Dort interessant u.a. These 8:DRB formuliert Anforderungen an die Neuordnung der Besoldung
Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai 2020 wesentliche Strukturelemente der aktuellen Beamten- und Richterbesoldung für verfassungswidrig erklärt und den Auftrag zur gesetzlichen Neugestaltung der Besoldung erteilt. Dieser wirft nach Ansicht des Deutschen Richterbundes (DRB) Fragen grundsätzlicher Art auf, die aufgrund ihrer Bedeutung für das Gemeinwesen einer öffentlichen Diskussion bedürfen. Aus diesem Grund hat die Besoldungskommission des DRB zehn Leitsätze erarbeitet. Sie sollen der Orientierung über die an eine rechtssichere, moderne und attraktivere Besoldung zu stellenden Anforderungen dienen und an die Politik adressiert werden.
Quelle: https://www.drb.de/newsroom/presse-mediencenter/nachrichten-auf-einen-blick/nachricht/news/drb-formuliert-anforderungen-an-die-neuordnung-der-besoldung (Verwaister Link automatisch entfernt)Familien- oder ortsbezogene Zuschläge führen grundsätzlich nicht zur Angemessenheit der Besoldung. Sie können nur dazu dienen, in einzelnen Situationen extrem hohe Lebenshaltungskosten auszugleichen. Soweit sie für eine amtsangemessene Besoldungshöhe herangezogen werden sollen, sind sie ihrerseits amtsbezogen auszugestalten und müssen in einem an-gemessenen Verhältnis zur Grundbesoldung stehen.
Gut, dass der Richterbund sich nicht zu der "Lohndrückerei durch fadenscheinige Familienzuschlagssysteme bei kargem Grundgehalt", wie es einige hier im Forum propagiert haben, hinreißen lässt - und diesem Ansatz vielmehr in aller Deutlichkeit entgegentritt.
Das ist wie immer wieder ausgeführt aus Gründen der Wetttbewerbsfähigkeit auch deswegen zwingend, weil die Privatwirtschaft auch nicht bereits im Grundansatz familienbezogen vergütet.