Gedanken und Sorgen zur Berufswahl

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Lucia2010
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Gedanken und Sorgen zur Berufswahl

Beitrag von Lucia2010 »

Liebe Forenmitglieder,

nachdem mir hier schon zu Beginn meines Studiums sehr geholfen wurde, möchte ich gerne nochmal eure Meinungen hören, in der Hoffnung, dass mir das meine Entscheidung etwas erleichtert oder Klarheit bringt.

Zum Hintergrund:
Ich habe eher zufällig mit dem Jurastudium angefangen, ohne konkreten Berufswunsch. Mir hat der sprachliche Aspekt an Jura und das juristische Handwerkszeug immer sehr gefallen und insgesamt hat mir das Studium viel Spaß gemacht (erstes Examen: VB). Nach dem Studium habe ich erst im Europa- und Verwaltungsrecht promoviert, ich habe während des Studiums schon am liebsten ÖR gemacht, fand Zivilrecht aber auch ok, Strafrecht in der Theorie eher langweilig. Dann ging es ins Ref, erste Station beim LG mit 15 Punkten und der Aussage meines Ausbilders, doch bitte nach dem zweiten Examen in der Justiz anzufangen. Mir war es aber nie wichtig, rein juristisch zu arbeiten; ich mochte eigentlich immer, dass Jura so vielseitig ist und da ich auch politisch interessiert und engagiert bin, habe ich eher auf Behörde geschielt. Die Verwaltungs- und Wahlstation habe ich dann auch in einem Landes- und in einem Bundesministerium absolviert, wobei ich das Landesministerium eher etwas langweilig fand, die Arbeit im Bundesministerium hingegen sehr spannend (kommt ganz sicher auch immer aufs Referat und aufs Team an). Im Bundesministerium habe ich 17 Punkte bekommen mit der Aussage, das würde dort fast nie gegeben, ich hätte quasi eine ganze Referentenstelle eingenommen und im Zeugnis steht, ich werde mit Nachdruck für die Arbeit in einer Bundesbehörde empfohlen (keine Angeberei, schreibe das nur, damit man weiß, dass die Behörde denkt, ich mache gute Arbeit und würde dort hinpassen).

Die Situation jetzt
Mein zweites Examen ist nun auch geschafft, es ist nicht ganz so gut ausgefallen wie erhofft, aber mit einer hohen 8,x jedenfalls auch nicht schlecht. Jetzt stehe ich vor der Frage, wo ich anfangen soll zu arbeiten. Eigentlich war mir nach der Station im Bundesministerium klar, dass ich gerne dort hin möchte und habe schon während der Station Bewerbungen für mehrere Bundesministerien geschrieben, wobei wegen Covid-19 jetzt alle Verfahren erstmal auf Eis gelegt wurden. Das gab mir etwas Zeit nochmal zu überlegen. Dazu kam, dass ich von meinem zuständigen LG angerufen wurde und gefragt wurde, ob ich mich nicht beim LG anfangen möchte, u.a. der AG-Leiter der F-AG, der auch für die Referendare zuständig ist, hätte einen guten Eindruck von mir gehabt und die Noten würden ja auch stimmen (denke die Justiz ist momentan verzweifelt und ruft jeden an, der die Noten-VSS erfüllt). Justiz hatte ich nie 100% ausgeschlossen. Eigentlich hatte ich aber eher ans VG gedacht, weil ich mich eher als Öffentlich-Rechtlerin sehe. Da hat mich aber im Ref zugegeben die Thematik etwas abgeschreckt, und insbesondere stört es mich etwas, dass ich als VG Richterin nach wie vor 60-70% Asyl mache und sehr viel in der Kammer.
Eher zufällig bin ich dann übers Sozialgericht gestolpert, mit dem man ja so erstmal nicht viel zu tun hat. Ich hatte mit Sozialrecht nicht viel Kontakt bisher, aber nach meiner Recherche ist das am Ende auch "nur" besonderes Öffentliches Recht und die Tätigkeit am SG durchaus interessant. Dabei gefällt mir, dass man quasi von Tag 1 an Vorsitzender einer Kammer ist und eigenständig entscheidet und arbeitet, man gleichzeitig aber etwas mehr Menschenkontakt hat als am VG. Ich kann durchaus gut mit Menschen und es würde mich, so denke ich, nicht stören, mit Querulanten zu tun zu haben oder Nicht-Juristen vor Gericht in Laiensprache zu erklären, warum das Amt jetzt keine 24 Euro mehr bezahlt.

