Richterbesoldung
Moderator: Verwaltung
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Re: Richterbesoldung
Der 1. Absatz trägt noch Züge einer Argumentation.
Der 2. ist dann wieder ad personam, weil du anderen und wahrscheinlich gerade mir unterstellst, nicht über den Tellerrand zu blicken und (daher) kein wahrer Jurist zu sein.
Was soll dieser Unfug?
Und dann doch noch ein Wort zur Sache:
Doch, die Nachwuchsrekrutierung IST verfassungsmäßig relevant.
Das hat das BVerfG immer wieder betont.
Das Kriterium kann man auch nicht ausschalten, indem man rein spekulativ darauf verweist, in 20 Jahren könnte Juristenschwemme herrschen. Damit führt man das Kriterium des BVerfG ad absurdum und annulliert es de facto.
Der 2. ist dann wieder ad personam, weil du anderen und wahrscheinlich gerade mir unterstellst, nicht über den Tellerrand zu blicken und (daher) kein wahrer Jurist zu sein.
Was soll dieser Unfug?
Und dann doch noch ein Wort zur Sache:
Doch, die Nachwuchsrekrutierung IST verfassungsmäßig relevant.
Das hat das BVerfG immer wieder betont.
Das Kriterium kann man auch nicht ausschalten, indem man rein spekulativ darauf verweist, in 20 Jahren könnte Juristenschwemme herrschen. Damit führt man das Kriterium des BVerfG ad absurdum und annulliert es de facto.
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
Ergänzung:
Eine Differenzierung nach Ehestatus und der Kinderzahl bereits im Grundgehalt eines Richters dürfte zudem gegen andere hergebrachte Grundsätze des Alimentationsprinzips (Art. 33 V GG) verstoßen.
Amtsangemessenheit impliziert nämlich AUCH Leistungsgerechtigkeit.
Und es kann nicht sein, dass für ein- und dieselbe Leistung schon im Grundsatz völlig unterschiedliche Gehälter gezahlt werden.
Eine Differenzierung nach Ehestatus und der Kinderzahl bereits im Grundgehalt eines Richters dürfte zudem gegen andere hergebrachte Grundsätze des Alimentationsprinzips (Art. 33 V GG) verstoßen.
Amtsangemessenheit impliziert nämlich AUCH Leistungsgerechtigkeit.
Und es kann nicht sein, dass für ein- und dieselbe Leistung schon im Grundsatz völlig unterschiedliche Gehälter gezahlt werden.
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Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
Vgl. zum 4-Kopf-Ansatz als gutem, freiheitssichernden Kompromiss noch Leisner-Egensperger: Familienalimentation als Freiheitssicherung, NVwZ 2019, 777 ff.
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Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
Amtsangemessen = Verfassung
Differenzierung Ämter und Aufteilung in Laufbahnen, Dienstgraden und Erfahrungsstufen = einfaches Recht
Der Gesetzgeber hat sich eben dazu entschieden, auf Grund von Vorbildung (keine, Berufsausbildung, Fachhochschule, Universität) zu typisieren und Unterschiede einzelner Ämter gerade nicht zu differenzieren. Einzige Unterschiede: Professoren, Richter und sonstige Beamte, wobei bei den Richtern hauptsächlich nur eine Umstellung der A/B Besoldung vorgenommen wurde. Ansonsten differenziert der Besoldungsgesetzgeber gerade nicht, ob der Axx Beamte in der warmen Stube, auf dem Auto, auf nem Schiff oder in einer Werkstatt oder oder oder Dienste leistet.
Wenn man bspw differenzieren wollte zwischen Richtern und sonstigen Beamten, würde man schnell feststellen, dass Bürotätigkeit aufgrund eines Jurastudiums vielleicht besser doch identisch besoldet werden sollte, weil jeder gute Gründe vortragen kann, warum Exekutive, Justiz oder Armee nun wichtiger ist. Eine solche Differenzierung haben die Gesetzgeber bisher wohl mit guten Gründen nicht vorgenommen; man kann das als „Entscheider“ nur verlieren.
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Re: Richterbesoldung
Tibor, bitte lenk nicht vom Thema ab.
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Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
Wo lenk ich ab, ich habe auf thh geantwortet.Joshua hat geschrieben:Tibor, bitte lenk nicht vom Thema ab.
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Re: Richterbesoldung
Die ist auch nicht weniger apodiktisch:Joshua hat geschrieben:Vgl. zum 4-Kopf-Ansatz als gutem, freiheitssichernden Kompromiss noch Leisner-Egensperger: Familienalimentation als Freiheitssicherung, NVwZ 2019, 777 ff.
Ach, der Alleinverdiener begegnet und also in der Lebenswirklichkeit in „nicht zu vernachlässigenden Quantität“? Geht’s noch etwas konkreter?... Eine prognostische Entscheidung ist im Zusammenhang des Musterbeispiels der vierköpfigen Familie mit alleinverdienendem Beamten jedoch nicht zu treffen. Denn es geht nicht darum, ob dieses noch „vorherrschendes Lebensmodell“ ist. Ausreichend ist vielmehr, dass dieser Familientypus in der Lebenswirklichkeit in einer von der Gesetzgebung nicht zu vernachlässigenden Quantität überhaupt begegnet, was sich schwerlich in Abrede stellen lässt.
https://www.familie.de/familienleben/el ... aetigkeit/
„Westdeutsche Väter sind mit 34 Prozent fast doppelt so oft die Alleinverdiener der Familie. Zum Vergleich: Im Osten bringen nur 18 Prozent der Väter alleine das Geld nach Hause.“
Das dürfte dann ein Bundesschnitt von ca 30-31% sein.
