Amtsanwalt NRW - Fragen über Fragen
Verfasst: Mittwoch 1. Dezember 2021, 17:04
Hallo zusammen,
ich hätte folgende Fragen zum Beruf des Amtsanwalts (als Quereinsteiger/Volljurist) in NRW. Ich habe bereits eine Zusage der GStA und auch schon einige Antworten erhalten, ich würde aber gerne ein paar Zeilen der Praktikern dazu lesen.
Zu Mir: Ich arbeite derzeit als Angesteller im Öffentlichen Dienst in einer Rechtsstelle der Bundesagentur für Arbeit. Qualifikation: Volljurist, Examen aber nicht genug um Richter/StA zu werden. Dennoch reizt mich die Robe irgendwie immernoch, die StA Station im Ref hat auch viel Spaß gemacht.
Gehaltsvergleich: TVBA IV FS+2, also irgendwas mit A10 Stufe 5+ wenn man bedenkt das PKV (300€?) noch abgezogen wird bei Beamten. Das Gehalt wäre also wohl mit A12 besser, aber was ist mit dem Rest?
Hier die Fragen:
1.Wie hoch schätzt ihr die Arbeitsbelastung ein?
Mit wieviel Fällen muss man rechnen? Der Amtsanwalt als reiner Fließbandarbeiter?
(Derzeit habe ich ca. 120-140 offene Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit. Dabei 1-2x Gericht pro Monat mit 1-6 Verfahren pro Sitzungstag.)
2.Einzelbüros?
Könnte wohl knapp werden. Wie sieht das bei den Staatsanwaltschaften für die Amtsanwälte aus?
(Finde ich super entspannt und habe derzeit auch eins. Der Horror wäre ein radiohörender, rauchender Kollege der mich am besten auch noch zutexten will... )
3. Homeoffice?
Geht das? Gibt es eine e-Akte?
(Ich sitze derzeit 4 Tage zu Hause komme kurz rein, verschicke alles was nicht per e-Akte geht und fahre wieder. Vor- und Nachteile sind da, aber ich kann zumindest mit einem vollen System über "Citrix" von zu Hause arbeiten und quasi alles erledigen, Sitzungstage natürlich ausgenommen.)
4. Versetzung?
Kann man sich von StA x zu StA y im gleichen OLG Bezirk versetzen lassen? Wie wahrscheinlich ist sowas als Amtsanwalt, soviele scheint es da nicht zu geben.
5. Oberamtsanwalt?
Wie lange muss man idR warten? Was ändert sich? Einzel-Strafrichter bleibt doch auch Einzel-Strafrichter, mehr geht ja nicht als Amtsanwalt.
6. Notdienst o.ä.?
Gibt es sowas auch für Amtsanwälte? Verlasse ich überhaupt jemals mein Büro für irgendas dienstliches, was nicht die Sitzung ist?
7. Alles was ich vergessen habe, Ihr mir aber unbedingt noch sagen wollt, bevor ich den Job wechsel.
Vielen Dank!
ich hätte folgende Fragen zum Beruf des Amtsanwalts (als Quereinsteiger/Volljurist) in NRW. Ich habe bereits eine Zusage der GStA und auch schon einige Antworten erhalten, ich würde aber gerne ein paar Zeilen der Praktikern dazu lesen.
Zu Mir: Ich arbeite derzeit als Angesteller im Öffentlichen Dienst in einer Rechtsstelle der Bundesagentur für Arbeit. Qualifikation: Volljurist, Examen aber nicht genug um Richter/StA zu werden. Dennoch reizt mich die Robe irgendwie immernoch, die StA Station im Ref hat auch viel Spaß gemacht.
Gehaltsvergleich: TVBA IV FS+2, also irgendwas mit A10 Stufe 5+ wenn man bedenkt das PKV (300€?) noch abgezogen wird bei Beamten. Das Gehalt wäre also wohl mit A12 besser, aber was ist mit dem Rest?
Hier die Fragen:
1.Wie hoch schätzt ihr die Arbeitsbelastung ein?
Mit wieviel Fällen muss man rechnen? Der Amtsanwalt als reiner Fließbandarbeiter?
(Derzeit habe ich ca. 120-140 offene Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit. Dabei 1-2x Gericht pro Monat mit 1-6 Verfahren pro Sitzungstag.)
2.Einzelbüros?
Könnte wohl knapp werden. Wie sieht das bei den Staatsanwaltschaften für die Amtsanwälte aus?
(Finde ich super entspannt und habe derzeit auch eins. Der Horror wäre ein radiohörender, rauchender Kollege der mich am besten auch noch zutexten will... )
3. Homeoffice?
Geht das? Gibt es eine e-Akte?
(Ich sitze derzeit 4 Tage zu Hause komme kurz rein, verschicke alles was nicht per e-Akte geht und fahre wieder. Vor- und Nachteile sind da, aber ich kann zumindest mit einem vollen System über "Citrix" von zu Hause arbeiten und quasi alles erledigen, Sitzungstage natürlich ausgenommen.)
4. Versetzung?
Kann man sich von StA x zu StA y im gleichen OLG Bezirk versetzen lassen? Wie wahrscheinlich ist sowas als Amtsanwalt, soviele scheint es da nicht zu geben.
5. Oberamtsanwalt?
Wie lange muss man idR warten? Was ändert sich? Einzel-Strafrichter bleibt doch auch Einzel-Strafrichter, mehr geht ja nicht als Amtsanwalt.
6. Notdienst o.ä.?
Gibt es sowas auch für Amtsanwälte? Verlasse ich überhaupt jemals mein Büro für irgendas dienstliches, was nicht die Sitzung ist?
7. Alles was ich vergessen habe, Ihr mir aber unbedingt noch sagen wollt, bevor ich den Job wechsel.
Vielen Dank!