Aktuelle Voraussetzungen Richteramt NRW

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Michrecht
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Aktuelle Voraussetzungen Richteramt NRW

Beitrag von Michrecht »

Hallo zusammen!

Ich verfolge das Forum schon seit längerem und muss nun selbst eine Frage loswerden, die mich sehr beschäftigt:

Ich möchte nach meinem Verbesserungsversuch (2. Examen Bayern) in die Justiz in NRW gehen, wenn die Note passt.
Laut OLGen liegt die Notengrenze bei 7,76 P, um sich bewerben zu können bzw. eingeladen zu werden.

Meine Fragen lauten daher:
1) Wie sieht die Notengrenze in der Realität momentan aus? Kann da jemand etwas aktuelles zu sagen? Ich habe gerüchteweise (ich konnte den Artikel nicht finden) gehört, ein Bielefelder Richter sprach von einer realen Grenze bei 7p, weil keiner käme..?

2) Bei 7,76p werden weitere "besondere Eigenschaften" gefordert, die der Bewerber mitbringen soll. Ich habe kein tolles Abi und kein tolles 1. Examen, jedoch langjährige HiWi Erfahrung, bin Korrektor und bin Mediator, hilft das auch?

Ich würde mich sehr über -mutmachende- Antworten freuen und hoffe, eines Tages Teil der rechtsprechenden Gewalt sein zu dürfen! O:)
sai
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Re: Aktuelle Voraussetzungen Richteramt NRW

Beitrag von sai »

Michrecht hat geschrieben: Freitag 15. Mai 2020, 18:42 Hallo zusammen!

Ich verfolge das Forum schon seit längerem und muss nun selbst eine Frage loswerden, die mich sehr beschäftigt:

Ich möchte nach meinem Verbesserungsversuch (2. Examen Bayern) in die Justiz in NRW gehen, wenn die Note passt.
Laut OLGen liegt die Notengrenze bei 7,76 P, um sich bewerben zu können bzw. eingeladen zu werden.

Meine Fragen lauten daher:
1) Wie sieht die Notengrenze in der Realität momentan aus? Kann da jemand etwas aktuelles zu sagen? Ich habe gerüchteweise (ich konnte den Artikel nicht finden) gehört, ein Bielefelder Richter sprach von einer realen Grenze bei 7p, weil keiner käme..?

2) Bei 7,76p werden weitere "besondere Eigenschaften" gefordert, die der Bewerber mitbringen soll. Ich habe kein tolles Abi und kein tolles 1. Examen, jedoch langjährige HiWi Erfahrung, bin Korrektor und bin Mediator, hilft das auch?

Ich würde mich sehr über -mutmachende- Antworten freuen und hoffe, eines Tages Teil der rechtsprechenden Gewalt sein zu dürfen! O:)
Die Erlasslage in NRW ist eindeutig: unter 7,75 wird keiner eingestellt. Solche Gerüchte sind schlicht und ergreifend Quatsch.
Theopa
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Re: Aktuelle Voraussetzungen Richteramt NRW

Beitrag von Theopa »

Nebenbei würde ich vermuten (mehr als Spekulation ist das natürlich nicht), dass die Justiz in den nächsten Monaten eher deutlich mehr Bewerbungen haben wird als in den wirtschaftlich extrem starken letzten Jahren.
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