Das war keine Frage. Du baust ab.
Richterbesoldung
Moderator: Verwaltung
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Re: Richterbesoldung
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
Du kannst es ja stattdessen mal damit versuchen, aus der Art des Richteramts hier einen Berechnungsmodus zu entwickeln, der eine amtsangemessene Besoldung zum Ergebnis hat, ohne dass du auf historische Zahlen und Entwicklungen abstellst.
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Re: Richterbesoldung
Bayern ca. 3.500 Minus PKV, also so 3.200. Dann fehlt allerdings noch der Pensions-Bonus im Vergleich zur gesetzlichen Rente der Krankenkassen(o.ä.)-Mitarbeiter.Tibor hat geschrieben: ↑Freitag 10. Juni 2022, 21:27Nun, Krankenkassen, IG Metall und Co zahlen je nach Land Brutto von 5-7.000€, je nach Gruppe. Nur in Leitungsebenen geht’s noch höher im Eingangsbereich. Das macht also bei 5-7.000€ brutto für Singles bzw Netto von ca 3-4.000€. Was hatte man bei R1 Eingangsstufe noch gleich nach Abzug PKV raus?Theopa hat geschrieben:…, realistischer müsste man sich Assessoren bei Versicherungen, Krankenkassen o.ä. ansehen, …
Im Ergebnis sollte sich das also wenig nehmen.
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Re: Richterbesoldung
Die Versicherung/Krankenkasse will ich sehen, die einem Einsteiger 3-4k netto zahlt. Das kriegt man eher als Bruttolohn.
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Re: Richterbesoldung
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Re: Richterbesoldung
Meinst du, man steigt da in Gruppe 16 ein?
https://www.aok.de/ag/uni/stellenangebo ... cht-22372/
Vergütungsgruppe 10 und nach der Einarbeitung Stufe 11.
edit: Ist auch kein Ausreißer: https://www.aok.de/ag/uni/stellenangebo ... ted]=22324
Hier ist es Stufe 11.
Bei beiden Stellen wird sogar Berufserfahrung gewünscht.
https://www.aok.de/ag/uni/stellenangebo ... cht-22372/
Vergütungsgruppe 10 und nach der Einarbeitung Stufe 11.
edit: Ist auch kein Ausreißer: https://www.aok.de/ag/uni/stellenangebo ... ted]=22324
Hier ist es Stufe 11.
Bei beiden Stellen wird sogar Berufserfahrung gewünscht.
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Re: Richterbesoldung
Richter hier mit Krankenkassenjuristen zu vergleichen, dürfte wohl eher als klarer Nachweis dienen, dass die Diskussion nicht nur den vom BVerfG gesetzten argumentativen Rahmen mit großzügigen Schritten verlassen, sondern sich endgültig dem Bereich der Satire zugewandt hat.
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Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
Krankenkassenjuristen leisten auch nicht weniger als durchnittlich begabte Amtsrichter.
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Re: Richterbesoldung
Tja, das ist so in juristischen Diskussionen. Man kann und soll auch mal abseits ausgetretener Pfade denken. Kannst du das auch?Joshua hat geschrieben:… den vom BVerfG gesetzten argumentativen Rahmen …
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Re: Richterbesoldung
Danke, deswegen muss man ja besser vergüten, damit man weiter attraktiv für die wirklich Jahrgangsbesten bleibt und es nicht zu viele nur mäßig begabte Richter werden.
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Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
Nicht, wenn neben den ausgetretenen Pfaden ein argumentativer Sumpf ohne jede Vorstellung von den Qualitäts- und Ansehenserfordernissen der Judikative liegt
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Re: Richterbesoldung
Dem BVerfG genügen überdurchschnittlich qualifizierte Juristen.BVerfG - 2 BvL 4/18 - hat geschrieben: Im Rahmen seiner Verpflichtung zu einer dem Amt angemessenen Alimentation hat der Gesetzgeber auch die Attraktivität der Dienstverhältnisse von Richtern und Staatsanwälten für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 44, 249 <265 f.>; 99, 300 <315>; 107, 218 <237>; 114, 258 <288>; 130, 263 <292>; 139, 64 <111 f. Rn. 93>; 140, 240 <278 Rn. 72>; 149, 382 <392 Rn. 16>).
