Absolut. Das hängt aber auch sehr vom Temperament des bzw. der Vorsitzenden ab. EInem ehemaligen Vorsitzenden hatten unsere Sparfüchse zum Dienstantritt ein paar abgeranzte Vorauflagen hingelegt. Das führte zu einem freundlichen Telefonat mit dem Präsidenten und - siehe da - ein paar Minuten später (ich war dabei) meldete sich jemand von der Verwaltung: Ja, Herr abcde, aber selbstverständlich schaffen wir die aktuellen Auflagen neu an.guardini hat geschrieben: ↑Samstag 18. Mai 2019, 17:24Klar, juris und beck-online gab es schon vorher. Aber beck-online eben nur mit minimal freigeschalteten Modulen, da lohnte es sich gar nicht nachzuschauen. Die Kammerbibliothek scheint sich bei uns auch von Kammer zu Kammer stark im Umfang zu unterscheiden.
Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze
Eigentlich sollte der Rollout komplett erfolgen: für alle Dezernenten (Richter und Staatsanwälte, Rechtspfleger nur bei Bedarf an mobiler Arbeit) Laptop, für alle anderen (namentlich Geschäftsstellen) Desktops, in jedem Fall mit zwei Bildschirmen. Ausnahmen sind da eigentlich nicht vorgesehen.Tobias__21 hat geschrieben: ↑Samstag 18. Mai 2019, 17:11Es scheinen da wohl auch innerhalb der BLen Unterschiede zu bestehen. Andere bekamen für die komplette Behörde neue Desktop Rechner + die neuen Laptops. Wir nur die neuen Laptops.
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze
Das finde ich jetzt nicht so problematisch; dank der sehr umfangreichen Zugänge zu Beck-Online und Juris braucht man Kommentare ja allenfalls noch im Sitzungssaal, und ob es da dann wirklich für jeden die allerneueste Ausgabe sein muss ...Tobias__21 hat geschrieben: ↑Samstag 18. Mai 2019, 15:37Ich weiß aber auch von Assessoren, die gerade dort sind, dass in ihren Büros Kommentare aus 2017 rumstehen.
(Wir bekommen - wieder - jedes Jahr die neue Auflage der beiden Standardkommentare; ich habe meine in den letzten Jahren vielleicht ein- oder zweimal aufgeschlagen. Man kann wirklich diskutieren, ob nicht mit dem Geld für diese deutlich über 300 Bücher jährlich auch etwas sinnvolleres angeschafft werden könnte.)
Auch das ist nicht ganz verkehrt; wir bekommen ebenfalls jedes Mal die aktuelle Nomos-Ausgabe, aber auch die schlage ich nur auf, wenn ich mit einem Referendar arbeite. In die Sitzung schleppe ich das Buch sicherlich nicht mit; im Falle eines Falles reicht die App auf dem Handy.Tobias__21 hat geschrieben: ↑Samstag 18. Mai 2019, 15:37Als ich die neue Nomos Gesetzesausgabe angefordert habe, wurde auch diskutiert. "Da schaust Du doch eh nie rein, ist doch alles online", "Da hat sich doch nichts geändert".
Ich bin also grundsätzlich bei Dir, würde aber die Notwendigkeit jährlich aktueller Kommentare und Gesetzessammlungen für jeden durchaus hinterfragen.
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze
Ich habe die Gesetzessammlung immer in den Sitzungen dabei, und sei es nur um den Strafrahmen nachzuschlagen. Oft habe ich auch Fälle aus dem Nebenstrafrecht und da bin ich nicht so firm, als dass ich da die Strafrahmen auswendig wüsste oder ob auch fahrlässiges Verhalten strafbar ist. Aktuelles Beispiel § 51 WaffG. Hatte ich neulich und es lief auf eine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit hinaus. Ohne Gesetzessammlung hätte ich bisschen dumm ausgesehen. Hast Du eine App auf dem Handy, die auch offline funktioniert? Im Gericht ist der Empfang bisweilen schlecht. Aber das wäre ein gute Alternative. Manche Richter schauen aber blöd, wenn man während der Verhandlung am Handy "spielt".
