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Re: Richterbesoldung

Verfasst: Mittwoch 12. Januar 2022, 18:28
von Strich
Tibor hat geschrieben: Mittwoch 12. Januar 2022, 18:03 @Strich: Wir können nur Angestellte (abhängig Beschäftigte) vergleichen. Deshalb gibt es am Ende der Berufsjahre keine zu veräußernde Kanzlei. Man kann auch nicht in einen Vergleich einstellen, ob sich der eine oder der andere am Kapitalmarkt clever angestellt hat und Nettogehalt entsprechend investiert hat.

Der Bruttolohnprämisse ohne Arbeitszeitberücksichtigunh widerspreche ich. Zunächst ist es allgemein üblich zwischen Voll- und Teilzeitarbeitsverhältnissen zu unterscheiden. Entsprechend ist es auch üblich zu prüfen, ob Überstunden abgebummelt werden oder ob diese als mitvergütet gelten. Hier gilt nun folgendes: 1) R1 Proberichter: Es ist bekannt, dass die Probezeit kein Zuckerschlecken ist und man Mehrarbeit ohne Meckern leistet, weil man eine ordentliche Beurteilung will. Spätestens bei der ersten Lebenszeitstelle wird man aber seinen Arbeitseinsatz anpassen. Deshalb halte ich es für wichtig zu sagen, dass R1 vielleicht für die Anfangsjahre nur mit 50h Effektivarbeitszeit einhergeht. Das war es dann aber auch.
2) GK Anwalt mit 120-150T Brutto 1st Year. Hier ist jeder Absolventen/Bewerber klar, dass der Job weder in einer gedachten Probezeit noch nach 2-5 Jahren als Associate einen Arbeitseinsatz von weniger als 60h zulässt. Zudem erhebliche „Bereitschaft“ durch „Erreichbarkeit“ und (neudeutsch) responsiveness.

Zudem muss man berücksichtigen, was vom Brutto übrig bleibt. Wenn mir Beiträge für AV/RV zwangsweise abgenommen werden, dann ist das dem Umlagesystem geschuldet. Da kann ich nicht rausoptieren. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Pension später auskömmlich ist oder nicht, es kommt nur darauf an, welche Anwartschaft ich aus einem Vergleichsbetrag erziele. Hier erziele ich aus 4.000 € Besoldung einen deutlich höheren Anspruch als bei Einzahlung DRV/VersW. Deshalb muss man zur Vergleichbarkeit faktisch 1) eine weitere Einkommensverwendung beim Arbeitnehmer abziehen oder 2) man muss eine Lebensarbeitszeit und Lebensarbeitszeitvergütung berechnen. Da letzteres fast unmöglich ist, ist nur Variante 1) tragfähig.
Ich habe das Gefühl, dass wir alle Argumente ausgetauscht haben und eben nicht zusammenkommen:

Die Anpassung der Arbeitszeit bei Lebenszeitrichtern ist eine gefühlte Wahrheit. Sie trifft in der Breite vermutlich ebenso zu, wie die Aussage, dass der 5th Year Associate 60h reine Arbeitszeit hat.

Ich bin zwar immer noch dagegen, irgendwelche Abzüge vom Brutto zuzulassen, aber seis drum: Wie groß soll da der Unterschied schon sein? Derzeit sehe ich nicht, wie ich als Richter ohne zusätzliche Altersvorsorge mit der Pension meinen Lebensstandard werde halten können. Ich sehe ja nichtmal angesichts der bestehenden Inflation, wie ich mit meinem derzeitigen Salär in 10 jahren noch den Lebensstandard werde halten können, selbst wenn da noch ein paar Kröten für 2 Stufen oben drauf kommen. Die Anwartschaft im Versorgungswerk zur Pension macht keine 100.000 € aus!

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Mittwoch 12. Januar 2022, 19:04
von Joshua
Ich komme 2022 alsbald in den "Genuss" der nächsten Besoldungsstufe, ca. 260 € brutto mehrm, netto ca. 140 €. Wird komplett durch die Inflation aufgefressen: Netto 4000 x 0.04 = 160 € monatlich weniger (und das ist nur mit der bis dahin zu erwartenden GESAMTINFLATION der dann zurückliegenden 12 Mon. gerechnet). Die Inflation frisst sich also über die 130 € sogar noch weiter, so dass ich trotz Erreichens der nächsten Besoldungsstufe noch einen Reallohnverlust habe; real falle ich also in Bereiche der nächstniedrigeren Stufe zurück.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Donnerstag 13. Januar 2022, 08:34
von Kasimir
Joshua hat geschrieben: Mittwoch 12. Januar 2022, 19:04 Ich komme 2022 alsbald in den "Genuss" der nächsten Besoldungsstufe, ca. 260 € brutto mehrm, netto ca. 140 €. Wird komplett durch die Inflation aufgefressen: Netto 4000 x 0.04 = 160 € monatlich weniger (und das ist nur mit der bis dahin zu erwartenden GESAMTINFLATION der dann zurückliegenden 12 Mon. gerechnet). Die Inflation frisst sich also über die 130 € sogar noch weiter, so dass ich trotz Erreichens der nächsten Besoldungsstufe noch einen Reallohnverlust habe; real falle ich also in Bereiche der nächstniedrigeren Stufe zurück.
Machst du keine Nebentätigkeiten? Man kann mit Kommentaren und sonstigen Dingen doch auch als Richter nebenbei gut Geld verlieren. Hast du alternativ schon einmal über einen Wechsel in eine GK nachgedacht?

