Luxusproblem: Abordnung BVerfG oder BGH

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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judexyahoo
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Luxusproblem: Abordnung BVerfG oder BGH

Beitrag von judexyahoo »

Nachdem ich seit Studientagen fleißiger Mitleser und Profiteur bin, komme ich jetzt in die Situation, hier selbst einmal aktiv werden zu wollen. Grund dafür ist, dass ich die diskussions- und mitteilungsfreudige Forengemeinde gerne um etwas Input bitten würde, den ich aus meinem direkten Umfeld gerade nicht bekomme.

Grund hierfür ist - wie der Betreff schon sagt - ein ziemliches Luxusproblem. Ganz kurz zu den Rahmendaten: Ich bin Richter am Landgericht, seit vier Jahren planmäßig, nicht erprobt. Ich bin jetzt darauf angesprochen worden, ob ich Ende dieses Jahres im Abordnungswege als HiWi bei einem Richter am Bundesverfassungsgericht anfangen wollen würde. Die Tätigkeit finde ich sehr spannend und sie böte zudem die Möglichkeit, mal etwas anderes zu machen. Also habe ich zugesagt.

Sache beendet? Leider Nein. Da ich ohnehin aus Anlass einer Beurteilung ein Gespräch mit dem Landgerichtspräsidenten hatte, berichtete ich von meinen Plänen. Er reagierte grundsätzlich positiv. Was mich etwas überrascht und im ersten Moment sprachlos gemacht hat, war seine daran anschließenden Ausführungen. Er habe die Einschätzung, dass ich bei weiterer positiver Entwicklung gute Aussichten hätte, einmal Bundesrichter zu werden. Allerdings müsse ich dann auch eine Abordnung zum BGH durchlaufen haben. Diese könnte er ohne Probleme relativ formlos "einfädeln". Auch als ich entgegnete, dass ich die Tätigkeit am BVerfG in erster Linie als Möglichkeit, neue Erfahrungen zu sammeln, und nicht allein zur Eröffnung ohnehin nicht planbarer Karriereoptionen sehe, war er nicht davon abzubringen, dass ich mir ohne eine Erprobung beim BGH derartige Möglichkeiten verschlösse oder eine entsprechende Laufbahn zumindest erheblich erschweren würde. Insgesamt habe er die Auffassung, dass die Tätigkeit am BVerfG zu wissenschaftlich geprägt sei. Ergebnis des Gesprächs: Er will meine Möglichkeiten am BGH mal ausloten und anschließend soll ich mich (nochmal) entscheiden, wenn beide Optionen auf dem Tisch liegen. Beide Optionen zählen übrigens als Erprobung.

Das hat mich dann zumindest insoweit verunsichert, als ich mich zu einigen Recherchen habe hinreißen lassen, obwohl ich nach wie vor nicht der Meinung bin, dass ich mich auf eine Stand heute rein hypothetische und von vielen Zufällen abhängende Möglichkeit einer Bundesrichterlaufbahn fokussieren sollte. Ich habe nach einem kurzen Überblick nicht den Eindruck gewonnen, dass es "die" typische Laufbahn gibt, die zum BGH führt, wenngleich es unzweifelhaft so zu sein scheint, dass die meisten der BGH-Richter früher dort auch als "HiWi" tätig waren. Ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht, weshalb mir irgendjemand in Zukunft eine Tätigkeit beim BVerfG als Nachteil auslegen sollte, zumal der Dezernatszuschnitt sehr nah an meiner bisherigen Tätigkeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt.

Jetzt schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Ich persönlich finde die Aufgaben am BVerfG aus den genannten Gründen im ersten Augenblick etwas "spannender" und zudem habe ich ja bereits zugesagt. Schließlich ist die Abordnung auf zwei Jahre angelegt, diejenige zum BGH auf drei. Aus persönlichen/familiären Gründen würde ich die kürzere Abordnungsdauer bevorzugen. Auf der anderen Seite ist es nicht so, dass mich eine Tätigkeit am BGH nicht reizen würde; ganz im Gegenteil.

Letztlich läuft es aber auf eine Frage hinaus: Ist es tatsächlich so, dass ich mir durch eine Abordnung zum BVerfG irgendwelche Karrierewege verbauen würde? Ich habe für mich keinen bestimmten Weg festgelegt, will aber auf der anderen Seite auch nicht von vornherein "interessante" Wege verschließen.

Ihr kennt sicherlich unterschiedlichste Berufswege in der Justiz von euch selbst, Kollegen/-innen oder Bekannten. Was würdet ihr vor deren Hintergrund zur Einschätzung meines Präsidenten sagen?
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batman
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Re: Luxusproblem: Abordnung BVerfG oder BGH

Beitrag von batman »

judexyahoo hat geschrieben: Mittwoch 14. April 2021, 12:34Ist es tatsächlich so, dass ich mir durch eine Abordnung zum BVerfG irgendwelche Karrierewege verbauen würde?
Im Gegenteil. Es wäre nur dann ein falscher Schwerpunkt, wenn Du Dich eher in der Justizverwaltung siehst. Mein Tipp: Mach die Abordnung zum BVerfG, schau Dir an wie es in Karlsruhe läuft, sprich auch mit Hiwi-Kollegen vom BGH und GBA. Du kannst später auch noch zum BGH, solche Doppelabordnungen haben einige Bundesrichter vorzuweisen.
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Strich
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Re: Luxusproblem: Abordnung BVerfG oder BGH

Beitrag von Strich »

Wenn das kein Troll ist:
Geh zum BVerfG. Erstens, weil du das eigentlich willst, zweitens, weil man aus dem Beitrag nicht gerade herausliest als wölltest du unbedingt Bundesrichter werden und drittens weil ich die Vorstellung nicht nachvollziehbar finde, dass das BVerfG irgendetwas in der Laufbahn der bundesrichter verbauen sollte. Deine eigenen Recherchen zur Laufbahn der Bundesrichter bestätigt auch eher diese Sicht als die andere. Schließlich weiß ich nicht, wie viel so ein "kleiner" LG R4-6 Präsident soll einfädeln können.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Luxusproblem: Abordnung BVerfG oder BGH

Beitrag von OJ1988 »

Die Anekdoten, die ich über eine Ecke von Hiwis am BGH kenne, sind sehr abschreckend: Sehr hierarchisch geprägtes Umweld ("Hiwi 1 darf Kaffee reichen, Hiwi 2 legt die Akte vor" usw.). Mag aber alles Quatsch und Übertreibung sein.

Ein Freund von mir ist gerade am BVerfG und dort sehr zufrieden: gute Abwechslung zwischen Standardsachen (offensichtlich unzulässige VBen wegbügeln) und längeren Verfahren, kollegiales Umfeld. Ist allerdings natürlich fachlich was völlig anderes als das, was du gerade machst.
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Re: Luxusproblem: Abordnung BVerfG oder BGH

Beitrag von judexyahoo »

Danke batman für die klare Einschätzung! So eine Doppelabordnung hat mein Präsident auch ins Spiel gebracht, sie kommt für mich - Stand heute - aber wegen der Dauer nicht in Betracht. Irgendwann will ich ja mal wieder bei der family sein ;)

Aber ich lese das richtig, dass du keinen „Qualitätsunterschied“ zwischen den beiden Abordnungen siehst? Hast du da eigene Erfahrungen?
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Re: Luxusproblem: Abordnung BVerfG oder BGH

Beitrag von judexyahoo »

Strich hat geschrieben: Mittwoch 14. April 2021, 13:26 Wenn das kein Troll ist:
Geh zum BVerfG. Erstens, weil du das eigentlich willst, zweitens, weil man aus dem Beitrag nicht gerade herausliest als wölltest du unbedingt Bundesrichter werden und drittens weil ich die Vorstellung nicht nachvollziehbar finde, dass das BVerfG irgendetwas in der Laufbahn der bundesrichter verbauen sollte. Deine eigenen Recherchen zur Laufbahn der Bundesrichter bestätigt auch eher diese Sicht als die andere. Schließlich weiß ich nicht, wie viel so ein "kleiner" LG R4-6 Präsident soll einfädeln können.
Nein, bin kein Troll ;)