Mein Problem
Ich frage mich nun, ob es klüger ist

a) gleich bei Gericht anzufangen (und wenn ja, bei welchem?), das wenigstens mal 6 Monate zu probieren, wenn es mir gefällt dort zu bleiben und mich dann einfach als zB Ersatzerprobung an ein BM oder LM abordnen zu lassen - dann habe ich auch den Behördenteil drin, den ich gerne hätte

b) bei einem BM anzufangen, das wenigstens mal 6 Monate zu probieren, wenn es mir gefällt dort zu bleiben und wenn ich es nach X Jahren doch nicht gut finde, bei der Justiz anzufangen

Problem: Bei a) ist es ja nicht so, als stünden mir alle Ministerien offen. Üblicherweise ist es ja zB. das Justizministerium oder wenn ich Sozialrichterin werde, dann das BMAS. Aber gerade das interessiert mich nicht so, Gesetzgebung finde ich gar nicht soo spannend und ich möchte auch nicht gezwungen werden auch in einer Behörde nur Sozialrecht zu machen. Mich interessieren gerade auch die nicht so juristischen Referate, die etwas mehr politisch geprägt sind. Dh. es klingt zwar erstmal gut, als Richter anzufangen und sich dann für ein paar Jahre abordnen zu lassen, aber bei der Abordnung ist man ja inhaltlich doch eingeschränkt, oder nicht? Oder kann ich sagen "Gerne BM oder LM, aber am liebsten was mit Verfassungs- und Verwaltungsrecht, obwohl ich Sozialrichter bin."

Problem: Bei b) ist es offensichtlich schwierig und auch komisch, sich verbeamten zu lassen und dann nach ein paar Jahren zu sagen "Oh, ich möchte doch ans Gericht." Die Arbeitsweise ist ja eine andere, die Bundesbehörde wird mich nach der Verbeamtung nicht so einfach ziehen lassen und die Justiz wird ggf sagen "Warum haben Sie sich nicht gleich hier beworben, wollen Sie überhaupt wirklich Richter werden?"

Noch zu mir, weil es sicher wichtig ist: Ich möchte Abwechslung im Beruf, ich arbeite gern auch mehr, wenn mir die Arbeit Spaß macht. Die typische Behördenmentalität "3x am Tag Kaffee und ab 14 Uhr auf die Uhr gucken wann Feierabend ist", ist überhaupt nicht meine, habe ich im Bundesministerium aber auch überhaupt nicht so erlebt. Ich bin zeitlich und örtlich flexibel und das, was viele als Richter ggf. erstrebenswert finden, nämlich die Verplanung in Ort X und dort dann bis zu ihrer Pensionierung bleiben, macht mir eher Angst. Die Vereinbarkeit mit der Familie ist mir nicht so wichtig. Ich sehe im Ministerium etwas bessere "Karrierechancen" als in der Justiz und die Möglichkeit, innerhalb des Ministeriums auch mal andere Referate kennenzulernen oder in ein anderes Ministerium zu wechseln (= Abwechslung). Der Job an einem BM wäre mit einem Umzug nach Berlin verbunden; ich mag Berlin sehr, aber meine Familie lebt dann immerhin 500km weit weg. Möglich, dass mich das langfristig stört. Als Richterin wurde ich hier in der näheren Umgebung anfangen und wüsste, dass ich auch nach einer Abordnung hier wieder hin zurück komme.
Ich glaube, dass mir die richterliche Tätigkeit liegt, ich bin entscheidungsfreudig und arbeite gerne selbstständig, aber mir ist auch wichtig einen Job zu haben der abwechslungsreich ist und mich erfüllt. Gerade wenn ich Sozialrichterin werde, habe ich Angst, dass ich diesen Sozialrechtsstempel habe und gar nichts anderes mehr machen kann... Wie üblich oder möglich ist es denn zB, zwischen den Gerichtszweigen zu wechseln? Denn als Sozialrichterin gibt es ja jetzt auch nicht viele "Karrieremöglichkeiten", am ehesten noch ans Landesozialgericht zu kommen. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit scheint ja immerhin möglich zu sein, zB. einige Jahre Familienrichterin zu sein und dann doch nochmal Strafrecht auszuprobieren? Andererseits kann man ja auch die Tätigkeit als Sozialrichterin etwas abwechslungsreicher gestalten, zB. durch einen Lehrauftrag (habe ich in der Vergangenheit immer sehr gerne gemacht), durch Veröffentlichungen oder Prüfertätigkeit.
In der ordentlichen Gerichtsbarkeit habe ich etwas Sorge, dass es mich zu wenig interessiert, weil Zivilrecht zwar für mich durchaus spannend sein kann, aber ich insgesamt die Beziehung zwischen Staat und Bürger viel interessanter finde als die Frage, ob jemand von einem anderen 15.000 Euro verlangen kann.

