Grundsatzentscheidung RA/Beamter in der Verwaltung
Moderator: Verwaltung
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Grundsatzentscheidung RA/Beamter in der Verwaltung
Liebe Kollegen,
ich habe mehrere Jahre als RA gearbeitet und habe nun die Möglichkeit als Beamter in die Verwaltung (Regierungsrat, A13) einzusteigen. Diese Entscheidung fällt mir ziemlich schwer, da zum einen die konkrete Verwendung in der Verwaltung noch nicht feststeht und darüber hinaus ein erheblicher finanzieller Rückschritt damit verbunden wäre. In meiner Vorstellung ist die Verwaltungstätigkeit jedoch familienfreundlicher und hat nicht denselben Fristendruck wie in der Kanzlei.
Hat jemand eine ähnliche Entscheidung getroffen und kann hierzu vielleicht etwas berichten oder mir ein paar Tipps geben?
Vielen Dank!
ich habe mehrere Jahre als RA gearbeitet und habe nun die Möglichkeit als Beamter in die Verwaltung (Regierungsrat, A13) einzusteigen. Diese Entscheidung fällt mir ziemlich schwer, da zum einen die konkrete Verwendung in der Verwaltung noch nicht feststeht und darüber hinaus ein erheblicher finanzieller Rückschritt damit verbunden wäre. In meiner Vorstellung ist die Verwaltungstätigkeit jedoch familienfreundlicher und hat nicht denselben Fristendruck wie in der Kanzlei.
Hat jemand eine ähnliche Entscheidung getroffen und kann hierzu vielleicht etwas berichten oder mir ein paar Tipps geben?
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- famulus
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Re: Grundsatzentscheidung RA/Beamter in der Verwaltung
Ich verstehe die Frage nicht so wirklich.
Was man als Beamter monatlich bezieht, weiß man ja im Voraus - wenn das bei Anrechnung der vorherigen einschlägigen Beschäftigungszeiten erheblich weniger ist, dann ist zur gegenwärtigen Beschäftigung wohl zu gratulieren, dann irritiert aber auch die Bewerbung.
Hinsichtlich Familienfreundlichkeit und Termindruck lässt sich allein anhand der Angabe "Verwaltung" (natürlich) nichts Belastbares sagen. Mit pauschalen Angaben wie "tendenziell/gesamtdurchschnittlicher ist die Verwaltung familienfreundlicher und weniger fristendrückend als die Anwaltskanzlei" wirst du wahrscheinlich auch wenig anfangen können.
Was man als Beamter monatlich bezieht, weiß man ja im Voraus - wenn das bei Anrechnung der vorherigen einschlägigen Beschäftigungszeiten erheblich weniger ist, dann ist zur gegenwärtigen Beschäftigung wohl zu gratulieren, dann irritiert aber auch die Bewerbung.
Hinsichtlich Familienfreundlichkeit und Termindruck lässt sich allein anhand der Angabe "Verwaltung" (natürlich) nichts Belastbares sagen. Mit pauschalen Angaben wie "tendenziell/gesamtdurchschnittlicher ist die Verwaltung familienfreundlicher und weniger fristendrückend als die Anwaltskanzlei" wirst du wahrscheinlich auch wenig anfangen können.
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Re: Grundsatzentscheidung RA/Beamter in der Verwaltung
Sehe ich ähnlich.
Und bitte unbedingt bedenken, dass die gelebte Praxis der Familienfreundlichkeit in der Verwaltung ganz stark vom Vorgesetzten und dem von ihm in der Organisationseinheit geschaffenen Kultur abhängig ist.
Man ist dem wirklich ausgeliefert; und ich persönlich würde mich wahrscheinlich wirklich schwer tun, von der Selbstständigkeit in die absolute hierarchische Unterordnung zu wechseln. Denn selbst wenn man einen guten Vorgesetzten bekommt, kann sich das auch ganz schnell wieder ändern.
Nur mal so ein Gedanke: wenn die Selbstständigkeit gut läuft, warum dann nicht einfach ein bisschen zurückschrauben und weniger machen und dafür dann Zeit für Familie und alles andere...?
Und bitte unbedingt bedenken, dass die gelebte Praxis der Familienfreundlichkeit in der Verwaltung ganz stark vom Vorgesetzten und dem von ihm in der Organisationseinheit geschaffenen Kultur abhängig ist.
