Richterbesoldung

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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scndbesthand
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von scndbesthand »

Joshua hat geschrieben: Freitag 4. November 2022, 12:36 Tibor und sein kaputter Rechenschieber. Mal wieder.

Es sind 3.746 Euro nach Abzug der Pkv in Höhe von 300 Euro. Und nur noch etwas mehr als 3600 Euro, wenn du wie nicht wenige Kollegen zB eine Allergie hast und den Risikozuschlag der Pkv zahlst. Dies alles gilt dann, wenn du wie die meisten Kollegen in der Kirche bist.
Und das auf Erfahrungsstufe 7 (brutto 5698 Euro). Ein schlimmer Witz.
Stört nicht eher die geringere finanzielle Flexibilität aufgrund der eingepreisten „Zwangsversorgung“, vulgo Pension?

Bei 1.000 EUR mehr netto als angestellter Jurist in der Freiwirtschaft müsstest Du ja noch einiges in eine Rürup-Rente/bAV einzahlen um das Versorgungsniveau der Rente an das Niveau der Richterpension anzugleichen.

Das Mehrnetto muss man als Angestellter nicht unbedingt komplett in die Av stecken, man kann davon auch den Immokredit bedienen und hoffen, dass die paar Jahre von Entschuldung bis Renteneintritt noch für die Vorsorge reichen, oder, dass man später zum guten Preis verkauft und wieder mieten kann.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Theopa »

Strich hat geschrieben: Freitag 4. November 2022, 12:32
Tibor hat geschrieben: Donnerstag 3. November 2022, 21:50 Der aufstockende Richter ist ein Märchen der NRV. Nach der Idee müsste ja der gesamte ÖffD in München (TVL und A bis 13) aufstocken. Denk mal drüber nach.
Natürlich ist er ein Märchen, weil niemand von dem Gehalt tatsächlich in München wohnt ::roll:
Welchen Lebensstandard setzt du voraus, 3,5 Zimmer in einer Großstadt als Single und 5 Zimmer mit Dachterrasse als DINK?

Ich wohne in München und könnte - Kinder jeweils explizit ausgeblendet - in beiden Fällen mit einem R-1-Gehalt (Erfahrungsstufe nach 5 Berufsjahren, minus PKV = ca. 3.400 € netto) bei meinen aktuellen Ausgaben als Single noch ca. 40% Sparquote fahren, bei gleichwertigen Einkommen der Partnerin auch mehr. Als Anwalt ist es eine höhere Sparquote, dafür ist auch mehr mittel- (Wechsel in die Selbständigkeit) und langfristige Vorsorge nötig.
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Strich
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Strich »

Theopa hat geschrieben: Freitag 4. November 2022, 13:56
Strich hat geschrieben: Freitag 4. November 2022, 12:32
Tibor hat geschrieben: Donnerstag 3. November 2022, 21:50 Der aufstockende Richter ist ein Märchen der NRV. Nach der Idee müsste ja der gesamte ÖffD in München (TVL und A bis 13) aufstocken. Denk mal drüber nach.
Natürlich ist er ein Märchen, weil niemand von dem Gehalt tatsächlich in München wohnt ::roll:
Welchen Lebensstandard setzt du voraus, 3,5 Zimmer in einer Großstadt als Single und 5 Zimmer mit Dachterrasse als DINK?

Ich wohne in München und könnte - Kinder jeweils explizit ausgeblendet - in beiden Fällen mit einem R-1-Gehalt (Erfahrungsstufe nach 5 Berufsjahren, minus PKV = ca. 3.400 € netto) bei meinen aktuellen Ausgaben als Single noch ca. 40% Sparquote fahren, bei gleichwertigen Einkommen der Partnerin auch mehr. Als Anwalt ist es eine höhere Sparquote, dafür ist auch mehr mittel- (Wechsel in die Selbständigkeit) und langfristige Vorsorge nötig.
Das glaube ich erst, wenn ich es sehe. 40 % Sparquote wären ein verbleibendes netto von 2.040 €. Davon willst du ne Wohnung, Essen, Urlaube (falls nicht in Sparquote), Hobbys finanzieren? Was machst du denn? Sammelst du Modelleisenbahnen und wohnst in nem Schuhkarton? Oder ist dein Geheimnis einer dieser Mietverträge noch aus den 90ern?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Theopa »

