Richterbesoldung

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Joshua
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

@ TIBOR

Aber geh bitte, zumal als Moderator, wenigstens mit den Fakten etwas respektvoller um.

Hier:

Die Liste deiner Falschbehauptungen allein zum letzten Kapitel dieses Threads ("USA") ist lang:

-80er bis 120er Rahmen,
-kein Amt auf Lebenszeit,
-keine Pension
-Elite ohne Suffolk

Alles deutlich anhand konkreter Quellen widerlegt.

Jeder von uns greift bei Fakten mal daneben, aber diese Ballung spricht eine andere Sprache.

Meinung darf polemisch und höchst individuelle sein, Fakten sollten stimmen.
Zuletzt geändert von Joshua am Sonntag 20. Juni 2021, 19:44, insgesamt 1-mal geändert.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

batman hat geschrieben: Sonntag 20. Juni 2021, 19:08 Fischer hat sein R 8 aber sicher gern genommen (und sogar vor dem VG darum gestritten). Wobei er auch noch dringend seine Nebeneinkünfte brauchte...
Die daraus sprechende Verachtung für unsere Amtsrichter ist auch kaum mehr zu toppen...
"Eure" Amtsrichter kenne ich nicht so genau. Sind sicher achtbare Leute darunter. Generell liegt mir das finanzielle Wohl der meisten Amtsrichter natürlich am Herzen.
OK, häng dich gerne an dem (vollkommen nebensächtlichen) "unseren" auf.

In der Sache kein Wort zu deiner Formulierung "jeden Amtsrichter", was eine ziemliche Geringschätzung unserer (oder für dich auch gerne: "der") Amtsrichter nahelegt.

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von batman »

Also nicht jeden Amtsrichter? Wenn Du also unter den Amtsrichtern selektieren willst, wäre das weniger geringschätzig?
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

batman hat geschrieben: Sonntag 20. Juni 2021, 19:21 Also nicht jeden Amtsrichter? Wenn Du also unter den Amtsrichtern selektieren willst, wäre das weniger geringschätzig?
Troll nicht, äußere dich dazu, wie man deinen Geringschätzung der Amtsrichterschaft ausdrückenden Beitrag einordnen soll.

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von batman »

Joshua hat geschrieben: Sonntag 20. Juni 2021, 19:23 Troll nicht, äußere dich dazu, wie man deinen Geringschätzung der Amtsrichterschaft ausdrückenden Beitrag einordnen soll.
Was soll der alberne Kommandoton? Bist Du das von zu Hause gewohnt?
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Tibor
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Tibor »

Seine Frau bringt halt mehr als R1 nach Hause. Das wurmt.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Tibor »

Joshua hat geschrieben: Jeder von uns greift bei Fakten mal daneben, aber diese Ballung spricht eine andere Sprache.
Dann bleiben wir doch bei deinen alternative fact fake News mein Lieber! In den USA ist das Gros der Richter der Eingangsinstanz gerade nicht auf Lebenszeit eingesetzt. Und dann macht auch der Vergleich der Vergütung mit dem Anwaltsjob Sinn, weil man bspw in den Lebensjahren 46-58 Richter ist, wo andere Ihre Kanzlei aufbauen/ausbauen. Natürlich muss die Vergütung dann auch folgende (kalkulatorische) Verdienstausfälle der Zeit nach Ende der Richterzeit bis zum Beginn eines Pensionsmodells ausgleichen.

Und Fakten Fakten Fakten: Dazu hast du nichts tragfähiges gesagt.
Allein mit dem Argument der Rekrutierbarkeit kann man die Diskussion über gerechte Gehaltsstrukturen nicht führen; damit verengt man das Feld der zulässigen Argumente dafür, was eine gerechte Besoldung dieser Berufsgruppe ausmacht, viel zu sehr.
Es ging gerade nicht um die Bestimmung einer absoluten Besoldungshöhe. Es geht auch nicht um Gerechtigkeit. Das ist völlig albern. Es geht um Stellen und einen Wettbewerb um fähiges Personal dafür. Nicht mehr und nicht weniger.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

batman hat geschrieben: Sonntag 20. Juni 2021, 20:12
Joshua hat geschrieben: Sonntag 20. Juni 2021, 19:23 Troll nicht, äußere dich dazu, wie man deinen Geringschätzung der Amtsrichterschaft ausdrückenden Beitrag einordnen soll.
Was soll der alberne Kommandoton? Bist Du das von zu Hause gewohnt?
Du trollst weiter. Nichts zur Sache von dir - von der Amtsrichter-Diffamierung einmal abgesehen.

