Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Tibor
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Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von Tibor »

surcam hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben: Mittwoch 1. Juli 2020, 00:34globale Proberichterstellen
Gerade die gibt es doch eigentlich nicht (mehr)?! (Bei Berlin habe ich zumindest keine bei kurzem Durchscrollen entdeckt.) Dürfte ja nach der Abschaffung der "zur Anstellung"-Beamten und -Richter auch nicht mehr notwendig sein. Ein Proberichter müsste eigentlich auf einer R1-Stelle geführt werden, die gerade frei ist, oder auf einer Leerstelle, wenn ein anderer Stelleninhaber ohne Besoldung beurlaubt ist o.ä. Wenn er dann woanders hin soll, gibt es die Möglichkeit der Abordnung oder Versetzung.

Also in Brandenburg werden Proberichter gesondert in den Plänen ausgewiesen:


https://mdfe.brandenburg.de/media_fast/4055/04_Ministerium%20der%20Jusitz%20und%20für%20Europa%20und%20Verbraucherschutz_2019-20_Beschluss.pdf (Verwaister Link https://mdfe.brandenburg.de/media_fast/4055/04_Ministerium%20der%20Jusitz%20und%20f%C3%BCr%20Europa%20und%20Verbraucherschutz_2019-20_Beschluss.pdf automatisch entfernt)


Dort S. 290 ff. Du hast aber Recht, die Proberichterstellen werden auch dort nicht global für das Land, sondern nach Gerichtszweig ausgewiesen. Also zumindest für „Ordentliche“ eine Zahl.
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Volki
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Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von Volki »

Tibor hat geschrieben: Mittwoch 1. Juli 2020, 00:34 Beispiel mit fiktiven Werten:
(...)
EA haben angerufen, wollen da dringendst eine Aufbau/Wirtschaftssimulation draus machen, Arbeitstitel SimJustice.

Im Endlosmodus kann man da so rein fiktive Chaos-Ereignisse wie "Pandemie", "Reform der StPO verbietet Einsatz von Referendaren bei Jugendsachen" und "binnen 5 Jahren ist elektronischer Rechtsverkehr ohne Papierrückgriff einzuführen" freispielen und für V-Bucks Leute mit Kompetenz einkaufen, um zu verhindern, dass die KI eine Grüne Abteilungsleiterin aus dem Sozialministerium zur Justizsenatorin macht.
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famulus
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Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von famulus »

Volki hat geschrieben: Sonntag 5. Juli 2020, 11:55
Tibor hat geschrieben: Mittwoch 1. Juli 2020, 00:34 Beispiel mit fiktiven Werten:
(...)
EA haben angerufen, wollen da dringendst eine Aufbau/Wirtschaftssimulation draus machen, Arbeitstitel SimJustice.

Im Endlosmodus kann man da so rein fiktive Chaos-Ereignisse wie "Pandemie", "Reform der StPO verbietet Einsatz von Referendaren bei Jugendsachen" und "binnen 5 Jahren ist elektronischer Rechtsverkehr ohne Papierrückgriff einzuführen" freispielen und für V-Bucks Leute mit Kompetenz einkaufen, um zu verhindern, dass die KI eine Grüne Abteilungsleiterin aus dem Sozialministerium zur Justizsenatorin macht.
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Tibor
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Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von Tibor »

Dann müssten wir aber auch die Polizei aufnehmen ("Hilfsstaatsanwalt") und wie bei SimCity "Katastrophen", also Riots, Abstandspflicht im Saal, BGH verlangt 10-Augen-Prinzip und faule Richter mit hohen Nebeneinkünften. Oh, das wird ein toller Simulator. Einen öffentlichen Entwicklungszuschuss könnte man erhalten, wenn man eine Pebb§y-Schnittstelle einbaut, damit die Jumiko Realdaten einspielen kann.
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Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von Zippocat »

aber bitte iddqd und idkfa nicht vergessen.
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Tibor
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Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von Tibor »

Zippocat hat geschrieben: Sonntag 5. Juli 2020, 13:38 aber bitte iddqd und idkfa nicht vergessen.
iddqd (invulnerable) ist dann ein Jahr ohne Neueingänge im Gericht und das Präsidium bekommt es nicht mit und idkfa (all weapons) gibt dann dem LG Präsi 20 neue Proberichter ohne Besuch beim OLG-Präsi und ohne Papierkrieg mit dem MdJ?
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Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von Sektnase »

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Bewerbungsfrist

Beitrag von Stourm »

Hallo,
Ich hänge mich hier kurz mal dran, weil ich eine Frage habe, auf die ich bisher auch durch Recherche keine Antwort gefunden habe. Ich habe auf Grund diverser Umstände (Lebensplanung, Elternzeit, Familie) die Berwerbungsfrist für eine einigermaßen interessante ausgeschriebene Planstelle verpasst. Das Besetzungsverfahren läuft aber noch. Von anderweitigen Verfahren, die jedoch R2 Stellen betreffen, weiß ich, dass dort noch Bewerbungen nachgereicht und berücksichtigt worden. Weiß jemand genaueres zur Verbindlichkeit dieser Bewerbungsfristen?
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Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von Volki »

Ist keine Ausschlussfrist, sondern eine Organisationsfrist. Bedeutet: Du hast keinen Anspruch, noch berücksichtigt zu werden, das kann aber nach Lust&Laune der Justizverwaltung durchaus passieren, wenn der Besetzungsbericht noch nicht geschrieben ist, deine Bewerbung das Verfahren nicht über Gebühr verzögern würde oder sie ausgerechnet auf dich gewartet haben.

Ich würde beim Personalrichter/OLG oder AL I / GenStA anrufen und fragen, ob eine Bewerbung noch Sinn macht, wenn dir das als Einstieg zu hoch ist, weiß vielleicht auch dein Leitender oder der Präsi Bescheid. Fragen würde ich aber in jedem Fall, da deine Bewerbung einen nicht unerheblichen Aufwandsreflex auf dem Dienstwege auslöst.
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Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von Stourm »

Lieben Dank für die Antwort!
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Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von Strich »

VG Magdeburg
Beschluss vom 10.07.2020
5 B 187/20
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von sai »

Strich hat geschrieben: Dienstag 21. Juli 2020, 15:53 VG Magdeburg
Beschluss vom 10.07.2020
5 B 187/20
Da hat wohl jemand die Schnauze voll.
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Tibor
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Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von Tibor »

Keine apokryphen Erprobungsgründe?
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Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von Omnimodofacturus »

Strich hat geschrieben: Dienstag 21. Juli 2020, 15:53 VG Magdeburg
Beschluss vom 10.07.2020
5 B 187/20

Von einem rechtswegübergreifenden Einsatz in der Probezeit habe ich allerdings noch nie gehört.
Ist das in Sachsen-Anhalt Standard. Und wenn nein: Was ist dann hier falsch gelaufen?
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Re: Ernennung auf Lebenszeit (§12 DRiG)

Beitrag von stilzchenrumpel »

In Berlin ist das absolut (transparenter) Standard: für ordentliche Gerichtsbarkeit, StA, VG und SG gibst einen einheitlichen Probedienst.

In Brandenburg werden meines Wissens nach Proberichter, die als StA eingestellt wurden (dort sind die Laufbahnen von Anfang an getrennt glaube ich), durchaus auch mal 1 Jahr zum VG geschickt. Das war insbesondere in der Asyl-Hochzeit mW der Fall.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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