Strich hat geschrieben: Freitag 4. November 2022, 15:28 Das glaube ich erst, wenn ich es sehe. 40 % Sparquote wären ein verbleibendes netto von 2.040 €. Davon willst du ne Wohnung, Essen, Urlaube (falls nicht in Sparquote), Hobbys finanzieren? Was machst du denn? Sammelst du Modelleisenbahnen und wohnst in nem Schuhkarton? Oder ist dein Geheimnis einer dieser Mietverträge noch aus den 90ern?
Hobbys sind teilweise dabei (z.B. Fixkosten für Sport, Versicherung/Steuer fürs Motorrad), spezielle Einzelausgaben im Bereich Freizeit, die nicht regelmäßig anfallen(z.B. Konzertkarten) würde ich wie auch Urlaubsreisen in den Bereich der Sparquote einrechnen. Meine Hobbys sind nicht teuer, teilweise sparen sie sogar aktiv Geld: Zwei gute Freunde, eine PKW-Hebebühne und nach getaner Arbeit ein paar kühle Getränke können einen schönen Samstag und eine Ersparnis im dreistelligen Bereich bedeuten ;)

Schuhkarton trifft die Wahrheit eher als die 90er, der Vertrag ist nur ein paar Jahre alt und stammt aus einer Zeit in der ich an meiner Diss gearbeitet und in Teilzeit verdient habe: Ein repräsentativer Landsitz ist es also sicher nicht, aber auch kein 25qm Wohnklo-Loch mit Papierwänden. Selbst in München kann/konnte man im Bestand gelegentlich noch unter 20€ pro qm kalt unterkommen, jedenfalls Stand vor ca. 4-6 Jahren. Selbst aktuell gibt es z.B. in meiner Ecke 60qm 2019er Neubau mit sehr guter ÖPNV-Anbindung und in "zweiter Reihe" (keine Straße vor dem Fenster) für 1.529 € warm - okay, das "warm" dürfte aktuell teurer werden - als Paar also für nur knapp 765 € pro Person.

Bin ich repräsentativ? Natürlich nicht, das ist eher die Ausnahme. Manche wollen eben anders leben und müssen dafür dann mehr bezahlen. Müsste man als Richter in München aber 40% Sparquote haben? Eher nicht. Geh auf 10% Sparquote und es bleiben mehr als 3.000 € netto. Wer damit nicht klar kommt, da er z.B. meint alleine in einer 1.500€-Wohnung leben zu müssen kann meiner Ansicht nach nicht mit Geld umgehen.
Zuletzt geändert von Theopa am Freitag 4. November 2022, 16:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von halb eins »

Tibor hat geschrieben: Freitag 4. November 2022, 10:04Das entspricht einem Angestelltenbrutto von ca. 6.800€. (...) Das sind Nettobeträge, die man „als Angestellter“ ohne Verantwortung eigentlich nirgends verdienen kann.
Naja, mal die Kirche im Dorf lassen. Das sind knapp über 80.000 Euro brutto im Jahr, was als Angestellter (mit Hochschulabschluss), auch ohne Personalverantwortung, kein wirklich illusorisches Gehalt - zumal nach einigen Jahren Berufserfahrung - ist. Bei uns (großes Unternehmen, aber im Branchenvergleich beim Gehalt am unteren Ende) steigt man frisch von der Uni mit Masterabschluss in der Regel in der höchsten Stufe des Tarifvertrags ein (Grundgehalt iHv rund 64.000 Euro plus 10% bis 20% Bonus). Nach ein paar Jahren dann im AT-Bereich sind die allermeisten sechsstellig. In vielen Unternehmen, insbesondere in der Industrie, kommen dann noch Goodies wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, kostenloses oder stark subventioniertes Essen in der Kantine, günstige Leasingkonditionen für's Auto etc hinzu und das bei Arbeitszeiten (35h bis 41h die Woche mit Stechuhr), die weit unter dem liegen, was manch junger Richter oder Staatsanwalt leisten muss. Bei Aldi steigt man als Trainee übrigens auch schon mit 65.000 Euro (plus Firmenwagen) ein und wenn man die oben verlinkte Seite zum Maßstab nimmt, verdienen immerhin 14% der Angestellten mit mittlerer Reife und Ausbildung mehr als der (junge) R1-Richter ;-)

Und als weitere Randbemerkungen: hohe Pensionen sind ja nett, aber wenn man dann mit Ende 60 doch Krebs bekommt und die Löffel abgeben muss, nützen die weder mir und meinen Angehörigen auch nur eingeschränkt - muss man dann wenn man eine Gesamtbetrachtung anstellt fairerweise auch irgendwie berücksichtigen.

