Arbeit eines Verwaltungsrichters

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

sai
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters

Beitrag von sai »

PerryManson hat geschrieben: Mittwoch 20. Mai 2020, 08:51 Ich war noch nie am VG. Höre aber, dass die tägliche Anwesenheit erwartet wird. Damit war das für mich schon mal raus. :D
Hat sich hier spätestens seit Corona geändert. Es ist immer noch so, dass viele jeden Tag da sind und deutlich weniger Heimarbeit gemacht wird als an den ordentlichen Gerichten. Es merken derzeit aber viele, dass es natürlich auch alles von zu Hause aus klappt. Nimmt man noch die eAkte und hoffentlich bald auch umfassende elektronische Verwaltungsvorgänge hinzu, wird sich das mit der (täglichen) Anwesenheit überall ziemlich schnell ändern.
Liz
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters

Beitrag von Liz »

@Suchender_: Ich gebe insoweit allerdings zu bedenken, dass etwa im Zivilrecht einerseits bereits deutlich länger als im Verwaltungsrecht mit BGB/HGB/ZPO ein relativ umfassendes gesetzliches Regelungskonzept vorhanden ist, andererseits aber im Zivilrecht in den letzten Jahrzehnten vielfach auch „Richterrecht“ kodifiziert (zB Arzthaftungsrecht oder auch im Rahmen der Schuldrechtsreform 2002) oder durch europarechtlich vorgegebene Regelungen ersetzt worden ist (zB Bankrecht), mit der Folge, dass das Zivilrecht heute viel „geregelter“ aussieht (es gibt immer noch genügend Fälle, in denen die Lösung dann § 242 BGB lautet). Das Verwaltungsrecht kann demgegenüber wenig dafür, dass der Gesetzgeber dort offenbar ein geringeres Bedürfnis hat, bestimmte Dinge zu kodifizieren. Das Staatshaftungsrecht etwa könnte der Bundesgesetzgeber seit 1994 regeln, macht er aber nicht.
Gelöschter Nutzer

Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Liz: ja, das sind gute Punkte. Mir ist schon klar, woran es liegt, und es steckt auch idR viel Mühe dahinter. Ich glaube nur, für mich wäre das nichts. Ich mag es, ausgehend von klaren gesetzlichen Normen und AGLen zu arbeiten, die ggf. im Einzelfall analog angewendet werden müssen oder einer Einzelfallkorrektur bedürfen (§ 242 BGB).

Verwaltungsrecht finde ich aber in den klassisch normierten Bereichen in rechtlicher Hinsicht (<--> nervige Beweiserhebungen) durchaus attraktiv (Gefahrenabwehrrecht, etwa PolR, VersR, BauR, GewerbeR usw.).
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters

Beitrag von Sektnase »

Spencer hat geschrieben: Mittwoch 20. Mai 2020, 08:20
Leider beobachte ich bei einigen (v.a. jüngeren) Kollegen ein gehöriges Maß an „Anpassungsvermögen“, welches ich so nicht erwartet hätte und auch von den zu uns abgeordneten Richtern aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit so nicht kenne. Das geht teilweise eher in Richtung Karrierebeamter als in Richtung Richter. Die Aussicht auf die R2 in Verbindung mit den Strukturen einer Kammer scheinen hier der Freigeistigkeit des einen oder anderen nicht gerade gut zu tun.
Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Die könnnten ja absitlich ans VG geholt worden sein :-w
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
Spencer
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters

Beitrag von Spencer »

Ein gewisses Muster ist da in der Tat leider erkennbar :-w

Zum Glück sind nicht alle so bzw manche schwimmen sich mit der Zeit auch frei 🏊🏻‍♂️

Hier noch ein wie ich finde ganz hilfreicher Artikel eines Verwaltungsrichters zur entsprechenden Berufswahl:

https://blog.alpmann-schmidt.de/wp-cont ... tman-4.pdf
alekr
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters

Beitrag von alekr »

Hier mal die Erfahrungen eines ganz frischen Richters an einem brandenburgischem VG

Bedingt durch die Einstellungssituation in Brandenburg (15 Jahre keine Neueinstellungen in den VG) hat man den neuen Proberichtern in den ersten Tagen sprichwörtlich den "roten Teppich" ausgerollt und ist von Seiten des Präsidiums auch weiterhin sehr bemüht, uns an die Hand zu nehmen. Persönlich könnte ich auf die regelmäßigen Besuche des Präsidenten und seine Gesprächseinladungen ganz gut verzichten. Man merkt halt, dass sie hier jeden Richter brauchen, um die Aktenberge mal abzuarbeiten.

Die Auswirkungen des Kammerprinzips im Arbeitsalltag sind wohl stark abhängig von der Kammer. Ich persönlich habe einen Vorsitzenden, der gerne und ausführlich auch Einzelrichterentscheidungen in der Kammer bespricht. Allgemein fand ich meine Kammerkollegen überaus hilfsbereit und sie erleichtern mir die Einarbeitung in die neuen Rechtsgebiete ungemein. Von den anderen Proberichtern im Haus habe ich aber auch schon gehört, dass sie ihre Vorsitzenden einmal die Woche sehen und ansonsten auf sich allein gestellt sind. Da scheint es doch große Unterschiede zu geben.

