Richterbesoldung
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Re: Richterbesoldung
@ TIBOR
Aber geh bitte, zumal als Moderator, wenigstens mit den Fakten etwas respektvoller um.
Hier:
Die Liste deiner Falschbehauptungen allein zum letzten Kapitel dieses Threads ("USA") ist lang:
-80er bis 120er Rahmen,
-kein Amt auf Lebenszeit,
-keine Pension
-Elite ohne Suffolk
Alles deutlich anhand konkreter Quellen widerlegt.
Jeder von uns greift bei Fakten mal daneben, aber diese Ballung spricht eine andere Sprache.
Meinung darf polemisch und höchst individuelle sein, Fakten sollten stimmen.
Aber geh bitte, zumal als Moderator, wenigstens mit den Fakten etwas respektvoller um.
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Zuletzt geändert von Joshua am Sonntag 20. Juni 2021, 19:44, insgesamt 1-mal geändert.
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
OK, häng dich gerne an dem (vollkommen nebensächtlichen) "unseren" auf.batman hat geschrieben: ↑Sonntag 20. Juni 2021, 19:08 Fischer hat sein R 8 aber sicher gern genommen (und sogar vor dem VG darum gestritten). Wobei er auch noch dringend seine Nebeneinkünfte brauchte..."Eure" Amtsrichter kenne ich nicht so genau. Sind sicher achtbare Leute darunter. Generell liegt mir das finanzielle Wohl der meisten Amtsrichter natürlich am Herzen.Die daraus sprechende Verachtung für unsere Amtsrichter ist auch kaum mehr zu toppen...
In der Sache kein Wort zu deiner Formulierung "jeden Amtsrichter", was eine ziemliche Geringschätzung unserer (oder für dich auch gerne: "der") Amtsrichter nahelegt.
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Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
Also nicht jeden Amtsrichter? Wenn Du also unter den Amtsrichtern selektieren willst, wäre das weniger geringschätzig?
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Re: Richterbesoldung
Troll nicht, äußere dich dazu, wie man deinen Geringschätzung der Amtsrichterschaft ausdrückenden Beitrag einordnen soll.
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Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
Seine Frau bringt halt mehr als R1 nach Hause. Das wurmt.
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Re: Richterbesoldung
Dann bleiben wir doch bei deinen alternative fact fake News mein Lieber! In den USA ist das Gros der Richter der Eingangsinstanz gerade nicht auf Lebenszeit eingesetzt. Und dann macht auch der Vergleich der Vergütung mit dem Anwaltsjob Sinn, weil man bspw in den Lebensjahren 46-58 Richter ist, wo andere Ihre Kanzlei aufbauen/ausbauen. Natürlich muss die Vergütung dann auch folgende (kalkulatorische) Verdienstausfälle der Zeit nach Ende der Richterzeit bis zum Beginn eines Pensionsmodells ausgleichen.Joshua hat geschrieben: Jeder von uns greift bei Fakten mal daneben, aber diese Ballung spricht eine andere Sprache.
Und Fakten Fakten Fakten: Dazu hast du nichts tragfähiges gesagt.
Es ging gerade nicht um die Bestimmung einer absoluten Besoldungshöhe. Es geht auch nicht um Gerechtigkeit. Das ist völlig albern. Es geht um Stellen und einen Wettbewerb um fähiges Personal dafür. Nicht mehr und nicht weniger.Allein mit dem Argument der Rekrutierbarkeit kann man die Diskussion über gerechte Gehaltsstrukturen nicht führen; damit verengt man das Feld der zulässigen Argumente dafür, was eine gerechte Besoldung dieser Berufsgruppe ausmacht, viel zu sehr.
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Re: Richterbesoldung
Du trollst weiter. Nichts zur Sache von dir - von der Amtsrichter-Diffamierung einmal abgesehen.
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Re: Richterbesoldung
ad 1: Nein. Ich habe doch dargelegt, dass ich bewusst einen Bundesstaat mit Lebenszeiternennung heranziehe, da wir ebenfalls eine solche haben. Es wurde von meiner Seite aus nie behauptet, dass dies der Ansatz aller oder auch nur der Mehrzahl der dortigen Bundesstaaten ist.Tibor hat geschrieben: ↑Sonntag 20. Juni 2021, 20:25Dann bleiben wir doch bei deinen alternative fact fake News mein Lieber! In den USA ist das Gros der Richter der Eingangsinstanz gerade nicht auf Lebenszeit eingesetzt. Und dann macht auch der Vergleich der Vergütung mit dem Anwaltsjob Sinn, weil man bspw in den Lebensjahren 46-58 Richter ist, wo andere Ihre Kanzlei aufbauen/ausbauen. Natürlich muss die Vergütung dann auch folgende (kalkulatorische) Verdienstausfälle der Zeit nach Ende der Richterzeit bis zum Beginn eines Pensionsmodells ausgleichen.Joshua hat geschrieben: Jeder von uns greift bei Fakten mal daneben, aber diese Ballung spricht eine andere Sprache.
Und Fakten Fakten Fakten: Dazu hast du nichts tragfähiges gesagt.
