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Urlaub als Richter

Verfasst: Freitag 15. November 2019, 17:51
von lawlaw
Hallo zusammen.

Ich stehe kurz vor der mündlichen Prüfung des zweiten Examens und überlege seit langem ernsthaft, mich danach
für den Beruf des Richters in der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu bewerben.

Informationen habe ich zu allen möglichen Fragen gesammelt, aber eine ist mir noch unbeantwortet geblieben.
Wie sieht es mit der Planung von Urlauben aus, wenn man in einer Kammer tätig ist? Wie genau läuft das dort ab?
Richtet sich i.d.R. alles nach dem Vorsitzenden? Können die anderen also nur Urlaub machen, wenn auch der Vorsitzende
seinen Urlaub hat?

Ich freue mich auf eure Antworten und Erfahrungsberichte.

Re: Urlaub als Richter

Verfasst: Freitag 15. November 2019, 17:54
von Tibor
Es gibt sowas wie Vertretungsregelungen. Aber im Idealfall spricht man den Urlaub ab, wenn man länger zusammen arbeitet.

Re: Urlaub als Richter

Verfasst: Freitag 15. November 2019, 19:34
von sai
Man spricht sich ab.

Re: Urlaub als Richter

Verfasst: Freitag 15. November 2019, 22:49
von T0bi
Klar spricht man sich ab. Die Abhängigkeit vom Vorsitzenden ist vor allem in der Strafkammer erheblich. Dass man nur Urlaub macht, wenn auch der Vorsitzende Urlaub hat, kann man pauschal aber nicht sagen. Im Gegenteil sollte ein (optimalerweise auf Lebenszeit ernanntes) Kammermitglied da sein, um die anderen zu vertreten. Das kann v.a. beim Schwurgericht und der Wirtschaftsstrafkammer anders sein (die verhandeln immer bzw. in aller Regel in voller Besetzung, ergo führt der Urlaub eines Kammermitglieds regelmäßig zum verhandlungsfrei für alle - hier gibt es also einen guten Grund für gleichzeitigen Urlaub), bei den Zivilkammern (mit weniger Kammersachen) hingegen kann es gelinde gesagt für großen Unmut sorgen, wenn die komplette Kammer gleichzeitig Urlaub nimmt. Denn dann muss ja - ohne zwingenden Grund - ein Kammerfremder vertreten, und das womöglich für drei Kollegen... Wobei das auch vom konkreten GVP abhängt, wie der die Vertretung regelt. Wenn sich Kammern gegenseitig vertreten und die sich auch absprechen, ist es entspannter.

Re: Urlaub als Richter

Verfasst: Freitag 15. November 2019, 23:05
von thh
T0bi hat geschrieben: Freitag 15. November 2019, 22:49Das kann v.a. beim Schwurgericht und der Wirtschaftsstrafkammer anders sein (die verhandeln immer bzw. in aller Regel in voller Besetzung, ergo führt der Urlaub eines Kammermitglieds regelmäßig zum verhandlungsfrei für alle - hier gibt es also einen guten Grund für gleichzeitigen Urlaub), [...]
... es sei denn, sie sind gerade deshalb mit vier Richtern (einschließlich des Vorsitzenden) besetzt.

Re: Urlaub als Richter

Verfasst: Freitag 15. November 2019, 23:19
von Liz
Zivilkammer: Man spricht sich - wie auch überall sonst, wo man sich wechselseitig vertritt - ab und idealerweise ist nicht die ganze Kammer auf einmal weg und auch Situationen, in denen einer dann über mehr als eine Woche ganz alleine in der Kammer ist, versucht man eher zu vermeiden.

Re: Urlaub als Richter

Verfasst: Freitag 15. November 2019, 23:23
von T0bi
thh hat geschrieben: Freitag 15. November 2019, 23:05
T0bi hat geschrieben: Freitag 15. November 2019, 22:49Das kann v.a. beim Schwurgericht und der Wirtschaftsstrafkammer anders sein (die verhandeln immer bzw. in aller Regel in voller Besetzung, ergo führt der Urlaub eines Kammermitglieds regelmäßig zum verhandlungsfrei für alle - hier gibt es also einen guten Grund für gleichzeitigen Urlaub), [...]
... es sei denn, sie sind gerade deshalb mit vier Richtern (einschließlich des Vorsitzenden) besetzt.
Eine Straf- (!) Kammer mit mehr als 3,0 AKA? Schick mir den GVP mal bitte... Oder =< 3,0 AKA auf vier aufgeteilt? Das bringt in Sachen Urlaub wenig bis nichts.