Naja, was bringt es, wenn ich es unbedingt will? Geht mir eher darum, ob ich mir durch so eine Abordnung irgendwas verbaue. Stichwort „zu wissenschaftlich“ geprägt etc. sowas gilt ja schon fast als Warnhinweis ;)
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Strich
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Re: Luxusproblem: Abordnung BVerfG oder BGH

Beitrag von Strich »

judexyahoo hat geschrieben: Mittwoch 14. April 2021, 13:36 ...
Naja, was bringt es, wenn ich es unbedingt will? ...
Ich nehme das gleich mal um auf mein beliebtes Argumentationsmuster hinzuweisen, dass in aller Regel zu falschen Schlüssen führt (kein Angriff gegen dich(!), ich will nur die "Awareness" dafür heben #zielführendediskussionen)

Natürlich "bringt" es nichts, wenn du es unbedingt willst. Das ist aber in meiner Darstellung auch gar nicht Gegenstand des Arguments gewesen. Wenn du es nämlich nicht unbedingt willst, was kümmert es dich, wenn du dir mutmaßlich irgendwelche Chancen verbaust? Um die Frage "was etwas bringt" muss man sich doch erst kümmern, wenn man die Stelle will.

Und wie gesagt, ich glaube nicht, dass du dir dadurch etwas verbaust. "Zu wissenschaftlich" - was soll das überhaupt für ein Vorwurf sein? Denkt dein LG Präsident, dass man am BGH wie am AG arbeitet?
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Re: Luxusproblem: Abordnung BVerfG oder BGH

Beitrag von judexyahoo »

Strich hat geschrieben: Mittwoch 14. April 2021, 13:44
judexyahoo hat geschrieben: Mittwoch 14. April 2021, 13:36 ...
Naja, was bringt es, wenn ich es unbedingt will? ...

Natürlich "bringt" es nichts, wenn du es unbedingt willst. Das ist aber in meiner Darstellung auch gar nicht Gegenstand des Arguments gewesen. Wenn du es nämlich nicht unbedingt willst, was kümmert es dich, wenn du dir mutmaßlich irgendwelche Chancen verbaust? Um die Frage "was etwas bringt" muss man sich doch erst kümmern, wenn man die Stelle will.

Auf jeden Fall aber Danke für die Einschätzung!
Ok, einverstanden ;) Vielleicht hätte ich mich klarer ausdrücken sollen. Später mal Bundesrichter zu sein, würde ich schon toll finden. Ich halte es nur aus meiner aktuellen Perspektive fernliegend, das als Fernziel „unbedingt“, also unter Ausschluss anderer Karriereziele anzustreben. Ich habe mich daher bisher nicht so konkret mit dieser Möglichkeit befasst.
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Re: Luxusproblem: Abordnung BVerfG oder BGH

Beitrag von judexyahoo »

OJ1988 hat geschrieben: Mittwoch 14. April 2021, 13:29 Die Anekdoten, die ich über eine Ecke von Hiwis am BGH kenne, sind sehr abschreckend: Sehr hierarchisch geprägtes Umweld ("Hiwi 1 darf Kaffee reichen, Hiwi 2 legt die Akte vor" usw.). Mag aber alles Quatsch und Übertreibung sein.

Verstehe ich dich richtig, dass das kein Einzelfallbericht ist, sondern von mehreren berichtet wurde? Aus dem Straf- oder Zivilbereich?
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Re: Luxusproblem: Abordnung BVerfG oder BGH

Beitrag von batman »

OJ berichtet aus einem Zivilsenat. ;)
judexyahoo hat geschrieben:Aber ich lese das richtig, dass du keinen „Qualitätsunterschied“ zwischen den beiden Abordnungen siehst?
Richtig. Es kommt auf die eigenen Vorlieben an. Die Arbeitsweise und der Zugang zu den den Richtern ist unterschiedlich - und natürlich die Rechtsmaterie (bzw. der Blickwinkel auf den Verfahrensgegenstand).
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Re: Luxusproblem: Abordnung BVerfG oder BGH

Beitrag von OJ1988 »

judexyahoo hat geschrieben: Mittwoch 14. April 2021, 14:13
OJ1988 hat geschrieben: Mittwoch 14. April 2021, 13:29 Die Anekdoten, die ich über eine Ecke von Hiwis am BGH kenne, sind sehr abschreckend: Sehr hierarchisch geprägtes Umweld ("Hiwi 1 darf Kaffee reichen, Hiwi 2 legt die Akte vor" usw.). Mag aber alles Quatsch und Übertreibung sein.

Verstehe ich dich richtig, dass das kein Einzelfallbericht ist, sondern von mehreren berichtet wurde? Aus dem Straf- oder Zivilbereich?
Zivilsenat, 2 verschiedene "Berichterstatter" ;)
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Re: Luxusproblem: Abordnung BVerfG oder BGH

Beitrag von T0bi »

Wenn für dich keine Doppelabordnung in Frage kommt, würde ich zum BGH raten. Klar ist eine Ernennung am BGH von vielen Zufällen abhängig, aber ohne vorherige Abordnung dorthin wird es noch schwieriger. Kann man sich eine spätere Tätigkeit am BGH inhaltlich und örtlich vorstellen, macht eine andere Abordnung wenig Sinn.

Den Hinweis deines Präsidenten, die Tätigkeit am BVerfG sei eher wissenschaftlich, kann ich aufgrund der Erzählungen eines Kollegen, der über ein Jahr lang schwerpunktmäßig an einer einzigen (Senats-)Entscheidung gearbeitet hat, nachvollziehen. Und wenn ich Kammerentscheidungen lese, wie die heute veröffentlichte zu einem 109er Verfahren nach Anhalteverfügung, dann wäre mir das doch zu - naja - nicht mein Ding. Der Fachgerichtsbarkeit in derartigen Verfahren mit 58 Tz. reinzugrätschen, muss man schon mögen.
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
gobot
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Re: Luxusproblem: Abordnung BVerfG oder BGH

Beitrag von gobot »

Wenn Dir die Tätigkeit am BVerfG mehr zusagt als am BGH, würde ich Dir empfehlen, es auch so zu machen. Mach das was Dir mehr Spaß macht. So groß sind die Unterschiede letztlich auch nicht und immer vom jeweiligen Senat abhängig. Wie schon erwähnt wurde, gibt es am BVerfG eher auf der einen Seite die vielen Standard-Verfassungsbeschwerden, die schnell zu erledigen sind und dann die großen, sehr aufwändigen Verfahren. Demgegenüber gibt es am BGH weniger kleine Sachen, sondern - etwas senatsabhängig - eher mittlere bis größere Verfahren, zumindest für die Hiwis.

Jedenfalls ist es nicht so, dass Du Dir durch eine BVerfG-Abordnung im Hinblick auf eine ohnehin nur bedingt planbare Bundesrichtertätigkeit irgendetwas verbaust. Es gibt genug Bundesrichter, die zuvor "nur" an das BVerfG und nicht an den BGH abgeordnet waren. Ob eine BGH-Abordnung im Vergleich zur BVerfG-Abordnung die Chancen noch geringfügig mehr erhöht? Keine Ahnung, aber einen großen Unterschied sollte es jedenfalls nicht machen.

BVerfG wäre nicht so mein Fall gewesen, auch wenn ich viele kenne, die dort sehr zufrieden waren. Ich fand die Abordnung zum BGH hervorragend und habe mich dort sehr wohl gefühlt. Ist aber natürlich eine Typsache und nicht für jeden was; die Unterschiede bei den Senaten sind auch nicht zu unterschätzen. Ich musste jedenfalls nie Kaffee kochen.
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