Versetzung in der Schwangerschaft

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Richterin12
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Versetzung in der Schwangerschaft

Beitrag von Richterin12 »

Wie steht ihr zu folgendem Fall: Eine Proberichterin wird an einem Gericht eingesetzt welches nur mit einer Fahrzeit von mehr als 2 h pro Strecke von ihrem Wohnort erreicht wird. Diese wird dann schwanger. Darf sie weiter so eingesetzt werden oder muss sie an ein für sie günstigeres Gericht versetzt werden im Hinblick auf den Mutterschutz?
Kasimir
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Re: Versetzung in der Schwangerschaft

Beitrag von Kasimir »

Was soll denn die Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Versetzung an ein heimatnäheres Gericht sein?
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stilzchenrumpel
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Re: Versetzung in der Schwangerschaft

Beitrag von stilzchenrumpel »

Vor der Suche nach einer Anspruchsgrundlage hilft sicher ein Gespräch mit den zuständigen Ansprechpartnern beim OLG (oder wie auch immer das bei euch organisiert ist). Die Belastung durch lange Pendelstrecken ist ja nun nicht unbekannt.

Reden hilft meist ;)

PS: zum rechtlichen ein paar Gedanken:

Antrag auf Versetzung müsste zumindest ermessensfehlerfrei beschieden werden, da als Ri auf Probe grds. vmtl im ganzen BL einsetzbar, abzuwägen dann nur mit Fürsorgepflicht (ist 2 std. noch im Tagespendelbereich?), Verlangen nach Verlegung des Wohnortes (verhältnismäßig bei Probe, die dann sonst jährlich umziehen müssten?), Berücksichtigung der Schwangerschaft als sozialer o.ä. Grund? Kein Problem dürfte vorhandene Planstelle sein, weil es die als ProRi nicht braucht...

Instruktiv vll (Bundesbeamter) dazu:

VG Bayreuth, Urteil v. 22.11.2016 – B 5 K 15.872

Aber wie gesagt: wieso sprichst du nicht mal mit den Verantwortlichen.
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Richterin12
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Re: Versetzung in der Schwangerschaft

Beitrag von Richterin12 »

Kasimir hat geschrieben: Samstag 4. Januar 2020, 21:03 Was soll denn die Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Versetzung an ein heimatnäheres Gericht sein?
Vielleicht aus dem Mutterschutzgesetz, welches über die landesbeamtengesetze auf Richter entsprechend anwendbar ist?

Man muss dazu sagen, dass eine Vielzahl anderer Proberichter mit ihrem Wohnort viel dichter an der Stelle wären.

Gespräche haben bereits stattgefunden, deswegen ja die Frage ob sich aus dem MuSchG aus eurer Sicht ein Anspruch ergibt. Der Einsatz ist mit einer täglichen Gesamtarbeitszeit von 13 Stunden verbunden, wobei der Fahrweg ja nicht zur Arbeitszeit bei normalen Arbeitnehmern führt. Im richterlichen Dienst ist es aber so, dass ich den Dienstort nicht selbst ausgesucht habe und der denkbar ungünstigste Einsatzort von allen ist. Mein Gefühl sagt, dass das Land aus Mutterschutzgesichtspunkten einen versetzen muss. Rechtsprechung habe ich dazu nicht gefunden.
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thh
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Re: Versetzung in der Schwangerschaft

Beitrag von thh »


Richterin12 hat geschrieben:Gespräche haben bereits stattgefunden, deswegen ja die Frage ob sich aus dem MuSchG aus eurer Sicht ein Anspruch ergibt. Der Einsatz ist mit einer täglichen Gesamtarbeitszeit von 13 Stunden verbunden, wobei der Fahrweg ja nicht zur Arbeitszeit bei normalen Arbeitnehmern führt. Im richterlichen Dienst ist es aber so, dass ich den Dienstort nicht selbst ausgesucht habe und der denkbar ungünstigste Einsatzort von allen ist. Mein Gefühl sagt, dass das Land aus Mutterschutzgesichtspunkten einen versetzen muss. Rechtsprechung habe ich dazu nicht gefunden.
Die von stilzchenrumpel zitierte Rechtsprechung hingegen sagt, dass der Beamte sein Leben am Dienstort und um dessen Bestimmung durch den Dienstherrn herum organisieren muss, und nicht umgekehrt der Dienstherr seine Planungen um das Leben des Beamten. Wenn das gilt, obwohl die Kinderbetreuung so nicht möglich ist und ein Kind dadurch - durch Attest bestätigt - Beeinträchtigungen erleidet, sehe ich nicht, warum das bloß aufgrund der Fahrtzeit während der Schwangerschaft anders zu beurteilen wäre.
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Re: Versetzung in der Schwangerschaft