M/G und Fischer sind nicht in beck-online, oder irre ich da? Ich zitiere bisweilen bei Beschwerdevorlagen aus dem Kommentar und habe sie sogar manchmal in den Sitzungen dabei, gerade wenn man mit einem unangenehmen Verteidiger zu tun hat. Erfahrene Dezernenten werden den Kommentar natürlich nicht so oft brauchen, aber als Assessor ist man eben nicht ganz so erfahren und StPO beschlagen Neulich habe ich auch während der Arbeit reingeschaut, da ging es um Schwangerschaftsabbruch und einen Einbruch in ein gemischt genutztes Gebäude. Man braucht die Kommentare also bisweilen schon. Und Fischer und M/G sind eben die Standardkommentare, die jeder nutzt.
--> Assessoren sollten sie m.E. automatisch bekommen. Planmäßige können ja selbst entscheiden ob sie einen benötigen. Aber wenn ich als Anfänger um eine aktuelle Gesetzessammlung und Kommentare betteln muss, kann irgendwas nicht stimmen.
PS: Vor ein paar Monaten habe ich das Buch "Konfliktverteidigung im Strafprozess" bestellt. Das bekam ich sofort und ohne weitere Nachfragen. Da schien wohl noch Geld da zu sein.
M/G und Fischer sind nicht in beck-online, oder irre ich da? Ich zitiere bisweilen bei Beschwerdevorlagen aus dem Kommentar und habe sie sogar manchmal in den Sitzungen dabei, gerade wenn man mit einem unangenehmen Verteidiger zu tun hat. Erfahrene Dezernenten werden den Kommentar natürlich nicht so oft brauchen, aber als Assessor ist man eben nicht ganz so erfahren und StPO beschlagen Neulich habe ich auch während der Arbeit reingeschaut, da ging es um Schwangerschaftsabbruch und einen Einbruch in ein gemischt genutztes Gebäude. Man braucht die Kommentare also bisweilen schon. Und Fischer und M/G sind eben die Standardkommentare, die jeder nutzt.
--> Assessoren sollten sie m.E. automatisch bekommen. Planmäßige können ja selbst entscheiden ob sie einen benötigen. Aber wenn ich als Anfänger um eine aktuelle Gesetzessammlung und Kommentare betteln muss, kann irgendwas nicht stimmen.
PS: Vor ein paar Monaten habe ich das Buch "Konfliktverteidigung im Strafprozess" bestellt. Das bekam ich sofort und ohne weitere Nachfragen. Da schien wohl noch Geld da zu sein.
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze
Ich hoffe du nimmst das Buch nicht ernst... Die Allmachtphantasien des Autoren und die offen Aufforderung zum Machtmissbrauch sollte eigentlich dazu führen, dass den Assessoren eine Verbotsverfügung zugeht, solch einen Quatsch zu lesen. Oder um Professor Sommer aus einer Rezension des Buches zu zitieren: "In der Einseitigkeit der Problemaufbereitung in Kombination mit der Banalität der argumentativen Darstellung verhilft es richterlichem Lamento von den Tischen der Gerichtskantine zu literarischen Weihen."Tobias__21 hat geschrieben: ↑Sonntag 19. Mai 2019, 00:28 PS: Vor ein paar Monaten habe ich das Buch "Konfliktverteidigung im Strafprozess" bestellt. Das bekam ich sofort und ohne weitere Nachfragen. Da schien wohl noch Geld da zu sein.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze
Allein in Hinblick auf Umweltschutz halte ich das jährliche bestellen von zehntausender Seiten Papier für Einzelpersonen, die nach 2 Jahren im praktischen Gebrauch beinahe unbrauchbar sind, ohnehin für problematisch.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze
Ich denke ihr habt Laptops? Sind die nicht gerade für die Sitzung gedacht? Warum sind dort nicht die Gesetze offline verfügbar?
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze
Naja, das Werk "Spielraumtheorie, Untergrenze und anderer Käse" ist eben noch in der Mache, solange muss er sich mit minderem Zeugs befassenAra hat geschrieben: ↑Sonntag 19. Mai 2019, 09:06Ich hoffe du nimmst das Buch nicht ernst... Die Allmachtphantasien des Autoren und die offen Aufforderung zum Machtmissbrauch sollte eigentlich dazu führen, dass den Assessoren eine Verbotsverfügung zugeht, solch einen Quatsch zu lesen. Oder um Professor Sommer aus einer Rezension des Buches zu zitieren: "In der Einseitigkeit der Problemaufbereitung in Kombination mit der Banalität der argumentativen Darstellung verhilft es richterlichem Lamento von den Tischen der Gerichtskantine zu literarischen Weihen."Tobias__21 hat geschrieben: ↑Sonntag 19. Mai 2019, 00:28 PS: Vor ein paar Monaten habe ich das Buch "Konfliktverteidigung im Strafprozess" bestellt. Das bekam ich sofort und ohne weitere Nachfragen. Da schien wohl noch Geld da zu sein.
