Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?
Moderator: Verwaltung
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Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?
Ihr Lieben,
ich bin für eine Stelle im höheren Dienst bei einer Kommune vorgesehen. Nun hat man mir ein Formblatt vorgelegt, in welchem ich meine Einwilligung zur Einsichtnahme in die Referendarsakte geben soll. Soweit ich weiß, ist das der übliche Vorgang.
Jedoch möchte ich nicht, dass aus über 10 Jahren Vergangenheit nun meine Probleme mit einem Staatsanwalt ans Tageslicht kommen.
Was würde denn passieren, wenn ich mein Einverständnis zur Einsichtnahme nicht geben würde und stattdessen selbst Zeugnisse vorlege?
Mit welchen Argumenten, Z.B Hinweis vertrauliche Daten/Datenschutz könnte ich dieses Vorgehen stützen?
ich bin für eine Stelle im höheren Dienst bei einer Kommune vorgesehen. Nun hat man mir ein Formblatt vorgelegt, in welchem ich meine Einwilligung zur Einsichtnahme in die Referendarsakte geben soll. Soweit ich weiß, ist das der übliche Vorgang.
Jedoch möchte ich nicht, dass aus über 10 Jahren Vergangenheit nun meine Probleme mit einem Staatsanwalt ans Tageslicht kommen.
Was würde denn passieren, wenn ich mein Einverständnis zur Einsichtnahme nicht geben würde und stattdessen selbst Zeugnisse vorlege?
Mit welchen Argumenten, Z.B Hinweis vertrauliche Daten/Datenschutz könnte ich dieses Vorgehen stützen?
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Re: Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?
Man würde dich wohl schlicht nicht einstellen. Auch die RAKen verlangen übrigens Einsicht in die Referendarakte für die Zulassung zum RechtsanwaltKielPower hat geschrieben: ↑Sonntag 5. Mai 2019, 13:20 Ihr Lieben,
ich bin für eine Stelle im höheren Dienst bei einer Kommune vorgesehen. Nun hat man mir ein Formblatt vorgelegt, in welchem ich meine Einwilligung zur Einsichtnahme in die Referendarsakte geben soll. Soweit ich weiß, ist das der übliche Vorgang.
Jedoch möchte ich nicht, dass aus über 10 Jahren Vergangenheit nun meine Probleme mit einem Staatsanwalt ans Tageslicht kommen.
Was würde denn passieren, wenn ich mein Einverständnis zur Einsichtnahme nicht geben würde und stattdessen selbst Zeugnisse vorlege?
Mit welchen Argumenten, Z.B Hinweis vertrauliche Daten/Datenschutz könnte ich dieses Vorgehen stützen?
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
- Ara
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Re: Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?
Faszinierenderweise ziehen die sich sogar nen BZR-Auszug. Hab ich mich damals auch gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage das wohl erfolgt. Informiert wurde ich darüber übrigens nicht, habe es nur durch Zufall erfahren. Naja spart das Vorlegen eines Führungszeugnisses, aber fand ich trotzdem etwas seltsam.stilzchenrumpel hat geschrieben: ↑Sonntag 5. Mai 2019, 15:38Man würde dich wohl schlicht nicht einstellen. Auch die RAKen verlangen übrigens Einsicht in die Referendarakte für die Zulassung zum RechtsanwaltKielPower hat geschrieben: ↑Sonntag 5. Mai 2019, 13:20 Ihr Lieben,
ich bin für eine Stelle im höheren Dienst bei einer Kommune vorgesehen. Nun hat man mir ein Formblatt vorgelegt, in welchem ich meine Einwilligung zur Einsichtnahme in die Referendarsakte geben soll. Soweit ich weiß, ist das der übliche Vorgang.
Jedoch möchte ich nicht, dass aus über 10 Jahren Vergangenheit nun meine Probleme mit einem Staatsanwalt ans Tageslicht kommen.
Was würde denn passieren, wenn ich mein Einverständnis zur Einsichtnahme nicht geben würde und stattdessen selbst Zeugnisse vorlege?
Mit welchen Argumenten, Z.B Hinweis vertrauliche Daten/Datenschutz könnte ich dieses Vorgehen stützen?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?
In der Regel erfolgt das durch das Ministerium und dann nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG.
Oder meintest Du die Anwaltskammern? Dann ist es § 41 Abs. 1 Nr. 11 BZRG.
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Re: Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?
Ja meinte die Kammer. Aber gut dann ist es ja recht prominent geregelt. Wäre trotzdem gerne informiert worden!
Beim Referendariat musste ich noch selbst n Führungszeugnis beantragen.
Beim Referendariat musste ich noch selbst n Führungszeugnis beantragen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?
Danke für Euer bisheriges Feedback.
Das Führungszeugnis ist natürlich kein Thema. Ich möchte nur nicht, dass die aus einer Zeit vor 11 Jahren rumstöbern.
Das Führungszeugnis ist natürlich kein Thema. Ich möchte nur nicht, dass die aus einer Zeit vor 11 Jahren rumstöbern.
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Re: Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?
Nachvollziehbar.
Ebenso nachvollziehbar allerdings das Interesse der "Gegenseite" an der Beiziehung der Referendarpersonalakten ...
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Re: Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?
Praktische Frage: Existiert die Referendarsakte nach 10 Jahren überhaupt noch oder ist die Aufbewahrungsfrist ggf. schon verstrichen?
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Re: Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?
90 LBeamtG Berlin gilt ggfs. Auch für Referendare?
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
- Justitian
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Re: Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?
In Bayern wird die Bewerbung nicht bearbeitet, wenn entsprechende Erklärungen nicht abgegeben werden.
Da bliebe nur die Anrufung des VG
Da bliebe nur die Anrufung des VG
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Keine Einwilligung Einsichtnahme Referandarakte?
Wenn du keine Einwilligung erteilst, denken die sich was viel schlimmeres, als tatsächlich vorgefallen ist (Disziplinarverfahren o.ä.).
Waren die Probleme denn wirklich so schwerwiegend?
Waren die Probleme denn wirklich so schwerwiegend?