Hallo,
mir ist aus Infos im Internet und der Forensuche bekannt, dass Richter in Bayern regelmäßig allein nach Note eingestellt werden, während in der Finanzverwaltung ein strukturiertes Interview, also eine Art kleines Assessment-Center zwischengeschaltet ist.
Wie aber sieht es in der allgemeinen inneren Verwaltung aus? Läuft das vergleichbar wie in der Justiz oder wie in der Finanzverwaltung?
Gruß,
flo255
Auswahlverfahren innere Verwaltung Bayern
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Re: Auswahlverfahren innere Verwaltung Bayern
Sicher, dass Richter nur nach der Note eingestellt werden? Auch dort gibt es ein Interview und wer weiß was der Lebenslauf, Ehrenämter und Zusatzqualifikationen (Ausland, LL.M., Doktorat etc.) für einen Stellenwert spielen.
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Re: Auswahlverfahren innere Verwaltung Bayern
... Im Vergleich zur CSU-Mitgliedschaft alles zu vernachlässigen.
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
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Re: Auswahlverfahren innere Verwaltung Bayern
Die entsprechenden Threads sind im Sammelthread verlinkt. Es gibt dort Infos zu finanzverwaltung und zur Justiz, solche zur inneren Verwaltung fehlen aber, deshalb meine Frage. Bestimmte zusatzqualifikationen werden bei der Justiz formal durch einen Aufschlag auf die Punktzahl des zweiten staatsexamens berücksichtigt. Im Anschluss an das Gespräch folgt offensichtlich bei der Justiz nur in sehr wenigen Fällen eine Absage. das ergibt sich aus den hier geschilderten Erfahrungen und aus der allerdings schon einige Jahre alten landtagsanfrage der SPD, die ebenfalls in einem der im sammelthread genannten Links verlinkt ist.
mich würden halt mal erfahrungsberichte aus der inneren Verwaltung in Bayern interessieren, weil es dazu hier im Forum wohl bislang nichts gibt.
Gruß
Flo255
mich würden halt mal erfahrungsberichte aus der inneren Verwaltung in Bayern interessieren, weil es dazu hier im Forum wohl bislang nichts gibt.
Gruß
Flo255