Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von Liz »

Es scheint mir ein eher seltsames Vorgehen zu sein, Proberichter nicht OLG-weit (oder jedenfalls LG-bezirksübergreifend) einzusetzen und zu verplanen, sondern den AG-/LG-Präsidenten irgendwelche merkwürdigen Privilegien einzuräumen. Zumal man das Argument "bekannt und bewährt" durch eine frühzeitige Steuerung der Proberichter in Richtung der vorgesehenen / vorhandenen Planstelle ausräumen könnte.
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5292
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von thh »

Varetek hat geschrieben: Dienstag 30. Juni 2020, 00:19
sai hat geschrieben: Montag 29. Juni 2020, 16:53 Der Anspruch auf Lebenszeiternennung als solcher ist aber vor dem VG einklagbar.
Das nenne ich doch mal eine konkrete Aussage, danke! Aber kommt das in der Praxis tatsächlich vor?
Habe ich bisher weder erlebt noch von gehört, aber das dürfte daran liegen, dass die meisten Justizverwaltungen das von sich aus auf die Reihe kriegen.
Benutzeravatar
Zippocat
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2805
Registriert: Dienstag 19. Dezember 2006, 20:48
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von Zippocat »

Liz hat geschrieben: Dienstag 30. Juni 2020, 16:38 Es scheint mir ein eher seltsames Vorgehen zu sein, Proberichter nicht OLG-weit (oder jedenfalls LG-bezirksübergreifend) einzusetzen und zu verplanen, sondern den AG-/LG-Präsidenten irgendwelche merkwürdigen Privilegien einzuräumen. Zumal man das Argument "bekannt und bewährt" durch eine frühzeitige Steuerung der Proberichter in Richtung der vorgesehenen / vorhandenen Planstelle ausräumen könnte.
Praktisch kenne ich es so: die Verwaltung (=Präsident/in) des LG meldet ggü. dem OLG den Bedarf an Proberichtern, die vom OLG - nach Belastung des LG Bezirks usw. - befristet zugewiesen werden; die entsprechenden Einsatzzeiten müssen vom OLG dann ja auch verlängert werden. Gleichzeitig meldet das LG dem OLG auch den Bedarf an Planstellen und veranlasst die Ausschreibung von freien Stellen. Das "wann" der Ausschreibung steuert das LG, und hinsichtlich der "eigenen" Proberichter steuert d. Präs. des LG natürlich auch den Bewerbungsprozess offen durch entsprechende Hinweise, wer sich wann auf welche Stelle bewerben soll oder bei dennoch nicht abgesprochenen Bewerbungen durch eine entsprechende Beurteilung. Zwischen den LG-Präsidenten gibt es daneben durchaus regen Austausch über planreife Proberichter, die man - aus welchen Gründen auch immer - im eigenen Bezirk nicht verplanen kann/will. Das OLG mischt sich nach meiner Erfahrung da jedenfalls im Normalbetrieb nicht ein (im Sinne von: jetzt schreibt mal für Richterin X eine Planstelle aus).

Wenn aber eine Proberichterin fünf Jahre rum hat und keine konkrete Planstelle in Aussicht ist noch eine solche wenigstens signalisiert wird, dann würde ich schon davon ausgehen, dass bei diesem LG kein besonderes Interesse daran besteht, die entsprechende Kollegin dauerhaft im Bezirk zu halten.

Merkwürdig ist allerdings, dass das hier alles so im Ungefähren liegt; bei uns gibt mindestens jährlich Personalentwicklungsgespräche, in denen bei Proberichtern immer auch die Vorstellungen über Verplanung u.ä. abgefragt werden.
"If we should deal out justice only, in this world, who would escape?"
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von Liz »

@Zippocat: Das mag ja im Normalfall auch so funktionieren, aber es sollte doch von Seiten des OLG einen Plan geben, was man mit Proberichtern im 4./5. Jahr macht, die der "Heimat-Bezirk" offenbar zwar für geeignet hält, aber eigentlich nicht verplanen kann/will, weil kein Bedarf besteht oder immer bessere Bewerber nachkommen, die man lieber verplant.
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8287
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von batman »

Warum stellt man in einem Bezirk neue Richter ein, für die "kein Bedarf" besteht?
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5292
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von thh »

