gerechnet, das ist aber egal, da du bereits einen Grundlagenfehler machst...
Richterbesoldung
Moderator: Verwaltung
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Re: Richterbesoldung
Zudem habe ich mit
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
Ah, jetzt verstehe ich dein Problem, nachdem ich mal unter https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/t ... ahlung.pdf nachgelesen habe.
Du setzt deine einmalige Pauschalerhöhung nicht dauerhaft drauf. Gut, wenn du davon ausgehst. Gut, aber letztlich auch unredlich, weil du unterstellst, dass die Einmalzahlung einen Kaufkraftverlust ausgleicht. Tatsächlich ist es eine Corona-Sonderzahlung zur Abmilderung zusätzlicher Belastungen der Corona-Krise. Das hat nichts mit allgemeiner Gehaltserhöhung zu tun und da Richter wohl keine zusätzlichen CoronaLasten hatten (welche auch?), bin ich natürlich - soweit muss doch jeder denken - davon ausgegangen, dass du eine allgemeine Pauschalerhöhung meinst.
Du setzt deine einmalige Pauschalerhöhung nicht dauerhaft drauf. Gut, wenn du davon ausgehst. Gut, aber letztlich auch unredlich, weil du unterstellst, dass die Einmalzahlung einen Kaufkraftverlust ausgleicht. Tatsächlich ist es eine Corona-Sonderzahlung zur Abmilderung zusätzlicher Belastungen der Corona-Krise. Das hat nichts mit allgemeiner Gehaltserhöhung zu tun und da Richter wohl keine zusätzlichen CoronaLasten hatten (welche auch?), bin ich natürlich - soweit muss doch jeder denken - davon ausgegangen, dass du eine allgemeine Pauschalerhöhung meinst.
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Re: Richterbesoldung
PS in 2021 gab es keine Beamten-Nullrunden, sondern zumeist 1,4%
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Re: Richterbesoldung
Schön, dass du deinen Rechenfehler erkannt hast. Lachhaft, so zu tun, als wäre die Quelle deines Irrtums, dass dir unbekannt gewesen sei, dass eine Einmalzahlung eine Einmalzahlung ist.
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Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
Ich mach das jetzt mal wie du immer: Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass allen klar ist, dass Richter keine Coronalasten getragen haben und es 2021 keine Nullrunde gab. Wie kann ich ahnen, dass du unvergleichbare Sachverhalte nutzt, um hier von deinem Problem abzulenken, dass der GK 1st Year kein tauglicher Vergleichsparameter ist.
Aber zum runterkommen: https://youtu.be/O1USzHJXMak
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Re: Richterbesoldung
Absurd.
Das Promotionsthema "Die dauerhaft gewährte Einmalzahlug" kannst du dir aber gerne reservieren.
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Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
Demnächst hier:
Empfehlungen für Lernhilfen für die Klassen 5-10,
Thema: Rechnen mit Potenzen.
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Re: Richterbesoldung
Einmalzahl UG hat was.Joshua hat geschrieben:Absurd.
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Re: Richterbesoldung
Nach den sinnlosen Abstechern in kräftigst pisa-affirmative Matheirrungen und -wirrungen bleibt es also bei meiner sehr negativen Einschätzung der Einmalzahlung iHv 1300 Euro.
Joshua hat geschrieben: ↑Sonntag 9. Januar 2022, 19:45
Diese jährlichen Verluste sind (ceteris paribus, jew. in €):
2.800
2.870
2.941,75
3.015,29
3.090,67
3.167,94
3.247,14
3.328,32
3.411,52
3.496,81
3.584,23
Verlust > 30.000 € brutto über 10 Jahre.
Verluste weiterer 10 Jahre:
3.673,84
3.765,68
3.859,83
3.956,32
4.055,23
4.156,61
4.260,53
4.367,04
4.476,22
4.588,12
4.702,82
Über 20 Jahre:
Verlust ca. 80.000 €
Daher bleibt es dabei: Wenn hier die Einmalzahlung von 1300 € sogar von Interessenvertretern als "annehmbares Ergebnis" hingestellt wird, ist das mathematische Unfähigkeit oder bewusste Augenwischerei.
Nullrunde bleibt Nullrunde, die 1300 € sind ein schrumpeliges kleinstes Trostpflaster!
