Ja, natürlich. Nur ab und zu lichtet sich der Nebel, wenn die Rechtsprechung korrigierend eingreifen muss, weil die Gewichtung contra legem vorgenommen wird, wie hier jüngst im Zusammenhang mit der Ernennung von Notarassessoren durch den Notarsenat des OLG Köln: https://openjur.de/u/2308161.html (Kurzfassung: 50:50 fachliche/persönliche Eignung noch okay, 2. Examen muss im Gesamtergebnis aber mind. mit 40% gewichtet werden, nicht - wie es wohl bislang Praxis bei der Rheinischen NotK war - mit 16,67% (!))Blaumann hat geschrieben: ↑Montag 30. November 2020, 19:24Ja, wenn Vati zufällig eine Wirtschaftskanzlei führt und dich direkt zum Sozius macht (sehr zur Freude der geknechteten angestellten Anwälte, die seit Jahren für die Partnerschaft buckeln). Oder Du dank ausgezeichneter Socialising-Fähigkeiten und kluger Wahl der Sportarten bereits ein krasses Netzwerk hast, deinen supergeilen Businessplan ohne Hürden umsetzt und nur noch die Batzen zählen musst. Wirkt jetzt aber eher nicht so, um ehrlich zu sein.La Calunnia hat geschrieben: ↑Montag 30. November 2020, 15:56 Selbst nach deiner Argumentation bleiben ja dann noch 1%
(bitte jetzt nicht komplett den Thread derailen )
§ 6 Abs. 3 Satz 1 und 2 BNotO bietet ja einen bunten Strauß an Abwägungskriterien. Vermutlich lassen sich die Notarkammern da auch nicht in die Karten schauen und machen keine konkreten Angaben, wie die einzelnen Faktoren für die fachliche Eignung gewichtet werden, oder?
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