € zahlen muss. Dann sieht man deutlich, dass man im Schnitt immernoch weniger zahlt als 700€ GKV Standard bei freiwilliger Vers. Selbst wenn es im Alter auf 800-900€ hochginge, wäre es noch billiger.
In der GKV zu bleiben ist absoluter Bullshit, wenn es keine Beihilfe dafür gibt. Ein paar BL bieten das jetzt an. Hätte ich auch gemacht, wenn ich die Wahl gehabt hätte, aber die hat man hier faktisch nicht und man muss in die PKV, oder verbläst eben mehr Geld für die freiwillige.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Richter=StA (zumindest hier)=Beamter. So?
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Aber mal zurück zum Topic:
Wie gesagt, für Schwerbehinderte gelten andere Maßstäbe. Wie das im Detail aussieht weiß ich auch nicht. Aber ich kenne Anwälte, die dem TE sicher weiterhelfen können und sich da auskennen. Wenn Du magst @Riven, kann ich da auch mal für dich anfragen ganz unverbindlich im Vorfeld und einen Kontakt herstellen. Kosten kann ich auch abklären. Vieles kann man da sicher telefonisch klären, sich erstmal nur beraten lassen und vielleicht siehst Du dann klarer. Ich glaube nicht, dass wir dir hier eine befriedigende Antwort geben können, da man da doch vertieftere Kenntnisse braucht.
Wenn es Dein Wunsch ist in den Staatsdienst zu gehen, solltest Du es auf jeden Fall versuchen!
Wie gesagt, für Schwerbehinderte gelten andere Maßstäbe. Wie das im Detail aussieht weiß ich auch nicht. Aber ich kenne Anwälte, die dem TE sicher weiterhelfen können und sich da auskennen. Wenn Du magst @Riven, kann ich da auch mal für dich anfragen ganz unverbindlich im Vorfeld und einen Kontakt herstellen. Kosten kann ich auch abklären. Vieles kann man da sicher telefonisch klären, sich erstmal nur beraten lassen und vielleicht siehst Du dann klarer. Ich glaube nicht, dass wir dir hier eine befriedigende Antwort geben können, da man da doch vertieftere Kenntnisse braucht.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Nein, Richter sind Richter, Beamte sind Beamte; Staatsanwälte sind Beamte, nur mit Richterbesoldung.Tobias__21 hat geschrieben:Richter=StA (zumindest hier)=Beamter. So?
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
In BW ist sind Richter und StA nicht getrennt. Soweit ich das sehe, bin ich als Richter auf Probe ernannt und StA ist meine Dienstbezeichnung(?). Dass mich die Generalstaatsanwaltschaft trotzdem köpfen kann wenn sie will, ist klar. Aber eigentlich bin ich Richter
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Ich würde gerne in die Polizeiverwaltung oder zur SGD (mittlere Verwaltungsebene in RLP) gehen, war da im Ref in der Verwaltungsstation und das hat echt Spaß gemacht. Mit ich glaube 6,5+ Punkten sind die Anforderungen auch recht human. Alternativ könnte ich mir bei entsprechendem Examensglück auch die Sta vorstellen. Inoffiziell nimmt RLP ab 15 Punkten in beiden Examen, und nun bekommen wir ab 2019 auch noch 50 Richterstellen extra. Aktuell sind die Voraussetzungen in RLP tatsächlich recht gut und ich fänds echt blöd, wenn meine Krankheit mir da einen Strich durch die Rechnung machen würde. Ist ja nicht so, dass ich in meiner Leistungsfähigkeit grundsätzlich herabgesetzt wäre.Tobias__21 hat geschrieben: ↑Samstag 15. Dezember 2018, 17:39 Aber mal zurück zum Topic:
Wie gesagt, für Schwerbehinderte gelten andere Maßstäbe. Wie das im Detail aussieht weiß ich auch nicht. Aber ich kenne Anwälte, die dem TE sicher weiterhelfen können und sich da auskennen. Wenn Du magst @Riven, kann ich da auch mal für dich anfragen ganz unverbindlich im Vorfeld und einen Kontakt herstellen. Kosten kann ich auch abklären. Vieles kann man da sicher telefonisch klären, sich erstmal nur beraten lassen und vielleicht siehst Du dann klarer. Ich glaube nicht, dass wir dir hier eine befriedigende Antwort geben können, da man da doch vertieftere Kenntnisse braucht.
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Wenn du da mal unverbindlich nachfragen könntest, fände ich das super. Aber fühl dich zu nichts gezwungen.
Was die Angabe in der Bewerbung angeht: Ich kann verstehen, dass es taktisch klüger sein mag, die Krankheit erst mal zu verschweigen, andererseits könnte ich damit meine lange Schulzeit erklären. Musste nämlich als Schüler bevor ich die Niere bekam sehr oft krankheitsbedingt fehlen, was dann auch zu insgesamt zwei Wiederholungen geführt hat. Würde natürlich erfordern, dass man den schulischen Werdegang eines potentiellen Kandidaten, der die Punktemarkte knackt, überhaupt so genau unter die Lupe nimmt.
Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Im Gegenteil, unbedingt angeben, auch aus taktischen Erwägungen. Möglicherweise gibt es eine gut aufgestellte Schwerbehindertenvertretung, in jedem Fall wird das Einstellungsverfahren mit einer anderen Sorgfalt betrieben, davon kannst Du nur profitieren.Was die Angabe in der Bewerbung angeht: Ich kann verstehen, dass es taktisch klüger sein mag, die Krankheit erst mal zu verschweigen, andererseits könnte ich damit meine lange Schulzeit erklären
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Praktisch, dann unterliegst du sicherlich auch nicht der sonst in der Staatsanwaltschaft bestehenden Weisungsgebundenheit und Dienstaufsicht?Tobias__21 hat geschrieben: ↑Samstag 15. Dezember 2018, 18:23 In BW ist sind Richter und StA nicht getrennt. Soweit ich das sehe, bin ich als Richter auf Probe ernannt und StA ist meine Dienstbezeichnung(?). Dass mich die Generalstaatsanwaltschaft trotzdem köpfen kann wenn sie will, ist klar. Aber eigentlich bin ich Richter
Aber naja, alles nicht so wichtig.
Zuletzt geändert von famulus am Samstag 15. Dezember 2018, 19:19, insgesamt 3-mal geändert.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Selbstverständlich. Aber in anderen BLen ist wohl die Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten getrennt. Hier nicht. Richter ist der Oberbegriff unter den auch der StA fällt. Darauf wollte ich hinaus.famulus hat geschrieben: ↑Samstag 15. Dezember 2018, 19:14Praktisch, dann unterliegst du sicherlich auch nicht der sonst in der Staatsanwaltschaft bestehenden Weisungsgebundenheit und Dienstaufsicht?Tobias__21 hat geschrieben: ↑Samstag 15. Dezember 2018, 18:23 In BW ist sind Richter und StA nicht getrennt. Soweit ich das sehe, bin ich als Richter auf Probe ernannt und StA ist meine Dienstbezeichnung(?). Dass mich die Generalstaatsanwaltschaft trotzdem köpfen kann wenn sie will, ist klar. Aber eigentlich bin ich Richter
Aber naja, alles nicht so wichtig.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Die Tücken des Beamtenrechts.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Ich sprach von Lebenszeitverhältnissen. Solange du Proberrichter bist, wirst du als StA erprobt. Das ist auch in BW nichts besonderes, sondern fast in allen Ländern so. Erst nach der Erprobung musst du dich entscheiden, ob du Richter am ... oder StA werden willst.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Sicher? Ich habe das anders in Erinnerung und hier wird auch munter gewechselt zwischen Richter und Staatsanwalt. Wenn ich mich jetzt nicht völlig täusche, waren das alles keine Assessoren mehr, die gewechselt haben. Ich kenne einen der war Richter, dann StA und ist jetzt wieder Richter. Klar werde ich mich nach der Erprobung entscheiden müssen wo ich gerne hin will, aber das ist doch nicht in Stein gemeiselt. Und auch nach der Erprobung bleibt der Obergriff m.W. nach "Richter" "Richter am" oder "Staatsanwalt" wäre dann die jeweilige Dienstbezeichnung.Tibor hat geschrieben: ↑Samstag 15. Dezember 2018, 19:41 Ich sprach von Lebenszeitverhältnissen. Solange du Proberrichter bist, wirst du als StA erprobt. Das ist auch in BW nichts besonderes, sondern fast in allen Ländern so. Erst nach der Erprobung musst du dich entscheiden, ob du Richter am ... oder StA werden willst.
Ich will das jetzt aber auch nicht beschwören, kann auch falsch liegen. So Sachen sind mir gerade (noch) herzlich egal. Ich versuche im Moment nur zu überleben
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