Viele Gedanken, viel Unsicherheit. Viele Sorgen, eine Tür für immer zuzumachen oder auf ewig an Gericht XY festzusitzen und die eigenen, breit gestreuten Interessen nicht genutzt zu haben. Beide Berufe (Behörde oder Justiz) haben für mich Vor- und Nachteile und ich bin mir einfach noch nicht sicher, wo die Vorteile überwiegen und wo ich am besten starte. Es klingt beim nochmaligen Lesen meines Textes viel für Justiz, aber mir hat die Arbeit im Bundesministerium in der Wahlstation wirklich gut gefallen und ich weiß, dass ich allen erzählt habe, dass das genau das ist, was ich machen möchte. Jetzt bin ich wieder zurück in meiner "Heimatblase" und dann findet man plötzlich irgendwie auch andere Dinge gut oder besser.

Vielleicht kann mir jemand helfen oder hat einfach nur ein paar Anregungen und Gedanken, das würde mich wirklich sehr helfen.
Vielen Dank!
"Der Senat antwortet auf Fragen, die der Fall nicht aufwirft, mit Verfassungsgrundsätzen, die das Grundgesetz nicht enthält.“ - Sondervotum Prof. Dr. Lübbe-Wolff
Atropos
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Re: Gedanken und Sorgen zur Berufswahl

Beitrag von Atropos »

Lucia2010 hat geschrieben: Donnerstag 17. Dezember 2020, 10:58 Problem: Bei b) ist es offensichtlich schwierig und auch komisch, sich verbeamten zu lassen und dann nach ein paar Jahren zu sagen "Oh, ich möchte doch ans Gericht." Die Arbeitsweise ist ja eine andere, die Bundesbehörde wird mich nach der Verbeamtung nicht so einfach ziehen lassen und die Justiz wird ggf sagen "Warum haben Sie sich nicht gleich hier beworben, wollen Sie überhaupt wirklich Richter werden?"
Das Problem würde ich so überhaupt nicht sehen - ist ja auch kein Problem, ein paar Jahre Kapitalmarktrecht in einer Großkanzlei zu machen und dann am Amtsgericht XY als Richter anzufangen.

Andersrum würde ich es bei dir viel schwieriger sehen - nach ein paar Jahren in einem heimatnahmen Gericht nochmal den großen Schritt in das entfernte Berlin zu nehmen? (Nicht Abordnung, sondern das Ministerium, das du willst). Finde ich viel schwieriger, auch mit Familienplanung etc. Es gibt faktisch auch regelmäßig einfach viel mehr Stellen an Gerichten als an Bundesministerien zu besetzen.

Aber ich glaube, hier können dich Außenstehende nicht so besonders gut beraten. Beim Lesen deines Textes dachte ich ständig "Auf jeden Fall ins Ministerium nach Berlin!" und dann schreibst du selbst, dass für dich der Text eher für Gericht spricht - und am Ende weißt du ja was für dich besser passt :)
Liz
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Re: Gedanken und Sorgen zur Berufswahl

Beitrag von Liz »

Einfach mal ein paar gesammelte Anmerkungen:

a) Wechsel zwischen Ministerialverwaltung und Justiz sind grds. (zunächst im Wege der Abordnung) möglich, allerdings dürfte es wahrscheinlich einfacher sein, als Richter nach 2 Jahren Abordnung ins Ministerium wieder zurück in die Justiz zu gehen, als umgekehrt im Ministerium zu erklären, warum man nach dem Ausflug in die Justiz doch lieber wieder zurückwill.

b) Auch in der Justiz gibt es genügend Abwechslungsmöglichkeiten, wenn man offen für Abordnungen ist und ggf. auch mal das Gericht bzw. das Rechtsgebiet bzw. die Spezialzuständigkeit wechselt, was auch durchaus gerne gesehen ist. Man kann natürlich auch 20 Jahre lang Owi-Sachen am Amtsgericht Hintertupfingen machen. Aber wer das macht, macht das in der Regel, weil er das so möchte und nicht weil er muss.

c) Ich weiß jetzt allerdings nicht so recht, weshalb Du Dich auf das Sozialgericht eingeschossen hast. Natürlich, am VG wirst Du voraussichtlich gerade als Anfängerin sehr viel Asylsachen machen, was dem Vernehmen nach menschlich und politisch durchaus interessant und spannend ist, aber natürlich ist es nicht das, was man sich unter klassischem Verwaltungsrecht vorstellt. Am Sozialgericht wirst Du wahrscheinlich aber auch als Anfängerin sehr viel ALG II-Sachen machen. Ich weiß jetzt nicht, ob es wesentlich spannender ist, sich durch die Behördenakten zu kämpfen, um dann zu entscheiden, ob der Kläger 3,50 € mehr bekommt oder nicht.