Die Arbeitsbelastung ist aus meiner Sicht moderat. Ich wohne 15min von meinem Gericht entfernt und bleibe auch mal länger, um eine umfangreichere Sache noch abzuschließen. Allgemein sind die Proberichter wohl zusammen mit dem Präsidenten die Richter mit den längsten Anwesenheitszeiten. Von den erfahrenen Kollegen scheinen die Meisten ungefähr von 9 bis 16 Uhr anwesend zu sein. Einige altgediente Gerichtsurgesteine haben aber auch persönliche Arbeitszeiten von 14 Uhr bis spät in die Nacht. Insgesamt fühle ich mich aber nicht überfordert. Erledigungsdruck wird hier auf die Proberichter zumindest im ersten Jahr nicht ausgeübt. Home Office ist auch dank Corona wohl langsam auf dem Vormarsch. Die IT-Infrastruktur ist allerdings dafür noch kaum vorhanden. Außerdem ist der hiesige Präsident ein absoluter Verfechter der Präsenz im Gericht. Er hat auch schon Disziplinarverfahren gegen "zu oft" abwesende Richter eingeleitet. Dieses Haus wird wohl mittelfristig weiterhin eher vom Dienstzimmer arbeiten.

Bezüglich der Rechtsgebiete kann ich mich meinen Vorrednern anschließen. Mindestens 50% meines Dezernats sind Asylsachen. Bei uns im Haus gibt es auch eine spezialisierte Asylkammer sowie eine weitere Kammer, die hauptsächlich Asyl macht. Die anderen Kammern sind wohl alle mit ca. 50% Asylsachen beschäftigt. Als Proberichter muss man damit rechnen, dass man nach 6 Monaten wegen § 76 Abs. 4 AsylG erst mal hauptsächlich Asyl machen wird. Ich persönlich habe mir 20 Asylsachen auf meinen 5. Monat nach Ernennung zur Wv gelegt. Bis dahin versuche ich mein restliches Dezernat etwas aufzuräumen durch Entscheidungen als Berichterstatter. Die hier zahlreich vertretenen Reichsbürger fertigen wir in Verfahren aus meinem Dezernat vorläufig als Kammer ab bis ich Einzelrichter sein darf und etwas Erfahrung im Umgang mit diesem Menschenschlag habe.
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Tibor
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters

Beitrag von Tibor »

alekr hat geschrieben:... einen Vorsitzenden, der gerne und ausführlich auch Einzelrichterentscheidungen in der Kammer bespricht.

...

Außerdem ist der hiesige Präsident ein absoluter Verfechter der Präsenz im Gericht. Er hat auch schon Disziplinarverfahren gegen "zu oft" abwesende Richter eingeleitet.
In jeder Hinsicht strange.
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters

Beitrag von alekr »

Tibor hat geschrieben: Montag 10. August 2020, 18:43
alekr hat geschrieben:... einen Vorsitzenden, der gerne und ausführlich auch Einzelrichterentscheidungen in der Kammer bespricht.

...

Außerdem ist der hiesige Präsident ein absoluter Verfechter der Präsenz im Gericht. Er hat auch schon Disziplinarverfahren gegen "zu oft" abwesende Richter eingeleitet.
In jeder Hinsicht strange.
Von Pädagogen über "IT-Nerd" bis zum "Sozialphobiker" reicht das hiesige Angebot an Vorsitzenden. Ich bin mit meinem Los ganz zufrieden.

In unserer Kammer sollen wir vorher Bescheid sagen, wenn wir einen Tag nicht kommen. Die Geschäftsstelle deckt uns dann, falls der Präsident mal vorbeischaut. Als Proberichter sitzt man gefühlt trotzdem lieber im Dienstzimmer, wenn er seine Runde durchs Gericht dreht.
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters

Beitrag von scndbesthand »

Schön zu hören, dass es den "Office Walk" (Rundgang zwecks Sichtkontrolle der Büro-Aquarien der Junior Associates) auch in der Justiz gibt.


