Amtsarzt
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Re: Amtsarzt
Mach dir keinen zu großen Kopf. Der Maßstab ist für die Nichteignung sehr streng und Darlegungs- und Beweislast liegen letztlich beim Dienstherrn.
BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 (Az.: 2 C 12/11, ZBR 2014, 89): Ein Beamtenbewerber ist gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist.
BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 (Az.: 2 C 16/12, ZBR 2013, 162): Die gesundheitliche Eignung fehlt auch, wenn der Beamte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird.
Zudem ist die Prognose immer auf die Laufbahn zu treffen. Der Maßstab ist bei Einstellung eines Richters/Staatsanwalts also anders als beim 20 jährigen Polizeikommissar. Selbst wenn du ab und zu am Schreibtisch bewusstlos wirst ...
BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 (Az.: 2 C 12/11, ZBR 2014, 89): Ein Beamtenbewerber ist gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist.
BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 (Az.: 2 C 16/12, ZBR 2013, 162): Die gesundheitliche Eignung fehlt auch, wenn der Beamte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird.
Zudem ist die Prognose immer auf die Laufbahn zu treffen. Der Maßstab ist bei Einstellung eines Richters/Staatsanwalts also anders als beim 20 jährigen Polizeikommissar. Selbst wenn du ab und zu am Schreibtisch bewusstlos wirst ...
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Amtsarzt
Das würde bei vielen ohnehin keine Unterschied machen.stilzchenrumpel hat geschrieben:Selbst wenn du ab und zu am Schreibtisch bewusstlos wirst ...
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Amtsarzt
... oder gar eine qualitative Verbesserung der dt. Rechtsprechung insgesamt bewirken!
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Re: Amtsarzt
Den füllst Du vorab aus. Der verbleibt auch beim Arzt. In deinem Fall wird das der Arzt zur Kenntnis nehmen, mehr aber auch nicht. Er unterschreibt dir dann den anderen Wisch und kreuzt da "keine Bedenken" an. Den schickst Du dann ans Ministerium.iuris hat geschrieben: ↑Sonntag 9. Juni 2019, 11:15 Dann werde ich das brav angeben und mir vorab schon mal die Untersuchungsergebnisse vom Arzt geben lassen. Dann bin ich auf der sicheren Seite. Füllt eigentlich der Arzt dann den Fragebogen aus oder muss ich den vorab selbst ausfüllen? (es geht um Baden-Württemberg)
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Re: Amtsarzt
Aber mal was anderes: Dann hat es also mit der Bewerbung geklappt und Du wurdest genommen? Glückwunsch dazu! Dann waren die Bedenken wegen dem Zeugnis ja völlig unbegründet
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Re: Amtsarzt
@Tobias_21: Danke, jaaa hat geklappt Das Zeugnis hatte ich im Bewerbungsgespräch zwar dabei, hat aber niemanden interessiert und ich wurde gar nicht danach gefragt
und jetzt hab ich mit dem Amtsarzt halt das nächste um mir Sorgen zu machen, aber auch da vermutlich grundlos
und jetzt hab ich mit dem Amtsarzt halt das nächste um mir Sorgen zu machen, aber auch da vermutlich grundlos
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