Urlaub als Richter

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

stilzchenrumpel
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Re: Urlaub als Richter

Beitrag von stilzchenrumpel »

batman hat geschrieben: Sonntag 2. Februar 2020, 11:05Ich schon.
Same. Ich z.B. im Sommer :D
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
Dike
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Re: Urlaub als Richter

Beitrag von Dike »

Ich auch. ;)
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Tibor
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Re: Urlaub als Richter

Beitrag von Tibor »

thh hat geschrieben: Ich kenne eigentlich niemand, der drei Wochen am Stück oder gar länger Urlaub hat.
Das mag für diejenigen gelten, die Schulferien möglichst umfangreich mit Urlauben abdecken müssen bzw. auch Winterurlaub etc. planen. Ansonsten sind 30 AT Urlaub nun einmal 6 Wochen. Plant man eine Woche rund um Weihnachten, eine zu Ostern und eine im Herbst, hat man noch drei Wochen für den Sommer.
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Liz
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Re: Urlaub als Richter

Beitrag von Liz »

Ich nehme regelmäßig auch 3-4 Wochen Urlaub am Stück und kenne es auch von Kollegen so.
sai
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Re: Urlaub als Richter

Beitrag von sai »

Ist hier auch üblich.
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David
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Re: Urlaub als Richter

Beitrag von David »

Ebenso. Ich hab auch noch 15 Tage aus 2019 über
stilzchenrumpel
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Re: Urlaub als Richter

Beitrag von stilzchenrumpel »

Justice C. Norris macht mit 30 Urlaubstagen sogar 60 AT Urlaub!
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Re: Urlaub als Richter

Beitrag von thh »

David hat geschrieben: Montag 3. Februar 2020, 07:11Ebenso. Ich hab auch noch 15 Tage aus 2019 über
Nur 15 Tage Resturlaub hatte ich noch nie ...
Kasimir
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Re: Urlaub als Richter

Beitrag von Kasimir »

Wie bewältigt man denn die im Urlaub angelaufene Arbeit, wenn man drei Wochen am Stück Urlaub macht? Das stelle ich mir sehr stressig vor. Ich mache deshalb maximal zwei Wochen am Stück Urlaub und das in der Regel nur einmal im Jahr für eine Fernreise (#Umweltsau). Ich finde es viel entspannter, häufiger, aber dafür nur eine Woche wegzufahren.
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Re: Urlaub als Richter

Beitrag von Liz »

@Kasimir: Als Richter steckt ein Großteil der Arbeit in der Terminsvorbereitung und dem Abfassen von Entscheidungen, dh die wesentliche Kunst ist es, die Verkündungstermine möglichst geschickt vor bzw. nach dem Urlaub zu verteilen. Im Übrigen terminiert man dann in der Woche nach dem Urlaub gar nicht oder zumindest nur kleinere Sachen.
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Re: Urlaub als Richter

Beitrag von Kasimir »

@Liz
Ok, ich hätte gedacht, dass man pro Woche eine bestimmte Anzahl von Terminen machen muss, da der Eingang ja auch keine Pause macht, so dass man dementsprechend vor bzw. nach dem Urlaub die Termine aus dem Urlaub vor- bzw. nachholen muss.
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Tibor
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Re: Urlaub als Richter

Beitrag von Tibor »

Kasimir hat geschrieben:@Liz
Ok, ich hätte gedacht, dass man pro Woche eine bestimmte Anzahl von Terminen machen muss, da der Eingang ja auch keine Pause macht, so dass man dementsprechend vor bzw. nach dem Urlaub die Termine aus dem Urlaub vor- bzw. nachholen muss.
Gott sei Dank ist ja nicht jeder Eingang gleich schwer. Und natürlich ist die Arbeitsbelastung im Optimalfall auf eine 40h Woche bei Berücksichtigung von Urlaub, Feiertagen und statistischer Krankheit bemessen.
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Re: Urlaub als Richter

Beitrag von Strich »

Kasimir hat geschrieben: Montag 3. Februar 2020, 08:41 @Liz
Ok, ich hätte gedacht, dass man pro Woche eine bestimmte Anzahl von Terminen machen muss, da der Eingang ja auch keine Pause macht, so dass man dementsprechend vor bzw. nach dem Urlaub die Termine aus dem Urlaub vor- bzw. nachholen muss.
Gerüchten zufolge ist das in Pebb§y schon eingepreist.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Urlaub als Richter

Beitrag von Liz »

@Kasimir: Natürlich muss man aufs Jahr gesehen, eine bestimmte Anzahl an Sachen verhandeln und erledigen, aber die verteilt man sich so aufs Jahr, dass der Urlaub "frei" bleibt und verhandelt dann in den vollen Arbeitsmonaten entsprechend mehr. Nervig sind eigentlich tatsächlich nur die Verkündungstermine, weil man es dort oft nicht verhindern kann, dass die sich vor dem Urlaub ballen.
Bei der StA ist es natürlich anders, weil dort im Zweifelsfall der Vertreter in alle Eingänge, die er nicht innerhalb von 5-10 Minuten erledigen kann "Herrn/Frau o. D. nach Rückkehr" reinschreibt und man in der Woche nach seinem Urlaub nur erahnen kann, wo eigentlich der Schreibtisch ist.
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Re: Urlaub als Richter

Beitrag von Zippocat »

Als Strafrichter kommen manchmal die Unterbrechungshöchstfristen in die Quere; eine zB am Dienstag unterbrochene HV muss spätestens am Donnerstag drei Wochen später fortgesetzt werden; das Urteil muss spätestens am elften Tag nach dem letztem Wort verkündet werden. Wenn unverhofft weitere Termine erforderlich werden, die man bei der Urlaubsplanung noch nicht kannte, ergeben sich schnell echte Schwierigkeiten (und Verhandlungsmasse für die Verteidigung).
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