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Re: Richterbesoldung
Richter werden in D im Vergleich zu GK-Anwälten oder Richtern aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis schlecht bezahlt, das bestreitet hier niemand. Der Streit darüber, ob dieser Vergleich sinnvoll ist, ist doch aber auch uninteressant, zumal für uns Nicht-Richter. Augen auf bei der Berufswahl.Joshua hat geschrieben: ↑Montag 10. Januar 2022, 10:01 Nach den sinnlosen Abstechern in kräftigst pisa-affirmative Matheirrungen und -wirrungen bleibt es also bei meiner sehr negativen Einschätzung der Einmalzahlung iHv 1300 Euro.
Joshua hat geschrieben: ↑Sonntag 9. Januar 2022, 19:45
Diese jährlichen Verluste sind (ceteris paribus, jew. in €):
2.800
2.870
2.941,75
3.015,29
3.090,67
3.167,94
3.247,14
3.328,32
3.411,52
3.496,81
3.584,23
Verlust > 30.000 € brutto über 10 Jahre.
Verluste weiterer 10 Jahre:
3.673,84
3.765,68
3.859,83
3.956,32
4.055,23
4.156,61
4.260,53
4.367,04
4.476,22
4.588,12
4.702,82
Über 20 Jahre:
Verlust ca. 80.000 €
Daher bleibt es dabei: Wenn hier die Einmalzahlung von 1300 € sogar von Interessenvertretern als "annehmbares Ergebnis" hingestellt wird, ist das mathematische Unfähigkeit oder bewusste Augenwischerei.
Nullrunde bleibt Nullrunde, die 1300 € sind ein schrumpeliges kleinstes Trostpflaster!
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Re: Richterbesoldung
Ja gut, das kann aber nicht dazu führen, dass die Bezahlung nicht angemessen sein muss.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Richterbesoldung
Nehmen wir doch einfach R1, Stufe 6 aus Nds. Ausgangspunkt ist die letzte Erhöhung zum 1.3.2021 um 1,4%.
Also haben wir 2x 5.356,70 EUR und 10x 5.431,69 EUR in 2021 = 65.030,30 EUR.
Dann sagt der TVL nun 2,8% ab 1.12.2022 und dafür 1.300 EUR einmalig = 66.632,37 EUR in 2022
Alternativ-Szenario wäre 2,8% ab 1.1.2022 ohne Einmalzahlung, also 12 x 5.431,69 x 1,028 = 67.005,33 EUR. Per Ende 2022 haben wir also ein Delta von 372,96 EUR.
Im Ausgangs-Szenario rechnen wir als ab 1.12.2022 mit +2,8% vom Grundbetrag weiter, also in 2023 dann erst 12x 67.005,33 EUR. Ich komme dann bei Fortsetzung mit +2,8% p.a. bis Ende 2030 auf ein Gesamtdelta von 16.938 EUR.
Kannst du das mit den 80TEuro nochmal erklären?
Also haben wir 2x 5.356,70 EUR und 10x 5.431,69 EUR in 2021 = 65.030,30 EUR.
Dann sagt der TVL nun 2,8% ab 1.12.2022 und dafür 1.300 EUR einmalig = 66.632,37 EUR in 2022
Alternativ-Szenario wäre 2,8% ab 1.1.2022 ohne Einmalzahlung, also 12 x 5.431,69 x 1,028 = 67.005,33 EUR. Per Ende 2022 haben wir also ein Delta von 372,96 EUR.
Im Ausgangs-Szenario rechnen wir als ab 1.12.2022 mit +2,8% vom Grundbetrag weiter, also in 2023 dann erst 12x 67.005,33 EUR. Ich komme dann bei Fortsetzung mit +2,8% p.a. bis Ende 2030 auf ein Gesamtdelta von 16.938 EUR.
Kannst du das mit den 80TEuro nochmal erklären?
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Re: Richterbesoldung
Es geht nur darum, dass es völlig irre ist, wenn man auf GK 1st-year Gehälter schielt und man gleichzeitig als RiAG/RiLG nebst Besoldungssicherheit anfangen will. Es ist absoluter Irrsinn, wenn man Einstiegsgehälter ohne Rücksicht auf weitere berufliche Entwicklung und Lebensarbeitszeit heranzieht. Nur weil das BVerfG mal so einen Mist hat anklingen lassen, ist es ganz sicher nicht in der Absolutheit richtig. Wenn, dann muss man schon schauen, was der durchschnittlich als R1 beginnende Proberichter an Noten mitbringt, wie viele es davon p.a. gibt und welches Median-Gehalt man verdienen würde. Es ist nämlich offenkundig, das für > 100.000 EUR ganz sicher nur ein Bruchteil an Leuten (verglichen zu Proberichterneueinstellungen) startet.
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Re: Richterbesoldung
Wer meint, dass seine Besoldung unangmessen ist, der kann doch klagen gehen.