Theopa hat geschrieben: ↑Donnerstag 10. Dezember 2020, 18:18
Nichts, die Unterhaltspflicht in Extremfällen kann jedoch nicht zur Berechnung der Vergütung im Regelfall herangezogen werden.
Das war auch gar nicht mein Anliegen. Die Ausgangsfrage war, weshalb denn ein Richter so besoldet werden sollte, dass er in der Lage wäre seine Familie damit zu finanzieren. Es sei schließlich hinnehmbar, dass der Partner auch arbeitet.
Dem habe ich entgegen gehalten, dass ein potentieller Partner in diesem Fall außergewöhnlich gut verdienen müsste, um dem Richter nicht anschließend "auf der Tasche zu liegen" und dies die Partnerwahl sehr stark einschränken würde.
Anschließend habe ich versucht Beispiele zu geben. Die magst du nun als "Extremfall" zur Seite wischen, sehe ich angesichts Millionen Betroffener halt etwas anders.
Im Kern ging es mir aber auch gar nicht um derartige "Schicksalschläge", es reicht doch sich den Alltag eines Ehepaars anzusehen. Wie soll denn eine solche Beziehung, in der einer der Partner deutlich mehr verdient, auf Dauer funktionieren, ohne dass zu irgendeinem Zeitpunkt ein, wie auch immer gearteter, "Transfer" stattfindet?
Kurzum: Es muss sicherlich nicht so weit gehen, dass jedwedes finanzielle Szenario prophylaktisch in der Besoldung berücksichtigt wird, aber andersherum kann man imho auch nicht einfach so tun, als wären Ehepartner per se finanziell nicht miteinander verflochten. Dem steht schon §1360 entgegen.
Man kann (und sollte) sich vielleicht darüber unterhalten, ob das Alles noch "zeitgemäß"/leistbar/angemessen ist, aber wie @Urs Blank es so schön zusammengefasst hat: Das ist aktuell eben geltendes Recht.
Edit: Kleiner Nachtrag mit einem Ausflug in die Statistik:
Es gab 2019 rund 45 Mio. Arbeitnehmer, die pro Nase etwa 1.400 Stunden gearbeitet haben. Das sind pro Person bei einer 5-Tage-Woche dann 5,5 Stunden täglich. Oder anders ausgedrückt: Die Arbeit hätte 2019 gereicht, um 31,5 Mio. Menschen 8 Stunde an 5 Tagen zu beschäftigen.
Rechnet man Personen <20 und >67 Jahre heraus, verfügen wir über eine stille Reserve von rund 7 Mio. Menschen, die aktuell gar nicht arbeiten.
45 Mio - 31,5 Mio = 13,5 Mio + 7 Mio. = 20,5 Mio. Menschen, die wir in Vollzeit unterbringen müssten, bevor wir "Fehlanreize" wie das Ehegattensplitting oder die Familienalimentierung mit Fug und Recht zum alten Eisen stecken könnten. Wo sollen die alle unterkommen?