Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Tobias__21
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze

Beitrag von Tobias__21 »

Liz hat geschrieben: Sonntag 19. Mai 2019, 14:26 D. h. Du kannst dann ohne WLAN auch nicht auf die internen Programme zurückgreifen? Das ist doof. Ich fand es ja ganz nett, ggf. auch im Sitzungssaal (Lösung hier: "feste" Laptops für die StA im Sitzungssaal) mal recherchieren zu können, was der Angeklagte oder Zeuge ggf. noch alles angestellt hat oder auch einfach mal in einer Sitzungspause in die dienstlichen Emails schauen zu können.
Ich kann mit dem Laptop ohne Internet und VPN Tunnel auf gar nichts zugreifen. Nicht einmal Outlook. Selbst wenn ich Internet hätte, bräuchte ich noch einen VPN Tunnel (wofür man einen speziellen Token braucht). Interne Programme wie Word, usw. schon. Ich könnte auch PDFs drauf ziehen und anschauen in der Sitzung, aber sonst....
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thh
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze

Beitrag von thh »


Tobias__21 hat geschrieben: Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ich mit dem Laptop bei Gericht aufschlage?
Doch, natürlich; u.a. dafür sind sie ja da. Lohnt sich besonders, wenn umfangreiche Akten gescannt wurden, ist aber auch zum Mitschreiben sehr praktisch.
Liz hat geschrieben:D. h. Du kannst dann ohne WLAN auch nicht auf die internen Programme zurückgreifen? Das ist doof.
Das kommt, sei es per WLAN oder per Kabel am Platz. Die Vorbereitungen laufen schon länger.
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze

Beitrag von Tibor »

Kannst du ggf vom Smartphone nen Hotspot aufmachen?
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben: Oder um Professor Sommer aus einer Rezension des Buches zu zitieren: "In der Einseitigkeit der Problemaufbereitung in Kombination mit der Banalität der argumentativen Darstellung verhilft es richterlichem Lamento von den Tischen der Gerichtskantine zu literarischen Weihen."
Der Prof. Sommer, der in der Revisionsbegründung die Argumentation durch Pöbeln ersetzt? Der muss es ja wissen ...
Zuletzt geändert von thh am Sonntag 19. Mai 2019, 19:14, insgesamt 1-mal geändert.
Tobias__21
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze

Beitrag von Tobias__21 »

thh hat geschrieben: Sonntag 19. Mai 2019, 14:51
Tobias__21 hat geschrieben: Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ich mit dem Laptop bei Gericht aufschlage?
Doch, natürlich; u.a. dafür sind sie ja da. Lohnt sich besonders, wenn umfangreiche Akten gescannt wurden, ist aber auch zum Mitschreiben sehr praktisch.
Liz hat geschrieben:D. h. Du kannst dann ohne WLAN auch nicht auf die internen Programme zurückgreifen? Das ist doof.
Das kommt, sei es per WLAN oder per Kabel am Platz. Die Vorbereitungen laufen schon länger.
Ähm, ja, das ist mir auch klar. Aber ich habe nicht in jeder Sitzung umfangreiches Aktenmaterial, das gescannt wurde ;)
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze

Beitrag von Ara »

thh hat geschrieben: Sonntag 19. Mai 2019, 14:52
Ara hat geschrieben: Oder um Professor Sommer aus einer Rezension des Buches zu zitieren: "In der Einseitigkeit der Problemaufbereitung in Kombination mit der Banalität der argumentativen Darstellung verhilft es richterlichem Lamento von den Tischen der Gerichtskantine zu literarischen Weihen."
Der Prof. Sommer, der in der Revisionsbegründung die Argumentation durch Pöbeln ersetzt? Der muss es ja wissen ...
Ich kenne seine Revisionsbegründungen nicht. Das er aber eine gewisse Hassfigur der Justiz geworden ist, mag unumstritten erkennbar sein. Genauso sollte aber auch seine fachliche Kompetenz unbestritten sein, auch bei seinen Feinden.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Solar
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze

Beitrag von Solar »

Ara hat geschrieben: Sonntag 19. Mai 2019, 15:10
thh hat geschrieben: Sonntag 19. Mai 2019, 14:52
Ara hat geschrieben: Oder um Professor Sommer aus einer Rezension des Buches zu zitieren: "In der Einseitigkeit der Problemaufbereitung in Kombination mit der Banalität der argumentativen Darstellung verhilft es richterlichem Lamento von den Tischen der Gerichtskantine zu literarischen Weihen."
Der Prof. Sommer, der in der Revisionsbegründung die Argumentation durch Pöbeln ersetzt? Der muss es ja wissen ...
Ich kenne seine Revisionsbegründungen nicht. Das er aber eine gewisse Hassfigur der Justiz geworden ist, mag unumstritten erkennbar sein. Genauso sollte aber auch seine fachliche Kompetenz unbestritten sein, auch bei seinen Feinden.
Ich kenne den Herrn nicht und kann auch nichts zu dem von ihm bescholtenen Buch sagen. Wenn ich allerdings den von dir zitierten Rezension-Satz lese, lässt mich das an besonderer fachlicher Stärke zweifeln. Wer fachlich gut ist, muss sich meist nicht auf solch ein Niveau begeben, um öffentliche Kritik an anderen zu üben (erst recht nicht in Fachkreisen) oder Schriftsätze zu schreiben. Er oder sie hätte dann nämlich auch ausreichend fachliche Argumente, ohne beleidigend zu werden. Dadurch erreicht er gar nichts, außer sich ins Abseits zu manövrieren. Natürlich kann man sowas unter seinen Kumpels oder Kollegen oder dem Mandanten raushauen. Aber in einer Fach-Veröffentlichung finde ich das schon recht armselig.