Insgesamt muss man als Richter sicherlich nicht Hunger leiden und auch in München nicht aufstocken, sich anderseits aber einzureden, man verdiene in Gehaltsregionen, die andere "nirgends" erreichen grenzt dann auch etwas an Realitätsverweigerung. Und insofern mal der Tipp an die Richterkollegen, fragt mal in eurem Bekanntenkreis, der ansonsten mit dem öffentlichen Dienst und Besoldungstabellen keine Berührungen hat, was der meint, was ein Richter verdient (gleiches gilt eigentlich für alle juristischen Berufe außerhalb des Großkanzleikosmos).
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Tibor »

halb eins hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben: Freitag 4. November 2022, 10:04Das entspricht einem Angestelltenbrutto von ca. 6.800€. (...) Das sind Nettobeträge, die man „als Angestellter“ ohne Verantwortung eigentlich nirgends verdienen kann.
Naja, mal die Kirche im Dorf lassen. Das sind knapp über 80.000 Euro brutto im Jahr, was als Angestellter (mit Hochschulabschluss), auch ohne Personalverantwortung, kein wirklich illusorisches Gehalt - zumal nach einigen Jahren Berufserfahrung - ist.
Der User Strich sprach von Realschulabsolventen des Jahres 2000, nicht von Personen mit Hochschulabschluss.

Was ich an der Diskussion letztlich nicht verstehe: Wenn die Justiz aus vieler Sicht so schlecht bezahlt, warum gehen diese ganzen unzufriedenen Richter dann nicht in die Kanzlei? Warum werden sie nicht Unternehmer oder Unternehmensjurist? Warum dieses Klammern an den Richterjob, wenn doch alles so sch… ist (Bezahlung, Arbeitszeit, Ausstattung)?
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Tibor »

Joshua hat geschrieben:… nach Abzug der Pkv in Höhe von 300 Euro. Und nur noch etwas mehr als 3600 Euro, wenn du wie nicht wenige Kollegen zB eine Allergie hast und den Risikozuschlag der Pkv zahlst. ...
Es tut mir leid für dich, weil du ja offenkundig eine Allergie hast. Selbst sehr großzügig geschätzt leiden aber nur 30% der Erwachsenen an mindestens einer Allergie. Nicht jeder Heuschnupfen führt aber zum Aufschlag. Du bringst hier immer wieder Sonderkonstellationen ins Spiel; wie auch deine Hausfrauenehe, wo die Mutti zu Hause den Haushalt der vier Kinder führen muss. Tatsächlich sind aber 75% der Mütter erwerbstätig, wenn auch nur in Teilzeit (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/03/PD22_N012_12.html (Verwaister Link automatisch entfernt)).

Für eine seriöse Diskussion muss man schon den Normalfall im Blick haben. Wenn man jeden Einzelfall abbilden will, muss man schon deutlich machen, wie wahrscheinlich dieser eintreten wird (siehe auch der Pensionseinwand mit Tod des Richters mit 60; auch dies ist der absolute Ausnahmefall: https://de.statista.com/statistik/daten ... eschlecht/).
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Tibor hat geschrieben: Freitag 4. November 2022, 17:56
Joshua hat geschrieben:… nach Abzug der Pkv in Höhe von 300 Euro. Und nur noch etwas mehr als 3600 Euro, wenn du wie nicht wenige Kollegen zB eine Allergie hast und den Risikozuschlag der Pkv zahlst. ...
Es tut mir leid für dich, weil du ja offenkundig eine Allergie hast. Selbst sehr großzügig geschätzt leiden aber nur 30% der Erwachsenen an mindestens einer Allergie. Nicht jeder Heuschnupfen führt aber zum Aufschlag. Du bringst hier immer wieder Sonderkonstellationen ins Spiel; wie auch deine Hausfrauenehe, wo die Mutti zu Hause den Haushalt der vier Kinder führen muss. Tatsächlich sind aber 75% der Mütter erwerbstätig, wenn auch nur in Teilzeit (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/03/PD22_N012_12.html (Verwaister Link automatisch entfernt)).

Was für ein öder Quatsch MAL WIEDER. Ich habe erst mal deine FALSCHEN Zahlen für deinen kerngesunden Standardfall korrigiert. Erst ERGÄNZEND habe ich den Allergiefall gebracht. Dieser ist statistisch iÜ alles andere als selten.

Bitte reparier endlich deinen Rechenschieber.