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Donnerstag 13. Januar 2022, 08:34
von Kasimir
Sorry Doppelpost

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Donnerstag 13. Januar 2022, 12:30
von Versicherungsnehmer
Damit der potentielle Richternachwuchs nicht abgeschreckt wird:

@ Joshua: Die allgemeine Lohnerhöhung - ohne Berücksichtigung der zusätzlichen Besoldungsstufenaufstiege - lag zumindest in den letzten Jahren für NRW deutlich über der Inflationsrate.
@Strich: 71,25 % der letzten Dienstbezüge sind als Pension drin. Die Altersversorge sehe ich daher bei weitem nicht so pessimistisch.

Mal als praktisches Beispiel: In den letzten 6 Jahren ist mein monatliches Nettogehalt bei gleichbleibender Steuerklasse um circa 2.000 € (in R1) gestiegen - das liegt natürlich auch an den gestiegenen Familienzuschlägen, aber das ist bei entsprechender Familienplanung ja auch bei etwaigen Vergleichen mit der Privatwirtschaft einzupreisen - so dass ich mich nicht beschweren will.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Donnerstag 13. Januar 2022, 13:27
von Joshua
Versicherungsnehmer hat geschrieben: Donnerstag 13. Januar 2022, 12:30 Damit der potentielle Richternachwuchs nicht abgeschreckt wird:

@ Joshua: Die allgemeine Lohnerhöhung - ohne Berücksichtigung der zusätzlichen Besoldungsstufenaufstiege - lag zumindest in den letzten Jahren für NRW deutlich über der Inflationsrate.
Ja, mir war klar, dass dieses Argument kommen würde, und die ihm zugrunde liegenden Tatsachen sind in dieser argumentativen Engführung auch nicht per se falsch.

Ich spreche hier bewusst von einer Engführung, weil man berücksichtigen muss, dass die Entwicklung der Besoldung, wie das Bundesverfassungsgericht zutreffend herausgearbeitet hat, über die vergangenen Jahrzehnte betrachtet erheblich hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurückgeblieben ist. Nun muss eine Besoldung, um amtsangemessen zu bleiben, nicht nur die Inflation, sondern auch die allgemeine Lohnentwicklung in den Blick nehmen. Wenn es dann also, wie beispielsweise 2020 mit einer Erhöhung um 3,2%, Erhöhungen der Besoldung etwas oberhalb der Inflationsrate gegeben hat, so ist das in erster Linie nichts anderes als eine Einpassung in das Gefüge der allgemeinen Lohnentwicklung, wobei die Nachholeffekte nie so ausgeprägt waren, dass die Besoldung ihre Rückstände gegenüber der allgemeinen Lohnentwicklung jemals aufgeholt hätte.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Donnerstag 13. Januar 2022, 16:49
von OJ1988
Kasimir hat geschrieben: Donnerstag 13. Januar 2022, 08:34
Joshua hat geschrieben: Mittwoch 12. Januar 2022, 19:04 Ich komme 2022 alsbald in den "Genuss" der nächsten Besoldungsstufe, ca. 260 € brutto mehrm, netto ca. 140 €. Wird komplett durch die Inflation aufgefressen: Netto 4000 x 0.04 = 160 € monatlich weniger (und das ist nur mit der bis dahin zu erwartenden GESAMTINFLATION der dann zurückliegenden 12 Mon. gerechnet). Die Inflation frisst sich also über die 130 € sogar noch weiter, so dass ich trotz Erreichens der nächsten Besoldungsstufe noch einen Reallohnverlust habe; real falle ich also in Bereiche der nächstniedrigeren Stufe zurück.
Machst du keine Nebentätigkeiten? Man kann mit Kommentaren und sonstigen Dingen doch auch als Richter nebenbei gut Geld verlieren. Hast du alternativ schon einmal über einen Wechsel in eine GK nachgedacht?
Die Nebentätigkeit "Forenritter" wird leider (noch!) nicht vergütet.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Donnerstag 13. Januar 2022, 17:56
von Kasimir
OJ1988 hat geschrieben: Donnerstag 13. Januar 2022, 16:49
Kasimir hat geschrieben: Donnerstag 13. Januar 2022, 08:34
Joshua hat geschrieben: Mittwoch 12. Januar 2022, 19:04 Ich komme 2022 alsbald in den "Genuss" der nächsten Besoldungsstufe, ca. 260 € brutto mehrm, netto ca. 140 €. Wird komplett durch die Inflation aufgefressen: Netto 4000 x 0.04 = 160 € monatlich weniger (und das ist nur mit der bis dahin zu erwartenden GESAMTINFLATION der dann zurückliegenden 12 Mon. gerechnet). Die Inflation frisst sich also über die 130 € sogar noch weiter, so dass ich trotz Erreichens der nächsten Besoldungsstufe noch einen Reallohnverlust habe; real falle ich also in Bereiche der nächstniedrigeren Stufe zurück.
Machst du keine Nebentätigkeiten? Man kann mit Kommentaren und sonstigen Dingen doch auch als Richter nebenbei gut Geld verlieren. Hast du alternativ schon einmal über einen Wechsel in eine GK nachgedacht?
Die Nebentätigkeit "Forenritter" wird leider (noch!) nicht vergütet.
Erhalten Moderatoren keine monatliche Zahlung aus der Schweiz und Boni für ausgeschlossene User?