Varetek hat geschrieben: Dienstag 30. Juni 2020, 21:33Nicht zuletzt deshalb habe ich hier nach der Lebenszeiternennung gefragt, denn diese scheint ja von einer konkreten Planstelle unabhängig zu sein.
Schon, aber haushaltsrechtlich wird sie schon eine Planstelle erfordern. Das macht aber auch nichts, weil man ja versetzen kann (und, nach Ablauf von fünf Jahren seit der Ernennung, ggf. auch versetzen muss).
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von Liz »

Varetek hat geschrieben: Dienstag 30. Juni 2020, 21:33
Das ist, soweit mir berichtet wurde, auch noch relativ neu. Sollte wohl dazu dienen den Job als Richter für potentielle Kandidaten attraktiver zu gestalten, indem man ihnen etwas mehr Planungssicherheit zugesteht. Kann ich grundsätzlich auch verstehen, wenn man sich in NRW beispielsweise mal den OLG-Bezirk Hamm und die damit einhergehenden Entfernungen ansieht. Wer möchte denn über Jahre hinweg ständig umziehen oder stundenlang pendeln?
Natürlich will man nicht vom Ruhrgebiet über Paderborn an die niederländische Grenze versetzt werden, aber es scheint mir kein zukunftsfähiges Konzept zu sein, wenn man den Proberichtern und angehenden Lebenszeitrichtern nicht eine gewisse Flexibilität abverlangt und es dann z. B. auch besonders honoriert, wenn jemand Flexibilität zeigt bzw. die Proberichter gegen Ende ihrer Proberichterzeit so lenkt, dass sie dann dort auch verplant werden können und nicht in eine Sackgasse laufen.
Es wird schon darüber gesprochen und wohl auch "signalisiert", dass es bald entsprechende Stellen gäbe (man muss dazu sagen, dass sie persönlich gerne am AG bleiben möchte und das wohl auch so kommuniziert), aber es tut sich dann eben nichts. Ob man ihr damit einen Wink geben möchte, weiß ich nicht - spielt für sie aber auch keine Rolle, da sie im LG-Bezirk heimisch ist, sich also auch nicht wegbewerben würde, selbst wenn auf absehbare Zeit keine Planstelle in Aussicht stünde. Nicht zuletzt deshalb habe ich hier nach der Lebenszeiternennung gefragt, denn diese scheint ja von einer konkreten Planstelle unabhängig zu sein.
Nun ja. Man muss ihr nur formal eine Planstelle anbieten. Sie muss die Urkunde aber nicht entgegennehmen. Einen Anspruch am Wunschgericht verwendet zu werden, gibt es aber nicht.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von Tibor »

Es geht um dich selbst, richtig?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von Tibor »

Beispiel mit fiktiven Werten:

Gerichtsbezirk benötigt 100 Richterkrafteinheiten (Vollzeitäquivalent) um nach Personalbedarfsrechnung die Arbeit zu erledigen. Diese sind auf 3 Gerichte aufzuteilen.

Dafür bedarf es 1 Präsidenten, zwei Direktoren, 10 Vorsitzende am LG und viel Fußvolk. Nun brauchst du also Planstellen 1x R4, 2x R2 mit Zulage, 10x R2. Diese Leute erledigen aber nur - weil sie auch Verwaltungsarbeit haben - nur Akten für sagen wir 5 Leute.

Also hast du noch 95 notwendige Arbeiter zu Vollzeit. Die kannst du nun bspw mit 80 Vollzeit Planstellen, 10 Teilzeitrichtern und 10 Proberichtern füllen (alle R1) Am Ende hast du also für deine 100 Bedarfseinheiten insgesamt 113 Nasen im Dienst, davon 103 auf Planstellen und 10 als Proberichter. Im Haushalt stehen nun bspw 45 Stellen beim LG, 30 beim AG X und 28 beim AG Y sowie 10 globale Proberichterstellen.

Wenn nun ein ProbeRi verplant werden soll und er ans AG Y will, muss dort entweder eine der 28 Planstellen unbesetzt sein (Kollegin ist gerade pensioniert worden) oder es gibt einen Wechsel eines Kollegen von AG Y zum LG oder im nächsten Stellenplan zum Haushaltsgesetz meldet der Direktor vom AG Y nun beim OLG Präsidenten an, dass er doch nun bitte 29 Planstellen braucht.

EDIT: und gerade die Frage, ob von den 28 bald was frei wird oder ob aus den 28 bald 29 werden, wird idR offen kommuniziert. Oder eben klar: tut uns leid, aber nur beim AG X wird in nächster Zeit was frei, was halten sie davon. Oder: Danke für ihren Einsatz, wir benötigen doch eher Staatsanwälte, was sagen sie denn dazu?

EDIT 2 zum GVPl: Von den 100 Richterkrafteinheiten nach Bedarfsermittlung entfallen annahmegemäß 31 auf das AG Y. Der Direktor schafft 0,5; dann sind von den bisher 28 verplanten auch 3 nur in Teilzeit da (3x 0,5). Also ergibt sich folgender Bedarf an Proberichtern:

31 RKE
- 0,5 Direktor
- 25,5 R1 Lebenszeitler
——-
5 Bedarf

Nun erhält das AG Y aber natürlich nur 2 Proberichter, weil das LG viel mehr abgesoffen ist. Also muss das Präsidium die Arbeit für 31 Vollzeitstellen auf den Direktor, drei Teilzeitler, 2 Proberichter und 24 Planmäßige verteilen. Und das und nur das ist in diesem Spiel die Aufgabe des Präsidiums.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
surcam
Power User
Power User
Beiträge: 490
Registriert: Sonntag 13. Juni 2010, 19:38
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von surcam »

Tibor hat geschrieben: Mittwoch 1. Juli 2020, 00:34globale Proberichterstellen
Gerade die gibt es doch eigentlich nicht (mehr)?! (Bei Berlin habe ich zumindest keine bei kurzem Durchscrollen entdeckt.) Dürfte ja nach der Abschaffung der "zur Anstellung"-Beamten und -Richter auch nicht mehr notwendig sein. Ein Proberichter müsste eigentlich auf einer R1-Stelle geführt werden, die gerade frei ist, oder auf einer Leerstelle, wenn ein anderer Stelleninhaber ohne Besoldung beurlaubt ist o.ä. Wenn er dann woanders hin soll, gibt es die Möglichkeit der Abordnung oder Versetzung.
Omnimodofacturus
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 263
Registriert: Mittwoch 26. September 2018, 20:42
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von Omnimodofacturus »

surcam hat geschrieben: Mittwoch 1. Juli 2020, 09:12
Tibor hat geschrieben: Mittwoch 1. Juli 2020, 00:34globale Proberichterstellen
Gerade die gibt es doch eigentlich nicht (mehr)?! (Bei Berlin habe ich zumindest keine bei kurzem Durchscrollen entdeckt.) Dürfte ja nach der Abschaffung der "zur Anstellung"-Beamten und -Richter auch nicht mehr notwendig sein. Ein Proberichter müsste eigentlich auf einer R1-Stelle geführt werden, die gerade frei ist, oder auf einer Leerstelle, wenn ein anderer Stelleninhaber ohne Besoldung beurlaubt ist o.ä. Wenn er dann woanders hin soll, gibt es die Möglichkeit der Abordnung oder Versetzung.

Berlin hat ja aber auch, anders als NRW, nicht mehrere personalverantwortliche OLG-Bezirke, sodass dort die Ausweisung globaler Stellen keinen Sinn machen würde.
Omnimodofacturus
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 263
Registriert: Mittwoch 26. September 2018, 20:42
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von Omnimodofacturus »

Im Übrigen habe ich die von Varetek geschilderten Verhältnisse in NRW nur aus dem Bezirk des LG Münster gehört.

Aufgrund der geographischen Besonderheit dieses Bezirks (nur eine große, attraktive Stadt mit LG und AG, in der fast alle Proberichter wohnen und dann ein sehr flächengroßer Bezirk mit einem runden Dutzend AGs an kleinen Orten) war es da länger tatsächlich so, dass Proberichter darauf bestanden haben, bei der Ernennung auf Lebenszeit ans LG oder AG Münster zu kommen und Planstellen bei den AGs in sagen wir mal Lüdinghausen, Beckum oder Tecklenburg ausgeschlagen haben, die ihnen aber durchaus angeboten wurden. Daraus resultierten dann Probezeiten von deutlich über 5 Jahren.

