Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.
Liz hat geschrieben: ↑Donnerstag 20. August 2020, 14:55
Vielleicht sollte zunächst Einigkeit über den Begriff des "Kammerbarons" erzielt werden, bevor darüber spekuliert wird, wovon er den Goldfüller bezahlt.
Alteingesessener Beisitzer der die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Urheberrecht zitieren kann, weil er nie am OLG in Banksachen erprobt wurde, sondern seit seiner Wahlstation im Referendariat in der Kammer für Urheberrecht saß.
Solche Leute mit Kompetenz in ihrem Rechtsgebiet werden nunmal nicht Vorsitzender der Kammer für Urheberrecht. Das macht ja letztlich gar keinen Sinn. Der Mann/die Frau hat ja noch nie ein Amtsgericht und Verwaltungsgericht und StA und OLG gesehen und dort Betreuung und Beihilfe und OK und Bankrecht gemacht. Der versteht die Bezüge des Urheberrechts zu all diesen Rechtsgebieten doch gar nicht.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
Strich hat geschrieben: ↑Montag 24. August 2020, 18:12
Liz hat geschrieben: ↑Donnerstag 20. August 2020, 14:55
Vielleicht sollte zunächst Einigkeit über den Begriff des "Kammerbarons" erzielt werden, bevor darüber spekuliert wird, wovon er den Goldfüller bezahlt.
Alteingesessener Beisitzer der die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Urheberrecht zitieren kann, weil er nie am OLG in Banksachen erprobt wurde, sondern seit seiner Wahlstation im Referendariat in der Kammer für Urheberrecht saß.
Solche Leute mit Kompetenz in ihrem Rechtsgebiet werden nunmal nicht Vorsitzender der Kammer für Urheberrecht. Das macht ja letztlich gar keinen Sinn. Der Mann/die Frau hat ja noch nie ein Amtsgericht und Verwaltungsgericht und StA und OLG gesehen und dort Betreuung und Beihilfe und OK und Bankrecht gemacht. Der versteht die Bezüge des Urheberrechts zu all diesen Rechtsgebieten doch gar nicht.
V.a. haben sie nicht den für einen werdenden Vorsitzenden entscheidenden Weg der Anbiederung an den eigenen Vorsitzenden, der Gefolgschaft gegenüber der Gerichtsverwaltung und der Konditionierung am Obergericht aka Erprobung hinter sich, sondern sind ihr gesamtes Berufsleben lang nur Richter gewesen. Warum sollte die Verwaltung ein solches Verhalten auch noch mit einer Beförderung belohnen?
Wobei der klassische Kammerbaron letztlich mit der Ausweitung des Einzelrichterprinzips ausgestorben ist und sich nur noch letzte Fossilien halten.
Denn Sitzungsleitung sahen die betreffenden ja immer als Zumutung an: Das Selbstverständnis bestand letztlich im Zuliefern von Voten aus dem Fachgebiet der Kammer.
Spencer hat geschrieben: ↑Mittwoch 26. August 2020, 10:00
Strich hat geschrieben: ↑Montag 24. August 2020, 18:12
Liz hat geschrieben: ↑Donnerstag 20. August 2020, 14:55
Vielleicht sollte zunächst Einigkeit über den Begriff des "Kammerbarons" erzielt werden, bevor darüber spekuliert wird, wovon er den Goldfüller bezahlt.
Alteingesessener Beisitzer der die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Urheberrecht zitieren kann, weil er nie am OLG in Banksachen erprobt wurde, sondern seit seiner Wahlstation im Referendariat in der Kammer für Urheberrecht saß.
Solche Leute mit Kompetenz in ihrem Rechtsgebiet werden nunmal nicht Vorsitzender der Kammer für Urheberrecht. Das macht ja letztlich gar keinen Sinn. Der Mann/die Frau hat ja noch nie ein Amtsgericht und Verwaltungsgericht und StA und OLG gesehen und dort Betreuung und Beihilfe und OK und Bankrecht gemacht. Der versteht die Bezüge des Urheberrechts zu all diesen Rechtsgebieten doch gar nicht.
V.a. haben sie nicht den für einen werdenden Vorsitzenden entscheidenden Weg der Anbiederung an den eigenen Vorsitzenden, der Gefolgschaft gegenüber der Gerichtsverwaltung und der Konditionierung am Obergericht aka Erprobung hinter sich, sondern sind ihr gesamtes Berufsleben lang nur Richter gewesen. Warum sollte die Verwaltung ein solches Verhalten auch noch mit einer Beförderung belohnen?