Beitrag von stilzchenrumpel »

thh hat geschrieben: Sonntag 5. Januar 2020, 07:23
Richterin12 hat geschrieben:Gespräche haben bereits stattgefunden, deswegen ja die Frage ob sich aus dem MuSchG aus eurer Sicht ein Anspruch ergibt. Der Einsatz ist mit einer täglichen Gesamtarbeitszeit von 13 Stunden verbunden, wobei der Fahrweg ja nicht zur Arbeitszeit bei normalen Arbeitnehmern führt. Im richterlichen Dienst ist es aber so, dass ich den Dienstort nicht selbst ausgesucht habe und der denkbar ungünstigste Einsatzort von allen ist. Mein Gefühl sagt, dass das Land aus Mutterschutzgesichtspunkten einen versetzen muss. Rechtsprechung habe ich dazu nicht gefunden.
Die von stilzchenrumpel zitierte Rechtsprechung hingegen sagt, dass der Beamte sein Leben am Dienstort und um dessen Bestimmung durch den Dienstherrn herum organisieren muss, und nicht umgekehrt der Dienstherr seine Planungen um das Leben des Beamten. Wenn das gilt, obwohl die Kinderbetreuung so nicht möglich ist und ein Kind dadurch - durch Attest bestätigt - Beeinträchtigungen erleidet, sehe ich nicht, warum das bloß aufgrund der Fahrtzeit während der Schwangerschaft anders zu beurteilen wäre.
Man muss allerdings die spezifischen Punkte im zitierten Urteil im Auge behalten, die eingeflossen sind und bei der TE als Proberichtern schon im Grundsatz fehlen:

- vorhandene Planstelle ist kein Problem, da ProRi "Gäste" sind
- der Grundsatz der Planung des Lebensortes um den Dienstort herum dürfte bei absehbarer Versetzung innerhalb kurzer Zeit eine andere Gewichtung erfordern
- die Distanz zwischen Dienstort und Wohnsitz spielte im obigen Fall ja auch eine Rolle. Das waren 84 km, die dürften in unter 2 std regelmäßig zu schaffen sein

TE, dein Problem ist: du wirst das schlicht innerhalb der Zeit nicht durchgesetzt bekommen, wenn der Dienstherr sich querstellt.

Der Schutz des ungeborenen Lebens muss ggfs anders, durch deinen FA, gewährleistet werden. Pendeln über so eine Dauer ist immer anstrengend. Nur wenn dadurch gesundheitliche Beeinträchtigungen des Babys zu befürchten sind könnte ein BV ausgesprochen werden, aber nicht nur weil du schwanger bist. Dafür wären schon konkrete Anzeichen erforderlich, dass die Pendelzeit gefährlich ist.

Ansonsten hilft natürlich eine Verringerung der Präsenz auf zB 3 Tage.
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Re: Versetzung in der Schwangerschaft

Beitrag von Theopa »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Sonntag 5. Januar 2020, 08:08 Der Schutz des ungeborenen Lebens muss ggfs anders, durch deinen FA, gewährleistet werden. Pendeln über so eine Dauer ist immer anstrengend. Nur wenn dadurch gesundheitliche Beeinträchtigungen des Babys zu befürchten sind könnte ein BV ausgesprochen werden, aber nicht nur weil du schwanger bist. Dafür wären schon konkrete Anzeichen erforderlich, dass die Pendelzeit gefährlich ist.