Das Argument "Er ist zwar ein Soziopath [beschönigend aka "streitbar", "persönlich nicht einfach" oder "hat Feinde"] aber fachlich echt kompetent" kenne ich zu genüge aus meinem aktuellen Arbeitsalltag und aus Kanzlei-Zeiten. Darauf fällt mir meist nur ein fassungsloses "Na und?" ein.

Zum einen beruht die Behauptung "fachlich kompetent" meist nicht auf einer eigenen Bewertung. Die meisten Leute, die so etwas verbreiten, haben sich nie ein eigenes Bild über die vermeintliche fachliche Stärke der Person gemacht, sondern verbreiten weiter, was sie von irgendjemandem gehört haben. Das lässt sich eigentlich durch nichts schöner belegen als deine Aussage oben, mit der du ihm unbestrittene fachliche Kompetenz zuschreibst, zugleich aber einräumst, seine Schriftsätze nicht zu kennen. Ich kann das verstehen, geht mir mitunter auch so, dass ich so etwas behaupte und erst bei näherem Nachdenken überhaupt bemerke, dass ich die vermeintliche fachliche Kompetenz einer Person eigentlich gar nicht beurteilen kann.

Fraglich ist auch, woran man überhaupt festmachen will, ob jemand fachlich kompetent ist und was das bezogen auf die Juristerei überhaupt bedeuten soll. Solche Aussagen beruhen daher i.d.R. auf Gerüchten - meist befeuert durch den "streitbaren Charakter" selbst oder schlicht umfangreiche Tätigkeit im Fachbereich xyz (Quantität ungleich Qualität) oder gerne auch völlig ahnungslose Medienorgane, die wiederum ungeprüft Gerüchte aufgreifen und verbreiten.

Zum anderen ist mir am Ende des Tages ziemlich egal, wie gut jemand fachlich vermeintlich sein mag. Wenn er sich wie ein [Wort wollen wir hier nicht hören] aufführt, gebührt ihm auch kein Respekt, egal wie gut er ist. Das ist das typische Dr. House-Syndrom: Von außen finden solche Charaktere alle (einschließlich mir selbst) cool, lustig und bewundernswert. Wenn man mit so einem Menschen aber im wirklichen Leben zu tun hat, merkt man rasch, dass das alles andere als lustig ist - selbst wenn er fachlich echt jetzt ganz supi erste Sahne sein sollte. Egal ob als Gegner, Kunde, Kollege oder Nachbar. Und gerade in der Juristerei sind pöbelnde Schriftsätze eigentlich der Nachweis mangelnder fachlicher Kompetenz und Seriosität. Es gibt nur Weniges, mit dem sich in einem Prozess weniger erreichen lässt. Gute Juristerei erfordert zwingend, dass man die Fähigkeit besitzt, den eigenen Standpunkt zu hinterfragen und selbstkritisch zu sein. Indem man Gegenparteien und Gericht beleidigt, erreicht man nichts außer einer Verschlechterung der eigenen Erfolgschancen.

Ok, das wurde jetzt etwas sehr offtopic...

Zum Laptop im Sitzungsdienst kann ich auch nur empfehlen, einen WiFi-Hotspot mit dem Handy zu erstellen und dann (das geht auch ohne VPN) auf juris und beck-online zuzugreifen. Wenn man nicht gerade in einem Schutzbunker oder auf der Lüneburger Heide verhandelt, sollte das eigentlich meistens gehen.
Tobias__21
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze

Beitrag von Tobias__21 »

Irgendwie wird man sich alles zusammenschustern können, das ist richtig. Aber sollten nicht viel mehr endlich die Voraussetzungen geschaffen werden, dass es ohne irgendwelche Hotspots mit dem Handy funktioniert?
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze

Beitrag von stilzchenrumpel »

Tobias__21 hat geschrieben: Sonntag 19. Mai 2019, 16:17 Irgendwie wird man sich alles zusammenschustern können, das ist richtig. Aber sollten nicht viel mehr endlich die Voraussetzungen geschaffen werden, dass es ohne irgendwelche Hotspots mit dem Handy funktioniert?
Das ist ja dann auch wirklich BL abhängig und so. Wie Liz es schon meinte, und so hatte ich es auch in Erinnerung, steht am StA Platz hier ein Laptop zur Verfügung.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Tibor
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze

Beitrag von Tibor »

Naja, Sinn muss nicht alles machen. Die Bundeswehr hat gerade neue Smartphones erworben, aus ITSicherheitsgründen aber ohne Netzzugang.

