Arbeit eines Verwaltungsrichters
Moderator: Verwaltung
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Arbeit eines Verwaltungsrichters
Hallo,
ich habe vor Kurzem das Zweite Staatsexamen absolviert und spiele mit dem Gedanken mich für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu bewerben.
Nur leider war ich selbst im Referendariat nicht am VG und bin mir daher etwas unsicher, ob ich die richtige Vorstellung von der Arbeit eines Verwaltungsrichters habe.
Im Internet finde ich fast ausschließlich Berichte über die Arbeit bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bin mir unsicher, inwieweit das auf die Arbeit beim VG zutrifft.
Hat womöglich jemand im Forum Erfahrung als Verwaltungsrichter gesammelt und würde netterweise seine Tätigkeit etwas beschreiben? Insbesondere würde mich natürlich interessieren, wie sich der Einstieg gestaltet, ob man in der Probezeit auch in andere Gerichtszweige geschickt wird sowie die Work-Life-Balance, wobei ich natürlich gerade am Anfang davon ausgehe eine 60-Stundenwoche zu haben.
Vielen Dank!
ich habe vor Kurzem das Zweite Staatsexamen absolviert und spiele mit dem Gedanken mich für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu bewerben.
Nur leider war ich selbst im Referendariat nicht am VG und bin mir daher etwas unsicher, ob ich die richtige Vorstellung von der Arbeit eines Verwaltungsrichters habe.
Im Internet finde ich fast ausschließlich Berichte über die Arbeit bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bin mir unsicher, inwieweit das auf die Arbeit beim VG zutrifft.
Hat womöglich jemand im Forum Erfahrung als Verwaltungsrichter gesammelt und würde netterweise seine Tätigkeit etwas beschreiben? Insbesondere würde mich natürlich interessieren, wie sich der Einstieg gestaltet, ob man in der Probezeit auch in andere Gerichtszweige geschickt wird sowie die Work-Life-Balance, wobei ich natürlich gerade am Anfang davon ausgehe eine 60-Stundenwoche zu haben.
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters
Was willst du konkret wissen? Das ist in den Bundesländern unterschiedlich.
- schuper
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters
Soweit ich aus Bayern berichten kann, bist du erstmal 2 Jahre am Gericht, dann Ministerium, dann Behörde, dann wieder ans Gericht auf Lebenszeit.Gurkensushi hat geschrieben: ↑Freitag 15. Mai 2020, 13:06 Insbesondere würde mich natürlich interessieren, wie sich der Einstieg gestaltet, ob man in der Probezeit auch in andere Gerichtszweige geschickt wird sowie die Work-Life-Balance, wobei ich natürlich gerade am Anfang davon ausgehe eine 60-Stundenwoche zu haben.
Vielen Dank!
Und die "Work-Life-Balance" ist gewahrt... 60 Stunden Woche.. lol.
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters
Hallo sai,
vielen Dank für deine Rückmeldung.
Hinsichtlich des Bundeslands interessiere ich mich für Norddeutschland, am liebsten wäre es mir in Hamburg unterzukommen.
Hier sind einige Fragen, die mir ad hoc einfallen:
1). Was ist der Schwerpunkt der Tätigkeit in den ersten Monaten? Gerade in den ersten sechs Monaten kann man ja nur an Kammerentscheidungen mitwirken. Ich meine mich zu erinnern, dass in der Praxis vergleichsweise selten eine Kammerentscheidung ergeht. Mir ist daher nicht ganz klar, was man genau macht. Wird man die ersten sechs Monate, bis der Einsatz als Einzelrichter in Asylsachen möglich ist, an die ordentlichen Gerichte abgeordnet?
2). Wie eigenständig bzw. selbstbestimmt kann/darf man arbeiten? Beim VG gehen ja alle Eingänge erst zum Vorsitzenden. Kann man dann quasi ab dem 2. Jahr, wenn man in allen Bereichen als Einzelrichter eingesetzt werden kann, selbst terminieren und alle prozessleistenden Verfügungen treffen oder geht das wiederum über den Vorsitzenden?
3). Stimmt es, dass man generell viel weniger mündliche Verhandlungen hat als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und hauptsächlich Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz abarbeitet?
