In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

surcam
Power User
Power User
Beiträge: 490
Registriert: Sonntag 13. Juni 2010, 19:38
Ausbildungslevel: Anderes

Re: In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben

Beitrag von surcam »

Okay, dann rechnen wir mal spitz:

Code: Alles auswählen

Beitragsbemessungsgrenze:	4.687,50
----------------------------------------
KV:
	* 14,0%:		656,25
	* Zusatzbeitrag 1,0%:	46,88
PV:
	* 1,525%:		71,48
	* Zuschlag 0,25%:	11,72
----------------------------------------
Summe der Abzüge:		786,33
========================================
Dazu ist anzumerken, dass der PV-Anteil gem. § 55 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 28 Abs. 2 SGB XI lediglich die Hälfte beträgt, genau wie bei Arbeitnehmern.

Außerdem gibt es Krankenkassen, die einen niedrigeren Zusatzbeitrag haben, sodass man da auch noch etwas sparen kann.

Zudem erreicht man als Single-Beamter oder -Richter die Beitragsbemessungsgrenze erst nach mehreren Jahren. Als Beamter, der nicht im höheren Dienst tätig ist, wahrscheinlich nie.

@Tibor: Die Familienversicherung in der KV besteht auch dann, wenn der Dienstherr die Hälfte der Beiträge zur GKV erstattet. Denn § 10 SGB V stellt nur auf die Mitgliedschaft, nicht die Art der Mitgliedschaft ab. Der Dienstherr mischt sich auch nicht in das Verhältnis zwischen Beamten/Richtern und GV ein. Er erstattet die Beiträge an den Beamten/Richter. Dieser ist dafür verantwortlich, seine Beiträge an die GKV in voller Höhe zu leisten wie auch bisher. Der Dienstherr zahlt nicht wie bei Arbeitnehmern an die GKV.

Wer als Beamter/Richter in die PKV gewechselt ist und die gesetzlichen Voraussetzungen zum Wechsel in die GKV nicht erfüllt, kann auch nicht wechseln, wenn der Dienstherr sich dazu entscheidet, die Hälfte der GKV-Beiträge an die freiwillig versicherten Beamten/Richter zu erstatten.
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben

Beitrag von Liz »

Ah, okay, das mit der Beteiligung des Dienstherrn an der gesetzlichen Pflegeversicherung habe ich nicht gesehen.

Allerdings sind auch 786 € nicht sonderlich günstig.

Zum Erreichen der Beitragsmessungsgrenze als Richter: wenn wir das aktuelle Kalenderjahr zugrundelegen, beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 4.537,50 € und der Höchstsatz (Beitragssatz GKV 14,9 % + Pflegeversicherung) dementsprechend 756,63 €.
In Niedersachsen gibt es aktuell als Anfänger in R1 4.327,59 €, dh nur rund 210 € weniger, dh der Beitrag in der GKV liegt nur knapp unter dem Höchstbeitrag (aktuell 644,81 € + 76,81 € = 721,62 €). In Hamburg gibt es aktuell in R1 mindestens 4.516,11 €.
Der Abstand zur Beitragsbemessungsgrenze stellt sich übrigens auch im nächsten Jahr nicht wesentlich anders dar: In Niedersachsen gibt es mit R1 ab März 2020 min. 4.466,07 €; in Hamburg ab Januar 2020 4.660,34 €. Dh selbst wenn man ggf erst nach dem 1. oder 2. Stufenaufstieg die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, liegt man vorher eben auch nicht wesentlich drunter.
Antworten