Familienplanung Justiz

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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LaraNRW
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Familienplanung Justiz

Beitrag von LaraNRW »

Guten Tag,

ich wollte mich erkundigen ob man nach "Planreife" auch in der Elternzeit verplant wird oder hierdurch Nachteile erhält. Bei uns in NRW ist es derzeit so, dass nach der "planreife" bis zu 1 Jahr vergehen kann bis man auch wirklich verplant wird. Gleichzeitig möchte man aber durch die Kinderplanung auch nicht die Verbeamtung lange hinauszögern. Insofern stell ich mir die Frage ob eine Verbeamtung auch möglich ist wenn man sich gerade in Elternzeit befindet ?

Vielen Dank!
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Tibor
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Re: Familienplanung Justiz

Beitrag von Tibor »

Verbeamtung?
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LaraNRW
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Re: Familienplanung Justiz

Beitrag von LaraNRW »

ich meine die Verbeamtung auf Lebenszeit anstelle auf Probe
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Strich
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Re: Familienplanung Justiz

Beitrag von Strich »

Es geht nicht um eine Richter- oder StA-Stelle, richtig? Vom mittleren und gehobenen Dienst und den dortigen Lebenszeiternennungen weiß ich leider nichts.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Familienplanung Justiz

Beitrag von LaraNRW »

Doch ich bin Richterin
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Re: Familienplanung Justiz

Beitrag von sai »

LaraNRW hat geschrieben: Dienstag 12. Januar 2021, 12:36 Doch ich bin Richterin
Dann wirst du auch nicht verbeamtet. Weisungsgebundenheit und so...
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Re: Familienplanung Justiz

Beitrag von LaraNRW »

Ok danke dann sprechen wir korrekterweise von Ernennung auf Lebenszeit
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Strich
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Re: Familienplanung Justiz

Beitrag von Strich »

Ok, das war am Anfang wirklich etwas unklar. Es gibt ja auch Beamte in der Justiz und die werden auch zuerst auf Probe und dann auf Lebenszeit ernannt. Mit Planreife meinst du dann sicherlich das abgeschlossene dritte Jahr der Proberichterzeit. Die Verplanung ist von da an grds. möglich, ob man sich nun in Elternzeit befindet oder nicht. Aus Thüringen ist mir bekannt, dass da auch schon mit "Ablauf" der Elternzeit die Planstelle angetreten wurde. Im Übrigen hemmt die Elternzeit die Probezeit, § 12 Abs. 2 S. 2 DRiG. Hilft das?

Für die Ernennung auf Lebenszeit können tatsächlich mehrere Monate bis zu einem Jahr (bei Konkurentenstreitigkeiten auch mehr) ins Land gehen.
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Re: Familienplanung Justiz

Beitrag von Sika »

Ich (ebenfalls Richterin in NRW) kenne sowohl Kolleginnen, die in der Elternzeit angerufen wurden, um die Ernennungsurkunde abzuholen, als auch Kolleginnen, die irgendwann nach Ablauf der Elternzeit (bzw. der dadurch bedingten Abwesenheit) auf Lebenszeit ernannt worden sind. Gründe für das unterschiedliche Vorgehen sind mir nicht bekannt.
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Re: Familienplanung Justiz

Beitrag von LaraNRW »

Ok dann ist das vermutlich unterschiedlich in der Handhabung und einen Anspruch auf Aushändigung gibt es nicht..aber immerhin wird es teilweise so gehandhabt ! vielen Dank!
Retiro
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Re: Familienplanung Justiz

Beitrag von Retiro »

Es kann sich hierüber immer ein Gespräch mit dem D I lohnen.
Ausnahmen bestätigen die Regel
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Re: Familienplanung Justiz

Beitrag von Omnimodofacturus »

Für genommene Elternzeit ruht die Probezeit, bis zur Planreife sollte also der Kinderwunsch aufgeschoben werden.
Dann spielt es aber keine Rolle, kenne auch aus der NRW-Justiz die Fälle, wo die jungen Eltern aus der Elternzeit zum Abholen der Urkunde angereist sind, wenn dann eben die Planstelle frei wird. Risiko ist allenfalls, dass man vermutlich - wenn mehrere Planstellen im Bezirk mehr oder weniger gleichzeitig zur Verfügung stehen - im Zweifel eher die nach Wünschen fragt, die ohnehin im Gericht erreichbar sind und dann nur die nicht gewünschte Stelle der Person in Elternzeit angeboten wird.
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