Ansonsten hilft natürlich eine Verringerung der Präsenz auf zB 3 Tage.
+1

Da es zudem ja realistisch gesehen um maximal 6 Monate gehen sollte, könntest du neben der Reduzierung der Präsenz auch über 1-2 Übernachtungen pro Woche in einem günstigen Hotel vor Ort nachdenken, also z.B. Mo reinfahren, erst Di abend nach Hause, Mi+Do Home-Office und Freitag nochmal rein (je nach Sitzungstagen etc.).
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Re: Versetzung in der Schwangerschaft

Beitrag von Liz »

Ich denke auch, ein Wechsel wird sich in der bis zum Mutterschutz zur Verfügung stehenden Zeit rein praktisch nicht mit einem unwilligen Dienstherrn umsetzen lassen.
Denn selbst wenn man bei einer kurzen Verweildauer am aktuellen Dienstort keine Verlegung des Wohnorts verlangen kann, dürfte es aus Sicht des Dienstherrn zumutbar sein, sich am Dienstort eine kleine Wohnung oder ein WG-Zimmer zu nehmen anstatt jeden Tag 2 x 2 Stunden zu pendeln - und damit dürfte auch das Argument „als Schwangere kann man doch nicht von mir verlangen, dass ich so lange/weit pendle“ an Gewicht verlieren. Denn genau genommen verlangt Dein Dienstherr dies nicht von Dir, sondern Du machst es „freiwillig“, weil Du Deine Abende lieber an dem von Dir frei gewählten Wohnort verbringst.
Auch dürfte auf Seiten des Dienstherrn zu berücksichtigen sein, inwieweit ein sofortiger oder zeitnaher Wechsel mit den Belangen eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Proberichterzeit vereinbar ist. Ein Wechsel für vielleicht noch 3-4 Monate vor Beginn des Mutterschutzes macht eigentlich wenig Sinn. Entsprechendes gilt dann bei der Frage, mit welchem Proberichter Du ggf. die Stelle tauschen könntest.
Liz
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Re: Versetzung in der Schwangerschaft

Beitrag von Liz »

Nachtrag: Aus dem MuSchG dürfte sich m. E. keine Verpflichtung des Dienstherrn ableiten lassen, die Wegezeit zu verkürzen, insbesondere ist die in § 4 Abs. 2 MuSchG vorgesehene ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden täglich bereits dann gewahrt, wenn zwischen Dienstende und Dienstantritt am nächsten Tag 11 Stunden liegen, dh der Arbeitsweg kann auch während der Ruhezeit zurückgelegt werden.
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Re: Versetzung in der Schwangerschaft

Beitrag von Kasimir »

Vermutlich wird man dir auch entgegenhalten, dass es dir bekannt war, dass man als Proberichter(in) kurzfristig und innerhalb des gesamten Bezirks versetzt werden kann. Im Einzelfall kann das blöd sein, aber jeder Proberichter hat vermutlich einen Grund, warum gerade er versetzt werden muss (Schwangerschaft, Kinder, pflegebedürftige Angehörige etc.). Bei dir ist es ja zum Glück ein erst mal überschaubarer Zeitraum.
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Re: Versetzung in der Schwangerschaft

Beitrag von Muirne »

Um welches Bundesland handelt es sich denn?
Ich fürchte leider auch, dass du wenig machen kannst (selbst bei schlimmer Übelkeit, die einen an den Fahrten hindert, ist so ein Anspruch wohl nicht gegeben und auch ein BV kritisch), würde aber die Anregung aufgreifen auf 3 Tage vor Ort zu gehen und dann zu übernachten.
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Re: Versetzung in der Schwangerschaft

Beitrag von Blaumann »

thh hat geschrieben: Sonntag 5. Januar 2020, 07:23 Die von stilzchenrumpel zitierte Rechtsprechung hingegen sagt, dass der Beamte sein Leben am Dienstort und um dessen Bestimmung durch den Dienstherrn herum organisieren muss, und nicht umgekehrt der Dienstherr seine Planungen um das Leben des Beamten. Wenn das gilt, obwohl die Kinderbetreuung so nicht möglich ist und ein Kind dadurch - durch Attest bestätigt - Beeinträchtigungen erleidet, sehe ich nicht, warum das bloß aufgrund der Fahrtzeit während der Schwangerschaft anders zu beurteilen wäre.
Die Ausführungen des Gerichts sind argumentativ sehr schwach.
Schwerwiegende Gründe oder eine außergewöhnliche Härte, die zu einem Anspruch auf Versetzung führen würden, sind nicht gegeben. Auch aus der ärztlich-psychologischen Stellungnahme des Sozialpädiatrischen Zentrums ist dies nicht zu entnehmen, da andere Bundespolizeibeamte mit vergleichbarer Familiensituation diesem Problem ebenso ausgesetzt sind.
Der Umstand, dass die psychische Gesundheit der Tochter gefährdet wird (den Wahrheitsgehalt des Vorbringens/Attestes stellt das Gericht nicht in Abrede), soll kein schwerwiegender Grund sein, weil andere Beamte in einer vergleichbaren Situation das gleiche Problem haben? :crazy:

Mal abgesehen davon, dass alles ab "keine Versetzung ohne Planstelle, Planstelle gibt'S nicht" überflüssige Hilfserwägungen waren.
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Re: Versetzung in der Schwangerschaft

Beitrag von Tibor »

Theopa hat geschrieben: Sonntag 5. Januar 2020, 09:35 Da es zudem ja realistisch gesehen um maximal 6 Monate gehen sollte, könntest du neben der Reduzierung der Präsenz auch über 1-2 Übernachtungen pro Woche in einem günstigen Hotel vor Ort nachdenken, also z.B. Mo reinfahren, erst Di abend nach Hause, Mi+Do Home-Office und Freitag nochmal rein (je nach Sitzungstagen etc.).
Ich halte gerade dies für den wichtigsten Einwand. Wenn man in einem Flächenland als Proberichter anfängt, kann man eben nicht davon ausgehen, das wohnortnaher Einsatz immer möglich ist. Pendeln von zwei Stunden je Strecke heißt für mich auch, dass hier erhebliche private Gründe für die Beibehaltung des Hauptwohnsitzes bzw. für die Inkaufnahme der Pendelei bestehen.
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Re: Versetzung in der Schwangerschaft

Beitrag von thh »

Blaumann hat geschrieben: Montag 6. Januar 2020, 17:02Der Umstand, dass die psychische Gesundheit der Tochter gefährdet wird (den Wahrheitsgehalt des Vorbringens/Attestes stellt das Gericht nicht in Abrede), soll kein schwerwiegender Grund sein, weil andere Beamte in einer vergleichbaren Situation das gleiche Problem haben? :crazy:
Natürlich. Das ist ja nun eine naheliegende Folge, wenn man sich selten bis nie sieht; und wenn man weitab vom Dienstort wohnt, dann führt das - insbesondere bei Polizeivollzugsbeamten - naheliegenderweise dazu, dass man sich selten bis nie sieht. Entweder muss also der Dienstherr den Dienstort so wählen, dass das zum Lebensmittelpunkt des Beamten passt, oder umgekehrt. Richtigerweise geht das Gericht für den Regelfall von "umgekehrt" aus. Das mag anders aussehen, wenn der Beamte regelmäßig in vergleichsweise kurzen Abständen über weite Entfernungen versetzt wird; die grundsätzliche Möglichkeit der bundesweiten Versetzung wird es nicht ohne weiteres rechtfertigen, einen Beamten 2014 in Franken, 2016 in Wismar und ab 2020 dann an der belgischen Grenze einzusetzen. Grundsätzlich ist aber auch das möglich, und das weiß man, wenn man als Beamter bei der Bundespolizei (oder einer anderen in der Fläche tätigen Bundesbehörde) tätig sein will.

Das gilt im Grundsatz auch für die landesweite Versetzbarkeit der Beamten und Proberichter.
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Re: Versetzung in der Schwangerschaft

Beitrag von Blaumann »

thh hat geschrieben: Montag 6. Januar 2020, 17:51 Natürlich. Das ist ja nun eine naheliegende Folge, wenn man sich selten bis nie sieht; und wenn man weitab vom Dienstort wohnt, dann führt das - insbesondere bei Polizeivollzugsbeamten - naheliegenderweise dazu, dass man sich selten bis nie sieht.
Glaube ich nicht. Es gibt sehr viele Familien mit berufsbedingten Wochenendpapis. Das mag für die Kinder oft nicht schön sein (gerade, wenn sie es anders kennen), aber dass das zu schwerwiegenden psychischen Folgen führt, halte ich für eine seltene Ausnahme.
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