Richter: Projekt-/Zeitmanagement
Moderator: Verwaltung
- Ara
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement
Meinem Sekretariat wurde letztens am Telefon der Geschäftsstelle die Information verweigert, ob in einem Verfahren ein Urteil gesprochen wurde oder ob es einen Fortsetzungstermin gibt und wenn ja, wann... Das fand ich etwas übertrieben...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement
Da hätte ich mich gleich mal zum zuständigen Richter durchstellen lassen.
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement
Naja, als Verfahrensbeteiligter sollte man das erfahren haben, und als nicht Beteiligter geht es einen tatsächlich in der Regel nichts an ...
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement
Ich wüsste auch nicht, wieso ich das mitteilen sollte? Oder deshalb zu mir durchstellen lassen sollte?
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement
Weil man als Anwalt nicht bei jedem Entscheidungstermin anwesend ist und am Nachmittag garantiert, der Mandant anruft und wissen will "wie die Sache denn ausgegangen ist".stilzchenrumpel hat geschrieben: ↑Dienstag 5. März 2019, 21:28 Ich wüsste auch nicht, wieso ich das mitteilen sollte? Oder deshalb zu mir durchstellen lassen sollte?
Bei uns jedenfalls ist es üblich, dass man nach dem ET beim Gericht nachfragen kann, was im Termin verkündet wurde und darüber auch Auskunft erhält als Verfahrensbeteiligter oder Prozessbevollmächtigter.
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement
Ja, natürlich, ich dachte es geht um ein Verfahren an dem man nicht beteiligt ist. Kann mir nicht vorstellen, dass eine Geschäftsstelle die Auskunft verweigert, wenn der Bevollmächtigte anruft.
Hier sowieso die Regel, weil ich meist eine Entscheidung zustellen, und im Termin sage, wann ich spätestens den Tenor hinterlegen werde.
Missverständnis wird gebeten zu entschuldigen. Bei erneutem Lesen von aras Beitrag ist gar nicht klar, ob er nun Bevollmächtigter im fraglichen Verfahren war oder nicht.
Hier sowieso die Regel, weil ich meist eine Entscheidung zustellen, und im Termin sage, wann ich spätestens den Tenor hinterlegen werde.
Missverständnis wird gebeten zu entschuldigen. Bei erneutem Lesen von aras Beitrag ist gar nicht klar, ob er nun Bevollmächtigter im fraglichen Verfahren war oder nicht.
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- Ara
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement
Es ging um ein Strafverfahren. Eine Geschädigter hat als Zeuge falsch ausgesagt. Es ging um die Frage, ob es schon zu spät ist für § 158 I StGB.
Wir wollten auch nicht wissen, was ausgeurteilt wurde. Wir wollten einfach nur den nächsten Verhandlungstermin genannt bekommen. Meines Erachtens hätte ich auch als allgemeine Öffentlichkeit ein Anrecht darauf zu erfahren, wann ein Fortsetzungstermin angesetzt ist. Den kann ich ja auch unproblematisch am Tag der Verhandlung an der Information erfragen.
Man kann sich auch die Frage stellen, wie sich ein Geschädigter fühlt, der von der Justiz nicht einmal mitgeteilt bekommt, wann der Fortsetzungstermin ist.
Die Geschäftsstelle teilte übrigens mit, wir könnten ja schriftlich anfragen... Ich habe kurz überlegt, ob ich Akteneinsicht beantrage. Vor allem da ein Fall des § 406e Abs. 1 S. 2 StPO vorlag.
Letztendlich war es dem Mandanten dann aber zu blöd. Er hats versucht seine Falschaussage zu korrigieren, die nun halt eh nie rauskommt... Wird der Angeklagte halt nun wegen nem anderen Sachverhalt als ursprünglich verurteilt. Machte insgesamt auf ihn nun bei der Justiz nicht so den kompetentesten Eindruck.
Wir wollten auch nicht wissen, was ausgeurteilt wurde. Wir wollten einfach nur den nächsten Verhandlungstermin genannt bekommen. Meines Erachtens hätte ich auch als allgemeine Öffentlichkeit ein Anrecht darauf zu erfahren, wann ein Fortsetzungstermin angesetzt ist. Den kann ich ja auch unproblematisch am Tag der Verhandlung an der Information erfragen.
Man kann sich auch die Frage stellen, wie sich ein Geschädigter fühlt, der von der Justiz nicht einmal mitgeteilt bekommt, wann der Fortsetzungstermin ist.
Die Geschäftsstelle teilte übrigens mit, wir könnten ja schriftlich anfragen... Ich habe kurz überlegt, ob ich Akteneinsicht beantrage. Vor allem da ein Fall des § 406e Abs. 1 S. 2 StPO vorlag.
Letztendlich war es dem Mandanten dann aber zu blöd. Er hats versucht seine Falschaussage zu korrigieren, die nun halt eh nie rauskommt... Wird der Angeklagte halt nun wegen nem anderen Sachverhalt als ursprünglich verurteilt. Machte insgesamt auf ihn nun bei der Justiz nicht so den kompetentesten Eindruck.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement
Ich denke hier liegst du falsch. Gerichtsöffentlichkeit ist zeit- und ortsgebundene Saalöffentlichkeit; es ist nicht mit Veröffentlichung zu verwechseln. Und als nicht am Prozess Beteiligter (der Zeuge ist Beweismittel, nicht Beteiligter), hat man keinen weitergehenden Anspruch.Ara hat geschrieben:Meines Erachtens hätte ich auch als allgemeine Öffentlichkeit ein Anrecht darauf zu erfahren, wann ein Fortsetzungstermin angesetzt ist.