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Donnerstag 13. Januar 2022, 18:15
von Sektnase
Tibor kriegt erst ne Prämie, wenn er Joshua vertrieben hat. Gestaltet sich schwierig!

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Donnerstag 13. Januar 2022, 18:15
von Tibor
Ein Teil dieser Antwort würde die Mehrheit der Foristen verunsichern.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Donnerstag 13. Januar 2022, 18:18
von jurabilis
Kasimir hat geschrieben: Donnerstag 13. Januar 2022, 17:56
OJ1988 hat geschrieben: Donnerstag 13. Januar 2022, 16:49
Kasimir hat geschrieben: Donnerstag 13. Januar 2022, 08:34
Joshua hat geschrieben: Mittwoch 12. Januar 2022, 19:04 Ich komme 2022 alsbald in den "Genuss" der nächsten Besoldungsstufe, ca. 260 € brutto mehrm, netto ca. 140 €. Wird komplett durch die Inflation aufgefressen: Netto 4000 x 0.04 = 160 € monatlich weniger (und das ist nur mit der bis dahin zu erwartenden GESAMTINFLATION der dann zurückliegenden 12 Mon. gerechnet). Die Inflation frisst sich also über die 130 € sogar noch weiter, so dass ich trotz Erreichens der nächsten Besoldungsstufe noch einen Reallohnverlust habe; real falle ich also in Bereiche der nächstniedrigeren Stufe zurück.
Machst du keine Nebentätigkeiten? Man kann mit Kommentaren und sonstigen Dingen doch auch als Richter nebenbei gut Geld verlieren. Hast du alternativ schon einmal über einen Wechsel in eine GK nachgedacht?
Die Nebentätigkeit "Forenritter" wird leider (noch!) nicht vergütet.
Erhalten Moderatoren keine monatliche Zahlung aus der Schweiz und Boni für ausgeschlossene User?
Jedenfalls bin ich mir ziemlich sicher, dass es vergütet wird, wenn man ein "Fossil" wieder zur aktiven Teilnahme an der Forengemeinschaft bringt.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Donnerstag 13. Januar 2022, 18:27
von Tibor
jurabilis hat geschrieben: Donnerstag 13. Januar 2022, 18:18 Jedenfalls bin ich mir ziemlich sicher, dass es vergütet wird, wenn man ein "Fossil" wieder zur aktiven Teilnahme an der Forengemeinschaft bringt.

Ortsbekannte Klugscheißer werden gebeten, diesen Post zu ignorieren.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Donnerstag 13. Januar 2022, 18:32
von Joshua
Sektnase hat geschrieben: Donnerstag 13. Januar 2022, 18:15 Tibor kriegt erst ne Prämie, wenn er Joshua vertrieben hat. Gestaltet sich schwierig!
Wunschdenken! Realistische Ziele setzen! Jetzt!

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Freitag 14. Januar 2022, 20:11
von Joshua
Inflationsprognosen müssen nach oben korrigiert werden. Der vierteljährliche Preisbericht der F.A.Z. zeigt: Der Anstieg der Verbraucherpreise hat sich weiter beschleunigt. Am deutlichsten zeigen sich die hohen Preise bei Butter mit einer Teuerung um 19 Prozent.
https://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/in ... 31756.html

Genau wie erwartet. Die Inflation bleibt.

Re: Richterbesoldung

Verfasst: Montag 21. Februar 2022, 22:26
von jurabilis
Joshua hat geschrieben: Freitag 14. Januar 2022, 20:11
Inflationsprognosen müssen nach oben korrigiert werden. Der vierteljährliche Preisbericht der F.A.Z. zeigt: Der Anstieg der Verbraucherpreise hat sich weiter beschleunigt. Am deutlichsten zeigen sich die hohen Preise bei Butter mit einer Teuerung um 19 Prozent.
https://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/in ... 31756.html

Genau wie erwartet. Die Inflation bleibt.
Zeit für ein Gesetz.