d) Du hast nichts dazu geschrieben, wie Dir eigentlich die praktische Arbeit im Strafrecht gefallen hat. Das ist - ebenso wie das Familien- und Betreuungsrecht - ein Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, in dem man nicht nur Streitigkeiten zwischen Privaten schlichtet, sondern letztlich selbst hoheitlich gestalten kann, was m. E. auch reizvoll sein kann.

e) Wenn Du innerhalb der Justiz noch sehr unentschieden bist, würde es sich ggf. auch anbieten, in einem Bundesland (z. B. Berlin) anzufangen, in dem in der Proberichterzeit Wechsel zwischen den verschiedenen Gerichtsbarkeiten vorgesehen sind. Das würde Dir ermöglichen, z. B. die Tätigkeit am SG oder VG mal unverbindlich ein Jahr lang kennenzulernen, bevor Du Dich "festlegen" musst.

f) Ich denke, Du solltest Dich davon frei machen, dass man Dich am örtlichen LG gerne hätte (natürlich hätte man Dich gerne, wenn Deine Noten passen und Du einen fähigen, sozialkompetenten Eindruck hinterlassen hast). Ebenso solltest Du bedenken, dass die Erfahrung im Bundesministerium nicht repräsentativ sein muss, sondern es ggf. auch so wie im Landesministerium sein kann. Würdest Du dann immer noch im Ministerium arbeiten wollen?
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batman
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Re: Gedanken und Sorgen zur Berufswahl

Beitrag von batman »

@TE: Wenn ich es richtig verstanden habe, liegen Deine fachlichen Interessen/Schwerpunkte im öffentlichen Recht, richtig? Im Bereich der Justiz wäre also die Verwaltungs-/Sozialgerichtsbarkeit eher Dein Favorit. Dann würde sich vielleicht, wie Liz schon sagte, der Einstieg in einem Bundesland empfehlen, das während der Proberichterzeit eine Tätigkeit in beiden Gerichtsbarkeiten ermöglicht.

Siehst Du Dich eher als Entscheider oder Zuarbeiter? Arbeitest Du lieber strategisch oder lösungsorientiert? In einer Hierarchie oder eigenverantwortlich? Sind Dir politische Zusammenhänge wichtig?
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Re: Gedanken und Sorgen zur Berufswahl

Beitrag von T0bi »

Kollege mit ausgeprägtem Hang fürs ÖR war jahrelang RiLG und dort auch sehr glücklich. Baulandsachen und Amtshaftungsklagen wachsen zwar nicht auf den Bäumen, aber gerade wenn du Abwechslung magst, ist die OGB super. Hinzu treten noch die Verfahren nach § 109 StVollzG, die echtes ÖR sind, auch prozessual (Fortsetzungsfeststellungsinteresse und solche Dinge). Nach kurzer Zeit stehen dann auch alle Abordnungsmöglichkeiten offen, einschließlich Berlin. Die Karriere könnte man dort in Angriff nehmen, wenn man bleiben will; in der Justiz sollte man sich davon eher frei machen.
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
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Re: Gedanken und Sorgen zur Berufswahl

Beitrag von Herr Schraeg »

Ich kann nur zu einem Nebenaspekt etwas Nahbereichsempirisches beitragen: Ein Bekannter ist eingefleischter Verwaltungsrechtler, wollte immer zum VG und ist dann, weil dort zum Einstellungszeitpunkt nichts frei war, zunächst zum Sozialgericht. Er war (und ist bis heute) so vom Sozialgericht begeistert, dass er einen Wechsel zum VG später ablehnte. Er macht nach seiner Einschätzung reines Verwaltungsrecht und das eben völlig selbständig ohne "Kammereinmischung". Diese Entwicklung ist nach seinen Angaben typisch auch für seine Kollegen am Sozialgericht.
strafrechtler
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Re: Gedanken und Sorgen zur Berufswahl

Beitrag von strafrechtler »

Liz hat geschrieben: Donnerstag 17. Dezember 2020, 14:30

a) Wechsel zwischen Ministerialverwaltung und Justiz sind grds. (zunächst im Wege der Abordnung) möglich, allerdings dürfte es wahrscheinlich einfacher sein, als Richter nach 2 Jahren Abordnung ins Ministerium wieder zurück in die Justiz zu gehen, als umgekehrt im Ministerium zu erklären, warum man nach dem Ausflug in die Justiz doch lieber wieder zurückwill.
Absolut, ein sehr wichtiger Punkt. Der umgekehrte Weg ist eher eine Art Notausgang, wenn man keine Lust mehr auf Verwaltung hat. Und gerade die Abordnungen ans BMJV trudeln per E-Mail an, jedenfalls bei uns. Es wird ausdrücklich beschrieben, in welchen Referaten Leute gebraucht werden. Gezielte Bewerbungen sind also möglich, und dass man als Sozialrichterin auf entsprechende Themen beschränkt wäre, kann ich mir absolut nicht vorstellen.