4). Arbeitsbelastung: Ist es realistisch, dass wenn man sich gut eingearbeitet hat, man auch in die Nähe von 40h/Woche Arbeitszeit kommt? Kann man sich wirklich Urlaub nehmen, in dem man auch nicht arbeiten muss bzw. es sich leisten kann im Urlaub nicht zu arbeiten? Gerade von der Arbeit bei der Staatsanwaltschaft hört man ja Schauergeschichten, dass Assessoren von den zwei Wochen genommenen Urlaubs eine Woche im Büro verbringen, um den Schreibtisch etwas aufzuräumen.
vielen Dank für deine Rückmeldung.
Hinsichtlich des Bundeslands interessiere ich mich für Norddeutschland, am liebsten wäre es mir in Hamburg unterzukommen.
Hier sind einige Fragen, die mir ad hoc einfallen:
1). Was ist der Schwerpunkt der Tätigkeit in den ersten Monaten? Gerade in den ersten sechs Monaten kann man ja nur an Kammerentscheidungen mitwirken. Ich meine mich zu erinnern, dass in der Praxis vergleichsweise selten eine Kammerentscheidung ergeht. Mir ist daher nicht ganz klar, was man genau macht. Wird man die ersten sechs Monate, bis der Einsatz als Einzelrichter in Asylsachen möglich ist, an die ordentlichen Gerichte abgeordnet?
2). Wie eigenständig bzw. selbstbestimmt kann/darf man arbeiten? Beim VG gehen ja alle Eingänge erst zum Vorsitzenden. Kann man dann quasi ab dem 2. Jahr, wenn man in allen Bereichen als Einzelrichter eingesetzt werden kann, selbst terminieren und alle prozessleistenden Verfügungen treffen oder geht das wiederum über den Vorsitzenden?
3). Stimmt es, dass man generell viel weniger mündliche Verhandlungen hat als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und hauptsächlich Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz abarbeitet?
4). Arbeitsbelastung: Ist es realistisch, dass wenn man sich gut eingearbeitet hat, man auch in die Nähe von 40h/Woche Arbeitszeit kommt? Kann man sich wirklich Urlaub nehmen, in dem man auch nicht arbeiten muss bzw. es sich leisten kann im Urlaub nicht zu arbeiten? Gerade von der Arbeit bei der Staatsanwaltschaft hört man ja Schauergeschichten, dass Assessoren von den zwei Wochen genommenen Urlaubs eine Woche im Büro verbringen, um den Schreibtisch etwas aufzuräumen.
- scndbesthand
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters
Wie mir aus Schleswig-Holsteinischen Kreisen mitgeteilt wird, besteht bei der StA Hamburg der "Urlaub" darin, dass zwei Wochen lang keine neuen Akten ins Büro gekippt werden.Gerade von der Arbeit bei der Staatsanwaltschaft hört man ja Schauergeschichten, dass Assessoren von den zwei Wochen genommenen Urlaubs eine Woche im Büro verbringen, um den Schreibtisch etwas aufzuräumen.
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters
1) Ist von Kammer zu Kammer unterschiedlich. Hier ist es so, dass in den ersten Monaten in den klassischen Materien mehr Kammersitzungen gemacht werden als üblich. Die sind dann regelmäßig voll mit Sachen des Proberichters. Die Asylverfahren bearbeiten die Proberichter hier auch "ganz normal". Die mündliche Verhandlung führen regelmäßig aber die Vorsitzenden durch. Du bist also im Prinzip voll in die Kammer eingebunden, außer, dass du deine Sachen nicht selbst verhandeln und Einzelrichtersachen auch nicht selbst unterschreiben kannst/darfst.Gurkensushi hat geschrieben: ↑Freitag 15. Mai 2020, 14:38 Hallo sai,
vielen Dank für deine Rückmeldung.
Hinsichtlich des Bundeslands interessiere ich mich für Norddeutschland, am liebsten wäre es mir in Hamburg unterzukommen.
Hier sind einige Fragen, die mir ad hoc einfallen:
1). Was ist der Schwerpunkt der Tätigkeit in den ersten Monaten? Gerade in den ersten sechs Monaten kann man ja nur an Kammerentscheidungen mitwirken. Ich meine mich zu erinnern, dass in der Praxis vergleichsweise selten eine Kammerentscheidung ergeht. Mir ist daher nicht ganz klar, was man genau macht. Wird man die ersten sechs Monate, bis der Einsatz als Einzelrichter in Asylsachen möglich ist, an die ordentlichen Gerichte abgeordnet?