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Richterbesoldung

Beitrag von Tibor »

Joshua hat geschrieben: Was für ein öder Quatsch MAL WIEDER. Ich habe erst mal deine FALSCHEN Zahlen für deinen kerngesunden Standardfall korrigiert. …
Bitte reparier endlich deinen Rechenschieber.
Sorry Joshua. Jetzt liegst du leider falsch, ich habe schon die Tabelle ab Dezember 2022 genutzt:

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/r ... 3&matrix=1

Im Zeitpunkt des Beitrags (4.11.) waren die Besoldungszahlungen für 11/2022 schon Geschichte. Hier kannst du dann gern nachrechnen, was ab 2023 rauskommt:

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/r ... zkf=&stkl=

4.311,09 €

Das macht dann eben besagte ca 4.000€ netto nach Abzug von PKV (hier: 311,09€).


PS Dein Spruch mit dem Rechenschieber ist übrigens sehr lame. Witze sind 1-2x lustig, danach nutzen sie sich ab.

PPS 4.000€ netto als Angestellter mit SV-Abzug machen übrigens ein Bruttojahresgehalt von 82.112 €, um auf 48.000€ netto zu kommen. Selbst bei der IG Metall ist für Meister bei ca 5.500€ Schluss; und das ist mehr als nur Realschule und Berufsausbildung.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Urs Blank »

Wie man's auch dreht und wendet (läuft nicht auf meiner Anlage, aber ich hab's gestern auf SWR4 gehört):
Mein Name ist Bruno Wolf und ich bin seit 15 Jahren hier
Und ich habe meine Arbeit getan
Tag für Tag und ich habe meinen Mund gehalten
Aber heute, heute muss es raus
Hey Boss, ich brauch' mehr Geld
Jeden Morgen fahr' ich mit dem Fahrrad in'd Betrieb
Und schaffe mich und tue meine Pflicht
Und wer da glaubt, dass ich da nur 'ne ruhige Kugel schieb'
Bei mir da gibt es solche Sachen nicht
Ich bin doch einer, der die Firma stützt und der sie hält
Der nie auf krank macht oder so, der sich noch richtig quält
Ich sage: "Hey, hey, hey Boss, ich brauche mehr Geld"
Ich sage: "Hey, hey, hey Boss, ich brauche mehr Geld"
Viel mehr Geld
Seit Wochen schon liegt meine Frau im Bett und hustet stark
Und Kinder hab' ich reichlich hier zu Haus'
Früher machte sie noch nebenbei 'ne echte Mark
Und mein Ältester trug morgens Zeitung aus
Seitdem der eine Braut hat, lebt er in einer anderen Welt
Und deshalb kommt es, dass mir heute jeder Groschen fehlt
Ich sage: "Hey, hey, hey Boss, ich brauche mehr Geld"
Viel mehr Geld
Ich sage: "Hey, hey, hey Boss, ich brauche mehr Geld"
Ich will ja keine Schlösser bauen, nur eben dass es reicht
Denn gerade so ein Mann wie ich, der hat's nicht immer leicht
Der will auch mal in Urlaub fahren, mit Kindern, Frau und Hund
Denn viel zu lange leben wir schon von der Hand in Mund
Hey, hey, hey (Hey)
Hey, hey (Hey, hey)
"Hey Boss, ich brauche mehr Geld"
Wer Sorgen hat, so viel wie ich, der trinkt auch mal ein Bier
Und kommt am Abend spät nach Haus'
Und wenn man nicht viel Geld hat, dann sind schnell die Taschen leer
Und deshalb ist bei mir der Ofen aus
Grad darum hat sich meine Frau bestimmt auch so verkühlt
Aus diesem Grund bin ich jetzt hier, auch wenn's ihnen nicht gefällt
Ich sage: "Hey, hey, hey Boss, ich brauche mehr Geld"
Viel mehr Geld
Ich sage: "Hey, hey, hey Boss, ich brauche mehr Geld"
Geld, Geld, Geld, Geld
Ich sage: "Hey, hey, hey Boss, ich brauche mehr Geld"
Ich sage: "Hey, hey, hey Boss, ich brauche mehr Geld"
Geld, Geld, ich brauche viel mehr Geld
"Cats exit the room in a hurry when oysters are opened."
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Tibor hat geschrieben: Freitag 4. November 2022, 20:00
Joshua hat geschrieben: Was für ein öder Quatsch MAL WIEDER. Ich habe erst mal deine FALSCHEN Zahlen für deinen kerngesunden Standardfall korrigiert. …
Bitte reparier endlich deinen Rechenschieber.
Sorry Joshua. Jetzt liegst du leider falsch, ich habe schon die Tabelle ab Dezember 2022 genutzt:

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/r ... 3&matrix=1

Im Zeitpunkt des Beitrags (4.11.) waren die Besoldungszahlungen für 11/2022 schon Geschichte. Hier kannst du dann gern nachrechnen, was ab 2023 rauskommt:

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/r ... zkf=&stkl=

4.311,09 €

Nope.

