Bewerbungsgespräch Justiz Bayern
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: Freitag 14. August 2020, 11:26
- Ausbildungslevel: Wirtschaftsjurist
Bewerbungsgespräch Justiz Bayern
Hallo zusammen,
ich habe erfreulicherweise bald ein Vorstellungsgespräch im Justizpalast (StA/Richter) und würde gerne erfahren, auf was ich mich einstellen muss. Wie lange dauert das Gespräch, was für Fragen werden gestellt etc.
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand von seinen jüngsten Erfahrungen berichten könnte :-)
Herzlichen Dank und liebe Grüße
Ravenna
ich habe erfreulicherweise bald ein Vorstellungsgespräch im Justizpalast (StA/Richter) und würde gerne erfahren, auf was ich mich einstellen muss. Wie lange dauert das Gespräch, was für Fragen werden gestellt etc.
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand von seinen jüngsten Erfahrungen berichten könnte :-)
Herzlichen Dank und liebe Grüße
Ravenna
-
- Newbie
- Beiträge: 7
- Registriert: Mittwoch 13. Juli 2016, 14:58
Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern
Darf man fragen, mit welcher Note Du eingeladen wurdest?
MWn ist es sehr unwahrscheinlich, dass man nach einer Einladung keine Stelle bekommt, geht im Gespräch dann eher um den Ortswunsch.
MWn ist es sehr unwahrscheinlich, dass man nach einer Einladung keine Stelle bekommt, geht im Gespräch dann eher um den Ortswunsch.
-
- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: Freitag 14. August 2020, 11:26
- Ausbildungslevel: Wirtschaftsjurist
Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern
Vielen dank für deine Antwort! :-) Ich wurde mit 8,52 Punkten eingeladen.Paragraphenreiter1 hat geschrieben: ↑Freitag 14. August 2020, 18:13 Darf man fragen, mit welcher Note Du eingeladen wurdest?
MWn ist es sehr unwahrscheinlich, dass man nach einer Einladung keine Stelle bekommt, geht im Gespräch dann eher um den Ortswunsch.
-
- Newbie
- Beiträge: 1
- Registriert: Mittwoch 25. November 2020, 14:08
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern
Hallo in die Runde,
Ich bin Neuling und erlaube mir einmal, diesen Thread wieder aufzugreifen. Ich habe einen Termin für das Gespräch noch in diesem Jahr. Da ich "Alt-Bewerber" bin (wechsele aus der Anwaltschaft), werde ich zwei Gesprächspartner haben und mir werden auch fachliche Fragen gestellt werden. Hat jemand von Euch vielleicht Erfahrungen damit, was mich dort erwarten wird? Da der Einstieg bei der StA wäre, erwarte ich Fragen aus der StA Praxis - mir fehlt aber eine Vorstellung davon, wie tiefgreifend das Ganze wird. Entsprechend bereite ich mich gerade vor. Ich bin für jedweden Input sehr dankbar!
VG
Frezzy
Ich bin Neuling und erlaube mir einmal, diesen Thread wieder aufzugreifen. Ich habe einen Termin für das Gespräch noch in diesem Jahr. Da ich "Alt-Bewerber" bin (wechsele aus der Anwaltschaft), werde ich zwei Gesprächspartner haben und mir werden auch fachliche Fragen gestellt werden. Hat jemand von Euch vielleicht Erfahrungen damit, was mich dort erwarten wird? Da der Einstieg bei der StA wäre, erwarte ich Fragen aus der StA Praxis - mir fehlt aber eine Vorstellung davon, wie tiefgreifend das Ganze wird. Entsprechend bereite ich mich gerade vor. Ich bin für jedweden Input sehr dankbar!
VG
Frezzy
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 33
- Registriert: Donnerstag 9. Januar 2020, 12:50
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern
Hallo Frezzy, ich hoffe, dein Gespräch ist gut gelaufen. Auch wenn offenbar niemand mit seinen Erfahrungen zu diesem Thema helfen könnte, vielleicht magst du uns einmal erzählen, wie es abgelaufen ist?
Wie lange ist denn dein 2. Examen her? Ich finde es sehr interessant, dass das offenbar nun auch in Bayern zeitlich flexibler gehandhabt wird.
Wie lange ist denn dein 2. Examen her? Ich finde es sehr interessant, dass das offenbar nun auch in Bayern zeitlich flexibler gehandhabt wird.
- batman
- Urgestein
- Beiträge: 8287
- Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
- Ausbildungslevel: Anderes
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 110
- Registriert: Mittwoch 4. Januar 2017, 10:36
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern
"Ihre Bewerbung muss regelmäßig binnen drei Jahren nach dem Tag der mündlichen Prüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz eingehen."
https://www.justiz.bayern.de/berufe-und ... sanwaelte/
- batman
- Urgestein
- Beiträge: 8287
- Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern
Ist mir bekannt. Und das wird jetzt flexibler gehandhabt?