2). Wie eigenständig bzw. selbstbestimmt kann/darf man arbeiten? Beim VG gehen ja alle Eingänge erst zum Vorsitzenden. Kann man dann quasi ab dem 2. Jahr, wenn man in allen Bereichen als Einzelrichter eingesetzt werden kann, selbst terminieren und alle prozessleistenden Verfügungen treffen oder geht das wiederum über den Vorsitzenden?
3). Stimmt es, dass man generell viel weniger mündliche Verhandlungen hat als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und hauptsächlich Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz abarbeitet?
4). Arbeitsbelastung: Ist es realistisch, dass wenn man sich gut eingearbeitet hat, man auch in die Nähe von 40h/Woche Arbeitszeit kommt? Kann man sich wirklich Urlaub nehmen, in dem man auch nicht arbeiten muss bzw. es sich leisten kann im Urlaub nicht zu arbeiten? Gerade von der Arbeit bei der Staatsanwaltschaft hört man ja Schauergeschichten, dass Assessoren von den zwei Wochen genommenen Urlaubs eine Woche im Büro verbringen, um den Schreibtisch etwas aufzuräumen.
2) Das ist auch völlig unterschiedlich. Es gibt auch Vorsitzende, die lassen die Eingänge direkt zum BE gehen und gucken gar nicht drauf. Du bist aber ansonsten in der Handhabung deines Dezernats völlig frei. Abgesehen von den Kammernterminen, terminiert hier jeden seine Verfahren wie er will (natürlich in terminlicher Absprache mit den Kollegen). Verfügungen werden hier ab dem ersten Tag selbstständig gemacht.
3) Weniger verhandeln: ja. Einstweiliger Rechtsschutz: kommt drauf an. Insbesondere im Asyl- und Ausländerrecht können es ja nach Dezernat schon einige Eilverfahren werden. Überall anders hält es sich aber regelmäßig in Grenzen.
4) Hängt von der Kammer, der Materie und natürlich ganz maßgeblich von der eigenen Arbeitsweise ab. Wenn man es schafft, entscheidungsfreudig zu sein aber dennoch gründlich zu arbeiten, dann kriegt man eine 40-Stunden Woche aber durch hin. Urlaub kann man natürlich nehmen. Ich habe hier noch nie erlebt, dass irgendwer Urlaub genommen hätte, um seine Verfahren abzuarbeiten.
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters
Hast vergessen zu erwähnen, dass die zwei Wochen die Akten in der Geschäftsstelle gesammelt werden und dann bei der Rückkehr aus dem Urlaub ins Büro gekippt werdenscndbesthand hat geschrieben: ↑Freitag 15. Mai 2020, 14:51Wie mir aus Schleswig-Holsteinischen Kreisen mitgeteilt wird, besteht bei der StA Hamburg der "Urlaub" darin, dass zwei Wochen lang keine neuen Akten ins Büro gekippt werden.Gerade von der Arbeit bei der Staatsanwaltschaft hört man ja Schauergeschichten, dass Assessoren von den zwei Wochen genommenen Urlaubs eine Woche im Büro verbringen, um den Schreibtisch etwas aufzuräumen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters
häää man wird doch vertreten ... also man bekommt die Akten schubweise so ca 1 Woche bis 3 Wochen nach Rückkehr ins Büro gekippt!
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters
“Einstweiliger Rechtsschutz“ ist in den einzelnen Rechtsgebieten durchaus mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten verbunden. Im Arbeitsalltag Stress sind vor allem Eilsachen, die man noch taggleich (am besten noch bevor die Geschäftsstelle Feierabend machen möchte) oder spätestens am nächsten Tag erledigen muss. Alles, was eine Woche oder länger Zeit hat, ist nicht so schlimm, wie man sich das vorstellt.Gurkensushi hat geschrieben: ↑Freitag 15. Mai 2020, 14:38
3). Stimmt es, dass man [...] hauptsächlich Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz abarbeitet?
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters
Teils, teils. Ein Teil der Kollegen schreibt irgendeine willkürliche Frist zur WV rein (es soll ja spannend bleiben). Ein Teil der Kollegen schreibt „WV Herrn/Frau o. D. nach Rückkehr“ rein. Die letzteren Akten werden dann zusammen mit den Neueingängen der letzten 1-5 Arbeitstage vor der Urlaubsrückkehr von der Geschäftsstelle (die ist ja nicht doof!) am ersten Arbeitstag nach dem Urlaub vorgelegt.stilzchenrumpel hat geschrieben: ↑Freitag 15. Mai 2020, 22:30 häää man wird doch vertreten ... also man bekommt die Akten schubweise so ca 1 Woche bis 3 Wochen nach Rückkehr ins Büro gekippt!
