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Bewerbungsgespräch Justiz Bayern

Verfasst: Freitag 14. August 2020, 11:32
von Ravenna
Hallo zusammen,

ich habe erfreulicherweise bald ein Vorstellungsgespräch im Justizpalast (StA/Richter) und würde gerne erfahren, auf was ich mich einstellen muss. Wie lange dauert das Gespräch, was für Fragen werden gestellt etc.

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand von seinen jüngsten Erfahrungen berichten könnte :-)

Herzlichen Dank und liebe Grüße
Ravenna

Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern

Verfasst: Freitag 14. August 2020, 18:13
von Paragraphenreiter1
Darf man fragen, mit welcher Note Du eingeladen wurdest?

MWn ist es sehr unwahrscheinlich, dass man nach einer Einladung keine Stelle bekommt, geht im Gespräch dann eher um den Ortswunsch.

Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern

Verfasst: Sonntag 16. August 2020, 14:12
von Ravenna
Paragraphenreiter1 hat geschrieben: Freitag 14. August 2020, 18:13 Darf man fragen, mit welcher Note Du eingeladen wurdest?

MWn ist es sehr unwahrscheinlich, dass man nach einer Einladung keine Stelle bekommt, geht im Gespräch dann eher um den Ortswunsch.
Vielen dank für deine Antwort! :-) Ich wurde mit 8,52 Punkten eingeladen.

Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern

Verfasst: Mittwoch 25. November 2020, 14:16
von Frezzy90
Hallo in die Runde,

Ich bin Neuling und erlaube mir einmal, diesen Thread wieder aufzugreifen. Ich habe einen Termin für das Gespräch noch in diesem Jahr. Da ich "Alt-Bewerber" bin (wechsele aus der Anwaltschaft), werde ich zwei Gesprächspartner haben und mir werden auch fachliche Fragen gestellt werden. Hat jemand von Euch vielleicht Erfahrungen damit, was mich dort erwarten wird? Da der Einstieg bei der StA wäre, erwarte ich Fragen aus der StA Praxis - mir fehlt aber eine Vorstellung davon, wie tiefgreifend das Ganze wird. Entsprechend bereite ich mich gerade vor. Ich bin für jedweden Input sehr dankbar!

VG
Frezzy

Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern

Verfasst: Montag 21. Dezember 2020, 12:48
von Scotto
Hallo Frezzy, ich hoffe, dein Gespräch ist gut gelaufen. Auch wenn offenbar niemand mit seinen Erfahrungen zu diesem Thema helfen könnte, vielleicht magst du uns einmal erzählen, wie es abgelaufen ist?
Wie lange ist denn dein 2. Examen her? Ich finde es sehr interessant, dass das offenbar nun auch in Bayern zeitlich flexibler gehandhabt wird.

Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern

Verfasst: Montag 21. Dezember 2020, 15:42
von batman
Scotto hat geschrieben: Montag 21. Dezember 2020, 12:48Ich finde es sehr interessant, dass das offenbar nun auch in Bayern zeitlich flexibler gehandhabt wird.
Was meinst Du mit "flexibler"?

Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern

Verfasst: Montag 21. Dezember 2020, 16:20
von Ingerenz
batman hat geschrieben: Montag 21. Dezember 2020, 15:42
Scotto hat geschrieben: Montag 21. Dezember 2020, 12:48Ich finde es sehr interessant, dass das offenbar nun auch in Bayern zeitlich flexibler gehandhabt wird.
Was meinst Du mit "flexibler"?
"Ihre Bewerbung muss regelmäßig binnen drei Jahren nach dem Tag der mündlichen Prüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz eingehen."

https://www.justiz.bayern.de/berufe-und ... sanwaelte/

Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern

Verfasst: Montag 21. Dezember 2020, 17:04
von batman
Ist mir bekannt. Und das wird jetzt flexibler gehandhabt?

Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern

Verfasst: Montag 21. Dezember 2020, 18:46
von gola20
Und welcher Tag gilt, wenn man Verbesserungsversuch hatte? Die Regelung ist mehrdeutig. Wieso ist das mit Art. 3 GG vereinbar, wenn einer noch ein Verbesserungsversuch einschiebt und so ein Jahr mehr Zeit hat sich zu bewerben?

Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern

Verfasst: Montag 21. Dezember 2020, 19:07
von Theopa
Die drei Jahre waren mE noch nie mit Art 12 I / 3 I GG vereinbar, für eine solche subjektive Berufszugangsregelung wäre bekanntlich schon eine ordentliche Begründung notwendig, die hier vollständig fehlt. Sebst bei den Einstellungs-Höchstaltern sind die festen Grenzen ja nicht ganz unumstritten, eher hoch angesetzt und durch wirtschaftliche Aspekte - einen 64 jährigen noch zu verbeamten wäre finanziell gesehen absurd - zu erklären.

Wieso nun aber z.B. eine 35-jährige nach 8 Jahren Anwaltschaft prinzipiell nicht mehr für den Justizdienst geeignet sein soll erschließt sich mir nicht ganz, gerade wenn gleichalte Kandidaten die zuerst 8 Jahre in einem völlig anderen Beruf gearbeitet haben um später Jura zu studieren dieses Problem nicht hätten. Natürlich wird die "Vergleichbarkeit der Examina" herangezogen, was aber höchstens dann als Begründung taugen würde, wenn die drei Jahre eines von mehreren Kriterien bei der Frage werden, welcher der Bewerber mit 9,00 im Zweiten nun genommen wird.

Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern

Verfasst: Montag 21. Dezember 2020, 20:37
von famulus
Es geht wohl eher um die "Frische" der Examina. Probleme sehe ich aber besonders bei Art. 33 Abs. 2 GG.

Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern

Verfasst: Montag 21. Dezember 2020, 21:11
von stilzchenrumpel
famulus hat geschrieben: Montag 21. Dezember 2020, 20:37 Es geht wohl eher um die "Frische" der Examina. Probleme sehe ich aber besonders bei Art. 33 Abs. 2 GG.
:D Ist das nicht bei denselben Bayern, die ihre Verwaltungsrichter erstmal über Jahre in der Verwaltung verwenden in Mittelbehörden? Die Erfahrung zählt dann, und stellt die Frische der Examina nicht in Frage bei Beginn der spruchrichterlichen Tätigkeit?

War schon immer ein lustiges Völkchen.

Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern

Verfasst: Montag 21. Dezember 2020, 21:37
von Theopa
stilzchenrumpel hat geschrieben: Montag 21. Dezember 2020, 21:11 :D Ist das nicht bei denselben Bayern, die ihre Verwaltungsrichter erstmal über Jahre in der Verwaltung verwenden in Mittelbehörden? Die Erfahrung zählt dann, und stellt die Frische der Examina nicht in Frage bei Beginn der spruchrichterlichen Tätigkeit?
Das ist die berühmte Krähenwerdungsphase, wie soll man denn sonst die Sorgen und Nöte der Verwaltung verstehen ;)

Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern

Verfasst: Montag 21. Dezember 2020, 21:40
von gola20
Ich finde das aber sinnvoll. Jeder Richter sollte erst paar Jahre als Anwalt arbeiten müssen. Das würde in vielen Fällen allen Beteiligten ungemein helfen

Re: Bewerbungsgespräch Justiz Bayern

Verfasst: Montag 21. Dezember 2020, 21:45
von Tibor
gola20 hat geschrieben:Ich finde das aber sinnvoll. Jeder Richter sollte erst paar Jahre als Anwalt arbeiten müssen. Das würde in vielen Fällen allen Beteiligten ungemein helfen
Gott sei Dank kann nicht jeder Strafverteidiger später Richter werden.