-
- Super Power User
- Beiträge: 867
- Registriert: Donnerstag 29. September 2011, 20:11
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern
Und welcher Tag gilt, wenn man Verbesserungsversuch hatte? Die Regelung ist mehrdeutig. Wieso ist das mit Art. 3 GG vereinbar, wenn einer noch ein Verbesserungsversuch einschiebt und so ein Jahr mehr Zeit hat sich zu bewerben?
-
- Super Power User
- Beiträge: 1328
- Registriert: Mittwoch 9. Juli 2014, 18:09
- Ausbildungslevel: RA
Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern
Die drei Jahre waren mE noch nie mit Art 12 I / 3 I GG vereinbar, für eine solche subjektive Berufszugangsregelung wäre bekanntlich schon eine ordentliche Begründung notwendig, die hier vollständig fehlt. Sebst bei den Einstellungs-Höchstaltern sind die festen Grenzen ja nicht ganz unumstritten, eher hoch angesetzt und durch wirtschaftliche Aspekte - einen 64 jährigen noch zu verbeamten wäre finanziell gesehen absurd - zu erklären.
Wieso nun aber z.B. eine 35-jährige nach 8 Jahren Anwaltschaft prinzipiell nicht mehr für den Justizdienst geeignet sein soll erschließt sich mir nicht ganz, gerade wenn gleichalte Kandidaten die zuerst 8 Jahre in einem völlig anderen Beruf gearbeitet haben um später Jura zu studieren dieses Problem nicht hätten. Natürlich wird die "Vergleichbarkeit der Examina" herangezogen, was aber höchstens dann als Begründung taugen würde, wenn die drei Jahre eines von mehreren Kriterien bei der Frage werden, welcher der Bewerber mit 9,00 im Zweiten nun genommen wird.
Wieso nun aber z.B. eine 35-jährige nach 8 Jahren Anwaltschaft prinzipiell nicht mehr für den Justizdienst geeignet sein soll erschließt sich mir nicht ganz, gerade wenn gleichalte Kandidaten die zuerst 8 Jahre in einem völlig anderen Beruf gearbeitet haben um später Jura zu studieren dieses Problem nicht hätten. Natürlich wird die "Vergleichbarkeit der Examina" herangezogen, was aber höchstens dann als Begründung taugen würde, wenn die drei Jahre eines von mehreren Kriterien bei der Frage werden, welcher der Bewerber mit 9,00 im Zweiten nun genommen wird.
- famulus
- Fossil
- Beiträge: 10255
- Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern
Es geht wohl eher um die "Frische" der Examina. Probleme sehe ich aber besonders bei Art. 33 Abs. 2 GG.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
-
- Mega Power User
- Beiträge: 1759
- Registriert: Montag 12. Januar 2015, 13:40
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern
Ist das nicht bei denselben Bayern, die ihre Verwaltungsrichter erstmal über Jahre in der Verwaltung verwenden in Mittelbehörden? Die Erfahrung zählt dann, und stellt die Frische der Examina nicht in Frage bei Beginn der spruchrichterlichen Tätigkeit?
War schon immer ein lustiges Völkchen.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
-
- Super Power User
- Beiträge: 1328
- Registriert: Mittwoch 9. Juli 2014, 18:09
- Ausbildungslevel: RA
Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern
Das ist die berühmte Krähenwerdungsphase, wie soll man denn sonst die Sorgen und Nöte der Verwaltung verstehenstilzchenrumpel hat geschrieben: ↑Montag 21. Dezember 2020, 21:11 Ist das nicht bei denselben Bayern, die ihre Verwaltungsrichter erstmal über Jahre in der Verwaltung verwenden in Mittelbehörden? Die Erfahrung zählt dann, und stellt die Frische der Examina nicht in Frage bei Beginn der spruchrichterlichen Tätigkeit?
-
- Super Power User
- Beiträge: 867
- Registriert: Donnerstag 29. September 2011, 20:11
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern
Ich finde das aber sinnvoll. Jeder Richter sollte erst paar Jahre als Anwalt arbeiten müssen. Das würde in vielen Fällen allen Beteiligten ungemein helfen
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern
Gott sei Dank kann nicht jeder Strafverteidiger später Richter werden.gola20 hat geschrieben:Ich finde das aber sinnvoll. Jeder Richter sollte erst paar Jahre als Anwalt arbeiten müssen. Das würde in vielen Fällen allen Beteiligten ungemein helfen
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."