Gesetzliche Krankenversicherung nach Zeit als Proberichter

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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weißesSchaf
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Gesetzliche Krankenversicherung nach Zeit als Proberichter

Beitrag von weißesSchaf »

Hallo,

hat jemand von euch Erfahrungen mit einem Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nachdem man seine Stelle als Proberichter aufgegeben hat? Klappt dieser Wechsel problemlos, oder stellt sich die gesetzliche Krankenversicherung erst mal quer?

Vielen Dank für eure Hilfe.
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Strich
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Re: Gesetzliche Krankenversicherung nach Zeit als Proberichter

Beitrag von Strich »

Ich gehe mal stark davon aus, dass du nicht älter als 55 bist, möchte aber bei den Justizverwaltungen und deren Umgang mit Proberichtern nicht ausschließen, dass man auch längere Zeit Proberichter ist und dann erst nach 55 den Job wechselt, weil die Verplanungsperspektive schlecht ist.

Es sollte eigentlich keine Probleme geben, wenn du in eine abhängige Beschäftigung wechselst. Die freuen sich doch eher, wieder nen Nettozahler zu bekommen ^^
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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Blaumann
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Re: Gesetzliche Krankenversicherung nach Zeit als Proberichter

Beitrag von Blaumann »

Du kommst in die GKV zurück, wenn Du durch das Ausscheiden aus dem Richterverhältnis wieder versicherungspflichtig wirst und nicht über der Altersgrenze von 55 liegst.

Wer versicherungspflichtig ist, steht im Gesetz. Der Regelfall: Abhängig beschäftigt, unter der Jahresentgeltgrenze.

Letzteres kann allerdings ein echtes Problem darstellen, je nachdem was Du so planst. Für die Rückkehr von PKV in die GKV gab es eine ganz gute Ratgeberseite im Netz. Ich such die mal raus, wenn ich Zeit habe.
surcam
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Re: Gesetzliche Krankenversicherung nach Zeit als Proberichter

Beitrag von surcam »

§§ 5, 6 und 9 SGB V enthalten die wichtigen Regelungen. Einfach mal durchgucken, was passt, insbes. bei § 5 SGB V.
lexander
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Re: Gesetzliche Krankenversicherung nach Zeit als Proberichter

Beitrag von lexander »

Andere Konstellation:

Was passiert mit dem Beihilfeergänzungstarif in der PKV nach dem (vorzeitigen) Ausscheiden aus dem Staatsdienst, wenn danach eine Beschäftigung über der Beitragsbemessungsgrenze ausgeübt wird? Kann dann die Versicherung außerordentlich gewechselt werden? Schließlich ist die Beihilfe weggefallen oder muss man einen anderen Tarif der selben Versicherung wählen?
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Blaumann
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Re: Gesetzliche Krankenversicherung nach Zeit als Proberichter

Beitrag von Blaumann »

Du bist gesetzlich verpflichtet, ab Wegfall des Beihilfeanspruchs eine Krankenvollversicherung abzuschließen.

Der bisherige Versicherer ist verpflichtet, dich ohne vorherige Gesundheitsprüfung in einem Volltarif zu versichern. Du kannst den Versicherer mit den üblichen Kündigungsfristen wechseln. Die Kündigungsfristen ergeben sich aus den AVB. Anhaltspunkte für ein außerordentliches Kündigungsrecht sehe ich nicht.
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