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Nachversicherung nach Referendariat - meine Überlegungen sinnvoll?

Verfasst: Samstag 5. Dezember 2020, 13:25
von ultravires123
Guten Mittag meine Lieben.

Ich habe mein Referendariat mittlerweile beendet und bin seit kurzem als Anwalt tätig. Mittelfristig will ich jedoch Richter werden.

Ich muss mich jetzt bzgl. meiner Nachversicherung entscheiden und habe mir da Folgendes überlegt:

Ich habe zwar aufgrund von Nebenjobs schon einige DRV Beitragsjahre gesammelt, aber die 5 Jahre erreiche ich nicht. Ich werde nun eine Nachversicherung in das anwaltliche Versorgungswerk beantragen, da ich- weil ich ja irgendwann Richter werden will - niemals auf 40 Anwaltsjahre kommen werde und dadurch der niedrigere Quotient, den ich aus den Ref Jahren hole, mir nicht schadet. Sprich, ich versuche jetzt dadurch, das Maximum aus dem Versorgungswerk zu holen. Dann irgendwann der Schritt in die Richterschaft.
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, kann ich später noch, bis ich 45 Jahre alt bin, freiwillige Beiträge in die DRV zahlen um auf die 5 Jahre zu kommen. Nach § 212 Ia SGB VI kann ich aber auch, wenn ich unter den 5 Jahren bleibe, meine Beiträge (nicht aber den AG-Anteil) in die DRV erstatten lassen, sofern ich Richter auf Lebenszeit werde.

Sprich: 1.) Nachversicherung ins Versorgungwerk um aus meinen Anwaltsjahren das Maximum zu holen,
2.) Nach ein paar Jahren in die Richterschaft wechseln und dort einen Anspruch auf Pension bekommen,
3.) meine Beiträge in die DRV zurückholen oder freiwillig Beiträge nachzahlen, um einen Rentenanspruch zu bekommen.

So sollte ich aus meiner individuellen Situation doch das Maximum holen, oder? Wenn meine Überlegungen keinen Sinn machen, könnt ich mich auch sehr sehr gerne darauf hinweisen :D

Re: Nachversicherung nach Referendariat - meine Überlegungen sinnvoll?

Verfasst: Samstag 5. Dezember 2020, 13:40
von Praxiskommentar
Wie viel Jahre in der DRV hast du denn schon? Würde wahrscheinlich eher dazu tendieren, in die DRV nachzahlen zu lassen, wenn du damit auf die 60 Beitragsmonate kommst. Dann hast du das schon einmal sicher und das ist auch später für die Krankenversicherung sehr nützlich, solltest Du in der gesetzlichen bleiben.

Deine Idee bietet sich mMn nur an, wenn dir nur noch wirklich wenige Monate in der DRV zu dem 60 Monaten fehlen..

Re: Nachversicherung nach Referendariat - meine Überlegungen sinnvoll?

Verfasst: Sonntag 4. April 2021, 12:35
von lawlaw
Inwiefern schadet der aus dem niedrigen Referendarsgehalt resultierende Quotient fpr den Zeitraum des Referendariats nicht im Hinblich auf den späteren Anspruch gegen das Versorgungswerk? Ich dachte, das schadet auf jeden Fall.

Re: Nachversicherung nach Referendariat - meine Überlegungen sinnvoll?

Verfasst: Dienstag 6. April 2021, 14:43
von Scotto
Beim Thema DRV bin ich nicht firm, weil es mich noch nie in relevantem Ausmaß betroffen hat. Aber deine Überlegungen zu Versorgungswerk und Pension halte ich für richtig. Darüber habe ich mir auch schon Gedanken gemacht und noch keinen Hinweis gefunden, warum das nicht funktionieren sollte.

Re: Nachversicherung nach Referendariat - meine Überlegungen sinnvoll?

Verfasst: Dienstag 6. April 2021, 17:12
von Blaumann
ultravires123 hat geschrieben: Samstag 5. Dezember 2020, 13:25 Guten Mittag meine Lieben.

Ich habe mein Referendariat mittlerweile beendet und bin seit kurzem als Anwalt tätig. Mittelfristig will ich jedoch Richter werden.