Das mag zwar noch ein nicht vernachlässigbarer Wert sein, aber ganz sicher müsste man bei zukunftsgerichteter Gesetzgebung berücksichtigen, dass der Wert in den letzten 20 Jahren erodierte.
Zu berücksichtigen ist mE vielmehr das vorherrschende und sich stark ausweitende - und vom Gesetzgeber auch gewünschte - Modell, dass es einen Zweiverdienerhaushalt gibt, in dem selbst bei Kindern im Haushalt der Erziehende (meist Mutter) zügig wieder in ein Teilzeitverhältnis einsteigt, dass über nebenberufliche Strick-UG hinaus geht.
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Re: Richterbesoldung
Ein amerikanischer Sozialist sagte man sinngemäß über die prekäre US-Arbeitswelt in der (unteren) Mittelschicht: "Daddy and mommy work, 2 jobs each, the teenage children work, and they nevertheless can't make both ends meet"...
Leider werden heute auch einfache Zusammenhänge nicht mehr erkannt.
Das Narrativ von der "Fortschrittlichkeit" der modernen Familie ist neben dem berechtigten Grundanliegen der Geschlechtergerechtigkeit auch höchst erfolgreich als massiver Hebel für die Lohndrückung genutzt worden.
Oder wie es vor einigen Jahren der DGB-Chef Sommer konstatierte: Arbeit ist mittlerweile „billig wie Dreck“.
Leider werden heute auch einfache Zusammenhänge nicht mehr erkannt.
Das Narrativ von der "Fortschrittlichkeit" der modernen Familie ist neben dem berechtigten Grundanliegen der Geschlechtergerechtigkeit auch höchst erfolgreich als massiver Hebel für die Lohndrückung genutzt worden.
Oder wie es vor einigen Jahren der DGB-Chef Sommer konstatierte: Arbeit ist mittlerweile „billig wie Dreck“.
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Re: Richterbesoldung
Ja, es wäre dann nur stringent, wenn sich die Frauen vollständig auf die Mutterrolle beschränken, um ihren Männern den Rücken freizuhalten. Man könnte bspw schon frühzeitig die kleinen Mädchen in besondere Schulen schicken, wo sie Kochen, Nähen und Gartenarbeit lernen; oder die Grundlagen frömmiger Kindererziehung und Hauswirtschaft. Religionserziehung muss natürlich einen erhöhten Stellenwert haben. Die brauchen ja nicht zwingend Naturwissenschaften oder Gesellschaftswissenschaften lernen; eine frömmige Frau hört auf ihren Mann! Dann hätten wir auch mehr Platz in den Universitäten, weil > 50% der Plätze nicht sinnlos durch Frauen besetzt würden. Und wenn wir den Männern nun endlich eine familienangemessene Alimentation zahlen, also ein Sold der es erlaubt Frau, drei Kinder und eine Freundin durchzufüttern, dann braucht man den Frauen den Beruf nicht einmal zu verbieten, in 30-50 Jahren haben wir endlich wieder die guten Verhältnisse.
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Re: Richterbesoldung
Lies meinen Beitrag noch einmal, bevor du mir das Wort im Munde umdrehst!
Ich bin FÜR die vollständige Gleichberechtigung. Ich bin GEGEN die Nutzung derselben als Mittel der Lohndrückerei.
Ich bin FÜR die vollständige Gleichberechtigung. Ich bin GEGEN die Nutzung derselben als Mittel der Lohndrückerei.
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Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
Btw bleibe ich dabei, dass du als Mod. ungeeignet bist, weil du derartige Stänkeraktionen ständig fährst. Du machst dieses Forum kaputt.
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Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
In der gesellschaftlichen Situation, in der wir uns befinden, führt Vollalimentation des Mannes ganz sicher dazu, dass es für viele Mütter unattraktiv wird einer Arbeit nachzugehen und sei es nur in Teilzeit.
Aber wir drehen uns im Kreis und haben unsere jeweilige Meinung. Ich kann nur hoffen, dass sich deine Auffassung von amtsangemessener Alimentation nicht durchsetzt.
Aber wir drehen uns im Kreis und haben unsere jeweilige Meinung. Ich kann nur hoffen, dass sich deine Auffassung von amtsangemessener Alimentation nicht durchsetzt.
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- Tibor
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Re: Richterbesoldung
Oh, entschuldigen Sie Herr Joshua. Ich sehe nicht, dass mich die anderen Moderatoren nicht maßregeln könnten, wenn ich gegen die Netiquette verstoßen würde. Ganz im Gegenteil - Achtung ad personam - bestärkt dieser Post mein Bild von dir!Joshua hat geschrieben:Btw bleibe ich dabei, dass du als Mod. ungeeignet bist, weil du derartige Stänkeraktionen ständig fährst. Du machst dieses Forum kaputt.
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- famulus
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Re: Richterbesoldung
Um mal etwas Unqualifiziertes von außen einzuwerfen: In dieser Diskussion überzeugen mich Tibors Beiträge sowohl inhaltlich als auch argumentativ bisher am meisten. Da habe ich auch viel weniger den Eindruck einer Ergebnisorientierung in der Überzeugungsarbeit als bei ...anderen Teilnehmern.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar