Tätigkeit als Insolvenzrichter

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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strafrechtler
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Tätigkeit als Insolvenzrichter

Beitrag von strafrechtler »

Guten Morgen,
war hier schonmal jemand bei einem Amtsgericht in der Insolvenzabteilung zumindest mit einem kleinen Anteil tätig oder kann sonst darüber etwas berichten? Was gefällt, was nicht? Das ist ja schon eine Tätigkeit, die in vielem von einem "normalen" Dezernat abweicht. Ich weiß, dass es nicht sonderlich beliebt ist, aber das kann ja viele Gründe haben, und nicht alle müssen für jeden gelten. Die wirtschaftliche Thematik an sich und das Insolvenzrecht interessieren mich jedenfalls, ohne dass ich jetzt schon §-22-VI-GVG-mäßige Expertise hätte, aber die wird ja auch sonst regelmäßig on the job erworben werden, wie ich die Justiz kenne. Danke!
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Toefting
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Re: Tätigkeit als Insolvenzrichter

Beitrag von Toefting »

Hab nur mal mit einer Kollegin gesprochen, die eigentlich sehr zufrieden mit dem Insolvenzrecht war. Wenig streitig, gute zuarbeiten, halt mitunter etwas dröge.
Gizmo
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Re: Tätigkeit als Insolvenzrichter

Beitrag von Gizmo »

Besteht noch Interesse an einer Einschätzung? Dann würde ich dazu was schreiben.
roque_sa
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Re: Tätigkeit als Insolvenzrichter

Beitrag von roque_sa »

Gizmo hat geschrieben: Mittwoch 21. April 2021, 11:10 Besteht noch Interesse an einer Einschätzung? Dann würde ich dazu was schreiben.
Auf jeden Fall besteht Interesse :-)
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Strich
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Re: Tätigkeit als Insolvenzrichter

Beitrag von Strich »

Für mich erhlich gesagt auch.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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Beschreibung der Tätigkeit

Beitrag von Gizmo »

Die Tätigkeit als Insolvenzrichter ist eine völlig andere als die eines Zivil- oder Strafrichters. Sie ist zunächst dadurch geprägt, dass sehr viel Routinearbeit zu erledigen ist. Es müssen IK-Anträge und Fremdanträge von Krankenkassen und dem Finanzamt abgearbeitet werden. Diese Tätigkeit ist nicht wirklich anspruchsvoll (Ausnahmen bestätigen die Regel). Darüber hinaus sind in kleineren bis mittleren Verfahren die Sicherungsmaßnahmen einzuleiten und die Stellungnahmen der Sachverständigen bzw. vorläufigen Insolvenzverwalter auszuwerten. Interessant wird die Tätigkeit erst, wenn es zu größeren Verfahren oder Kriminalinsolvenzen kommt. Dann muss man allerdings wirklich zeitnah (ggfs. innerhalb von wenigen Stunden) handeln und muss sich dem Druck der Verfahrensbeteiligten aussetzen (z.B. "Wenn Sie den Beschluss nicht erlassen, müssen wir das Unternehmen mit 500 Mitarbeitern halt schließen"). Insoweit ist problematisch, dass man in vielen Fällen letztinstanzlich entscheidet. Hört sich eigentlich ganz cool an, macht jedoch ein mulmiges Gefühl, wenn man für das Wohl- und Wehe von mehreren hundert Mitarbeiter und tausenden von Gläubigern verantwortlich ist.
Richtig juristisch wird es, wenn über Restschuldbefreiungsanträge oder Insolvenzpläne zu entscheiden ist. Auch hier gibt es die Bandbreite von kaum schwierig bis ich kann mich eine Woche in die Literatur und Rechtsprechung hineinwühlen.
Grds. sollte man für die Tätigkeit ein wirtschaftliches Verständnis mitbringen. Ein Gutachten oder einen Insolvenzplan ohne eine Bilanz lesen zu können zu bearbeiten, ist echt schwierig.

Das große Problem der Insolvenz ist es, dass dort kaum einer die Tätigkeit dankt. Wenn man die Interessen der Gläubiger wahrt und auf Konfrontationskurs mit dem Schuldner oder dem Verwalter geht, interessiert das im Ergebnis häufig keinen. Daher besteht die Gefahr, dass die Kollegen einfach alles durchwinken. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dies eine Zeit lang gutgeht, jedoch bei großen Verfahren wirklich schwierig wird. Diese Kollegen haben sich nach solchen Verfahren meist ein anderes Betätigungsfeld gesucht.

Zusammenfassend kann man sagen, dass ich das Insolvenzrecht als ideale Ergänzung zu einem zivilrichterlichen Dezernat sehe. 100% InsO wäre mir auf Dauer zu eintönig, da die Tätigkeit sehr viel Routine umfasst und nur selten wirkliche Highlights bereit hält. Ein Großverfahren mit zu begleiten macht aber wirklich Spaß und ist dann eine herausfordernde Tätigkeit. Zudem tut es wirklich gut, nach einen langen anstrengenden Zivilurteil mal stupide einige IK-Verfahren zu eröffnen.
Viele Kollegen und bekannte Richter in der Insolvenz sind bereits seit Jahren in diesem Bereich tätig. Die Fluktuation ist gering - wenn man das Dezernat nicht gewählt hat, um nichts zu machen -, so dass dieser Umstand dafür spricht, dass es insgesamt eine recht befriedigende Tätigkeit ist.

Wenn noch konkrete Nachfragen bestehen, dann raus damit!
strafrechtler
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Re: Tätigkeit als Insolvenzrichter

Beitrag von strafrechtler »

Danke für diesen sehr interessanten Einblick (und danke auch an Toefting für die Rückmeldung)! Das war sehr hilfreich, Fragen habe ich erstmal keine, kann aber noch kommen.
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