Ich muss mich jetzt bzgl. meiner Nachversicherung entscheiden und habe mir da Folgendes überlegt:

Ich habe zwar aufgrund von Nebenjobs schon einige DRV Beitragsjahre gesammelt, aber die 5 Jahre erreiche ich nicht. Ich werde nun eine Nachversicherung in das anwaltliche Versorgungswerk beantragen, da ich- weil ich ja irgendwann Richter werden will - niemals auf 40 Anwaltsjahre kommen werde und dadurch der niedrigere Quotient, den ich aus den Ref Jahren hole, mir nicht schadet. Sprich, ich versuche jetzt dadurch, das Maximum aus dem Versorgungswerk zu holen. Dann irgendwann der Schritt in die Richterschaft.
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, kann ich später noch, bis ich 45 Jahre alt bin, freiwillige Beiträge in die DRV zahlen um auf die 5 Jahre zu kommen. Nach § 212 Ia SGB VI kann ich aber auch, wenn ich unter den 5 Jahren bleibe, meine Beiträge (nicht aber den AG-Anteil) in die DRV erstatten lassen, sofern ich Richter auf Lebenszeit werde.

Sprich: 1.) Nachversicherung ins Versorgungwerk um aus meinen Anwaltsjahren das Maximum zu holen,
2.) Nach ein paar Jahren in die Richterschaft wechseln und dort einen Anspruch auf Pension bekommen,
3.) meine Beiträge in die DRV zurückholen oder freiwillig Beiträge nachzahlen, um einen Rentenanspruch zu bekommen.

So sollte ich aus meiner individuellen Situation doch das Maximum holen, oder? Wenn meine Überlegungen keinen Sinn machen, könnt ich mich auch sehr sehr gerne darauf hinweisen :D
Besser spät als nie: Deine Überlegungen ergeben keinen Sinn, siehe § 55 BeamtVG und entsprechende Landesvorschriften.

Bei Erreichen der Höchstgrenze, die Du bei einigermaßen frühem Berufseintritt nach dem Ref problemlos erreichen wirst, werden die Ruhestandsbezüge um die ausgezahlten Renten gekürzt.

Re: Nachversicherung nach Referendariat - meine Überlegungen sinnvoll?

Verfasst: Donnerstag 15. April 2021, 14:56
von Scotto
@Blaumann: Kann man aber umgekehrt sagen, dass es sich lohnen kann, wenn man die Höchstgrenze an Dienstjahren bei der Pension nicht erreicht? Und dass man sich jedenfalls nicht verschlechtert, wenn man neben der Pension Rentenansprüche hat. Wenn man natürlich erst extra nachzahlen muss, um Rentenansprüche zu erwerben, muss man sich ausrechnen, ob es sich dann noch lohnt.

Re: Nachversicherung nach Referendariat - meine Überlegungen sinnvoll?

Verfasst: Donnerstag 15. April 2021, 16:39
von Blaumann
Scotto hat geschrieben: Donnerstag 15. April 2021, 14:56 @Blaumann: Kann man aber umgekehrt sagen, dass es sich lohnen kann, wenn man die Höchstgrenze an Dienstjahren bei der Pension nicht erreicht? Und dass man sich jedenfalls nicht verschlechtert, wenn man neben der Pension Rentenansprüche hat. Wenn man natürlich erst extra nachzahlen muss, um Rentenansprüche zu erwerben, muss man sich ausrechnen, ob es sich dann noch lohnt.
Sofern ich das richtig gerechnet habe, erreicht man die höchste Erfahrungsstufe in BY nach 22 Dienstjahren. In den anderen Bundesländern ist es vermutlich ähnlich. Das heißt, dass Du diese Erfahrungsstufe nur dann nicht erreichst, wenn Du entweder sehr spät in den Staatsdienst eintrittst oder sehr früh dienstunfähig wirst.

Ich würde mir die Kohle von der DRV auszahlen lassen, sobald das geht und in eine private Altersvorsorge investieren, die mir nicht auf die Ruhestandsbezüge angerechnet wird. Aber jeder wie er mag. ;)