Es ging gerade nicht um die Bestimmung einer absoluten Besoldungshöhe. Es geht auch nicht um Gerechtigkeit. Das ist völlig albern. Es geht um Stellen und einen Wettbewerb um fähiges Personal dafür. Nicht mehr und nicht weniger.Allein mit dem Argument der Rekrutierbarkeit kann man die Diskussion über gerechte Gehaltsstrukturen nicht führen; damit verengt man das Feld der zulässigen Argumente dafür, was eine gerechte Besoldung dieser Berufsgruppe ausmacht, viel zu sehr.
ad 2: Unverständlich. Willst du das Gerechtigkeitsargument ganz aus dem Besoldungsdiskurs verbannen? Und die Besoldung nur danach bestimmen, ob sie gerade noch taugt, hinreichende Bewerber zu rekrutieren? Zu einem solchen Ansatz hat das BVerfG - wie hier auf früheren Seiten des Threads diskutiert - schon das Erforderliche gesagt.
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Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
ad 1) dann reden wir aneinander vorbei, denn die Bezahlung dort ist für hier unerheblich. Vereinfacht: Wenn man als Richter viel Geld machen will, darf man nicht in Deutschland Richter werden. Ich halte das nicht für tragisch und auch nicht für eine überraschende bzw. neue Erkenntnis.
ad 2) Gerecht ist eine Vergütung für Arbeit dann, wenn man unter vernünftigen Bedingungen von seinem Gehalt leben kann und man sich bei Kenntnis der Vergütung sogar freiwillig für die Tätigkeit entscheidet. Mir ist jedenfalls noch kein Fall bekannt, in dem die Ernennungsurkunde gewaltsam dem Proberrichter in die Hand gedrückt wurde.
ad 2) Gerecht ist eine Vergütung für Arbeit dann, wenn man unter vernünftigen Bedingungen von seinem Gehalt leben kann und man sich bei Kenntnis der Vergütung sogar freiwillig für die Tätigkeit entscheidet. Mir ist jedenfalls noch kein Fall bekannt, in dem die Ernennungsurkunde gewaltsam dem Proberrichter in die Hand gedrückt wurde.
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Re: Richterbesoldung
ad 1) Damit wäre jeder internationale Gehaltsverglech per se bedeutungslos. A.A. u.a. das BVerfG, welches dem europäischen Gehaltsvergleich der Richtervergütung mit großem Interesse gelauscht haben soll. Auch im Urteil findet sich als entsprechender Klammerzusatz: " vgl. zur internationalen Perspektive zuletzt die Studie der European Commission for the Efficiency of Justice „European judicial systems – Efficiency and quality of justice“ des Europarates Nr. 26 <2018; Daten von 2016>, wonach sich die Richterbesoldung in Deutschland wie schon in den Vorjahren verglichen mit dem durchschnittlichen Bruttojahresgehalt am unteren Ende aller Mitgliedstaaten des Europarates bewegt". Internationale Gehaltsvergleiche sind auch fernab der Richterbesoldung absolut üblich.Tibor hat geschrieben: ↑Sonntag 20. Juni 2021, 22:12 ad 1) dann reden wir aneinander vorbei, denn die Bezahlung dort ist für hier unerheblich. Vereinfacht: Wenn man als Richter viel Geld machen will, darf man nicht in Deutschland Richter werden. Ich halte das nicht für tragisch und auch nicht für eine überraschende bzw. neue Erkenntnis.
ad 2) Gerecht ist eine Vergütung für Arbeit dann, wenn man unter vernünftigen Bedingungen von seinem Gehalt leben kann und man sich bei Kenntnis der Vergütung sogar freiwillig für die Tätigkeit entscheidet. Mir ist jedenfalls noch kein Fall bekannt, in dem die Ernennungsurkunde gewaltsam dem Proberrichter in die Hand gedrückt wurde.
Was für ein Unsinn also.
ad 2) Parodie, kein Kommentar.
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Re: Richterbesoldung
Zu welcher Deiner "Sachen" denn genau? Diffamierung ist ja ein Begriff, der derzeit groß in Mode ist, aber ich habe hier nichts Böses über "unsere" Amtsrichter geschrieben.
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Re: Richterbesoldung
Doch, hast du. Du hast isoliert die "Amtsrichter" als Gruppe herausgegriffen, um die (von dir gegriffene) Vergütungshöhe als besonders grotesk erscheinen zu lassen.
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Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 00418.htmlZu den auf der zweiten Stufe zu untersuchenden alimentationsrelevanten Kriterien zählen neben dem Ansehen des Amtes in der Gesellschaft sowie der vom Amtsinhaber geforderten Ausbildung und Beanspruchung (vgl. BVerfGE 44, 249 <265>; 99, 300 <315>; 114, 258 <288>; 130, 263 <292>; 139, 64 <120 f. Rn. 116>; 140, 240 <289 Rn. 99>) vor allem die besondere Qualität der Tätigkeit und Verantwortung eines Richters oder Staatsanwalts, die Entwicklung der Qualifikation der eingestellten Bewerber, der Vergleich mit den durchschnittlichen Bruttoverdiensten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung sowie die Entwicklungen im Bereich der Beihilfe und der Versorgung (vgl. BVerfGE 139, 64 <121 Rn. 116>; 140, 240 <290 Rn. 99>).
Von wegen also, Gerechtigkeitsargumente, die an den "Wert" einer Arbeit anknüpfen, seien unzulässig. Sie sind im Gegenteil verfassungsrechtlich geboten.
Ihr Weglassen wäre verfassungswidrig.
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Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
Alter ist die Diskussion zwischen Joshua und Tibor in den letzten zwei Posts der beiden ernsthaft ein Stück weit vorangekommen? Ich fasse es ja nicht.
Lustig finde ich ja folgendes:
Lustig finde ich ja folgendes:
Die Amtsrichter-Diffamierung war also zur Sache! Noice.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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