Ob das auch Varetek betrifft, weiß ich natürlich nicht.
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von Liz »

surcam hat geschrieben: Mittwoch 1. Juli 2020, 09:12
Tibor hat geschrieben: Mittwoch 1. Juli 2020, 00:34globale Proberichterstellen
Gerade die gibt es doch eigentlich nicht (mehr)?! (Bei Berlin habe ich zumindest keine bei kurzem Durchscrollen entdeckt.) Dürfte ja nach der Abschaffung der "zur Anstellung"-Beamten und -Richter auch nicht mehr notwendig sein. Ein Proberichter müsste eigentlich auf einer R1-Stelle geführt werden, die gerade frei ist, oder auf einer Leerstelle, wenn ein anderer Stelleninhaber ohne Besoldung beurlaubt ist o.ä. Wenn er dann woanders hin soll, gibt es die Möglichkeit der Abordnung oder Versetzung.
Aber auch hier dürfte es ja eine gewisse Mischkalkulation geben, wie viele Planstellen an einem Gericht von Lebenszeitrichtern besetzt sein sollen und wie viele Stellen für Proberichter "zu Ausbildungszwecken" zur Verfügung stehen sollen. Wenn in Tibors Beispiel von den 30 Vollzeitstellen am AG X 28 Vollzeitstellen mit Lebenszeitrichtern zwischen 30 und 60 Jahren besetzt sind, dann kann man dort in den nächsten 5 Jahren max. 2 Proberichter auf Lebenszeit ernennen; wenn man das schon in Jahr 1 macht, können am AG X Proberichter allenfalls noch zum Ausgleich von "ungeplanten" Arbeitskraftausfällen (Elternzeit, Krankheit, Teilzeit) eingesetzt werden.
stilzchenrumpel
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1759
Registriert: Montag 12. Januar 2015, 13:40
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von stilzchenrumpel »

Omnimodofacturus hat geschrieben: Mittwoch 1. Juli 2020, 09:28 Im Übrigen habe ich die von Varetek geschilderten Verhältnisse in NRW nur aus dem Bezirk des LG Münster gehört.

Aufgrund der geographischen Besonderheit dieses Bezirks (nur eine große, attraktive Stadt mit LG und AG, in der fast alle Proberichter wohnen und dann ein sehr flächengroßer Bezirk mit einem runden Dutzend AGs an kleinen Orten) war es da länger tatsächlich so, dass Proberichter darauf bestanden haben, bei der Ernennung auf Lebenszeit ans LG oder AG Münster zu kommen und Planstellen bei den AGs in sagen wir mal Lüdinghausen, Beckum oder Tecklenburg ausgeschlagen haben, die ihnen aber durchaus angeboten wurden. Daraus resultierten dann Probezeiten von deutlich über 5 Jahren.

Ob das auch Varetek betrifft, weiß ich natürlich nicht.
Eine ähnliche Situation soll es auch in Brandenburg im Bezirk Potsdam geben, weil natürlich viele Proberichter ans LG bzw. AG Potsdam wollen. Brandenburg ist wirklich groß und leer ansonsten :D
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
sai
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1579
Registriert: Montag 27. Mai 2013, 10:30
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von sai »

Omnimodofacturus hat geschrieben: Mittwoch 1. Juli 2020, 09:28 Im Übrigen habe ich die von Varetek geschilderten Verhältnisse in NRW nur aus dem Bezirk des LG Münster gehört.

Aufgrund der geographischen Besonderheit dieses Bezirks (nur eine große, attraktive Stadt mit LG und AG, in der fast alle Proberichter wohnen und dann ein sehr flächengroßer Bezirk mit einem runden Dutzend AGs an kleinen Orten) war es da länger tatsächlich so, dass Proberichter darauf bestanden haben, bei der Ernennung auf Lebenszeit ans LG oder AG Münster zu kommen und Planstellen bei den AGs in sagen wir mal Lüdinghausen, Beckum oder Tecklenburg ausgeschlagen haben, die ihnen aber durchaus angeboten wurden. Daraus resultierten dann Probezeiten von deutlich über 5 Jahren.

Ob das auch Varetek betrifft, weiß ich natürlich nicht.
Ich kenne einige Kollegen aus dem dortigen Bezirk. Es werden in jedem Fall Planstellen angeboten. Dass die häufig nicht in Münster sind, nun, da hat man nunmal keinen Anspruch drauf. Von daher würde ich schätzen, dass auch die vom Fragesteller aufgeworfene Konstellation ähnlich abgelaufen sein dürfte.
Antworten