Vom SG habe ich viel Unterschiedliches gehört, das vermag ich nicht einzuschätzen - kenne Leute, die da glücklich geworden sind und solche, die am liebsten rückwärts wieder rausgegangen wären. Auch von mir in der Tendenz trotz Deines Interessenschwerpunkts im ÖR ein Plädoyer für die ordentliche Gerichtsbarkeit mit späterer Abordnung an ein Ministerium und dann ggf., wenn es dort super läuft, einem Laufbahnwechsel (der sich wahrscheinlich in einem Landesministerium einfacher gestaltet). Oder eben ein Land, das Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten in der Probezeit ermöglicht, das wurde ja schon erwähnt. Natürlich spricht es sich immer am einfachsten und besten über das, was man kennt, und das ist bei mir halt die Ordentliche. Ich befasse mich aktuell beruflich auch nicht mit den Rechtsgebieten, die ich juristisch und gesellschaftlich am spannendsten finde, und bin trotzdem sehr zufrieden. Die Begleitumstände spielen ja auch eine große Rolle.
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Re: Gedanken und Sorgen zur Berufswahl

Beitrag von benutzer5123 »

Hi Lucia,

ich stehe vor einer ganz ähnlichen Überlegung. Ich habe das Referendariat unter anderem im Bundeskanzleramt absolviert und dort viele höhere Beamte getroffen, die allesamt einen ausgesprochen spannenden und abwechslungsreichen Werdegang hinter sich hatten. Von denjenigen, die direkt im BM angefangen haben und in verschiedensten Verwendungen im In- und Ausland waren über ehemalige Top-Großkanzlei-Anwälte, die ebenfalls mit höchster Motivation dabei waren. Beamtenmentalität, wie du sie beschreibst, existierte dort nicht. Das Rotationsprinzip in den allermeisten Bundesministerien (insb. BMI, BMWi) ist das, was mir jegliche Angst vor einer "langweiligen Verwaltungskarriere" genommen hat und mit den (absolut realistischen und üblichen) Abordnungen an Fraktionen des BT, Bundeskanzleramt, nachgeordnete Behörden, Auslandsstationen an Botschaften oder bei NGO's + Möglichkeiten von Sabbaticals meine erste Wahl ist. Dennoch spräche mMn nichts dagegen, wenn du es mal als Richter versuchst, vielleicht in Berlin oder Brandenburg - dann bist du schonmal vor Ort, und ansonsten relativ zügig in den Bundesdienst wechselst. Auch von diesem Weg habe ich häufiger gehört und die Abordnung mit der Dienstbezeichnung "Richter" hat nicht nur finanzielle Vorteile - das ist schon nach wie vor sehr angesehen!

Die Justiz ist auch für mich immer sehr interessant gewesen, allerdings muss man sich mMn auch fragen, ob man die derzeitige massive Minderausstattung und technische Umstellung auf die digitale Justiz "durchleben" möchte, oder ob man sich das erspart - zum Beispiel indem man nochmal 3 Jahre als Anwalt zwischenschiebt oder eben direkt im BM anfängt mit dem möglichen Wechsel im Hinterkopf. Auch die Besoldung der Richter ist verglichen mit dem BM (Bundesbesoldung + Zulage + je nach Ressort (sehr) zügige Regelbeförderungen bis A15) bescheiden.

Alles in allem ist mein Fazit: Der Dienst in der Bundesverwaltung kann eine der abwechslungsreichsten und spannendsten Karrieren überhaupt sein. Dazu kommt, dass man mittlerweile aus dem Bundesdienst (anders aus dem Landesdienst aller Länder (oder gibt es mittlerweile Ausnahmen?)) mit einem erheblich (!) geringeren Abschlag an Pensionsansprüchen aussteigen kann, um doch Anwalt zu werden oder etwas ganz anderes zu machen. Auch dieser Faktor nimmt mir die Angst vor einer endgültigen Entscheidungen im relativ jungen Alter!

Viele Grüße
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