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Tibor hat geschrieben: Sonntag 20. Juni 2021, 20:25
Joshua hat geschrieben: Jeder von uns greift bei Fakten mal daneben, aber diese Ballung spricht eine andere Sprache.
Dann bleiben wir doch bei deinen alternative fact fake News mein Lieber! In den USA ist das Gros der Richter der Eingangsinstanz gerade nicht auf Lebenszeit eingesetzt. Und dann macht auch der Vergleich der Vergütung mit dem Anwaltsjob Sinn, weil man bspw in den Lebensjahren 46-58 Richter ist, wo andere Ihre Kanzlei aufbauen/ausbauen. Natürlich muss die Vergütung dann auch folgende (kalkulatorische) Verdienstausfälle der Zeit nach Ende der Richterzeit bis zum Beginn eines Pensionsmodells ausgleichen.

Und Fakten Fakten Fakten: Dazu hast du nichts tragfähiges gesagt.
Allein mit dem Argument der Rekrutierbarkeit kann man die Diskussion über gerechte Gehaltsstrukturen nicht führen; damit verengt man das Feld der zulässigen Argumente dafür, was eine gerechte Besoldung dieser Berufsgruppe ausmacht, viel zu sehr.
Es ging gerade nicht um die Bestimmung einer absoluten Besoldungshöhe. Es geht auch nicht um Gerechtigkeit. Das ist völlig albern. Es geht um Stellen und einen Wettbewerb um fähiges Personal dafür. Nicht mehr und nicht weniger.
ad 1: Nein. Ich habe doch dargelegt, dass ich bewusst einen Bundesstaat mit Lebenszeiternennung heranziehe, da wir ebenfalls eine solche haben. Es wurde von meiner Seite aus nie behauptet, dass dies der Ansatz aller oder auch nur der Mehrzahl der dortigen Bundesstaaten ist.

ad 2: Unverständlich. Willst du das Gerechtigkeitsargument ganz aus dem Besoldungsdiskurs verbannen? Und die Besoldung nur danach bestimmen, ob sie gerade noch taugt, hinreichende Bewerber zu rekrutieren? Zu einem solchen Ansatz hat das BVerfG - wie hier auf früheren Seiten des Threads diskutiert - schon das Erforderliche gesagt.

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Tibor »

ad 1) dann reden wir aneinander vorbei, denn die Bezahlung dort ist für hier unerheblich. Vereinfacht: Wenn man als Richter viel Geld machen will, darf man nicht in Deutschland Richter werden. Ich halte das nicht für tragisch und auch nicht für eine überraschende bzw. neue Erkenntnis.

ad 2) Gerecht ist eine Vergütung für Arbeit dann, wenn man unter vernünftigen Bedingungen von seinem Gehalt leben kann und man sich bei Kenntnis der Vergütung sogar freiwillig für die Tätigkeit entscheidet. Mir ist jedenfalls noch kein Fall bekannt, in dem die Ernennungsurkunde gewaltsam dem Proberrichter in die Hand gedrückt wurde.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Tibor hat geschrieben: Sonntag 20. Juni 2021, 22:12 ad 1) dann reden wir aneinander vorbei, denn die Bezahlung dort ist für hier unerheblich. Vereinfacht: Wenn man als Richter viel Geld machen will, darf man nicht in Deutschland Richter werden. Ich halte das nicht für tragisch und auch nicht für eine überraschende bzw. neue Erkenntnis.