1. Trick 1: Du rechnest - ohne es kenntlich zu machen - mit einem künftig erhöhten Gehalt, das mithin noch kein Beamter/Richter je erhalten hat. Höchstens Tibor Norris und ggf. Dworkin's Hercules haben ihr Dezembergehalt ob ihrer positiv aus jedem Rahmen fallenden richterlichen Leistungen aber schon am 4.11. zur Verfügung.

2. Trick 2: Du legst die Einkommensteuergesetze ab 1.1.23 zugrunde. Selbst für das an Tibor Norris sowie Hercules schon am 4.11. überweisbare Dezembergehalt 2022 nicht erreichbar.

Ergänzung:

Zudem legst du für deinen Endbetrag bereits den Grundfreibetrag vom 10.908 € zugrunde. Das ist bisher erst mal nur ein Lindner-Plan. Kabinett, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Legt man den bisher gesicherten erhöhten Grunddfreibetrag zugrunde, ergeben sich nach https://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html für 2023 einschließlich Kirchensteuer nach Abzug von 300 Euro PKV exakt: 3872,77 € .
Zuletzt geändert von Joshua am Freitag 4. November 2022, 22:12, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Tibor hat geschrieben: Freitag 4. November 2022, 20:00
Witze sind 1-2x lustig, danach nutzen sie sich ab.
Merk dir das gut für deine Meme-Vermüllungen dieses Forums! Oder sitzt da etwa wieder einer im Glashaus, um mit ganz vielen Steinchen zu schmeißen?

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

halb eins hat geschrieben: Freitag 4. November 2022, 16:19
Naja, mal die Kirche im Dorf lassen. Das sind knapp über 80.000 Euro brutto im Jahr, was als Angestellter (mit Hochschulabschluss), auch ohne Personalverantwortung, kein wirklich illusorisches Gehalt - zumal nach einigen Jahren Berufserfahrung - ist. Bei uns (großes Unternehmen, aber im Branchenvergleich beim Gehalt am unteren Ende) steigt man frisch von der Uni mit Masterabschluss in der Regel in der höchsten Stufe des Tarifvertrags ein (Grundgehalt iHv rund 64.000 Euro plus 10% bis 20% Bonus). Nach ein paar Jahren dann im AT-Bereich sind die allermeisten sechsstellig. In vielen Unternehmen, insbesondere in der Industrie, kommen dann noch Goodies wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, kostenloses oder stark subventioniertes Essen in der Kantine, günstige Leasingkonditionen für's Auto etc hinzu und das bei Arbeitszeiten (35h bis 41h die Woche mit Stechuhr), die weit unter dem liegen, was manch junger Richter oder Staatsanwalt leisten muss. Bei Aldi steigt man als Trainee übrigens auch schon mit 65.000 Euro (plus Firmenwagen) ein und wenn man die oben verlinkte Seite zum Maßstab nimmt, verdienen immerhin 14% der Angestellten mit mittlerer Reife und Ausbildung mehr als der (junge) R1-Richter ;-)

Und als weitere Randbemerkungen: hohe Pensionen sind ja nett, aber wenn man dann mit Ende 60 doch Krebs bekommt und die Löffel abgeben muss, nützen die weder mir und meinen Angehörigen auch nur eingeschränkt - muss man dann wenn man eine Gesamtbetrachtung anstellt fairerweise auch irgendwie berücksichtigen.

Insgesamt muss man als Richter sicherlich nicht Hunger leiden und auch in München nicht aufstocken, sich anderseits aber einzureden, man verdiene in Gehaltsregionen, die andere "nirgends" erreichen grenzt dann auch etwas an Realitätsverweigerung. Und insofern mal der Tipp an die Richterkollegen, fragt mal in eurem Bekanntenkreis, der ansonsten mit dem öffentlichen Dienst und Besoldungstabellen keine Berührungen hat, was der meint, was ein Richter verdient (gleiches gilt eigentlich für alle juristischen Berufe außerhalb des Großkanzleikosmos).
Danke. Das sind wichtige Erkenntnisse und Ergänzungen.

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Tikka »

Ihr dürft jetzt auf keinen Fall nachlassen, ich habe das gefühl dieser Gesprächsfaden steht jetzt endlich vor dem konstruktiven Durchbruch!
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von batman »

Danke Tikka, das ist eine wichtige Erkenntnis.
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