Juristische Reime
Moderator: Verwaltung
Den Reim hab ich im Praktikum mal vom Anwalt bekommen:
Dass einem jeden recht gescheh,
begründet so das BGB:
"Wer schuldig ist in Schadensfällen,
hat jenen Zustand wiederherzustellen,
der alsdann würde noch bestehen,
wär' das Gescheh'ne nicht geschehen."
Ein Radfahrer, der es eilig hat,
fährt eines Tages durch die Stadt.
Er achtet nicht des Weg's genau
und fährt so in eine Frau,
die in dem Zustand sich befindet,
der Hoffnung auf ein Kind begründet.
Der Anprall und der jähe Schreck
nahm ihr die Kindeshoffnung weg!
Hat nun, so lautet meine Frage,
der Radfahrer, im Fall der Klage,
als Schuldiger in Schadensfällen
den Zustand wiederherzustellen?
Dass einem jeden recht gescheh,
begründet so das BGB:
"Wer schuldig ist in Schadensfällen,
hat jenen Zustand wiederherzustellen,
der alsdann würde noch bestehen,
wär' das Gescheh'ne nicht geschehen."
Ein Radfahrer, der es eilig hat,
fährt eines Tages durch die Stadt.
Er achtet nicht des Weg's genau
und fährt so in eine Frau,
die in dem Zustand sich befindet,
der Hoffnung auf ein Kind begründet.
Der Anprall und der jähe Schreck
nahm ihr die Kindeshoffnung weg!
Hat nun, so lautet meine Frage,
der Radfahrer, im Fall der Klage,
als Schuldiger in Schadensfällen
den Zustand wiederherzustellen?
Das war entweder Hufgard oder Pechstein.Landrat hat geschrieben:Den letzten Spruch kenn ich aus dem REP bei AS-Bayern.
Von wem der wohl kommen könnte, können alle raten, die hier im Rep waren .
Auflösung folgt
Aber ich glaub fast Pechstein, weil Verfügungen prüft man ja eher im Sachenrecht als im Strafrecht.
Stimmt die Antwort?
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den hab ich vor monaten mal hier eingestellt ... wurde anfangs nicht verstanden und deshalb auch böse kommentiertAulusAgerius hat geschrieben:Den Reim hab ich im Praktikum mal vom Anwalt bekommen:
Dass einem jeden recht gescheh,
begründet so das BGB:
"Wer schuldig ist in Schadensfällen,
hat jenen Zustand wiederherzustellen,
der alsdann würde noch bestehen,
wär' das Gescheh'ne nicht geschehen."
Ein Radfahrer, der es eilig hat,
fährt eines Tages durch die Stadt.
Er achtet nicht des Weg's genau
und fährt so in eine Frau,
die in dem Zustand sich befindet,
der Hoffnung auf ein Kind begründet.
Der Anprall und der jähe Schreck
nahm ihr die Kindeshoffnung weg!
Hat nun, so lautet meine Frage,
der Radfahrer, im Fall der Klage,
als Schuldiger in Schadensfällen
den Zustand wiederherzustellen?
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
- TaxMan
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Hab hier noch ein Gedicht gefunden (im Internet, kenne die Quelle leider nicht mehr)... Zwar ein wenig arg pathetisch, aber an dieser Stelle vielleicht ganz nett
Justitia
Verbundene Augen,
Das Schwert in der Hand,
Die Waag' in der andren
Stolziert sie durchs Land.
Doch wenn sie einst strauchelt,
Geschweige denn fällt,
Der Waagschalen eine
Am Boden zerschellt,
Das Schwert sich dann löset
Aus sichrer Gewahr,
So trifft sie den Falschen,
Der unschuldig war.
Drum gehe, Justitia,
Mit sicherer Kraft,
Nie abseits der Pfade
Der Rechtswissenschaft!
Justitia
Verbundene Augen,
Das Schwert in der Hand,
Die Waag' in der andren
Stolziert sie durchs Land.
Doch wenn sie einst strauchelt,
Geschweige denn fällt,
Der Waagschalen eine
Am Boden zerschellt,
Das Schwert sich dann löset
Aus sichrer Gewahr,
So trifft sie den Falschen,
Der unschuldig war.
Drum gehe, Justitia,
Mit sicherer Kraft,
Nie abseits der Pfade
Der Rechtswissenschaft!
Zuletzt geändert von caze am Mittwoch 12. Oktober 2011, 17:33, insgesamt 1-mal geändert.
"Das ist ja ein Stück aus dem Tollhaus!"
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also zweckgebundene Reime ok.
Der Kommanditist ist der, den man vergisst
Der Komplementär, kann mehr
aber Jura und Lyrik, das ist wie eine Elefant im Porzellanladen,
fehlt nur noch der neinmalkluge Hinweis, dass Goethe auch angeblich Jurist war oder was auch immer
wie man es nimmt, jura wird dadurch auch nicht schöner
Der Kommanditist ist der, den man vergisst
Der Komplementär, kann mehr
aber Jura und Lyrik, das ist wie eine Elefant im Porzellanladen,
fehlt nur noch der neinmalkluge Hinweis, dass Goethe auch angeblich Jurist war oder was auch immer
wie man es nimmt, jura wird dadurch auch nicht schöner
- caze
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Ich kenne noch: "Der Komplementär haftet sehr"Kadet hat geschrieben:Der Kommanditist ist der, den man vergisst
Der Komplementär, kann mehr
Oder: ein Blick ins Gesetz erspart manches Geschwätz.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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- veltina
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Re: Juristische Reime
Zwar nicht so lustig wie eure, aber
Über Einreden muss man reden.
Über Einreden muss man reden.
Re: Juristische Reime
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Re:
veltina hat geschrieben:Reimt sich nicht, find ich trotzdem EXTREM hilfreich (erst kurz vorm Examen gelernt):
Anspruchsreihenfolge im Zivilrecht: VerQuaDingDeliBer (vertraglich-quasivertraglich-dinglich-deliktisch-bereicherungsrechtlich)
mit Betonung auf Ver und li. Einfach mal ausprobieren.
VERQUADIDELUNG
Einfacher zu merken!!!
Man muss das Unmögliche versuchen,
um das Mögliche zu erreichen.
Hermann Hesse
um das Mögliche zu erreichen.
Hermann Hesse