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze
Ist sicherlich bei Staatsanwälten mit Sitzungsdienst etwas anderes als bei Richtern. AG Hintertupfingen ist eben noch nicht mit WLAN ausgestattet und dann ist es m.E. schon sinnvoll, wenn man als StA auf Reisen mal eben nachblättern kann. In dieser Situation würde ich auch auf zumind. Fischer und M/G bestehen.
Für mich im Zivilreferat hingegen sind Papierkommentare in der täglichen Arbeit reine Staubfänger und daher die reinste Geldverschwendung. Wir haben wirklich alles, was wir brauchen, bei Beck und Juris. Und ich werde in der Sitzung sicherlich nicht anfangen, vor den Parteien irgendwelche Kommentare zu durchforsten. Wenn ich etwas nicht weiß und das unbedingt sofort brauche, unterbreche ich eben kurz und gehe ins Büro zur Nachlese.
Für mich im Zivilreferat hingegen sind Papierkommentare in der täglichen Arbeit reine Staubfänger und daher die reinste Geldverschwendung. Wir haben wirklich alles, was wir brauchen, bei Beck und Juris. Und ich werde in der Sitzung sicherlich nicht anfangen, vor den Parteien irgendwelche Kommentare zu durchforsten. Wenn ich etwas nicht weiß und das unbedingt sofort brauche, unterbreche ich eben kurz und gehe ins Büro zur Nachlese.
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze
Nein, das ist das Hauptarbeitsgerät via Docking station.
@Ara: aktuell lese ich Burhoff, das andere Buch befindet sich gerade bei einem Kollegen. Kann also noch nichts zum Inhalt sagen. Es wollten aber mehrere haben. Gibt auch was ganz neues:
https://www.deubner-recht.de/shop/sonstige-themen/der-strafprozess-strategie-und-taktik-in-der-hauptverhandlung-332.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
Das will ich auch kaufe es aber vielleicht privat
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze
Aber warum hast du denn einen Laptop und im Dienstzimmer noch ein Dock? Dass du den Laptop mitnehmen kannst. Oder bleibt der dort angekettet zurück?
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ich mit dem Laptop bei Gericht aufschlage? Eine offline Gesetzessammlung ist sowieso nicht drauf und WLAN gibt es hier in keinem Gericht. Und wenn Du jetzt sagst, dass ich dann eine installieren soll: Geht nicht, ist gesperrt.
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze
D. h. Du kannst dann ohne WLAN auch nicht auf die internen Programme zurückgreifen? Das ist doof. Ich fand es ja ganz nett, ggf. auch im Sitzungssaal (Lösung hier: "feste" Laptops für die StA im Sitzungssaal) mal recherchieren zu können, was der Angeklagte oder Zeuge ggf. noch alles angestellt hat oder auch einfach mal in einer Sitzungspause in die dienstlichen Emails schauen zu können.
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze
Tobias__21 hat geschrieben: ↑Sonntag 19. Mai 2019, 14:16Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ich mit dem Laptop bei Gericht aufschlage? Eine offline Gesetzessammlung ist sowieso nicht drauf und WLAN gibt es hier in keinem Gericht. Und wenn Du jetzt sagst, dass ich dann eine installieren soll: Geht nicht, ist gesperrt.
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze
Burhoff hat halt den Vorteil, dass er tatsächlich beide Seiten gut kennt. Auch wenn er sicherlich noch die eine oder andere Rechnung mit der Justiz offen hat.Tobias__21 hat geschrieben: ↑Sonntag 19. Mai 2019, 14:02 @Ara: aktuell lese ich Burhoff, das andere Buch befindet sich gerade bei einem Kollegen. Kann also noch nichts zum Inhalt sagen. Es wollten aber mehrere haben. Gibt auch was ganz neues:
https://www.deubner-recht.de/shop/sonstige-themen/der-strafprozess-strategie-und-taktik-in-der-hauptverhandlung-332.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
Das will ich auch kaufe es aber vielleicht privat
Gut ist auch Sommer - Effektive Strafverteidigung, aber natürlich auch sehr einseitig aus der Verteidigersicht geschrieben.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11