BaWü: Urlaub in den ersten 6 Monaten als Proberichter

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Logisch_Win7
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BaWü: Urlaub in den ersten 6 Monaten als Proberichter

Beitrag von Logisch_Win7 »

Hallo zusammen,

kann mir jemand aus Erfahrung sagen, ob man in Baden-Württemberg als Proberichter in den ersten 6 Monaten Urlaub nehmen darf? In manchen Bundesländern gibt es wohl eine Sperrzeit, aber in der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung von Baden-Württemberg hab ich dazu nichts gefunden.
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thh
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Re: BaWü: Urlaub in den ersten 6 Monaten als Proberichter

Beitrag von thh »

Logisch_Win7 hat geschrieben: Freitag 5. November 2021, 09:14kann mir jemand aus Erfahrung sagen, ob man in Baden-Württemberg als Proberichter in den ersten 6 Monaten Urlaub nehmen darf? In manchen Bundesländern gibt es wohl eine Sperrzeit, aber in der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung von Baden-Württemberg hab ich dazu nichts gefunden.
Die bis 31.12.2005 geltende Urlaubsverordnung (UrlVO BW) enthielt in § 3 eine entsprechende Regelung:
Der Erholungsurlaub wird erst sechs Monate nach Einstellung in den öffentlichen Dienst erteilt (Wartezeit). Er kann vor Ablauf der Wartezeit erteilt werden, wenn besondere Gründe dies erfordern.
Die seit 01.01.2006 geltende Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO BW) enthält eine entsprechende Regelung nicht mehr. Die 30 Tage Jahresurlaub (für volle 12 Monate) und der eine Tag Arbeitszeitverkürzung können demnach von Anfang an im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse genommen werden. Der AZV-Tag muss im jeweiligen Jahr, der Jahresurlaub bis zum Ablauf des 30.09. des Folgejahres verbraucht sein.
Logisch_Win7
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Re: BaWü: Urlaub in den ersten 6 Monaten als Proberichter

Beitrag von Logisch_Win7 »

Ah super, danke. Gibt es denn Erfahrungswerte, wie das in der Praxis gelebt wird? Es mag ja vielleicht Vorsitzende am LG geben, die das nicht so gerne sehen.
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David
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Re: BaWü: Urlaub in den ersten 6 Monaten als Proberichter

Beitrag von David »

Ist kein Problem, es sei denn es laufen irgendwelche größere Verfahren, in denen man in der Kammer anwesend sein muss.
Logisch_Win7
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Re: BaWü: Urlaub in den ersten 6 Monaten als Proberichter

Beitrag von Logisch_Win7 »

Alles klar, danke!
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