Re: Urlaub als Richter

Verfasst: Samstag 16. November 2019, 00:32
von thh
T0bi hat geschrieben: Freitag 15. November 2019, 23:23Eine Straf- (!) Kammer mit mehr als 3,0 AKA?
Sicher. - Wo siehst Du das Problem? Wenn man Strafkammern, die regelmäßig in einer 2er-Besetzung verhandeln, mit drei Richtern besetzt, dann ist es nicht mehr als sinnvoll, Kammern, die - zwingend oder regelhaft - in 3er-Besetzung verhandeln, mit vier Richtern zu besetzen, oder?

Re: Urlaub als Richter

Verfasst: Samstag 16. November 2019, 10:48
von T0bi
Natürlich ist das ein Problem. Denn der Vors. ist der Flaschenhals. Egal ob du in 2er oder 3er Besetzung verhandelst, die Zahl der BEs bleibt ja gleich.

Re: Urlaub als Richter

Verfasst: Samstag 16. November 2019, 16:56
von thh
T0bi hat geschrieben:Natürlich ist das ein Problem. Denn der Vors. ist der Flaschenhals. Egal ob du in 2er oder 3er Besetzung verhandelst, die Zahl der BEs bleibt ja gleich.
Der Vorsitzende hat einen Stellvertreter, der in vielen Kammern dann auch mal eine Sache in Vertretung als Vorsitzender verhandelt.

Re: Urlaub als Richter

Verfasst: Samstag 23. November 2019, 09:51
von PerryManson
Bei uns am Amtsgericht hat jeder Richter einen ständigen Vertreter. Gleichzeitiger Urlaub ist grundsätzlich ausgeschlossen, wobei in begründeten Einzelfällen Ausnahmen gemacht werden. Problem ist, dass dann 2 weitere Kollegen die Vertretung stemmen müssen. Man achtet bei der Zusammensetzung der Vertretungspärchen aber darauf, dass man z.B. nicht zwei Kollegen mit schulpflichtigen Kindern zusammenfügt, wobei sich das natürlich nie vollständig ausschließen lässt.

Im Ergebnis bin ich als Richter im Bekanntenkreis derjenige mit am Abstand der größten Freiheit bei der Urlaubswahl. In Unternehmen oder bei Anwaltskanzleien muss noch auf andere Dinge Rücksicht genommen werden, die bei der Justiz keine Rolle spielen.

Re: Urlaub als Richter

Verfasst: Sonntag 2. Februar 2020, 08:07
von lawlaw
Danke für eure Antworten.

Und wie sieht es mit der Dauer des zusammenhängend gewährten Urlaubs aus? Ist es beispielsweise nach eurer Erfahrung möglich, auch einen dreiwöchigen Urlaub am Stück zu machen?

Und kann man also sagen, dass Richter am AG den größten Freiraum bei der Urlaubszeit haben?

Re: Urlaub als Richter

Verfasst: Sonntag 2. Februar 2020, 08:36
von Tibor
Also arbeitsrechtlicher Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Müsste man in die entsprechende UrlV schauen, ob es ebenso geregelt ist. Grds ist Urlaub im öD unter 3 Wochen am Stück eher die Ausnahme.

Re: Urlaub als Richter

Verfasst: Sonntag 2. Februar 2020, 10:16
von thh

Tibor hat geschrieben:Grds ist Urlaub im öD unter 3 Wochen am Stück eher die Ausnahme.
Ich kenne eigentlich niemand, der drei Wochen am Stück oder gar länger Urlaub hat.

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Re: Urlaub als Richter

Verfasst: Sonntag 2. Februar 2020, 11:05
von batman
Ich schon.