ad 2) Gerecht ist eine Vergütung für Arbeit dann, wenn man unter vernünftigen Bedingungen von seinem Gehalt leben kann und man sich bei Kenntnis der Vergütung sogar freiwillig für die Tätigkeit entscheidet. Mir ist jedenfalls noch kein Fall bekannt, in dem die Ernennungsurkunde gewaltsam dem Proberrichter in die Hand gedrückt wurde.
ad 1) Damit wäre jeder internationale Gehaltsverglech per se bedeutungslos. A.A. u.a. das BVerfG, welches dem europäischen Gehaltsvergleich der Richtervergütung mit großem Interesse gelauscht haben soll. Auch im Urteil findet sich als entsprechender Klammerzusatz: " vgl. zur internationalen Perspektive zuletzt die Studie der European Commission for the Efficiency of Justice „European judicial systems – Efficiency and quality of justice“ des Europarates Nr. 26 <2018; Daten von 2016>, wonach sich die Richterbesoldung in Deutschland wie schon in den Vorjahren verglichen mit dem durchschnittlichen Bruttojahresgehalt am unteren Ende aller Mitgliedstaaten des Europarates bewegt". Internationale Gehaltsvergleiche sind auch fernab der Richterbesoldung absolut üblich.

Was für ein Unsinn also.

ad 2) Parodie, kein Kommentar.

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von batman »

Joshua hat geschrieben: Sonntag 20. Juni 2021, 21:28Nichts zur Sache von dir - von der Amtsrichter-Diffamierung einmal abgesehen.
Zu welcher Deiner "Sachen" denn genau? Diffamierung ist ja ein Begriff, der derzeit groß in Mode ist, aber ich habe hier nichts Böses über "unsere" Amtsrichter geschrieben.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

batman hat geschrieben: Sonntag 20. Juni 2021, 22:19
Joshua hat geschrieben: Sonntag 20. Juni 2021, 21:28Nichts zur Sache von dir - von der Amtsrichter-Diffamierung einmal abgesehen.
Zu welcher Deiner "Sachen" denn genau? Diffamierung ist ja ein Begriff, der derzeit groß in Mode ist, aber ich habe hier nichts Böses über "unsere" Amtsrichter geschrieben.
Doch, hast du. Du hast isoliert die "Amtsrichter" als Gruppe herausgegriffen, um die (von dir gegriffene) Vergütungshöhe als besonders grotesk erscheinen zu lassen.

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Zu den auf der zweiten Stufe zu untersuchenden alimentationsrelevanten Kriterien zählen neben dem Ansehen des Amtes in der Gesellschaft sowie der vom Amtsinhaber geforderten Ausbildung und Beanspruchung (vgl. BVerfGE 44, 249 <265>; 99, 300 <315>; 114, 258 <288>; 130, 263 <292>; 139, 64 <120 f. Rn. 116>; 140, 240 <289 Rn. 99>) vor allem die besondere Qualität der Tätigkeit und Verantwortung eines Richters oder Staatsanwalts, die Entwicklung der Qualifikation der eingestellten Bewerber, der Vergleich mit den durchschnittlichen Bruttoverdiensten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung sowie die Entwicklungen im Bereich der Beihilfe und der Versorgung (vgl. BVerfGE 139, 64 <121 Rn. 116>; 140, 240 <290 Rn. 99>).
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 00418.html

Von wegen also, Gerechtigkeitsargumente, die an den "Wert" einer Arbeit anknüpfen, seien unzulässig. Sie sind im Gegenteil verfassungsrechtlich geboten.

Ihr Weglassen wäre verfassungswidrig.

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Strich »

Alter ist die Diskussion zwischen Joshua und Tibor in den letzten zwei Posts der beiden ernsthaft ein Stück weit vorangekommen? Ich fasse es ja nicht.

Lustig finde ich ja folgendes:
Joshua hat geschrieben: Sonntag 20. Juni 2021, 21:28 ...Nichts zur Sache von dir - von der Amtsrichter-Diffamierung einmal abgesehen.
Die Amtsrichter-Diffamierung war also zur Sache! Noice.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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Seit 31.05.2022 Lord Strich
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