Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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KielPower
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Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?

Beitrag von KielPower »

Ihr Lieben,

ich bin für eine Stelle im höheren Dienst bei einer Kommune vorgesehen. Nun hat man mir ein Formblatt vorgelegt, in welchem ich meine Einwilligung zur Einsichtnahme in die Referendarsakte geben soll. Soweit ich weiß, ist das der übliche Vorgang.
Jedoch möchte ich nicht, dass aus über 10 Jahren Vergangenheit nun meine Probleme mit einem Staatsanwalt ans Tageslicht kommen.

Was würde denn passieren, wenn ich mein Einverständnis zur Einsichtnahme nicht geben würde und stattdessen selbst Zeugnisse vorlege?
Mit welchen Argumenten, Z.B Hinweis vertrauliche Daten/Datenschutz könnte ich dieses Vorgehen stützen?
stilzchenrumpel
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Re: Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?

Beitrag von stilzchenrumpel »

KielPower hat geschrieben: Sonntag 5. Mai 2019, 13:20 Ihr Lieben,

ich bin für eine Stelle im höheren Dienst bei einer Kommune vorgesehen. Nun hat man mir ein Formblatt vorgelegt, in welchem ich meine Einwilligung zur Einsichtnahme in die Referendarsakte geben soll. Soweit ich weiß, ist das der übliche Vorgang.
Jedoch möchte ich nicht, dass aus über 10 Jahren Vergangenheit nun meine Probleme mit einem Staatsanwalt ans Tageslicht kommen.

Was würde denn passieren, wenn ich mein Einverständnis zur Einsichtnahme nicht geben würde und stattdessen selbst Zeugnisse vorlege?
Mit welchen Argumenten, Z.B Hinweis vertrauliche Daten/Datenschutz könnte ich dieses Vorgehen stützen?
Man würde dich wohl schlicht nicht einstellen. Auch die RAKen verlangen übrigens Einsicht in die Referendarakte für die Zulassung zum Rechtsanwalt ;)
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Ara
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Re: Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?

Beitrag von Ara »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Sonntag 5. Mai 2019, 15:38
KielPower hat geschrieben: Sonntag 5. Mai 2019, 13:20 Ihr Lieben,

ich bin für eine Stelle im höheren Dienst bei einer Kommune vorgesehen. Nun hat man mir ein Formblatt vorgelegt, in welchem ich meine Einwilligung zur Einsichtnahme in die Referendarsakte geben soll. Soweit ich weiß, ist das der übliche Vorgang.
Jedoch möchte ich nicht, dass aus über 10 Jahren Vergangenheit nun meine Probleme mit einem Staatsanwalt ans Tageslicht kommen.

Was würde denn passieren, wenn ich mein Einverständnis zur Einsichtnahme nicht geben würde und stattdessen selbst Zeugnisse vorlege?
Mit welchen Argumenten, Z.B Hinweis vertrauliche Daten/Datenschutz könnte ich dieses Vorgehen stützen?
Man würde dich wohl schlicht nicht einstellen. Auch die RAKen verlangen übrigens Einsicht in die Referendarakte für die Zulassung zum Rechtsanwalt ;)
Faszinierenderweise ziehen die sich sogar nen BZR-Auszug. Hab ich mich damals auch gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage das wohl erfolgt. Informiert wurde ich darüber übrigens nicht, habe es nur durch Zufall erfahren. Naja spart das Vorlegen eines Führungszeugnisses, aber fand ich trotzdem etwas seltsam.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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thh
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Re: Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben: Sonntag 5. Mai 2019, 16:02Faszinierenderweise ziehen die sich sogar nen BZR-Auszug. Hab ich mich damals auch gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage das wohl erfolgt.
In der Regel erfolgt das durch das Ministerium und dann nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG.

Oder meintest Du die Anwaltskammern? Dann ist es § 41 Abs. 1 Nr. 11 BZRG.
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Ara
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Re: Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?

Beitrag von Ara »

Ja meinte die Kammer. Aber gut dann ist es ja recht prominent geregelt. Wäre trotzdem gerne informiert worden!

Beim Referendariat musste ich noch selbst n Führungszeugnis beantragen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
KielPower
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Re: Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?

Beitrag von KielPower »

Danke für Euer bisheriges Feedback.
Das Führungszeugnis ist natürlich kein Thema. Ich möchte nur nicht, dass die aus einer Zeit vor 11 Jahren rumstöbern.
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Re: Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?

Beitrag von thh »

KielPower hat geschrieben: Sonntag 5. Mai 2019, 18:15Das Führungszeugnis ist natürlich kein Thema. Ich möchte nur nicht, dass die aus einer Zeit vor 11 Jahren rumstöbern.
Nachvollziehbar.

Ebenso nachvollziehbar allerdings das Interesse der "Gegenseite" an der Beiziehung der Referendarpersonalakten ...
Liz
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Re: Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?

Beitrag von Liz »

Praktische Frage: Existiert die Referendarsakte nach 10 Jahren überhaupt noch oder ist die Aufbewahrungsfrist ggf. schon verstrichen?
stilzchenrumpel
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Re: Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?

Beitrag von stilzchenrumpel »

90 LBeamtG Berlin gilt ggfs. Auch für Referendare?
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Justitian
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Re: Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?

Beitrag von Justitian »

In Bayern wird die Bewerbung nicht bearbeitet, wenn entsprechende Erklärungen nicht abgegeben werden.
Da bliebe nur die Anrufung des VG
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
PerryManson
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Re: Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?

Beitrag von PerryManson »

Wenn du keine Einwilligung erteilst, denken die sich was viel schlimmeres, als tatsächlich vorgefallen ist (Disziplinarverfahren o.ä.).

Waren die Probleme denn wirklich so schwerwiegend?
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