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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters

Beitrag von Urs Blank »

"Die Richterin ist anscheinend bei guter Gesundheit" - irgendwie muss das Datenmaterial für die erste Beurteilung ja gesammelt werden.
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Toefting
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters

Beitrag von Toefting »

Weintrauben Schale nicht vergessen.
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters

Beitrag von Tibor »

Toefting hat geschrieben:Weintrauben Schale nicht vergessen.
Bei sporadischer Anwesenheit lieber gleich Rosinen-Nuss-Mischung bereithalten.
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters

Beitrag von Toefting »

Tibor hat geschrieben: Dienstag 11. August 2020, 07:34
Toefting hat geschrieben:Weintrauben Schale nicht vergessen.
Bei sporadischer Anwesenheit lieber gleich Rosinen-Nuss-Mischung bereithalten.
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Unterm Manager Mix geht nicht. Man muss ja zeigen, dass man für Verwaltungsaufgaben geeignet ist.
sai
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters

Beitrag von sai »

alekr hat geschrieben: Montag 10. August 2020, 15:47 Hier mal die Erfahrungen eines ganz frischen Richters an einem brandenburgischem VG

Bedingt durch die Einstellungssituation in Brandenburg (15 Jahre keine Neueinstellungen in den VG) hat man den neuen Proberichtern in den ersten Tagen sprichwörtlich den "roten Teppich" ausgerollt und ist von Seiten des Präsidiums auch weiterhin sehr bemüht, uns an die Hand zu nehmen. Persönlich könnte ich auf die regelmäßigen Besuche des Präsidenten und seine Gesprächseinladungen ganz gut verzichten. Man merkt halt, dass sie hier jeden Richter brauchen, um die Aktenberge mal abzuarbeiten.

Die Auswirkungen des Kammerprinzips im Arbeitsalltag sind wohl stark abhängig von der Kammer. Ich persönlich habe einen Vorsitzenden, der gerne und ausführlich auch Einzelrichterentscheidungen in der Kammer bespricht. Allgemein fand ich meine Kammerkollegen überaus hilfsbereit und sie erleichtern mir die Einarbeitung in die neuen Rechtsgebiete ungemein. Von den anderen Proberichtern im Haus habe ich aber auch schon gehört, dass sie ihre Vorsitzenden einmal die Woche sehen und ansonsten auf sich allein gestellt sind. Da scheint es doch große Unterschiede zu geben.

Die Arbeitsbelastung ist aus meiner Sicht moderat. Ich wohne 15min von meinem Gericht entfernt und bleibe auch mal länger, um eine umfangreichere Sache noch abzuschließen. Allgemein sind die Proberichter wohl zusammen mit dem Präsidenten die Richter mit den längsten Anwesenheitszeiten. Von den erfahrenen Kollegen scheinen die Meisten ungefähr von 9 bis 16 Uhr anwesend zu sein. Einige altgediente Gerichtsurgesteine haben aber auch persönliche Arbeitszeiten von 14 Uhr bis spät in die Nacht. Insgesamt fühle ich mich aber nicht überfordert. Erledigungsdruck wird hier auf die Proberichter zumindest im ersten Jahr nicht ausgeübt. Home Office ist auch dank Corona wohl langsam auf dem Vormarsch. Die IT-Infrastruktur ist allerdings dafür noch kaum vorhanden. Außerdem ist der hiesige Präsident ein absoluter Verfechter der Präsenz im Gericht. Er hat auch schon Disziplinarverfahren gegen "zu oft" abwesende Richter eingeleitet. Dieses Haus wird wohl mittelfristig weiterhin eher vom Dienstzimmer arbeiten.

Bezüglich der Rechtsgebiete kann ich mich meinen Vorrednern anschließen. Mindestens 50% meines Dezernats sind Asylsachen. Bei uns im Haus gibt es auch eine spezialisierte Asylkammer sowie eine weitere Kammer, die hauptsächlich Asyl macht. Die anderen Kammern sind wohl alle mit ca. 50% Asylsachen beschäftigt. Als Proberichter muss man damit rechnen, dass man nach 6 Monaten wegen § 76 Abs. 4 AsylG erst mal hauptsächlich Asyl machen wird. Ich persönlich habe mir 20 Asylsachen auf meinen 5. Monat nach Ernennung zur Wv gelegt. Bis dahin versuche ich mein restliches Dezernat etwas aufzuräumen durch Entscheidungen als Berichterstatter. Die hier zahlreich vertretenen Reichsbürger fertigen wir in Verfahren aus meinem Dezernat vorläufig als Kammer ab bis ich Einzelrichter sein darf und etwas Erfahrung im Umgang mit diesem Menschenschlag habe.
Schlimm.
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Blaumann
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Re: Arbeit eines Verwaltungsrichters

Beitrag von Blaumann »

alekr hat geschrieben: Montag 10. August 2020, 15:47 Außerdem ist der hiesige Präsident ein absoluter Verfechter der Präsenz im Gericht. Er hat auch schon Disziplinarverfahren gegen "zu oft" abwesende Richter eingeleitet.
Das kann ich mir nur sehr schwer vorstellen. Solche Buschfunk-Wahrheiten entstehen im Regelfall nach dem Stille-Post-Prinzip.

Kein Dienstvorgesetzter, der bei Trost ist, würde mit dieser Argumentation ein Disziplinarverfahren einleiten. Da kriegt er im Zweifelsfall nur vom Ministerium auf den Deckel.

Unerwünschte aber nicht offiziell abmahnfähige Verhaltensweisen werden in der Justiz wie überall inoffiziell sanktioniert.
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