Aber im Ernst: ich schaffe doch keine Laptops nebst Dockingstation an, damit dann 99% davon 99% der Arbeitszeit im Dock stehen und dann kaufen alle Beck‘sche Papierkommentare und den Schönfelder und tragen lieber 5 Kilo Papier als 2 Kilo Laptop rum?
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Ara
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze

Beitrag von Ara »

@Solar: Du tust Sommer glaube ich gehöriges Unrecht. Er ist nicht nur Autor eines der Standardwerke zur Strafverteidigung, sondern ist auch organisatorisch in der Anwaltsschaft äußerst aktiv. Von Präsidentschaften in Anwaltsvereinen bis hin zur aktiven Beteiligung in europäischen Anwaltsgremien. Dazu umfassende Erfahrung vor dem ERMR. Er gehört eigentlich nicht zur den Krawallmachern, benennt aber Missstände recht offen und macht sich damit bei der Justiz keine Freunde. Das er vom BVerfG eine Missbrauchsgebühr reingedrückt bekommen hat, ist ein bisschen Genugtuung für jene.

Und im gleichen Atemzug unterschätzt du den Quatsch den Heinrichs in seinem Buch schreibt.

Er empfiehlt zum Beispiel "konfliktbereite Verteidiger" auszutauschen (wobei nicht klar wird, ob er meint das würde tatsächlich gehen oder er es sich nur wünscht). Auch rät er den jungen Kollegen, dass sie jeglichen Antrag auf Wortprotokoll ablehnen sollen, mit der Begründung - Achtung wörtliches Zitat: "so läuft das Gericht nicht Gefahr, auf den exakten Wortlaut fixiert zu sein". Sofern Protokollierung beantragt wird, weil eine Straftat im Gerichtssaal stattgefunden haben könnte, erklärt Heinrich umfangreich, warum es im Ermessen des Richters liegt ob eine Straftat vorliegt oder nicht (was imo inhaltlich sogar falsch ist) und es daher immer abgelehnt werden kann (was ein komisches Bild vom Rechtsstaat darstellt). Im Endeffekt ist es eine Anleitung, wie man möglichst mit wenig Beweisen als Richter im Gerichtssaal machen kann was man möchte.
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze

Beitrag von Swann »

Ara hat geschrieben: Sonntag 19. Mai 2019, 17:21... benennt aber Missstände recht offen und macht sich damit bei der Justiz keine Freunde. Das er vom BVerfG eine Missbrauchsgebühr reingedrückt bekommen hat, ist ein bisschen Genugtuung für jene.
Nun liegen uns hier nicht die Akten vor, aber wenn es stimmt, dass seine Darlegungen

durch Pauschalisierungen, Worthülsen und Floskeln, die Ausbreitung einer offensichtlich nicht haltbaren Verschwörungstheorie und durch nichts belegte Manipulationsvorwürfe bis hin zum Falschvortrag [gekennzeichnet sind]

BVerfG, Beschluss vom 24.03.2011 - 2 BvR 347/11,

dann scheint sein Output auch nicht in jeder Hinsicht unangreifbar zu sein.
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze

Beitrag von Urs Blank »

Dabei hatte es gar keine Verschwörung gegeben, nur ein "nicht für möglich gehaltenes Potential blinder Solidarität":

https://verte.net/Prozessbericht_StV_2014_Heft_1.pdf
"Cats exit the room in a hurry when oysters are opened."
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze

Beitrag von [enigma] »

OJ1988 hat geschrieben: Freitag 17. Mai 2019, 10:08 Was bewegt dich zum Wechsel?
Ist derzeit nur eine von mehreren Optionen. Ich kann aber schonmal sagen, dass ich Strafrecht noch immer liebe, sich der Idealismus, der mich zum Strafverteidiger gemacht hat, allerdings bereits nach zwei Jahren in Ernüchterung aufgelöst hat. Bin derzeit nicht sicher, ob das in einer anderen Kanzlei oder als selbstständiger Verteidiger anders wäre und ob Justiz zu mir passt. Wenn ich die letzten Seiten so lese scheint es da ja regelrechte Grabenkämpfe um das letzte Stück Seife zu geben ;)

Werde ich mir in den kommenden Wochen Gedanken zu machen.
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Re: Fragen zur Bewerbung in BaWü insb. Altersgrenze

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben: Sonntag 19. Mai 2019, 15:10Ich kenne seine Revisionsbegründungen nicht. Das er aber eine gewisse Hassfigur der Justiz geworden ist, mag unumstritten erkennbar sein. Genauso sollte aber auch seine fachliche Kompetenz unbestritten sein, auch bei seinen Feinden.
Ich habe von beiden - dem unmöglichen Niveau und der fachlichen Kompetenz - gehört. Erlebt habe ich bisher nur eines.
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