Hallo zusammen,
ich spiele mit dem Gedanken, mich als Richter zu bewerben. Ich wohne in Hessen, allerdings genau an der Landesgrenze zu Baden-Württemberg, sodass auch eine Bewerbung in Baden-Württemberg in Betracht käme.
Ist das grundsätzlich möglich oder wird verlangt, dass man als Richter auch den Wohnsitz im Arbeits-Bundesland hat, so nach dem Motto "besondere Verbundenheit zu dem Bundesland " durch den Wohnsitz ausdrücken?
Gäbe es irgendwelche Nachteile aus der Trennung Wohnsitz-Bundesland/Arbeits-Bundesland, die man kennen sollte?
In Hessen wohnen, in BaWü als Richter arbeiten?
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Re: In Hessen wohnen, in BaWü als Richter arbeiten?
Ja / nein.Logisch_Win7 hat geschrieben: Ist das grundsätzlich möglich oder wird verlangt, dass man als Richter auch den Wohnsitz im Arbeits-Bundesland hat, so nach dem Motto "besondere Verbundenheit zu dem Bundesland " durch den Wohnsitz ausdrücken?
In BaWü kommt es auch durchaus vor, dass der Wohnsitz nicht im Gebiet der Bundesrepublik liegt.
Nein. Die Fahrtstrecke ist im Zweifel länger, aber das kann ja auch so passieren.Logisch_Win7 hat geschrieben:Gäbe es irgendwelche Nachteile aus der Trennung Wohnsitz-Bundesland/Arbeits-Bundesland, die man kennen sollte?
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Re: In Hessen wohnen, in BaWü als Richter arbeiten?
Umkehrschluss aus § 21 Abs. 2 Nr. 6 DRiG: Nur Wohnsitz im Ausland ist problematisch, wenn man sich das nicht genehmigen lässt.
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Re: In Hessen wohnen, in BaWü als Richter arbeiten?
Okay, danke euch.