Eingruppierung und anrechenbare Vordienstzeiten

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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KielPower
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Eingruppierung und anrechenbare Vordienstzeiten

Beitrag von KielPower »

Hallo zusammen,

bei mir ist ein Wechsel von der TVÖD Entgeltgruppe 9 in die A13 vorgesehen. Bei der Frage nach zu berücksichtigenden Vorzeiten wurde mir mitgeteilt, da ich bisher lediglich in der E9 eingruppiert war, könne meine 6 jährige Vordienstzeit bei der Kommunalverwaltung nicht berücksichtigt werden. Auch Referendariat, Bundeswehrzeit als Zeitsoldat, Tätigkeit in der Widerspruchstelle im JobCenter wäre nicht von Belang.

Stimmt das denn so?
stilzchenrumpel
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Re: Eingruppierung und anrechenbare Vordienstzeiten

Beitrag von stilzchenrumpel »

Das ergibt sich aus den einschlägigen (Landes)gesetzen und Vorschriften und lässt sich ohne Kenntnis der genauen Tätigkeiten auf den ersten Blick wohl nicht pauschal beantworten. Unproblematisch (voll) anrechenbar sind letztlich grundsätzlich Tätigkeiten als Assessor mit juristischem Bezug / bei bestimmten Arbeitgebern (z.B. WiMi mit 2. Examen in Großkanzlei). Z.b. ist das Referendariat natürlich raus, weil es gerade Voraussetzungen dafür ist, in den hD zu kommen ;)

Um welches BL geht es?
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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