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Re: Richterbesoldung
Danke, und das sind eben gerade mehr als die 7 oder 7.5 Punkte, auf die man sich in diversen Bundesländern zubewegt.gola20 hat geschrieben: ↑Samstag 11. Juni 2022, 15:36Dem BVerfG genügen überdurchschnittlich qualifizierte Juristen.BVerfG - 2 BvL 4/18 - hat geschrieben: Im Rahmen seiner Verpflichtung zu einer dem Amt angemessenen Alimentation hat der Gesetzgeber auch die Attraktivität der Dienstverhältnisse von Richtern und Staatsanwälten für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 44, 249 <265 f.>; 99, 300 <315>; 107, 218 <237>; 114, 258 <288>; 130, 263 <292>; 139, 64 <111 f. Rn. 93>; 140, 240 <278 Rn. 72>; 149, 382 <392 Rn. 16>).
Mal davon abgesehen, dass das BVerfG gerade nicht sagt, "höchtens etwas über Durchschnitt"; nach oben selbstverständlich offen!
Da wissen die Richter am BVerfG mit ihren Noten, wovon sie sprechen. Schließlich müssen sich aus der Richterschaft AUCH die wissenschaftlich arbeitenden Richter der Bundesgerichte rekrutieren lassen!!!
Wichtig auch "Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft". Damit verbieten sich - bei allem Respekt - Vergleiche mit AOK-Juristen.
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Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
Für die wirklich Jahrgangsbesten ist das Richteramt seit geraumer Zeit nicht attraktiv genug. Das wird sich auf die Qualität der Rechtspflege zukünftig noch deutlicher auswirken.
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Re: Richterbesoldung
gola20 hat geschrieben:Nun, ein untauglicher verfassungsrechtlicher Maßstab, wenn er doch vom Gesetzgeber beeinflusst wird. Wenn ich halt Richter auch wie Verwaltungsbeamte einsetze (Handelsregister, Insolvenz, Betreuung, Sozialhilfeberechnung, Bußgelder), dann sinkt das Ansehen, weil für die Bevölkerung das Berufsbild nivelliert ist. Wenn ich dann zudem Aufgabenlast erhöhe und Personal nicht aufstocke, dann steigt die Verfahrensdauer und es sinkt das Berufsbild in der Bevölkerung. Steigende Belastung führt - siehe Batman - dann nur zur Anwerbung schlechterer Kandidaten und zu noch langsamerer bzw ersichtlich fehlerhafterer Arbeit. Das Berufsbild wird weiter beeinträchtigt. Dann ist es aber nur folgerichtig, wenn dann die Besoldung ebenfalls sinkt, wenn sich der demokratisch legitimierte Gesetzgeber dazu entscheidet, dass das Ansehen des Amtes in der Bevölkerung zutreffend ist.BVerfG - 2 BvL 4/18 - hat geschrieben:das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, ...
Im Ergebnis bleibt für mich nur die Erkenntnis: Diese ganze Argumentation rund um die Amtsangemessenheit ist eine Chimäre. Sie hilft nur, wenn man selbst ein aus der Geschichte abgeleitetes festes Berufsbild vor Augen hat und dieses zementiert sehen will.
Nimmt man die Schwächen dieser „Ansehensidee“ und der Einflussnahme des Gesetzgebers zur Kenntnis, bleibt nur zu sagen, dass es eben eine schlichte demokratische Entscheidung ist, wie der Gesetzgeber seine Besoldung, Personalausstattung und Aufgabenlast für die Judikative gestaltet. Eine Untergrenze mag es geben, aber die wäre wohl nur erreicht, wenn der Richter gezwungen ist, seine Arbeit aufzugeben bzw überhaupt keine neuen Kandidaten mehr gefunden werden.
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