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement
§ 406d Abs. 1 StPO?Tibor hat geschrieben: ↑Dienstag 5. März 2019, 22:42Ich denke hier liegst du falsch. Gerichtsöffentlichkeit ist zeit- und ortsgebundene Saalöffentlichkeit; es ist nicht mit Veröffentlichung zu verwechseln. Und als nicht am Prozess Beteiligter (der Zeuge ist Beweismittel, nicht Beteiligter), hat man keinen weitergehenden Anspruch.Ara hat geschrieben:Meines Erachtens hätte ich auch als allgemeine Öffentlichkeit ein Anrecht darauf zu erfahren, wann ein Fortsetzungstermin angesetzt ist.
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Richter: Projekt-/Zeitmanagement
Der Verletzte! Also nicht jeder Zeuge. Ok, jetzt erst gesehen, dass hier ein Geschädigter als Zeuge ausgesagt hat.
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement
Ich halte es nicht für völlig verfehlt, wenn die Geschäftsstelle Bevollmächtigten, die noch nicht aktenkundig sind, am Telefon im Zweifelsfall keine Auskünfte gibt, bevor sie munter irgendwelche Auskünfte an x-beliebige Anrufer gibt. Ein kurzes Fax, aus dem sich die Berechtigung ergibt, halte ich auch nicht für zu viel verlangt.
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement
Um genau was zu verhindern? Wie gesagt: Es geht darum, ob und wann ein Fortsetzungstermin erfolgt. Eine Information, die am Ende der HV meist öffentlich gemacht wird. Ich erkenne ehrlich gesagt das Geheimhaltungsinteresse daran gar nicht. Das Gericht selbst gibt doch sogar Pressemitteilungen mit "interessanten Fällen" raus. Da verstehe ich es nicht, warum ein interessierter Bürger nicht erfahren sollte, wann ein bestimmtes Verfahren verhandelt wird.Liz hat geschrieben: ↑Dienstag 5. März 2019, 22:50 Ich halte es nicht für völlig verfehlt, wenn die Geschäftsstelle Bevollmächtigten, die noch nicht aktenkundig sind, am Telefon im Zweifelsfall keine Auskünfte gibt, bevor sie munter irgendwelche Auskünfte an x-beliebige Anrufer gibt. Ein kurzes Fax, aus dem sich die Berechtigung ergibt, halte ich auch nicht für zu viel verlangt.
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement
Ach, man kann nicht immer so dumm denken, wie dreist es manche Menschen versuchen. Insofern: es mag im Einzelfall lächerlich wirken, aber was spricht bitte dagegen, seine Anfrage kurz schriftlich zu den Akten zu reichen, damit es entsprechend dokumentiert ist?Ara hat geschrieben:Um genau was zu verhindern? Wie gesagt: Es geht darum, ob und wann ein Fortsetzungstermin erfolgt. Eine Information, die am Ende der HV meist öffentlich gemacht wird. Ich erkenne ehrlich gesagt das Geheimhaltungsinteresse daran gar nicht. Das Gericht selbst gibt doch sogar Pressemitteilungen mit "interessanten Fällen" raus. Da verstehe ich es nicht, warum ein interessierter Bürger nicht erfahren sollte, wann ein bestimmtes Verfahren verhandelt wird.Liz hat geschrieben: ↑Dienstag 5. März 2019, 22:50 Ich halte es nicht für völlig verfehlt, wenn die Geschäftsstelle Bevollmächtigten, die noch nicht aktenkundig sind, am Telefon im Zweifelsfall keine Auskünfte gibt, bevor sie munter irgendwelche Auskünfte an x-beliebige Anrufer gibt. Ein kurzes Fax, aus dem sich die Berechtigung ergibt, halte ich auch nicht für zu viel verlangt.
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement
Im konkreten Fall die Gefahr, dass am nächsten Tag schon das Urteil fällt und man daher am gleichen Tag noch hätte reagieren müssen.Liz hat geschrieben: ↑Dienstag 5. März 2019, 23:08Ach, man kann nicht immer so dumm denken, wie dreist es manche Menschen versuchen. Insofern: es mag im Einzelfall lächerlich wirken, aber was spricht bitte dagegen, seine Anfrage kurz schriftlich zu den Akten zu reichen, damit es entsprechend dokumentiert ist?Ara hat geschrieben:Um genau was zu verhindern? Wie gesagt: Es geht darum, ob und wann ein Fortsetzungstermin erfolgt. Eine Information, die am Ende der HV meist öffentlich gemacht wird. Ich erkenne ehrlich gesagt das Geheimhaltungsinteresse daran gar nicht. Das Gericht selbst gibt doch sogar Pressemitteilungen mit "interessanten Fällen" raus. Da verstehe ich es nicht, warum ein interessierter Bürger nicht erfahren sollte, wann ein bestimmtes Verfahren verhandelt wird.Liz hat geschrieben: ↑Dienstag 5. März 2019, 22:50 Ich halte es nicht für völlig verfehlt, wenn die Geschäftsstelle Bevollmächtigten, die noch nicht aktenkundig sind, am Telefon im Zweifelsfall keine Auskünfte gibt, bevor sie munter irgendwelche Auskünfte an x-beliebige Anrufer gibt. Ein kurzes Fax, aus dem sich die Berechtigung ergibt, halte ich auch nicht für zu viel verlangt.
Vor allem war es in Hamburg, hier brauchen Faxe schonmal ne Woche bis die jemand aus dem Gerät holt.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11