Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.
aus verschiedensten Gründen erwäge ich (seit kurzem im Staatsdienst; somit noch nicht Lebenszeit) meinen Austritt aus der katholischen Kirche zu erklären. Eine entsprechende Mitteilung würde ja (zumindest zu Abrechnungszwecken) auch an den Dienstherren gehen. Nun ist mir zwar die nach Art. 140 GG iVm 136ff. WRV vorgegebene Trennung zwischen Staat und Kirche bekannt, ich wollte aber dennoch, um zu vermeiden, dass ich damit möglicherweise einen massiven faux pas begehe, mal fragen, ob schon jemand Erfahrung damit hat. Ist ein Kirchenaustritt möglicherweise inoffiziell ein “Karrierekiller”? Persönlich halte ich es zwar für sehr unwahrscheinlich, allerdings bin ich im Rahmen meiner Recherche auch auf andere Aussagen getroffen:
Formal besteht die Trennung von Kirche und Staat auch in Bayern. Den Beamtenstatus wird man dir nicht vorenthalten können, wenn du die formalen Voraussetzungen erfüllst.
Anders wird das mit der möglichen Karriere aussehen. Da bist du auf wohlwollende Beurteilung angewiesen. Ob ein konservativer bayrischer Katholik in der von der CSU dominierten bayrischen Ministerialbürokratie einem Abtrünnigen dieses Wohlwollen in gleicher Weise zukommen lässt, wie einem Glaubensbruder, ist möglich, aber keineswegs sicher.
War für die Freunde von mir, die als VRichter angefangen haben, kein Problem. Und die sind auch kurz nach Beginn der Tätigkeit ausgetreten. Das hat keinen interessiert und das hat sich auch nicht in den Bewertungen bemerkbar gemacht.
Bei der bayerischen Finanzverwaltung hat man diesen Knopf mit Schnellmeldung zum Dienstvorgesetzten für Konfessionslose, Geschiedene und sonstige Kommunisten: https://www.youtube.com/watch?v=TBAhx8Uadfg
Wenn der gedrückt wurde, ist's vorbei mit der Karriere.
Frag mich immer, was für Reaktionen sich die Leute von solchen Threads erhoffen:
"Jaja, mein alter Kumpel Erwin, immer nur Top-Beurteilungen, aber den haben sie nie hochgelassen wegen des Austritts damals. "
oder
"Natürlich, ich bin LOStA in Oberbayern. Wenn ich mitbekomme, dass meine Assessoren Sonntags nicht in der Kirche sind, brennt aber die Bude. Von Austritten und ähnlichen Ketzereien hat man in meinem Bezirk zum Glück noch nie etwas hören müssen."
Blaumann hat geschrieben: ↑Freitag 13. Dezember 2019, 14:25
Bei der bayerischen Finanzverwaltung hat man diesen Knopf mit Schnellmeldung zum Dienstvorgesetzten für Konfessionslose, Geschiedene und sonstige Kommunisten: https://www.youtube.com/watch?v=TBAhx8Uadfg
Wenn der gedrückt wurde, ist's vorbei mit der Karriere.
Frag mich immer, was für Reaktionen sich die Leute von solchen Threads erhoffen:
"Jaja, mein alter Kumpel Erwin, immer nur Top-Beurteilungen, aber den haben sie nie hochgelassen wegen des Austritts damals. "
oder
"Natürlich, ich bin LOStA in Oberbayern. Wenn ich mitbekomme, dass meine Assessoren Sonntags nicht in der Kirche sind, brennt aber die Bude. Von Austritten und ähnlichen Ketzereien hat man in meinem Bezirk zum Glück noch nie etwas hören müssen."
Zunächst vielen Dank für diesen tatsächlich sehr erheiternden Beitrag
Der Nachweis, dass ein Zusammenhang besteht, wird sich tatsächlich schwer erbringen lassen. Der, dass keiner besteht, hingegen nicht. Ich dachte an einfache Aussagen, wie “Ich bin LOStA in Oberbayern und selbst schon seinerzeit als Probestaatsanwalt/Proberichter ausgetreten”.
Ich halte allein die Verbindung von Zeitpunkt des Kirchenaustritts und aktueller beruflicher Stellung für völlig sachfremd. Ganz tatsächlich wird das Gros der Kirchenaustritte junger Menschen erfolgen, sobald die erste Kirchensteuerzahlung aus erstem „richtigen Verdienst“ fällig wird. Das ist nicht verwunderlich, weil man sich vorher wohl kaum mit dem eigenen „Beitrag“ auseinandergesetzt hat.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Imperius hat geschrieben: ↑Freitag 13. Dezember 2019, 15:55
Der Nachweis, dass ein Zusammenhang besteht, wird sich tatsächlich schwer erbringen lassen. Der, dass keiner besteht, hingegen nicht. Ich dachte an einfache Aussagen, wie “Ich bin LOStA in Oberbayern und selbst schon seinerzeit als Probestaatsanwalt/Proberichter ausgetreten”.
Dann lass es mich ein wenig überspitzt ausdrücken: Du bist eine kleine Arbeitsbiene, die ihre Akten ordentlich erledigen und ihre Zahlen schaffen soll und ansonsten freundlich zu lächeln hat, wenn der Dienstvorgesetzte das Wort an sie richtet (insbesondere wenn er dir mehr Arbeit überhelfen will).
Deine Konfession ist für die Entscheidungsträger daher ähnlich interessant wie deine Persönlichkeit, deine Vorlieben, deine Wünsche und deine Meinung.
Wer weiß, wo der TE herkommt. Soll ja sogar Länder geben, in denen Kreuze im Gerichtsaal hängen
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
Sektnase hat geschrieben: ↑Freitag 13. Dezember 2019, 19:06
Wer weiß, wo der TE herkommt. Soll ja sogar Länder geben, in denen Kreuze im Gerichtsaal hängen
Naja, aber wir hier haben doch das Grundgesetz.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
famulus hat geschrieben: ↑Freitag 13. Dezember 2019, 20:46
Sektnase hat geschrieben: ↑Freitag 13. Dezember 2019, 19:06
Wer weiß, wo der TE herkommt. Soll ja sogar Länder geben, in denen Kreuze im Gerichtsaal hängen
Naja, aber wir hier haben doch das Grundgesetz.
Wir außerhalb Bayerns ja..
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
Mich erstaunt es ja eher, wie wenig Rückgrat man haben kann, um eine Entscheidung wie einen Kirchenaustritt (!) davon abhängig zu machen, ob er das spätere Fortkommen behindern könnte.
Swann hat geschrieben: ↑Samstag 14. Dezember 2019, 13:13
Mich erstaunt es ja eher, wie wenig Rückgrat man haben kann, um eine Entscheidung wie einen Kirchenaustritt (!) davon abhängig zu machen, ob er das spätere Fortkommen behindern könnte.
Bei Menschen, bei denen die Kirche ein potentieller Arbeitgeber ist, vermag ich das ja noch teilweise nachvollziehen. Aber für beamte und Richter?
Swann hat geschrieben:Mich erstaunt es ja eher, wie wenig Rückgrat man haben kann, um eine Entscheidung wie einen Kirchenaustritt (!) davon abhängig zu machen, ob er das spätere Fortkommen behindern könnte.
Deswegen ja auch meine erste Frage:
Tibor hat geschrieben:Ist die Frage ernst gemeint?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."