Kirchenaustritt Beamte

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Imperius
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Kirchenaustritt Beamte

Beitrag von Imperius »

Guten Tag,

aus verschiedensten Gründen erwäge ich (seit kurzem im Staatsdienst; somit noch nicht Lebenszeit) meinen Austritt aus der katholischen Kirche zu erklären. Eine entsprechende Mitteilung würde ja (zumindest zu Abrechnungszwecken) auch an den Dienstherren gehen. Nun ist mir zwar die nach Art. 140 GG iVm 136ff. WRV vorgegebene Trennung zwischen Staat und Kirche bekannt, ich wollte aber dennoch, um zu vermeiden, dass ich damit möglicherweise einen massiven faux pas begehe, mal fragen, ob schon jemand Erfahrung damit hat. Ist ein Kirchenaustritt möglicherweise inoffiziell ein “Karrierekiller”? Persönlich halte ich es zwar für sehr unwahrscheinlich, allerdings bin ich im Rahmen meiner Recherche auch auf andere Aussagen getroffen:
Formal besteht die Trennung von Kirche und Staat auch in Bayern. Den Beamtenstatus wird man dir nicht vorenthalten können, wenn du die formalen Voraussetzungen erfüllst.

Anders wird das mit der möglichen Karriere aussehen. Da bist du auf wohlwollende Beurteilung angewiesen. Ob ein konservativer bayrischer Katholik in der von der CSU dominierten bayrischen Ministerialbürokratie einem Abtrünnigen dieses Wohlwollen in gleicher Weise zukommen lässt, wie einem Glaubensbruder, ist möglich, aber keineswegs sicher.
(vgl. https://www.gutefrage.net/frage/verbeam ... -vereinbar

Kann mir jemand aus eigener Erfahrung berichten? Alternativ: kennt jemand jemanden, der als Konfessionsloser trotzdem in einer höheren Position ist?

Vielen Dank bereits vorab!
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Tibor
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Re: Kirchenaustritt Beamte

Beitrag von Tibor »

Ist die Frage ernst gemeint?
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schuper
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Re: Kirchenaustritt Beamte

Beitrag von schuper »

War für die Freunde von mir, die als VRichter angefangen haben, kein Problem. Und die sind auch kurz nach Beginn der Tätigkeit ausgetreten. Das hat keinen interessiert und das hat sich auch nicht in den Bewertungen bemerkbar gemacht.
Imperius
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Re: Kirchenaustritt Beamte

Beitrag von Imperius »

Tibor hat geschrieben: Freitag 13. Dezember 2019, 13:37 Ist die Frage ernst gemeint?
Durchaus. Wie bereits erwähnt halte ich es persönlich für nahezu ausgeschlossen. Wollte mich aber dennoch mal erkundigen.
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Blaumann
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Re: Kirchenaustritt Beamte

Beitrag von Blaumann »

Bei der bayerischen Finanzverwaltung hat man diesen Knopf mit Schnellmeldung zum Dienstvorgesetzten für Konfessionslose, Geschiedene und sonstige Kommunisten: https://www.youtube.com/watch?v=TBAhx8Uadfg

Wenn der gedrückt wurde, ist's vorbei mit der Karriere. :alright

Frag mich immer, was für Reaktionen sich die Leute von solchen Threads erhoffen:

"Jaja, mein alter Kumpel Erwin, immer nur Top-Beurteilungen, aber den haben sie nie hochgelassen wegen des Austritts damals. "

oder

"Natürlich, ich bin LOStA in Oberbayern. Wenn ich mitbekomme, dass meine Assessoren Sonntags nicht in der Kirche sind, brennt aber die Bude. Von Austritten und ähnlichen Ketzereien hat man in meinem Bezirk zum Glück noch nie etwas hören müssen."
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Re: Kirchenaustritt Beamte

Beitrag von Imperius »

Blaumann hat geschrieben: Freitag 13. Dezember 2019, 14:25 Bei der bayerischen Finanzverwaltung hat man diesen Knopf mit Schnellmeldung zum Dienstvorgesetzten für Konfessionslose, Geschiedene und sonstige Kommunisten: https://www.youtube.com/watch?v=TBAhx8Uadfg

Wenn der gedrückt wurde, ist's vorbei mit der Karriere. :alright

Frag mich immer, was für Reaktionen sich die Leute von solchen Threads erhoffen:

"Jaja, mein alter Kumpel Erwin, immer nur Top-Beurteilungen, aber den haben sie nie hochgelassen wegen des Austritts damals. "

oder

"Natürlich, ich bin LOStA in Oberbayern. Wenn ich mitbekomme, dass meine Assessoren Sonntags nicht in der Kirche sind, brennt aber die Bude. Von Austritten und ähnlichen Ketzereien hat man in meinem Bezirk zum Glück noch nie etwas hören müssen."
Zunächst vielen Dank für diesen tatsächlich sehr erheiternden Beitrag :D
Der Nachweis, dass ein Zusammenhang besteht, wird sich tatsächlich schwer erbringen lassen. Der, dass keiner besteht, hingegen nicht. Ich dachte an einfache Aussagen, wie “Ich bin LOStA in Oberbayern und selbst schon seinerzeit als Probestaatsanwalt/Proberichter ausgetreten”.
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Tibor
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Re: Kirchenaustritt Beamte

Beitrag von Tibor »

Ich halte allein die Verbindung von Zeitpunkt des Kirchenaustritts und aktueller beruflicher Stellung für völlig sachfremd. Ganz tatsächlich wird das Gros der Kirchenaustritte junger Menschen erfolgen, sobald die erste Kirchensteuerzahlung aus erstem „richtigen Verdienst“ fällig wird. Das ist nicht verwunderlich, weil man sich vorher wohl kaum mit dem eigenen „Beitrag“ auseinandergesetzt hat.
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Re: Kirchenaustritt Beamte

Beitrag von Blaumann »

Imperius hat geschrieben: Freitag 13. Dezember 2019, 15:55 Der Nachweis, dass ein Zusammenhang besteht, wird sich tatsächlich schwer erbringen lassen. Der, dass keiner besteht, hingegen nicht. Ich dachte an einfache Aussagen, wie “Ich bin LOStA in Oberbayern und selbst schon seinerzeit als Probestaatsanwalt/Proberichter ausgetreten”.
Dann lass es mich ein wenig überspitzt ausdrücken: Du bist eine kleine Arbeitsbiene, die ihre Akten ordentlich erledigen und ihre Zahlen schaffen soll und ansonsten freundlich zu lächeln hat, wenn der Dienstvorgesetzte das Wort an sie richtet (insbesondere wenn er dir mehr Arbeit überhelfen will).

Deine Konfession ist für die Entscheidungsträger daher ähnlich interessant wie deine Persönlichkeit, deine Vorlieben, deine Wünsche und deine Meinung. :D
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Re: Kirchenaustritt Beamte

Beitrag von Sektnase »

Wer weiß, wo der TE herkommt. Soll ja sogar Länder geben, in denen Kreuze im Gerichtsaal hängen ;)
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Re: Kirchenaustritt Beamte

Beitrag von famulus »

Sektnase hat geschrieben: Freitag 13. Dezember 2019, 19:06 Wer weiß, wo der TE herkommt. Soll ja sogar Länder geben, in denen Kreuze im Gerichtsaal hängen ;)
Naja, aber wir hier haben doch das Grundgesetz.
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Re: Kirchenaustritt Beamte

Beitrag von Sektnase »

famulus hat geschrieben: Freitag 13. Dezember 2019, 20:46
Sektnase hat geschrieben: Freitag 13. Dezember 2019, 19:06 Wer weiß, wo der TE herkommt. Soll ja sogar Länder geben, in denen Kreuze im Gerichtsaal hängen ;)
Naja, aber wir hier haben doch das Grundgesetz.
Wir außerhalb Bayerns ja..
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Re: Kirchenaustritt Beamte

Beitrag von Tibor »

Dann eben Art. 107 Abs. 4 Verfassung des Freistaates Bayern!
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Re: Kirchenaustritt Beamte

Beitrag von Swann »

Mich erstaunt es ja eher, wie wenig Rückgrat man haben kann, um eine Entscheidung wie einen Kirchenaustritt (!) davon abhängig zu machen, ob er das spätere Fortkommen behindern könnte.
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Re: Kirchenaustritt Beamte

Beitrag von Toefting »

Swann hat geschrieben: Samstag 14. Dezember 2019, 13:13 Mich erstaunt es ja eher, wie wenig Rückgrat man haben kann, um eine Entscheidung wie einen Kirchenaustritt (!) davon abhängig zu machen, ob er das spätere Fortkommen behindern könnte.
Bei Menschen, bei denen die Kirche ein potentieller Arbeitgeber ist, vermag ich das ja noch teilweise nachvollziehen. Aber für beamte und Richter?
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Tibor
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Re: Kirchenaustritt Beamte

Beitrag von Tibor »

Swann hat geschrieben:Mich erstaunt es ja eher, wie wenig Rückgrat man haben kann, um eine Entscheidung wie einen Kirchenaustritt (!) davon abhängig zu machen, ob er das spätere Fortkommen behindern könnte.
Deswegen ja auch meine erste Frage:
Tibor hat geschrieben:Ist die Frage ernst gemeint?
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