Man ist dem wirklich ausgeliefert; und ich persönlich würde mich wahrscheinlich wirklich schwer tun, von der Selbstständigkeit in die absolute hierarchische Unterordnung zu wechseln. Denn selbst wenn man einen guten Vorgesetzten bekommt, kann sich das auch ganz schnell wieder ändern.
Nur mal so ein Gedanke: wenn die Selbstständigkeit gut läuft, warum dann nicht einfach ein bisschen zurückschrauben und weniger machen und dafür dann Zeit für Familie und alles andere...?
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Re: Grundsatzentscheidung RA/Beamter in der Verwaltung
Im Regelfall setzt die Verwaltung die Fristen, insofern seh ich da wenig Raum für Druck.007Parmesan hat geschrieben: ↑Donnerstag 2. Januar 2020, 11:06 In meiner Vorstellung ist die Verwaltungstätigkeit jedoch familienfreundlicher und hat nicht denselben Fristendruck wie in der Kanzlei.
Wofür haste dich denn konkret beworben? Die Ausschreibung "Suche Jurist, biete Arbeit" ist ja eher nicht der Standardfall.
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Re: Grundsatzentscheidung RA/Beamter in der Verwaltung
Kann von ganz erheblichem Fristendruck in der Verwaltung berichten.
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Re: Grundsatzentscheidung RA/Beamter in der Verwaltung
Danke für die Rückmeldungen. Ich verstehe, dass die Bewerbung verwirrt. Allerdings liegt dies daran, dass ich die Bewerbung zeitgleich mit der Bewerbung für die Kanzlei gestartet habe und es in der Verwaltung einfach etwas länger gedauert hat. Das heißt also, dass ich nicht selbstständig bin, sondern angestellt in einer Kanzlei. Dort bin ich jetzt schon einige Zeit und muss jetzt diese Entscheidung treffen, die ich mir überhaupt nicht leicht mache. Im Grunde ist es weniger Geld gegen „geregelte“ Arbeitszeit mit Überstundenkonto.
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Re: Grundsatzentscheidung RA/Beamter in der Verwaltung
Der Unterschied dürfte wohl sein, dass man in der Verwaltung die Option "EdeKa" hat und jedenfalls bei zu knappen Fristen sagen kann: Schaffe ich in meiner Arbeitszeit einfach nicht, sorry. Gut, vielleicht landet man dann irgendwann im Landratsamt Kleindawillniemandhinhausen, auch das finden einige aber sicher schön
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Re: Grundsatzentscheidung RA/Beamter in der Verwaltung
Ist sicher im Ergebnis richtig.
Aber vor dem Edeka-Vermerk (oder wenn man ihn vermeiden will) wird einem, insbesondere weiter oben, auch sehr deutlich gesagt, wann man arbeitet und was man in der Zeit schafft.
Aber vor dem Edeka-Vermerk (oder wenn man ihn vermeiden will) wird einem, insbesondere weiter oben, auch sehr deutlich gesagt, wann man arbeitet und was man in der Zeit schafft.
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Re: Grundsatzentscheidung RA/Beamter in der Verwaltung
007Parmesan hat geschrieben: ↑Freitag 10. Januar 2020, 15:55 Ich verstehe, dass die Bewerbung verwirrt. Allerdings liegt dies daran, dass ich die Bewerbung zeitgleich mit der Bewerbung für die Kanzlei gestartet habe und es in der Verwaltung einfach etwas länger gedauert hat.
Die Frage zum Zeitdruck dürfte damit beantwortet sein...007Parmesan hat geschrieben: ↑Donnerstag 2. Januar 2020, 11:06 Liebe Kollegen,
ich habe mehrere Jahre als RA gearbeitet
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Re: Grundsatzentscheidung RA/Beamter in der Verwaltung
Großartig!
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Grundsatzentscheidung RA/Beamter in der Verwaltung
Schau mal in deine privaten Nachrichten.
007Parmesan hat geschrieben: ↑Donnerstag 2. Januar 2020, 11:06 Liebe Kollegen,
ich habe mehrere Jahre als RA gearbeitet und habe nun die Möglichkeit als Beamter in die Verwaltung (Regierungsrat, A13) einzusteigen. Diese Entscheidung fällt mir ziemlich schwer, da zum einen die konkrete Verwendung in der Verwaltung noch nicht feststeht und darüber hinaus ein erheblicher finanzieller Rückschritt damit verbunden wäre. In meiner Vorstellung ist die Verwaltungstätigkeit jedoch familienfreundlicher und hat nicht denselben Fristendruck wie in der Kanzlei.
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