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Familienplanung Justiz

Verfasst: Dienstag 12. Januar 2021, 11:54
von LaraNRW
Guten Tag,

ich wollte mich erkundigen ob man nach "Planreife" auch in der Elternzeit verplant wird oder hierdurch Nachteile erhält. Bei uns in NRW ist es derzeit so, dass nach der "planreife" bis zu 1 Jahr vergehen kann bis man auch wirklich verplant wird. Gleichzeitig möchte man aber durch die Kinderplanung auch nicht die Verbeamtung lange hinauszögern. Insofern stell ich mir die Frage ob eine Verbeamtung auch möglich ist wenn man sich gerade in Elternzeit befindet ?

Vielen Dank!

Re: Familienplanung Justiz

Verfasst: Dienstag 12. Januar 2021, 12:14
von Tibor
Verbeamtung?

Re: Familienplanung Justiz

Verfasst: Dienstag 12. Januar 2021, 12:22
von LaraNRW
ich meine die Verbeamtung auf Lebenszeit anstelle auf Probe

Re: Familienplanung Justiz

Verfasst: Dienstag 12. Januar 2021, 12:35
von Strich
Es geht nicht um eine Richter- oder StA-Stelle, richtig? Vom mittleren und gehobenen Dienst und den dortigen Lebenszeiternennungen weiß ich leider nichts.

Re: Familienplanung Justiz

Verfasst: Dienstag 12. Januar 2021, 12:36
von LaraNRW
Doch ich bin Richterin

Re: Familienplanung Justiz

Verfasst: Dienstag 12. Januar 2021, 12:42
von sai
LaraNRW hat geschrieben: Dienstag 12. Januar 2021, 12:36 Doch ich bin Richterin
Dann wirst du auch nicht verbeamtet. Weisungsgebundenheit und so...

Re: Familienplanung Justiz

Verfasst: Dienstag 12. Januar 2021, 13:02
von LaraNRW
Ok danke dann sprechen wir korrekterweise von Ernennung auf Lebenszeit

Re: Familienplanung Justiz

Verfasst: Mittwoch 13. Januar 2021, 09:38
von Strich
Ok, das war am Anfang wirklich etwas unklar. Es gibt ja auch Beamte in der Justiz und die werden auch zuerst auf Probe und dann auf Lebenszeit ernannt. Mit Planreife meinst du dann sicherlich das abgeschlossene dritte Jahr der Proberichterzeit. Die Verplanung ist von da an grds. möglich, ob man sich nun in Elternzeit befindet oder nicht. Aus Thüringen ist mir bekannt, dass da auch schon mit "Ablauf" der Elternzeit die Planstelle angetreten wurde. Im Übrigen hemmt die Elternzeit die Probezeit, § 12 Abs. 2 S. 2 DRiG. Hilft das?

Für die Ernennung auf Lebenszeit können tatsächlich mehrere Monate bis zu einem Jahr (bei Konkurentenstreitigkeiten auch mehr) ins Land gehen.

Re: Familienplanung Justiz

Verfasst: Mittwoch 13. Januar 2021, 09:57
von Sika
Ich (ebenfalls Richterin in NRW) kenne sowohl Kolleginnen, die in der Elternzeit angerufen wurden, um die Ernennungsurkunde abzuholen, als auch Kolleginnen, die irgendwann nach Ablauf der Elternzeit (bzw. der dadurch bedingten Abwesenheit) auf Lebenszeit ernannt worden sind. Gründe für das unterschiedliche Vorgehen sind mir nicht bekannt.

Re: Familienplanung Justiz

Verfasst: Mittwoch 13. Januar 2021, 10:07
von LaraNRW
Ok dann ist das vermutlich unterschiedlich in der Handhabung und einen Anspruch auf Aushändigung gibt es nicht..aber immerhin wird es teilweise so gehandhabt ! vielen Dank!

Re: Familienplanung Justiz

Verfasst: Mittwoch 13. Januar 2021, 22:34
von Retiro
Es kann sich hierüber immer ein Gespräch mit dem D I lohnen.

Re: Familienplanung Justiz

Verfasst: Samstag 16. Januar 2021, 00:14
von Omnimodofacturus
Für genommene Elternzeit ruht die Probezeit, bis zur Planreife sollte also der Kinderwunsch aufgeschoben werden.
Dann spielt es aber keine Rolle, kenne auch aus der NRW-Justiz die Fälle, wo die jungen Eltern aus der Elternzeit zum Abholen der Urkunde angereist sind, wenn dann eben die Planstelle frei wird. Risiko ist allenfalls, dass man vermutlich - wenn mehrere Planstellen im Bezirk mehr oder weniger gleichzeitig zur Verfügung stehen - im Zweifel eher die nach Wünschen fragt, die ohnehin im Gericht erreichbar sind und dann nur die nicht gewünschte Stelle der Person in Elternzeit angeboten wird.