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters
Vielen Dank für eure Antworten. Das hilft mir weiter.
Vielleicht eine etwas unspezifische Frage: Gibt es etwas, was ihr gern gewusst hättet, bevor ihr euch für den Beruf eines Verwaltungsrichters entschieden hättet?
Sollte man da etwas als Berufsanfänger auf dem Schirm haben, was einem womöglich gar nicht bewusst ist?
Vielleicht eine etwas unspezifische Frage: Gibt es etwas, was ihr gern gewusst hättet, bevor ihr euch für den Beruf eines Verwaltungsrichters entschieden hättet?
Sollte man da etwas als Berufsanfänger auf dem Schirm haben, was einem womöglich gar nicht bewusst ist?
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters
Ja: Der Arbeitsalltag besteht derzeit (und das wird auch noch einige Zeit so bleiben) im Wesentlichen aus Asylrecht. Damit muss man umgehen und leben können.
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters
Interessant, dass jemand aus Schleswig Holstein so detailliert von der Arbeit in Hamburg berichten kann.Ara hat geschrieben: ↑Freitag 15. Mai 2020, 22:14Hast vergessen zu erwähnen, dass die zwei Wochen die Akten in der Geschäftsstelle gesammelt werden und dann bei der Rückkehr aus dem Urlaub ins Büro gekippt werdenscndbesthand hat geschrieben: ↑Freitag 15. Mai 2020, 14:51Wie mir aus Schleswig-Holsteinischen Kreisen mitgeteilt wird, besteht bei der StA Hamburg der "Urlaub" darin, dass zwei Wochen lang keine neuen Akten ins Büro gekippt werden.Gerade von der Arbeit bei der Staatsanwaltschaft hört man ja Schauergeschichten, dass Assessoren von den zwei Wochen genommenen Urlaubs eine Woche im Büro verbringen, um den Schreibtisch etwas aufzuräumen.
Also mein Wissen vom Hörensagen sagt, dass am VG super Arbeitszeiten herrschen.
- Ara
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters
Es ging um die Staatsanwaltschaft. Übrigens sind die Staatsanwälte in SH meist sehr gut über die Abläufe in der StA HH informiert, weil die StA in SH regelmäßig vor den Arbeitsbedingungen aus Hamburg geflohen sind. Das mag auch erklären, warum der ehemalige Generalstaatsanwalt von Hamburg gerne einmal auch Rundmails an die Kollegen in SH verschickte mit "Arbeitsanweisungen"Sonnenschein111 hat geschrieben: ↑Sonntag 17. Mai 2020, 11:14Interessant, dass jemand aus Schleswig Holstein so detailliert von der Arbeit in Hamburg berichten kann.Ara hat geschrieben: ↑Freitag 15. Mai 2020, 22:14Hast vergessen zu erwähnen, dass die zwei Wochen die Akten in der Geschäftsstelle gesammelt werden und dann bei der Rückkehr aus dem Urlaub ins Büro gekippt werdenscndbesthand hat geschrieben: ↑Freitag 15. Mai 2020, 14:51Wie mir aus Schleswig-Holsteinischen Kreisen mitgeteilt wird, besteht bei der StA Hamburg der "Urlaub" darin, dass zwei Wochen lang keine neuen Akten ins Büro gekippt werden.Gerade von der Arbeit bei der Staatsanwaltschaft hört man ja Schauergeschichten, dass Assessoren von den zwei Wochen genommenen Urlaubs eine Woche im Büro verbringen, um den Schreibtisch etwas aufzuräumen.
Also mein Wissen vom Hörensagen sagt, dass am VG super Arbeitszeiten herrschen.
Vom OVG Hamburg ist aber bekannt, dass es sich durch die Einstellungspraxis in den letzten Jahren sehr unbeliebt gemacht hat. Sowohl was die umliegende Gerichte betrifft als auch im Bezug zur ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hamburg. Das Verwaltungsgericht hat nämliche Jahrelang illegal die Datenbestände des GPAs angezapft und die besten Absolventen des jeweiligen Durchganges in Hamburg, SH und Bremen direkt angerufen und Stellen angeboten. Das wurde erst gestoppt als es Beschwerden vom OLG Schleswig gab.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters
In welchem Bundesland bist du Ara?