Familienplanung Justiz
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 5
- Registriert: Dienstag 12. Januar 2021, 11:51
- Ausbildungslevel: Anderes
Familienplanung Justiz
Guten Tag,
ich wollte mich erkundigen ob man nach "Planreife" auch in der Elternzeit verplant wird oder hierdurch Nachteile erhält. Bei uns in NRW ist es derzeit so, dass nach der "planreife" bis zu 1 Jahr vergehen kann bis man auch wirklich verplant wird. Gleichzeitig möchte man aber durch die Kinderplanung auch nicht die Verbeamtung lange hinauszögern. Insofern stell ich mir die Frage ob eine Verbeamtung auch möglich ist wenn man sich gerade in Elternzeit befindet ?
Vielen Dank!
ich wollte mich erkundigen ob man nach "Planreife" auch in der Elternzeit verplant wird oder hierdurch Nachteile erhält. Bei uns in NRW ist es derzeit so, dass nach der "planreife" bis zu 1 Jahr vergehen kann bis man auch wirklich verplant wird. Gleichzeitig möchte man aber durch die Kinderplanung auch nicht die Verbeamtung lange hinauszögern. Insofern stell ich mir die Frage ob eine Verbeamtung auch möglich ist wenn man sich gerade in Elternzeit befindet ?
Vielen Dank!
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Familienplanung Justiz
Verbeamtung?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Newbie
- Beiträge: 5
- Registriert: Dienstag 12. Januar 2021, 11:51
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Familienplanung Justiz
ich meine die Verbeamtung auf Lebenszeit anstelle auf Probe
- Strich
- Mega Power User
- Beiträge: 2271
- Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Familienplanung Justiz
Es geht nicht um eine Richter- oder StA-Stelle, richtig? Vom mittleren und gehobenen Dienst und den dortigen Lebenszeiternennungen weiß ich leider nichts.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
-
- Newbie
- Beiträge: 5
- Registriert: Dienstag 12. Januar 2021, 11:51
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Familienplanung Justiz
Doch ich bin Richterin
-
- Super Power User
- Beiträge: 1579
- Registriert: Montag 27. Mai 2013, 10:30
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
-
- Newbie
- Beiträge: 5
- Registriert: Dienstag 12. Januar 2021, 11:51
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Familienplanung Justiz
Ok danke dann sprechen wir korrekterweise von Ernennung auf Lebenszeit
- Strich
- Mega Power User
- Beiträge: 2271
- Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Familienplanung Justiz
Ok, das war am Anfang wirklich etwas unklar. Es gibt ja auch Beamte in der Justiz und die werden auch zuerst auf Probe und dann auf Lebenszeit ernannt. Mit Planreife meinst du dann sicherlich das abgeschlossene dritte Jahr der Proberichterzeit. Die Verplanung ist von da an grds. möglich, ob man sich nun in Elternzeit befindet oder nicht. Aus Thüringen ist mir bekannt, dass da auch schon mit "Ablauf" der Elternzeit die Planstelle angetreten wurde. Im Übrigen hemmt die Elternzeit die Probezeit, § 12 Abs. 2 S. 2 DRiG. Hilft das?
Für die Ernennung auf Lebenszeit können tatsächlich mehrere Monate bis zu einem Jahr (bei Konkurentenstreitigkeiten auch mehr) ins Land gehen.
Für die Ernennung auf Lebenszeit können tatsächlich mehrere Monate bis zu einem Jahr (bei Konkurentenstreitigkeiten auch mehr) ins Land gehen.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 46
- Registriert: Dienstag 29. Mai 2007, 18:00
Re: Familienplanung Justiz
Ich (ebenfalls Richterin in NRW) kenne sowohl Kolleginnen, die in der Elternzeit angerufen wurden, um die Ernennungsurkunde abzuholen, als auch Kolleginnen, die irgendwann nach Ablauf der Elternzeit (bzw. der dadurch bedingten Abwesenheit) auf Lebenszeit ernannt worden sind. Gründe für das unterschiedliche Vorgehen sind mir nicht bekannt.
-
- Newbie
- Beiträge: 5
- Registriert: Dienstag 12. Januar 2021, 11:51
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Familienplanung Justiz
Ok dann ist das vermutlich unterschiedlich in der Handhabung und einen Anspruch auf Aushändigung gibt es nicht..aber immerhin wird es teilweise so gehandhabt ! vielen Dank!
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 39
- Registriert: Dienstag 2. September 2014, 21:42
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Familienplanung Justiz
Es kann sich hierüber immer ein Gespräch mit dem D I lohnen.
Ausnahmen bestätigen die Regel
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 263
- Registriert: Mittwoch 26. September 2018, 20:42
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Familienplanung Justiz
Für genommene Elternzeit ruht die Probezeit, bis zur Planreife sollte also der Kinderwunsch aufgeschoben werden.
Dann spielt es aber keine Rolle, kenne auch aus der NRW-Justiz die Fälle, wo die jungen Eltern aus der Elternzeit zum Abholen der Urkunde angereist sind, wenn dann eben die Planstelle frei wird. Risiko ist allenfalls, dass man vermutlich - wenn mehrere Planstellen im Bezirk mehr oder weniger gleichzeitig zur Verfügung stehen - im Zweifel eher die nach Wünschen fragt, die ohnehin im Gericht erreichbar sind und dann nur die nicht gewünschte Stelle der Person in Elternzeit angeboten wird.
Dann spielt es aber keine Rolle, kenne auch aus der NRW-Justiz die Fälle, wo die jungen Eltern aus der Elternzeit zum Abholen der Urkunde angereist sind, wenn dann eben die Planstelle frei wird. Risiko ist allenfalls, dass man vermutlich - wenn mehrere Planstellen im Bezirk mehr oder weniger gleichzeitig zur Verfügung stehen - im Zweifel eher die nach Wünschen fragt, die ohnehin im Gericht erreichbar sind und dann nur die nicht gewünschte Stelle der Person in Elternzeit angeboten wird.