Notenanforderungen StA Ber/Bra - Versetzung StA Bra-Ber

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Tanjiro
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Notenanforderungen StA Ber/Bra - Versetzung StA Bra-Ber

Beitrag von Tanjiro »

Liebes Forum!

Eventuell könnte mir jemand Antworten zu meiner persönlichen Sachlage geben:

Leider erfülle ich mit meinem ersten Staatsexamen die Mindestanforderungen für die StA Berlin nicht. Die Senatsverwaltung fordert 7 Punkte im ersten Staatsexamen. Ich habe ein Staatsexamen im Bereich knapp über 6,5 Punkten, aber eben unter 7 Punkten. Momentan bin ich Referendar und die Examensvorbereitung läuft. Ich stelle mir ein zweites Examen über 8 Punkte gut vor.

Haben sich diese Noten für Berlin erledigt? Wie sieht’s mit Brandenburg aus? Kann man dort in Potsdam mit solchen Noten eingestellt werden oder in Frankfurt Oder? Kann man sich allenfalls von Brandenburg nach Berlin irgendwann versetzen lassen? Oder von Frankfurt Oder nach Potsdam?

Wer weiß etwas hierzu?
Miss_Marple
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Re: Notenanforderungen StA Ber/Bra - Versetzung StA Bra-Ber

Beitrag von Miss_Marple »

Aktuell stehen die Chancen für eine Einstellung in den Justizdienst in Brandenburg recht gut.
Die Einstellungsvoraussetzungen wurden deutlich nach unten korrigiert.

Z.B. stellt die GStA in Brandenburg a.d.H. auch dann ein, wenn der Durchschnitt aus beiden Examen unter 7,5 Punkten liegt aber sich eine "Begabung" für Strafrecht ablesen lässt.
Nach Potsdam wollen natüröich alle. Wenn man aber bereit ist, die ersten Jahre an einer entfernteren STA zu arbeiten, sollte auch eine Versetzung zu einem späeteren Zeitpunkt möglich sein.
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