Amtsärztliche Untersuchung Richter

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Lawcase
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Amtsärztliche Untersuchung Richter

Beitrag von Lawcase »

hallo,

Ich habe eine Bekannte, die Jura studiert und später mal sehr gerne Richterin oder Staatsanwältin werden möchte , sprich ihre Zukunft im Staatsdienst sieht.
Leider ist sie seit ihrer Geburt rechts komplett taub (kein Hörgerät oä) , leider unter Kurzsichtigkeit(dpt -4), die mit einer Brille behandelt wird und bei ihr wurde vor kurzem Prädiabetes festgestellt ( liegt in der Familie).

Hat jemand Erfahrung mit einseitiger Taubheit und oder einer chronischen Erkrankung wie Diabetes und ob man trotzdem in den Staatsdienst als Richter/ StA aufgenommen werden könnte, wenn natürlich auch die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind?

Und wie sieht es im Ref aus?
Meint ihr, sie wird da Probleme haben beim Amtsarzt?

Freue mich auf eure Antworten!
stilzchenrumpel
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Re: Amtsärztliche Untersuchung Richter

Beitrag von stilzchenrumpel »

Vor dem Referendariat findet keine amtsärztliche Untersuchung statt.

Die einseitige Taubheit sollte kein Problem darstellen, ich wüsste nicht, wieso. Sie ist es ja gewohnt nehme ich an und hört mit dem anderen Ohr umso besser. Im Polizeidienst o.ä. kann ich mir vorstellen, dass das Probleme macht.

Die Kurzsichtigkeit ist durch Brille behandelbar, eine Erblindung droht ja wohl eher nicht.

Bei zB diabetes mellitus (also insulinpflichtig) kann der Polizeivollzugdienst problematisch sein, weil es ja zu zittern kommen kann. Es ist für jede Laufbahn anders. Im richterlichen/sta Dienst sehe ich auch hier, ohne weitere Entscheidungen geprüft zu haben, keine besondere Sorge. (Zu polizei: OVG Koblenz in einem Urteil vom 25.10.2013 (Az.: 2 A 11330/11))

Bei dem Thema muss man bei der Recherche vorsichtig sein: Das Bundesverwaltungsgericht hat 2013 seine Rechtsprechung erheblich zugunsten des Beamtenbewerbers verändert!

https://www.bverwg.de/250713U2C12.11.0

Alle Urteile vor diesem Zeitpunkt sind deshalb mit äußerster Vorsicht zu genießen.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
Julia
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Re: Amtsärztliche Untersuchung Richter

Beitrag von Julia »

Eventuell kann sie ja die Feststellung des Behinderungsgrades beantragen? Die Kombination der Beeinträchtigungen könnte evtl. für den Schwerbehindertenstatus reichen. Dann muss der Amtsarzt nur prüfen, ob sie in den nächsten fünf Jahren dienstfähig sein wird.

PS. Ich weiß, das kann ein blöder Schritt fürs Ego sein, zumindest ging es mir so. Aber der Ausweis ist echt praktisch und bietet eine Menge Vorteile :)
Julia
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Re: Amtsärztliche Untersuchung Richter

Beitrag von Julia »

Ah, und evtl. gilt das sogar für Schwerbehinderten gleichgestellte Personen, also ab einem GdB von 30. Das müsste man aber mal recherchieren.
Peppsi
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Re: Amtsärztliche Untersuchung Richter

Beitrag von Peppsi »

Ich kenne in meinem Bezirk in NRW sowohl eine halbtaube Staatsanwältin als auch zwei diabeteskranke Richterinnen, alle 2018/19 eingestellt. Ich glaube nicht, dass es da ein Problem geben wird.
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